Der neue Bußgeldkatalog 2014 im Überblick

Wie viele Punkte drohen und was erwartet mich an Bußgeld? Erfahren Sie jetzt, was sich im neuen Bußgeldkatalog ändert und womit Sie bei welchem Vergehen zu rechnen haben.

19.02.2014

Infografik des Bussgeldkatalogs

1. Was sich beim Bußgeldkatalog 2014 geändert hat

Viele Autofahrer haben darauf gewartet, dass der Bußgeldkatalog reformiert wird. Am 1. Mai 2014 ist das neue Fahreignungsregister (FAER) für die gesamte Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten und brachte grundlegende Veränderungen des bisherigen Punktesystems in Flensburg mit sich. Die Veränderungen wurden vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vorgenommen, damit mehr Gerechtigkeit, Klarheit und Transparenz im juristischen Umgang mit Ordnungswidrigkeiten und Straftaten entsteht.

Das vorige System gehörte zu einem der kompliziertesten Bereiche des Straßenverkehrsrechts. Der neue Bußgeldkatalog sollte es deshalb vereinfachen, sowie eine Verbesserung der allgemeinen Verkehrssicherheit zum Ziel haben. Dementsprechend werden seit Anfang Mai nur noch Verkehrsverstöße im neuen Fahreignungsregister gespeichert, die auch direkten Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben.

Die wohl signifikanteste Änderung des Fahreignungsregisters ist die Verkürzung der maximal erhältlichen Punkte in Flensburg von ursprünglich 18 auf 8. Unterschieden wird dabei zwischen Ordnungswidrigkeiten und groben Ordnungswidrigkeiten, sowie zwischen Straftaten und solchen, die zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen. wirkaufendeinauto.de hilft Ihnen, sich bei der Neuausrichtung des Gesetzes zurecht zu finden und zeigt Ihnen die wichtigsten Änderungen im Detail.

2. Altes vs. Neues Punktesystem

Die größte Neuerung der Reform war die Einführung des neuen Punktesystems. Gab es zuvor maximal 7 Punkte für ein Vergehen im Straßenverkehr, ist die Anzahl mittlerweile auf 3 reduziert. Doch handelt es sich bei diesem Schritt nicht um eine Abschwächung des Systems, denn auch die Anzahl der Punkte die zum Entzug der Fahrerlaubnis führen, wurden drastisch von 18 auf 8 gesenkt. Demnach haben auch kleinere Vergehen wesentlich größere Auswirkungen auf den Punktestand.

Grafik des alten und neuen Punktesystems

Wie auf der Abbildung deutlich wird, heißt es mit dem neuen Bußgeldkatalog Vorsicht. Kleinere Ordnungswidrigkeiten wie das Überschreiten der Geschwindigkeit ab 21 km/h haben seit dem Frühsommer wesentlich größere Auswirkungen auf Ihr Punktekonto als davor. Vergehen wie Alkoholmissbrauch am Steuer werden wie üblich weiter hart geahndet.

Der Gesetzgeber sieht verschiedene Schritte für den Verkehrssünder vor:

  • 1-3 Punkte: Hier muss der Verkehrssünder noch nicht mit rechtlichen Schritten rechnen.
  • 4-5 Punkte: Der Verkehrssünder wird zum ersten Mal schriftlich auf seinen Punktestand hingewiesen. Auch wird ein unverbindliches Fahreignungsseminar angeboten, bei dem alle 5 Jahre ein Punkt abgebaut werden kann.
  • 6-7 Punkte: Hier gibt es eine schriftliche Verwarnung an den Verkehrssünder. Des Weiteren eine unverbindliche Anordnung zum Besuch eines Fahreignungsseminars. Hier gibt es nicht die Möglichkeit zum Abbau von Punkten. Achtung: Wird der Anordnung im Laufe von 3 Monaten nicht nachgegangen, wird der Führerschein auch ohne volle 8 Punkte entzogen.
  • 8 Punkte: Entzug der Fahrerlaubnis. Ein neuer Führerschein kann frühestens 6 Monate später mit einer positiven MPU beantragt werden.

Vergehen werden wie folgt geahndet:

Straftaten, die nach dem alten System mit 5-7 Punkten abgestraft wurden, werden inzwischen mit 3 Punkten geahndet und gelten als Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis, z.B.:

  • Kennzeichenmissbrauch
  • unterlassene Hilfeleistung
  • Vollrausch
  • Nötigung
  • fahrlässige Körperverletzung
  • fahrlässige Tötung
  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Einige Straftaten, welche zu Beginn des Jahres noch mit 5-7 Punkten abgestraft wurden, können allerdings auch „nur“ mit 2 Punkten geahndet werden und gelten als Straftaten ohne Entzug der Fahrerlaubnis, z.B.:

  • Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Trunkenheit im Verkehr

Schwere Ordnungswidrigkeiten, die bisher mit 3-4 Punkten abgestraft wurden, werden derweil mit 2 Punkten geahndet und gelten als schwere Ordnungswidrigkeit mit Regelfahrverbot, z.B.:

  • Unterschreiten des Mindestabstands (bei 130 km/h) unter 15 m
  • Überholvorschriften nicht eingehalten
  • Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit (innerorts) ab 40 km/h
  • Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit (außerorts) ab 50 km/h
  • Teilnahme an illegalem Straßenrennen
  • Als Fahrzeugführer rote Ampel bei Gefährdung, mit Sachbeschädigung oder bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase überfahren

Ordnungswidrigkeiten, für die es 1-4 Punkte gab, werden mittlerweile mit 1 Punkt geahndet, z.B.:

  • Unterschreiten des Mindestabstands (bei 130 km/h) über 15 m
  • Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit (innerorts) bis 40 km/h
  • Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit (außerorts) bis 50 km/h
  • Vorfahrt missachtet
  • fehlerhafte/defekte Beleuchtung
  • Verhalten an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen

3. Verjährung & Punktabbau nach der Neuregelung

Die Verjährung ist eines der Hauptthemen rund um die Flensburger Punkte. Durch die neue Regelung kehrte endlich Ruhe ein. Punkte werden nicht mehr durch eine neue Ordnungswidrigkeit verlängert. Jeder Punkt baut sich von dem Tag der Tat an ab. Je nach Härte des Vergehens variiert auch die Verjährungsfrist der Punkte.

  • Ordnungswidrigkeit: In 2½ Jahren baut sich 1 Punkt ab
  • Grobe Ordnungswidrigkeit mit Regelfahrverbot: 5 Jahre zum Abbau von 2 Punkten
  • Straftat: In 5 Jahren Abbau von 2 Punkten
  • Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis: 10 Jahre für 3 Punkte

Für eine Überbrückungsdauer von fünf Jahren werden „alte“ Punkte, die in das neue System übernommen wurden, noch nach altem Recht getilgt. Das bedeutet, dass alte Fristen und vor allem auch Tilgungshemmungen, die es nach der neuen Regelung nicht mehr gibt, in dieser Zeit weiterlaufen. Nach fünf Jahren sind dann fast alle alten Punkte getilgt. Es bleiben solche übrig, die durch alkoholisiertes Fahren entstanden sind. Hier verfällt die Tilgungshemmung ebenfalls erst nach der Überbrückungszeit von fünf Jahren.

Die bis dahin verstrichene Zeit wird dann auf die neue feste Tilgungsfrist von 10 Jahren angerechnet. Die Überliegefrist, das heißt die einjährige Bewährungszeit nach der Verjährung eines Punktes, bleibt auch in der Neuregelung bestehen.

4. Änderung der Tilgungsfrist bei Verstößen

Grafik der Änderungen der Tilgungsfrist

Auch das System rund um den Abbau von Punkten hat sich geändert. Ein Punkterabatt durch ein Seminar ist ab gesammelten 6 Punkten in Flensburg nicht mehr möglich. Die Teilnahme an einem Seminar ist nur noch 1 mal alle 5 Jahre möglich und sorgt nur noch für die Reduzierung eines Punktes, unabhängig vom Punktekonto.

Das Fahreignungsseminar:

Ein neu erstelltes Seminar ersetzt das vorige Aufbauseminar. Für Punktesünder mit 1-5 Punkten besteht die Möglichkeit, alle 5 Jahre durch ein Teilnehmen ihren Punktestand um 1 Zähler zu verringern. Personen mit mehr Punkten werden zur Teilnahme an einem Fahreignungsseminar verpflichtet, haben aber nicht die Möglichkeit, ihren Punktestand zu verkleinern. Das Seminar umfasst 2 Teilmaßnahmen, eine verkehrspädagogische und eine verkehrspsychologische Maßnahme. Kostenpunkt: 400 Euro.

Verkehrspädagogische Teilmaßnahme:

  • Individuelle Betreuung der einzelnen Fälle
  • Spezielle Inhalte, die relevante Verkehrsregeln und Informationen umspannen
  • Erarbeitung von Gefahrenbewusstsein und alternative Verhaltenswege
  • 2 x 90 Minuten in Einzel- oder Gruppenbetreuung (max. 6 Personen)

Verkehrspsychologische Teilmaßnahme:

  • Speziell geschulte Verkehrspsychologen helfen bei der Veränderung riskanter Fahreigenschaften
  • Persönliche Strategien werden im Anschluss im Alltag erprobt
  • Erfahrungen werden mit Psychologen ausgetauscht
  • 2 x 75 Minuten Einzelbetreuung

5. Umrechnung der alten Punkte in das neue System

Überführung der Punktestände

Grafik der Punkteumrechnung alt zu neu

Achtung: Dafür bekommen Sie keine Punkte mehr!

Es gibt auch Tatbestände, welche seit Mai nicht mehr zum Erhalt von Punkten führen. Die wichtigsten haben wir hier für Sie aufgelistet:

Tatbestand

Einfahrt in eine Umweltzone ohne Umweltplakette

  • Alt: 40,00 € Bußgeld
  • Neu: 80,00 € Bußgeld

fehlendes Kennzeichen

  • Alt: 40,00 € Bußgeld
  • Neu: 60,00 € Bußgeld

abgedecktes Kennzeichen

  • Alt: 50,00 € Bußgeld
  • Neu: 65,00 € Bußgeld

Verstoß gegen Fahrtenbuchauflage

  • Alt: 50,00 € Bußgeld
  • Neu: 100,00 € Bußgeld

Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW missachtet

  • Alt: 380,00 € Bußgeld
  • Neu: 570,00 € Bußgeld

Wichtig: Haben Sie durch eines dieser Vergehen in der Vergangenheit Punkte in Flensburg erhalten, wurden diese mit in Kraft treten des neuen Bußgeldkatalogs automatisch gelöscht. Beispiel: Haben Sie einmal für das Befahren einer Umweltzone ohne grüne Plakette 2 Punkte bekommen, so wurden diese in 0 Punkte umgewandelt.

Zur Kasse bitte - hier wird es teurer

Da mit der Reform vom 01. Mai 2014 nur noch solche Verstöße in das Fahreignungsregister eingetragen werden, die mindestens ein Bußgeld von 60 Euro nach sich ziehen, wurden die Kosten bei folgenden Vergehen angehoben und die Punkte an das neue System angepasst.

Tatbestand

Winterreifenpflicht

  • Alt: 1 Punkt & 40,00 € Bußgeld
  • Neu: 1 Punkt & 60,00 € Bußgeld

Falsches Verhalten an Schulbussen mit Behinderung der Fahrgäste

  • Alt: 2 Punkte & 40,00 € Bußgeld
  • Neu: 1 Punkt & 60,00 € Bußgeld

Falsches Verhalten an Schulbussen mit Gefährdung

  • Alt: 2 Punkte & 50,00 € Bußgeld
  • Neu: 1 Punkt & 70,00 € Bußgeld

Kind nicht (ausreichend) gesichert

  • Alt: 1 Punkt & 40,00 € Bußgeld
  • Neu: 1 Punkt & 60,00 € Bußgeld

Kinder nicht (ausreichend) gesichert

  • Alt: 1 Punkt & 50,00 € Bußgeld
  • Neu: 1 Punkt & 70,00 € Bußgeld

Zeichen oder Anweisung eines Polizeibeamten nicht befolgt

  • Alt: 3 Punkte & 50,00 € Bußgeld
  • Neu: 1 Punkt & 70,00 € Bußgeld

Fahren ohne Zulassung

  • Alt: 3 Punkte & 50,00 € Bußgeld
  • Neu: 1 Punkt & 70,00 € Bußgeld

Keine oder falsche Ladungssicherung

  • Alt: 3 Punkte & 50,00 € Bußgeld
  • Neu: 1 Punkt & 60,00 € Bußgeld

Fahren unter 18 Jahren ohne Begleitung

  • Alt: 1 Punkt & 50,00 € Bußgeld
  • Neu: 1 Punkt & 70,00 € Bußgeld

Tipps & Tricks – So konnte man dem neuen Punktesystem vorbeugen

orangenes AusrufezeichenWer clever war, hat vor der Neuregelung seinen Punktestand überprüft. Bei bis zu 8 Punkten auf dem Konto konnte man vor dem 1. Mai mit dem Besuch eines Aufbauseminars noch drastisch Punkte abbauen. In einem Aufbauseminar wurden vor dem neuen System bei einem Punktestand zwischen 1 und 8 noch bis zu 4 Punkte abgebaut. Aus 8 Punkten wurden so nach der Umrechnung ohne Probleme 2, ohne Aufbauseminar sind es nach der Umrechnung nun 4. Bei weniger als 8 Punkten konnte man seinen Stand sogar auf nur 1 Punkt reduzieren. Ihren Aktuellen Punktestand können Sie online oder per Brief unter www.kba-online.de abfragen.

6. Der Bußgeldkatalog - Die häufigsten Verstöße

Bußgeldkatalog: Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

Auto wird geblitzt

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts

Bis 10 km/h

  • Alt: 15,00 € Bußgeld
  • Neu: 15,00 € Bußgeld

11-15 km/h

  • Alt: 25,00 € Bußgeld
  • Neu: 25,00 € Bußgeld

16-20 km/h

  • Alt: 35,00 € Bußgeld
  • Neu: 35,00 € Bußgeld

21-25 km/h

  • Alt: 1 Punkt & 80,00 € Bußgeld
  • Neu: 1 Punkt & 80,00 € Bußgeld

26-30 km/h

  • Alt: 3 Punkte & 100,00 € Bußgeld
  • Neu: 1 Punkt & 100,00 € Bußgeld

31-40 km/h

  • Alt: 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot & 160,00 € Bußgeld
  • Neu: 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot & 160,00 € Bußgeld

41-50 km/h

  • Alt: 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot & 200,00 € Bußgeld
  • Neu: 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot & 200,00 € Bußgeld

51-60 km/h

  • Alt: 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot & 280,00 € Bußgeld
  • Neu: 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot & 280,00 € Bußgeld

61-70 km/h

  • Alt: 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot & 480,00 € Bußgeld
  • Neu: 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot & 480,00 € Bußgeld

Über 70 km/h

  • Alt: 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot & 680,00 € Bußgeld
  • Neu: 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot & 680,00 € Bußgeld

Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts

Bis 10 km/h

  • Alt: 10,00 € Bußgeld
  • Neu: 10,00 € Bußgeld

11-15 km/h

  • Alt: 20,00 € Bußgeld
  • Neu: 20,00 € Bußgeld

16-20 km/h

  • Alt: 30,00 € Bußgeld
  • Neu: 30,00 € Bußgeld

21-25 km/h

  • Alt: 1 Punkt & 70,00 € Bußgeld
  • Neu: 1 Punkt & 70,00 € Bußgeld

26-30 km/h

  • Alt: 3 Punkte & 80,00 € Bußgeld
  • Neu: 1 Punkt & 80,00 € Bußgeld

31-40 km/h

  • Alt: 3 Punkte & 120,00 € Bußgeld
  • Neu: 1 Punkt & 120,00 € Bußgeld

41-50 km/h

  • Alt: 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot & 160,00 € Bußgeld
  • Neu: 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot & 160,00 € Bußgeld

51-60 km/h

  • Alt: 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot & 240,00 € Bußgeld
  • Neu: 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot & 240,00 € Bußgeld

61-70 km/h

  • Alt: 4 Punkte, 2 Monate & 440,00 € Bußgeld
  • Neu: 2 Punkte, 2 Monate & 440,00 € Bußgeld

Über 70 km/h

  • Alt: 4 Punkte, 3 Monate & 600,00 € Bußgeld
  • Neu: 2 Punkte, 3 Monate & 600,00 € Bußgeld

Bußgeldkatalog: Nicht Einhalten des Mindestabstandes

Auto fährt dicht auf

Unterschreiten des Mindestabstands bei einer Geschwindigkeit über 130 km/h

(Rechenbeispiel bei 140 km/h)

5/10 des halben Tacho(35-29 m)

  • Alt: 2 Punkte & 100,00 € Bußgeld
  • Neu: 1 Punkt & 100,00 € Bußgeld

4/10 des halben Tacho(28-22 m)

  • Alt: 3 Punkte & 180,00 € Bußgeld
  • Neu: 1 Punkt & 180,00 € Bußgeld

XX3/10 des halben Tacho(21-15 m)X

  • Alt: 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot & 240,00 € Bußgeld
  • Neu: 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot & 240,00 € Bußgeld

2/10 des halben Tacho(14-8 m)

  • Alt: 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot & 320,00 € Bußgeld
  • Neu: 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot & 320,00 € Bußgeld

1/10 des halben Tacho(7-0 m)

  • Alt: 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot & 400,00 € Bußgeld
  • Neu: 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot & 400,00 € Bußgeld

Nötigung

  • Alt: 5 Punkte, 1-3 Monate Fahrverbot & je nach Härte variiert Bußgeld
  • Neu: 3 Punkte, 1-3 Monate Fahrverbot & je nach Härte variiert Bußgeld

Bußgeldkatalog: Überfahren einer roten Ampel

Auto fährt über rote Ampel

Vergehen

Überfahren einer roten Ampel

  • Alt: 3 Punkte & 90,00 € Bußgeld
  • Neu: 1 Punkt & 90,00 € Bußgeld

Überfahren einer roten Ampel und Gefährdung Anderer

  • Alt: 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot & 200,00 € Bußgeld
  • Neu: 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot & 200,00 € Bußgeld

Überfahren einer roten Ampel mit Unfallfolge

  • Alt: 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot & 240,00 € Bußgeld
  • Neu: 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot & 240,00 € Bußgeld

Überfahren einer roten Ampel. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.

  • Alt: 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot & 200,00 € Bußgeld
  • Neu: 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot & 200,00 € Bußgeld

Überfahren einer roten Ampel und Gefährdung Anderer. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.

  • Alt: 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot & 320,00 € Bußgeld
  • Neu: 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot & 320,00 € Bußgeld

Überfahren einer roten Ampel mit Unfallfolge. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.

  • Alt: 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot & 360,00 € Bußgeld
  • Neu: 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot & 360,00 € Bußgeld

Bußgeldkatalog: Alkohol am Steuer

Mann trinkt Wein am Steuer

Vergehen

Vollrausch

  • Alt: 7 Punkte, Entzug der Fahrererlaubnis & je nach Härte variiert Bußgeld
  • Neu: 3 Punkte, Entzug der Fahrererlaubnis & je nach Härte variiert Bußgeld

Alkohol über oder 0,5 Promille

  • Alt: 4 Punkte, 1-3 Monate Fahrverbot & 500,00 € - 1500,00 € Bußgeld
  • Neu: 2 Punkte, 1-3 Monate Fahrverbot & 500,00 € - 1500,00 € Bußgeld

Drogenmissbrauch

  • Alt: 4 Punkte, 1-3 Monate & 500,00 € - 1500,00 € Bußgeld
  • Neu: 2 Punkte, 1-3 Monate & 500,00 € - 1500,00 € Bußgeld

Bußgeldkatalog: Fahrerflucht

Autofahrer begeht Fahrerflucht

Vergehen

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

  • Alt: 7 Punkte, je nach Härte Fahrverbot & je nach Härte Bußgeld
  • Neu: 3 Punkte, je nach Härte Fahrverbot & je nach Härte Bußgeld

Bußgeldkatalog: Telefonieren am Steuer

Bußgeld für Telefon am Steuer

Vergehen

Telefon am Steuer

  • Alt: 1 Punkt & 40,00 € Bußgeld
  • Neu: 1 Punkt & 60,00 € Bußgeld

Bußgeldkatalog: Unterlassene Hilfeleistung

Bußgeld für unterlassene Hilfeleistung

Vergehen

Unterlassene Hilfeleistung

  • Alt: 7 Punkte, 6 Monate Fahrverbot & ja nach Härte veriiert Bußgeld
  • Neu: 3 Punkte, 6 Monate Fahrverbot & ja nach Härte veriiert Bußgeld

Bußgeldkatalog: Missachtung der Überholvorschriften

Bußgeld bei Missachtung der Überholvorschriften

Vergehen

Missachtung des Überholverbotes

  • Alt: 4 Punkte & 150,00 € Bußgeld
  • Neu: 1 Punkt & 150,00 € Bußgeld

Missachtung des Überholverbotes und Gefährdung Anderer

  • Alt: 4 Punkte, 1 Monat & 250,00 € Bußgeld
  • Neu: 2 Punkte, 1 Monat & 250,00 € Bußgeld

Missachtung des Überholverbotes und Unfall

  • Alt: 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot & 300,00 € Bußgeld
  • Neu: 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot & 300,00 € Bußgeld

Bußgeldkatalog: Missachtung der Vorfahrt

Bußgeld bei Missachten der Vorfahrtsregelung

Vergehen

Missachtung der Vorfahrt

  • Alt: 3 Punkte, 100,00 € Bußgeld
  • Neu: 1 Punkt, 100,00 € Bußgeld

Bußgeldkatalog: Kennzeichenmissbrauch und Überschreitung HU/AU

Bußgeld für Fristüberschreitung der HU/AU

Vergehen

bis 2 Monate

  • Alt: 15,00 € Bußgeld
  • Neu: 15,00 € Bußgeld

2 - 4 Monate

  • Alt: 25,00 € Bußgeld
  • Neu: 25,00 € Bußgeld

4 - 8 Monate

  • Alt: 1 Punkt & 40,00 € Bußgeld
  • Neu: 1 Punkt & 60,00 € Bußgeld

8 und mehr Monate

  • Alt: 2 Punkte & 75,00 € Bußgeld
  • Neu: 1 Punkt & 75,00 € Bußgeld

Inbetriebnahme eines Fahrzeugs ohne amtliches Kennzeichen

  • Alt: 1 Punkt & 40,00 € Bußgeld
  • Neu: 60,00 € Bußgeld

Fahrzeug bei Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt ohne entsprechendes Kennzeichen in Betrieb genommen

  • Alt: 1 Punkt & 40,00 € Bußgeld
  • Neu: 60,00 € Bußgeld

Bußgeldkatalog: Falschparken

Bußgeld für falsches Parken

Vergehen

Parken an Feuerwehrzufahrt mit Behinderung

  • Alt: 1 Punkt & 50,00 € Bußgeld
  • Neu: 1 Punkt & 65,00 € Bußgeld

Parken an enger Straßenstelle, Durchfahrt Rettungsfahrzeug nicht gegeben

  • Alt: 1 Punkt & 40,00 € Bußgeld
  • Neu: 1 Punkt & 60,00 € Bußgeld

Parken in scharfer Kurve, Durchfahrt Rettungswagen nicht gegeben

  • Alt: 1 Punkt & 40,00 € Bußgeld
  • Neu: 1 Punkt & 60,00 € Bußgeld

Bußgeldkatalog: Falsche Beleuchtung

Bußgeld für falsche Beleuchtung

Vergehen

Fahren ohne Abblendlicht außerhalb geschlossener Ortschaften bei Nebel, Schneefall oder Regen

  • Alt: 3 Punkte & 40,00 € Bußgeld
  • Neu: 1 Punkt & 60,00 € Bußgeld

Fahren ohne Abblendlicht außerhalb geschlossener Ortschaften bei Nebel, Schneefall oder Regen und bestehende Gefährdung Anderer

  • Alt: 3 Punkte & 50,00 € Bußgeld
  • Neu: 1 Punkt & 75,00 € Bußgeld

Fahren ohne Abblendlicht außerhalb geschlossener Ortschaften bei Nebel, Schneefall oder Regen und Unfall verursachen

  • Alt: 3 Punkte & 60,00 € Bußgeld
  • Neu: 1 Punkt & 90,00 € Bußgeld

Bußgeldkatalog: Falsches Verhalten im Tunnel

Bußgeld für wenden im Tunnel

Vergehen

Wenden in einem Tunnel

  • Alt: 1 Punkt & 40,00 € Bußgeld
  • Neu: 1 Punkt & 60,00 € Bußgeld

Wenden in einem Tunnel und Gefährdung Anderer

  • Alt: 1 Punkt & 50,00 € Bußgeld
  • Neu: 1 Punkt & 75,00 € Bußgeld

Wenden in einem Tunnel und Verursachen eines Unfalls

  • Alt: 1 Punkt & 60,00 € Bußgeld
  • Neu: 1 Punkt & 90,00 € Bußgeld

Bußgeldkatalog: Fehlverhalten im verkehrsberuhigten Bereich (Spielstraße)

Bußgeld im verkehrsberuhigtem Bereich

Vergehen

Gefährdung eines verkehrsberuhigten Bereiches

  • Alt: 1 Punkt & 40,00 € Bußgeld
  • Neu: 1 Punkt & 60,00 € Bußgeld

Gefährdung eines verkehrsberuhigten Bereiches und Verursachen eines Unfalls

  • Alt: 1 Punkt & 50,00 € Bußgeld
  • Neu: 1 Punkt & 75,00 € Bußgeld

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt

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