
1. Was sich beim Bußgeldkatalog 2014 geändert hat
Viele Autofahrer haben darauf gewartet, dass der Bußgeldkatalog reformiert wird. Am 1. Mai 2014 ist das neue Fahreignungsregister (FAER) für die gesamte Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten und brachte grundlegende Veränderungen des bisherigen Punktesystems in Flensburg mit sich. Die Veränderungen wurden vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vorgenommen, damit mehr Gerechtigkeit, Klarheit und Transparenz im juristischen Umgang mit Ordnungswidrigkeiten und Straftaten entsteht.
Das vorige System gehörte zu einem der kompliziertesten Bereiche des Straßenverkehrsrechts. Der neue Bußgeldkatalog sollte es deshalb vereinfachen, sowie eine Verbesserung der allgemeinen Verkehrssicherheit zum Ziel haben. Dementsprechend werden seit Anfang Mai nur noch Verkehrsverstöße im neuen Fahreignungsregister gespeichert, die auch direkten Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben.
Die wohl signifikanteste Änderung des Fahreignungsregisters ist die Verkürzung der maximal erhältlichen Punkte in Flensburg von ursprünglich 18 auf 8. Unterschieden wird dabei zwischen Ordnungswidrigkeiten und groben Ordnungswidrigkeiten, sowie zwischen Straftaten und solchen, die zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen. wirkaufendeinauto.de hilft Ihnen, sich bei der Neuausrichtung des Gesetzes zurecht zu finden und zeigt Ihnen die wichtigsten Änderungen im Detail.
2. Altes vs. Neues Punktesystem
Die größte Neuerung der Reform war die Einführung des neuen Punktesystems. Gab es zuvor maximal 7 Punkte für ein Vergehen im Straßenverkehr, ist die Anzahl mittlerweile auf 3 reduziert. Doch handelt es sich bei diesem Schritt nicht um eine Abschwächung des Systems, denn auch die Anzahl der Punkte die zum Entzug der Fahrerlaubnis führen, wurden drastisch von 18 auf 8 gesenkt. Demnach haben auch kleinere Vergehen wesentlich größere Auswirkungen auf den Punktestand.
Wie auf der Abbildung deutlich wird, heißt es mit dem neuen Bußgeldkatalog Vorsicht. Kleinere Ordnungswidrigkeiten wie das Überschreiten der Geschwindigkeit ab 21 km/h haben seit dem Frühsommer wesentlich größere Auswirkungen auf Ihr Punktekonto als davor. Vergehen wie Alkoholmissbrauch am Steuer werden wie üblich weiter hart geahndet.
Der Gesetzgeber sieht verschiedene Schritte für den Verkehrssünder vor:
- 1-3 Punkte: Hier muss der Verkehrssünder noch nicht mit rechtlichen Schritten rechnen.
- 4-5 Punkte: Der Verkehrssünder wird zum ersten Mal schriftlich auf seinen Punktestand hingewiesen. Auch wird ein unverbindliches Fahreignungsseminar angeboten, bei dem alle 5 Jahre ein Punkt abgebaut werden kann.
- 6-7 Punkte: Hier gibt es eine schriftliche Verwarnung an den Verkehrssünder. Des Weiteren eine unverbindliche Anordnung zum Besuch eines Fahreignungsseminars. Hier gibt es nicht die Möglichkeit zum Abbau von Punkten. Achtung: Wird der Anordnung im Laufe von 3 Monaten nicht nachgegangen, wird der Führerschein auch ohne volle 8 Punkte entzogen.
- 8 Punkte: Entzug der Fahrerlaubnis. Ein neuer Führerschein kann frühestens 6 Monate später mit einer positiven MPU beantragt werden.
Vergehen werden wie folgt geahndet:
Straftaten, die nach dem alten System mit 5-7 Punkten abgestraft wurden, werden inzwischen mit 3 Punkten geahndet und gelten als Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis, z.B.:
- Kennzeichenmissbrauch
- unterlassene Hilfeleistung
- Vollrausch
- Nötigung
- fahrlässige Körperverletzung
- fahrlässige Tötung
- unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Einige Straftaten, welche zu Beginn des Jahres noch mit 5-7 Punkten abgestraft wurden, können allerdings auch „nur“ mit 2 Punkten geahndet werden und gelten als Straftaten ohne Entzug der Fahrerlaubnis, z.B.:
- Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Trunkenheit im Verkehr
Schwere Ordnungswidrigkeiten, die bisher mit 3-4 Punkten abgestraft wurden, werden derweil mit 2 Punkten geahndet und gelten als schwere Ordnungswidrigkeit mit Regelfahrverbot, z.B.:
- Unterschreiten des Mindestabstands (bei 130 km/h) unter 15 m
- Überholvorschriften nicht eingehalten
- Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit (innerorts) ab 40 km/h
- Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit (außerorts) ab 50 km/h
- Teilnahme an illegalem Straßenrennen
- Als Fahrzeugführer rote Ampel bei Gefährdung, mit Sachbeschädigung oder bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase überfahren
Ordnungswidrigkeiten, für die es 1-4 Punkte gab, werden mittlerweile mit 1 Punkt geahndet, z.B.:
- Unterschreiten des Mindestabstands (bei 130 km/h) über 15 m
- Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit (innerorts) bis 40 km/h
- Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit (außerorts) bis 50 km/h
- Vorfahrt missachtet
- fehlerhafte/defekte Beleuchtung
- Verhalten an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen
3. Verjährung & Punktabbau nach der Neuregelung
Die Verjährung ist eines der Hauptthemen rund um die Flensburger Punkte. Durch die neue Regelung kehrte endlich Ruhe ein. Punkte werden nicht mehr durch eine neue Ordnungswidrigkeit verlängert. Jeder Punkt baut sich von dem Tag der Tat an ab. Je nach Härte des Vergehens variiert auch die Verjährungsfrist der Punkte.
- Ordnungswidrigkeit: In 2½ Jahren baut sich 1 Punkt ab
- Grobe Ordnungswidrigkeit mit Regelfahrverbot: 5 Jahre zum Abbau von 2 Punkten
- Straftat: In 5 Jahren Abbau von 2 Punkten
- Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis: 10 Jahre für 3 Punkte
Für eine Überbrückungsdauer von fünf Jahren werden „alte“ Punkte, die in das neue System übernommen wurden, noch nach altem Recht getilgt. Das bedeutet, dass alte Fristen und vor allem auch Tilgungshemmungen, die es nach der neuen Regelung nicht mehr gibt, in dieser Zeit weiterlaufen. Nach fünf Jahren sind dann fast alle alten Punkte getilgt. Es bleiben solche übrig, die durch alkoholisiertes Fahren entstanden sind. Hier verfällt die Tilgungshemmung ebenfalls erst nach der Überbrückungszeit von fünf Jahren.
Die bis dahin verstrichene Zeit wird dann auf die neue feste Tilgungsfrist von 10 Jahren angerechnet. Die Überliegefrist, das heißt die einjährige Bewährungszeit nach der Verjährung eines Punktes, bleibt auch in der Neuregelung bestehen.
4. Änderung der Tilgungsfrist bei Verstößen
Auch das System rund um den Abbau von Punkten hat sich geändert. Ein Punkterabatt durch ein Seminar ist ab gesammelten 6 Punkten in Flensburg nicht mehr möglich. Die Teilnahme an einem Seminar ist nur noch 1 mal alle 5 Jahre möglich und sorgt nur noch für die Reduzierung eines Punktes, unabhängig vom Punktekonto.
Das Fahreignungsseminar:
Ein neu erstelltes Seminar ersetzt das vorige Aufbauseminar. Für Punktesünder mit 1-5 Punkten besteht die Möglichkeit, alle 5 Jahre durch ein Teilnehmen ihren Punktestand um 1 Zähler zu verringern. Personen mit mehr Punkten werden zur Teilnahme an einem Fahreignungsseminar verpflichtet, haben aber nicht die Möglichkeit, ihren Punktestand zu verkleinern. Das Seminar umfasst 2 Teilmaßnahmen, eine verkehrspädagogische und eine verkehrspsychologische Maßnahme. Kostenpunkt: 400 Euro.
Verkehrspädagogische Teilmaßnahme:
- Individuelle Betreuung der einzelnen Fälle
- Spezielle Inhalte, die relevante Verkehrsregeln und Informationen umspannen
- Erarbeitung von Gefahrenbewusstsein und alternative Verhaltenswege
- 2 x 90 Minuten in Einzel- oder Gruppenbetreuung (max. 6 Personen)
Verkehrspsychologische Teilmaßnahme:
- Speziell geschulte Verkehrspsychologen helfen bei der Veränderung riskanter Fahreigenschaften
- Persönliche Strategien werden im Anschluss im Alltag erprobt
- Erfahrungen werden mit Psychologen ausgetauscht
- 2 x 75 Minuten Einzelbetreuung
5. Umrechnung der alten Punkte in das neue System
Überführung der Punktestände
Achtung: Dafür bekommen Sie keine Punkte mehr!
Es gibt auch Tatbestände, welche seit Mai nicht mehr zum Erhalt von Punkten führen. Die wichtigsten haben wir hier für Sie aufgelistet:
Tatbestand | Alt | Neu | |
---|---|---|---|
Bußgeld | |||
Einfahrt in eine Umweltzone ohne Umweltplakette | 40,00 € | 80,00 € | |
fehlendes Kennzeichen | 40,00 € | 60,00 € | |
abgedecktes Kennzeichen | 50,00 € | 65,00 € | |
Verstoß gegen Fahrtenbuchauflage | 50,00 € | 100,00 € | |
Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW missachtet | 380,00 € | 570,00 € |
Tatbestand
Einfahrt in eine Umweltzone ohne Umweltplakette
- Alt: 40,00 € Bußgeld
- Neu: 80,00 € Bußgeld
fehlendes Kennzeichen
- Alt: 40,00 € Bußgeld
- Neu: 60,00 € Bußgeld
abgedecktes Kennzeichen
- Alt: 50,00 € Bußgeld
- Neu: 65,00 € Bußgeld
Verstoß gegen Fahrtenbuchauflage
- Alt: 50,00 € Bußgeld
- Neu: 100,00 € Bußgeld
Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW missachtet
- Alt: 380,00 € Bußgeld
- Neu: 570,00 € Bußgeld
Wichtig: Haben Sie durch eines dieser Vergehen in der Vergangenheit Punkte in Flensburg erhalten, wurden diese mit in Kraft treten des neuen Bußgeldkatalogs automatisch gelöscht. Beispiel: Haben Sie einmal für das Befahren einer Umweltzone ohne grüne Plakette 2 Punkte bekommen, so wurden diese in 0 Punkte umgewandelt.
Zur Kasse bitte - hier wird es teurer
Da mit der Reform vom 01. Mai 2014 nur noch solche Verstöße in das Fahreignungsregister eingetragen werden, die mindestens ein Bußgeld von 60 Euro nach sich ziehen, wurden die Kosten bei folgenden Vergehen angehoben und die Punkte an das neue System angepasst.
Tatbestand | Alt | Neu | ||
---|---|---|---|---|
Punkte | Bußgeld | Punkte | Bußgeld | |
Winterreifenpflicht | 1 | 40,00 € | 1 | 60,00 € |
Falsches Verhalten an Schulbussen mit Behinderung der Fahrgäste | 2 | 40,00 € | 1 | 60,00 € |
Falsches Verhalten an Schulbussen mit Gefährdung | 2 | 50,00 € | 1 | 70,00 € |
Kind nicht (ausreichend) gesichert | 1 | 40,00 € | 1 | 60,00 € |
Kinder nicht (ausreichend) gesichert | 1 | 50,00 € | 1 | 70,00 € |
Zeichen oder Anweisung eines Polizeibeamten nicht befolgt | 3 | 50,00 € | 1 | 70,00 € |
Fahren ohne Zulassung | 3 | 50,00 € | 1 | 70,00 € |
Keine oder falsche Ladungssicherung | 3 | 50,00 € | 1 | 60,00 € |
Fahren unter 18 Jahren ohne Begleitung | 1 | 50,00 € | 1 | 70,00 € |
Tatbestand
Winterreifenpflicht
- Alt: 1 Punkt & 40,00 € Bußgeld
- Neu: 1 Punkt & 60,00 € Bußgeld
Falsches Verhalten an Schulbussen mit Behinderung der Fahrgäste
- Alt: 2 Punkte & 40,00 € Bußgeld
- Neu: 1 Punkt & 60,00 € Bußgeld
Falsches Verhalten an Schulbussen mit Gefährdung
- Alt: 2 Punkte & 50,00 € Bußgeld
- Neu: 1 Punkt & 70,00 € Bußgeld
Kind nicht (ausreichend) gesichert
- Alt: 1 Punkt & 40,00 € Bußgeld
- Neu: 1 Punkt & 60,00 € Bußgeld
Kinder nicht (ausreichend) gesichert
- Alt: 1 Punkt & 50,00 € Bußgeld
- Neu: 1 Punkt & 70,00 € Bußgeld
Zeichen oder Anweisung eines Polizeibeamten nicht befolgt
- Alt: 3 Punkte & 50,00 € Bußgeld
- Neu: 1 Punkt & 70,00 € Bußgeld
Fahren ohne Zulassung
- Alt: 3 Punkte & 50,00 € Bußgeld
- Neu: 1 Punkt & 70,00 € Bußgeld
Keine oder falsche Ladungssicherung
- Alt: 3 Punkte & 50,00 € Bußgeld
- Neu: 1 Punkt & 60,00 € Bußgeld
Fahren unter 18 Jahren ohne Begleitung
- Alt: 1 Punkt & 50,00 € Bußgeld
- Neu: 1 Punkt & 70,00 € Bußgeld
Tipps & Tricks – So konnte man dem neuen Punktesystem vorbeugen
Wer clever war, hat vor der Neuregelung seinen Punktestand überprüft. Bei bis zu 8 Punkten auf dem Konto konnte man vor dem 1. Mai mit dem Besuch eines Aufbauseminars noch drastisch Punkte abbauen. In einem Aufbauseminar wurden vor dem neuen System bei einem Punktestand zwischen 1 und 8 noch bis zu 4 Punkte abgebaut. Aus 8 Punkten wurden so nach der Umrechnung ohne Probleme 2, ohne Aufbauseminar sind es nach der Umrechnung nun 4. Bei weniger als 8 Punkten konnte man seinen Stand sogar auf nur 1 Punkt reduzieren. Ihren Aktuellen Punktestand können Sie online oder per Brief unter www.kba-online.de abfragen.
6. Der Bußgeldkatalog - Die häufigsten Verstöße
Bußgeldkatalog: Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts
Geschwindigkeit | Alt | Neu | ||||
---|---|---|---|---|---|---|
Punkte | Fahrverbot | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Bußgeld | |
Bis 10 km/h | - | - | 15,00 € | - | - | 15,00 € |
11-15 km/h | - | - | 25,00 € | - | - | 25,00 € |
16-20 km/h | - | - | 35,00 € | - | - | 35,00 € |
21-25 km/h | 1 | - | 80,00 € | 1 | - | 80,00 € |
26-30 km/h | 3 | - | 100,00 € | 1 | - | 100,00 € |
31-40 km/h | 3 | 1 Monat | 160,00 € | 2 | 1 Monat | 160,00 € |
41-50 km/h | 4 | 1 Monat | 200,00 € | 2 | 1 Monat | 200,00 € |
51-60 km/h | 4 | 2 Monate | 280,00 € | 2 | 2 Monate | 280,00 € |
61-70 km/h | 4 | 3 Monate | 480,00 € | 2 | 3 Monate | 480,00 € |
Über 70 km/h | 4 | 3 Monate | 680,00 € | 2 | 3 Monate | 680,00 € |
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts
Bis 10 km/h
- Alt: 15,00 € Bußgeld
- Neu: 15,00 € Bußgeld
11-15 km/h
- Alt: 25,00 € Bußgeld
- Neu: 25,00 € Bußgeld
16-20 km/h
- Alt: 35,00 € Bußgeld
- Neu: 35,00 € Bußgeld
21-25 km/h
- Alt: 1 Punkt & 80,00 € Bußgeld
- Neu: 1 Punkt & 80,00 € Bußgeld
26-30 km/h
- Alt: 3 Punkte & 100,00 € Bußgeld
- Neu: 1 Punkt & 100,00 € Bußgeld
31-40 km/h
- Alt: 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot & 160,00 € Bußgeld
- Neu: 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot & 160,00 € Bußgeld
41-50 km/h
- Alt: 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot & 200,00 € Bußgeld
- Neu: 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot & 200,00 € Bußgeld
51-60 km/h
- Alt: 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot & 280,00 € Bußgeld
- Neu: 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot & 280,00 € Bußgeld
61-70 km/h
- Alt: 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot & 480,00 € Bußgeld
- Neu: 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot & 480,00 € Bußgeld
Über 70 km/h
- Alt: 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot & 680,00 € Bußgeld
- Neu: 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot & 680,00 € Bußgeld
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts
Geschwindigkeit | Alt | Neu | ||||
---|---|---|---|---|---|---|
Punkte | Fahrverbot | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Bußgeld | |
Bis 10 km/h | - | - | 10,00 € | - | - | 10,00 € |
11-15 km/h | - | - | 20,00 € | - | - | 20,00 € |
16-20 km/h | - | - | 30,00 € | - | - | 30,00 € |
21-25 km/h | 1 | - | 70,00 € | 1 | - | 70,00 € |
26-30 km/h | 3 | - | 80,00 € | 1 | - | 80,00 € |
31-40 km/h | 3 | - | 120,00 € | 1 | - | 120,00 € |
41-50 km/h | 3 | 1 Monat | 160,00 € | 2 | 1 Monat | 160,00 € |
51-60 km/h | 4 | 1 Monat | 240,00 € | 2 | 1 Monat | 240,00 € |
61-70 km/h | 4 | 2 Monate | 440,00 € | 2 | 2 Monate | 440,00 € |
Über 70 km/h | 4 | 3 Monate | 600,00 € | 2 | 3 Monate | 600,00 € |
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts
Bis 10 km/h
- Alt: 10,00 € Bußgeld
- Neu: 10,00 € Bußgeld
11-15 km/h
- Alt: 20,00 € Bußgeld
- Neu: 20,00 € Bußgeld
16-20 km/h
- Alt: 30,00 € Bußgeld
- Neu: 30,00 € Bußgeld
21-25 km/h
- Alt: 1 Punkt & 70,00 € Bußgeld
- Neu: 1 Punkt & 70,00 € Bußgeld
26-30 km/h
- Alt: 3 Punkte & 80,00 € Bußgeld
- Neu: 1 Punkt & 80,00 € Bußgeld
31-40 km/h
- Alt: 3 Punkte & 120,00 € Bußgeld
- Neu: 1 Punkt & 120,00 € Bußgeld
41-50 km/h
- Alt: 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot & 160,00 € Bußgeld
- Neu: 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot & 160,00 € Bußgeld
51-60 km/h
- Alt: 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot & 240,00 € Bußgeld
- Neu: 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot & 240,00 € Bußgeld
61-70 km/h
- Alt: 4 Punkte, 2 Monate & 440,00 € Bußgeld
- Neu: 2 Punkte, 2 Monate & 440,00 € Bußgeld
Über 70 km/h
- Alt: 4 Punkte, 3 Monate & 600,00 € Bußgeld
- Neu: 2 Punkte, 3 Monate & 600,00 € Bußgeld
Bußgeldkatalog: Nicht Einhalten des Mindestabstandes
Unterschreiten des Mindestabstands bei einer Geschwindigkeit über 130 km/h
(Rechenbeispiel bei 140 km/h) |
Alt | Neu | ||||
---|---|---|---|---|---|---|
Punkte | Fahrverbot | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Bußgeld | |
5/10 des halben Tacho
(35-29 m) |
2 | - | 100,00 € | 1 | - | 100,00 € |
4/10 des halben Tacho
(28-22 m) |
3 | - | 180,00 € | 1 | - | 180,00 € |
3/10 des halben Tacho
(21-15 m) |
4 | 1 Monat | 240,00 € | 2 | 1 Monat | 240,00 € |
2/10 des halben Tacho
(14-8 m) |
4 | 2 Monate | 320,00 € | 2 | 1 Monat | 320,00 € |
1/10 des halben Tacho
(7-0 m) |
4 | 3 Monate | 400,00 € | 2 | 3 Monate | 400,00 € |
Nötigung | 5 | 1 - 3 Monate | variiert je nach Härte | 3 | 1 - 3 Monate | variiert je nach Härte |
Unterschreiten des Mindestabstands bei einer Geschwindigkeit über 130 km/h
(Rechenbeispiel bei 140 km/h)5/10 des halben Tacho(35-29 m)
- Alt: 2 Punkte & 100,00 € Bußgeld
- Neu: 1 Punkt & 100,00 € Bußgeld
4/10 des halben Tacho(28-22 m)
- Alt: 3 Punkte & 180,00 € Bußgeld
- Neu: 1 Punkt & 180,00 € Bußgeld
XX3/10 des halben Tacho(21-15 m)X
- Alt: 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot & 240,00 € Bußgeld
- Neu: 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot & 240,00 € Bußgeld
2/10 des halben Tacho(14-8 m)
- Alt: 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot & 320,00 € Bußgeld
- Neu: 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot & 320,00 € Bußgeld
1/10 des halben Tacho(7-0 m)
- Alt: 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot & 400,00 € Bußgeld
- Neu: 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot & 400,00 € Bußgeld
Nötigung
- Alt: 5 Punkte, 1-3 Monate Fahrverbot & je nach Härte variiert Bußgeld
- Neu: 3 Punkte, 1-3 Monate Fahrverbot & je nach Härte variiert Bußgeld
Bußgeldkatalog: Überfahren einer roten Ampel
Vergehen | Alt | Neu | ||||
---|---|---|---|---|---|---|
Punkte | Fahrverbot | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Bußgeld | |
Überfahren einer roten Ampel | 3 | - | 90,00 € | 1 | - | 90,00 € |
Überfahren einer roten Ampel und Gefährdung Anderer | 4 | 1 Monat | 200,00 € | 2 | 1 Monat | 200,00 € |
Überfahren einer roten Ampel mit Unfallfolge | 4 | 1 Monat | 240,00 € | 2 | 1 Monat | 240,00 € |
Überfahren einer roten Ampel. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. | 4 | 1 Monat | 200,00 € | 2 | 1 Monat | 200,00 € |
Überfahren einer roten Ampel und Gefährdung Anderer. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. | 4 | 1 Monat | 320,00 € | 2 | 1 Monat | 320,00 € |
Überfahren einer roten Ampel mit Unfallfolge. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. | 4 | 1 Monat | 360,00 € | 2 | 1 Monat | 360,00 € |
Vergehen
Überfahren einer roten Ampel
- Alt: 3 Punkte & 90,00 € Bußgeld
- Neu: 1 Punkt & 90,00 € Bußgeld
Überfahren einer roten Ampel und Gefährdung Anderer
- Alt: 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot & 200,00 € Bußgeld
- Neu: 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot & 200,00 € Bußgeld
Überfahren einer roten Ampel mit Unfallfolge
- Alt: 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot & 240,00 € Bußgeld
- Neu: 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot & 240,00 € Bußgeld
Überfahren einer roten Ampel. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.
- Alt: 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot & 200,00 € Bußgeld
- Neu: 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot & 200,00 € Bußgeld
Überfahren einer roten Ampel und Gefährdung Anderer. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.
- Alt: 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot & 320,00 € Bußgeld
- Neu: 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot & 320,00 € Bußgeld
Überfahren einer roten Ampel mit Unfallfolge. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.
- Alt: 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot & 360,00 € Bußgeld
- Neu: 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot & 360,00 € Bußgeld
Bußgeldkatalog: Alkohol am Steuer
Vergehen | Alt | Neu | ||||
---|---|---|---|---|---|---|
Punkte | Fahrverbot | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Bußgeld | |
Vollrausch | 7 | Entzug der Fahrerlaubnis | variiert je nach Härte | 3 | Entzug der Fahrerlaubnis | variiert je nach Härte |
Alkohol über oder 0,5 Promille | 4 | 1 - 3 Monate | 500,00 € - 1500,00 € | 2 | 1 - 3 Monate | 500,00 € - 1500,00 € |
Drogenmissbrauch | 4 | 1 - 3 Monate | 500,00 € - 1500,00 € | 2 | 1 - 3 Monate | 500,00 € - 1500,00 € |
Vergehen
Vollrausch
- Alt: 7 Punkte, Entzug der Fahrererlaubnis & je nach Härte variiert Bußgeld
- Neu: 3 Punkte, Entzug der Fahrererlaubnis & je nach Härte variiert Bußgeld
Alkohol über oder 0,5 Promille
- Alt: 4 Punkte, 1-3 Monate Fahrverbot & 500,00 € - 1500,00 € Bußgeld
- Neu: 2 Punkte, 1-3 Monate Fahrverbot & 500,00 € - 1500,00 € Bußgeld
Drogenmissbrauch
- Alt: 4 Punkte, 1-3 Monate & 500,00 € - 1500,00 € Bußgeld
- Neu: 2 Punkte, 1-3 Monate & 500,00 € - 1500,00 € Bußgeld
Bußgeldkatalog: Fahrerflucht
Vergehen | Alt | Neu | ||||
---|---|---|---|---|---|---|
Punkte | Fahrverbot | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Bußgeld | |
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort | 7 | je nach Härte | je nach Härte | 3 | je nach Härte | je nach Härte |
Vergehen
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Alt: 7 Punkte, je nach Härte Fahrverbot & je nach Härte Bußgeld
- Neu: 3 Punkte, je nach Härte Fahrverbot & je nach Härte Bußgeld
Bußgeldkatalog: Telefonieren am Steuer
Vergehen | Alt | Neu | ||||
---|---|---|---|---|---|---|
Punkte | Fahrverbot | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Bußgeld | |
Telefon am Steuer | 1 | - | 40,00 € | 1 | - | 60,00 € |
Vergehen
Telefon am Steuer
- Alt: 1 Punkt & 40,00 € Bußgeld
- Neu: 1 Punkt & 60,00 € Bußgeld
Bußgeldkatalog: Unterlassene Hilfeleistung
Vergehen | Alt | Neu | ||||
---|---|---|---|---|---|---|
Punkte | Fahrverbot | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Bußgeld | |
Unterlassene Hilfeleistung | 7 | 6 Monate | variiert je nach Härte | 3 | 6 Monate | variiert je nach Härte |
Vergehen
Unterlassene Hilfeleistung
- Alt: 7 Punkte, 6 Monate Fahrverbot & ja nach Härte veriiert Bußgeld
- Neu: 3 Punkte, 6 Monate Fahrverbot & ja nach Härte veriiert Bußgeld
Bußgeldkatalog: Missachtung der Überholvorschriften
Vergehen | Alt | Neu | ||||
---|---|---|---|---|---|---|
Punkte | Fahrverbot | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Bußgeld | |
Missachtung des Überholverbotes | 4 | - | 150,00 € | 1 | - | 150,00 € |
Missachtung des Überholverbotes und Gefährdung Anderer | 4 | 1 Monat | 250,00 € | 2 | 1 Monat | 250,00 € |
Missachtung des Überholverbotes und Unfall | 4 | 1 Monat | 300,00 € | 2 | 1 Monat | 300,00 € |
Vergehen
Missachtung des Überholverbotes
- Alt: 4 Punkte & 150,00 € Bußgeld
- Neu: 1 Punkt & 150,00 € Bußgeld
Missachtung des Überholverbotes und Gefährdung Anderer
- Alt: 4 Punkte, 1 Monat & 250,00 € Bußgeld
- Neu: 2 Punkte, 1 Monat & 250,00 € Bußgeld
Missachtung des Überholverbotes und Unfall
- Alt: 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot & 300,00 € Bußgeld
- Neu: 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot & 300,00 € Bußgeld
Bußgeldkatalog: Missachtung der Vorfahrt
Vergehen | Alt | Neu | ||||
---|---|---|---|---|---|---|
Punkte | Fahrverbot | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Bußgeld | |
Missachtung der Vorfahrt | 3 | - | 100,00 € | 1 | - | 100,00 € |
Vergehen
Missachtung der Vorfahrt
- Alt: 3 Punkte, 100,00 € Bußgeld
- Neu: 1 Punkt, 100,00 € Bußgeld
Bußgeldkatalog: Kennzeichenmissbrauch und Überschreitung HU/AU
Vergehen | Alt | Neu | ||||
---|---|---|---|---|---|---|
Punkte | Fahrverbot | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Bußgeld | |
bis 2 Monate | - | - | 15,00 € | - | - | 15,00 € |
2 - 4 Monate | - | - | 25,00 € | - | - | 25,00 € |
4 - 8 Monate | 1 | - | 40,00 € | 1 | - | 60,00 € |
8 und mehr Monate | 2 | - | 75,00 € | 1 | - | 75,00 € |
Inbetriebnahme eines Fahrzeugs ohne amtliches Kennzeichen | 1 | - | 40,00 € | - | - | 60,00 € |
Fahrzeug bei Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt ohne entsprechendes Kennzeichen in Betrieb genommen | 1 | - | 40,00 € | - | - | 60,00 € |
Vergehen
bis 2 Monate
- Alt: 15,00 € Bußgeld
- Neu: 15,00 € Bußgeld
2 - 4 Monate
- Alt: 25,00 € Bußgeld
- Neu: 25,00 € Bußgeld
4 - 8 Monate
- Alt: 1 Punkt & 40,00 € Bußgeld
- Neu: 1 Punkt & 60,00 € Bußgeld
8 und mehr Monate
- Alt: 2 Punkte & 75,00 € Bußgeld
- Neu: 1 Punkt & 75,00 € Bußgeld
Inbetriebnahme eines Fahrzeugs ohne amtliches Kennzeichen
- Alt: 1 Punkt & 40,00 € Bußgeld
- Neu: 60,00 € Bußgeld
Fahrzeug bei Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt ohne entsprechendes Kennzeichen in Betrieb genommen
- Alt: 1 Punkt & 40,00 € Bußgeld
- Neu: 60,00 € Bußgeld
Bußgeldkatalog: Falschparken
Vergehen | Alt | Neu | ||||
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Punkte | Fahrverbot | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Bußgeld | |
Parken an Feuerwehrzufahrt mit Behinderung | 1 | - | 50,00 € | 1 | - | 65,00 € |
Parken an enger Straßenstelle, Durchfahrt Rettungsfahrzeug nicht gegeben | 1 | - | 40,00 € | 1 | - | 60,00 € |
Parken in scharfer Kurve, Durchfahrt Rettungswagen nicht gegeben | 1 | - | 40,00 € | 1 | - | 60,00 € |
Vergehen
Parken an Feuerwehrzufahrt mit Behinderung
- Alt: 1 Punkt & 50,00 € Bußgeld
- Neu: 1 Punkt & 65,00 € Bußgeld
Parken an enger Straßenstelle, Durchfahrt Rettungsfahrzeug nicht gegeben
- Alt: 1 Punkt & 40,00 € Bußgeld
- Neu: 1 Punkt & 60,00 € Bußgeld
Parken in scharfer Kurve, Durchfahrt Rettungswagen nicht gegeben
- Alt: 1 Punkt & 40,00 € Bußgeld
- Neu: 1 Punkt & 60,00 € Bußgeld
Bußgeldkatalog: Falsche Beleuchtung
Vergehen | Alt | Neu | ||||
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Punkte | Fahrverbot | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Bußgeld | |
Fahren ohne Abblendlicht außerhalb geschlossener Ortschaften bei Nebel, Schneefall oder Regen | 3 | - | 40,00 € | 1 | - | 60,00 € |
Fahren ohne Abblendlicht außerhalb geschlossener Ortschaften bei Nebel, Schneefall oder Regen und bestehende Gefährdung Anderer | 3 | - | 50,00 € | 1 | - | 75,00 € |
Fahren ohne Abblendlicht außerhalb geschlossener Ortschaften bei Nebel, Schneefall oder Regen und Unfall verursachen | 3 | - | 60,00 € | 1 | - | 90,00 € |
Vergehen
Fahren ohne Abblendlicht außerhalb geschlossener Ortschaften bei Nebel, Schneefall oder Regen
- Alt: 3 Punkte & 40,00 € Bußgeld
- Neu: 1 Punkt & 60,00 € Bußgeld
Fahren ohne Abblendlicht außerhalb geschlossener Ortschaften bei Nebel, Schneefall oder Regen und bestehende Gefährdung Anderer
- Alt: 3 Punkte & 50,00 € Bußgeld
- Neu: 1 Punkt & 75,00 € Bußgeld
Fahren ohne Abblendlicht außerhalb geschlossener Ortschaften bei Nebel, Schneefall oder Regen und Unfall verursachen
- Alt: 3 Punkte & 60,00 € Bußgeld
- Neu: 1 Punkt & 90,00 € Bußgeld
Bußgeldkatalog: Falsches Verhalten im Tunnel
Vergehen | Alt | Neu | ||||
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Punkte | Fahrverbot | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Bußgeld | |
Wenden in einem Tunnel | 1 | - | 40,00 € | 1 | - | 60,00 € |
Wenden in einem Tunnel und Gefährdung Anderer | 1 | - | 50,00 € | 1 | - | 75,00 € |
Wenden in einem Tunnel und Verursachen eines Unfalls | 1 | - | 60,00 € | 1 | - | 90,00 € |
Vergehen
Wenden in einem Tunnel
- Alt: 1 Punkt & 40,00 € Bußgeld
- Neu: 1 Punkt & 60,00 € Bußgeld
Wenden in einem Tunnel und Gefährdung Anderer
- Alt: 1 Punkt & 50,00 € Bußgeld
- Neu: 1 Punkt & 75,00 € Bußgeld
Wenden in einem Tunnel und Verursachen eines Unfalls
- Alt: 1 Punkt & 60,00 € Bußgeld
- Neu: 1 Punkt & 90,00 € Bußgeld
Bußgeldkatalog: Fehlverhalten im verkehrsberuhigten Bereich (Spielstraße)
Vergehen | Alt | Neu | ||||
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Punkte | Fahrverbot | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Bußgeld | |
Gefährdung eines verkehrsberuhigten Bereiches | 1 | - | 40,00 € | 1 | - | 60,00 € |
Gefährdung eines verkehrsberuhigten Bereiches und Verursachen eines Unfalls | 1 | - | 50,00 € | 1 | - | 75,00 € |
Vergehen
Gefährdung eines verkehrsberuhigten Bereiches
- Alt: 1 Punkt & 40,00 € Bußgeld
- Neu: 1 Punkt & 60,00 € Bußgeld
Gefährdung eines verkehrsberuhigten Bereiches und Verursachen eines Unfalls
- Alt: 1 Punkt & 50,00 € Bußgeld
- Neu: 1 Punkt & 75,00 € Bußgeld
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt