
Viele Schäden deckt die pflichtgemäße Kfz-Versicherung ab. Wie verhält es sich aber mit der Haftung in Fällen, die davon ausgenommen sind? Das kann zum Beispiel eintreten, wenn ein Kind einen Schaden am Fahrzeug verursacht hat, das Auto verliehen wurde oder eine Beschädigung durch ein Schlagloch entstanden ist. In all diesen Fällen gibt es bestimmte Gesetze, die die Frage nach der Haftung klären. Diese sind nicht jedem Autofahrer gleichermaßen bekannt, weswegen wir die Verordnungen in diesem Beitrag einzeln auflisten und die rechtliche Situation für Sie darlegen. Hierbei ist es immer besonders wichtig, was für ein Schaden entstanden ist, wer der Verursacher ist und ob Maßnahmen getroffen wurden, um den Schaden vorsorglich zu verhindern. Grundsätzlich gilt, dass Sie sich immer absichern sollten, damit keine Haftungsforderungen auf Sie zukommen, die ungerechtfertigt sind. Wie Sie das tun, erklären wir Ihnen nachfolgend in unserem Ratgeber.
1. Haftung bei von Kindern verursachten Schäden
Die Haftung bei Beschädigungen, die von Kindern verursacht wurden, ist gesondert geregelt und erfordert einiges an juristischem Wissen. Wenn ein Kind einen Schaden anrichtet, ist sein Alter von besonderer Bedeutung. Im Falle eines Autounfalls wird ein Kind, das zwischen 7 und 10 Jahren alt ist, nicht für den Schaden zur Verantwortung gezogen. - Es sei denn, das Kind hat mit Vorsatz gehandelt. Unter Siebenjährige werden in keinen Fall für einen Schaden verantwortlich gemacht; wurde jedoch die Aufsichtspflicht der Eltern verletzt, tragen die die Verantwortung.
Haftungsbeispiel 1: Der Kleine Max (9) rennt beim Ballspielen auf die Straße. Ein fahrendes Auto weicht ihm aus und fährt in ein anderes hinein.
→ Haben die Eltern ihre Aufsichtpflicht verletzt, sind Sie haftbar zu machen. Ist dies nicht der Fall, bleibt Kindern und Eltern die Haftung erspart.
Haftungsbeispiel 2: Die kleine Emma (8) spielt mit einem Stein und schmeißt damit die Fensterscheibe eines fahrenden Autos ein.
→ Da das Kind vorsätzlich gehandelt hat, greift das Haftungsprivileg, das Kinder zwischen 7 und 10 Jahren haben, nicht und die Eltern müssen für den Schaden aufkommen.
All die bisher genannten Regelungen gelten nach §828 im BGB jedoch nur für Kinder, die Schäden im fließenden Straßenverkehr verursacht haben. Handelt es sich beim beschädigten Auto um einen parkenden PKW, so wird davon ausgegangen, dass das Kind nicht durch die Situation überfordert gewesen ist und somit auch nach §829 im BGB haftbar gemacht werden kann.
Haftungsbeispiel 3: Der zehnjährige Benjamin wirft sein Kinderspielzeug aus dem Fenster, während seine Eltern noch schlafen und beschädigt dadurch ein parkendes Auto.
→ In diesem Fall kann das Kind für den Schaden haftbar gemacht werden, da das Auto parkte und damit für das Kind keine überfordernde Situation entstanden ist.
2. Schäden durch ein Schlagloch: Haftung?
Wenn der Winter endet und Schnee und Eis tauen, werden erste Frostschäden im Straßenbild sichtbar. Diese entstehen dadurch, dass Feuchtigkeit in den Asphalt dringt. Werden dann noch Minusgrade erreicht, sprengt das gefrorene Wasser Risse und bereits vorhandene Löcher noch weiter auf und sorgt für eine gefährliche Stelle auf der Fahrbahn. Eine zeitnahe Ausbesserung ist nicht ständig möglich, weswegen immer vorsichtig gefahren und mit Schlaglöcher gerechnet werden sollte.
Bei einem Auto, das durch ein Schlagloch Schaden genommen hat, gelten besondere Regeln der Haftung. In erster Linie ist der Baulastträger zur Verantwortung zu ziehen. Das kann je nach Fall das Bundesland, aber auch der Bund oder die Gemeinde sein. Es wird jedoch mit dem Haftungsanspruch schwierig, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass die Verkehrssicherungspflicht verletzt wurde. Dies ist der Fall, wenn das Schlagloch nicht ausgebessert oder kein Schild zur Warnung oder zur Begrenzung des Tempos aufgestellt wurde. In jedem Fall sollte das Schlagloch fotografiert, besser noch die Polizei gerufen werden, damit diese den Schaden aufnehmen kann.
3. Haftung bei einem verliehenen Auto
Die Haftung bei einem Auto, das Sie verliehen haben, umfasst einige Sonderregelungen. Die wichtigsten Punkte, die Sie beim Verleihen Ihres eigenen Autos beachten müssen, haben wir für Sie in unserer Checkliste zusammengefasst:
- Versichern Sie sich, dass der Leihende eine gültige Fahrerlaubnis besitzt! Tun Sie das nicht, müssen Sie in jedem Fall die Haftung übernehmen und mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder einer entsprechenden Geldstrafe rechnen.
- Regeln Sie vor der Schlüsselabgabe, wer im Schadensfall die Haftung übernimmt. Dies wird Ihnen positiv bei einer Gerichtsverhandlung angerechnet, seien Sie sich aber im Klaren, dass wegen solcher Rechtsstreitigkeiten schon langjährige Freundschaften in die Brüche gingen.
- Schließen Sie für Ihr Auto, neben der gesetzlichen KFZ-Versicherung, eine Kaskoversicherung ab. So sichern Sie sich zusätzlich für Schadensfälle ab, laufen aber auch Gefahr, in der Schadenfreiheitsklasse herabgestuft zu werden und eine Erhöhung der Versicherungsprämie zu bekommen.
4. Autokauf: Wie verhält es sich mit der Haftung?
Wid ein Auto gekauft, muss der gewerbliche Verkäufer für die nächsten zwei Jahre die Haftung für Mängel übernehmen. Dies ist gesetzlich durch die Rechts- und Sachmängelhaftung geregelt und gilt für alle Mängel, die nicht im Kaufvertrag ausgeschlossen wurden.
Jedoch ist auch bei einem gesetzlich vereinbarten Haftungsausschluss darauf zu achten, dass sich an juristische Grundregeln gehalten wurde. Ist dies nicht der Fall, muss der Verkäufer auch die Haftung für Mängel übernehmen, die vertraglich ausgeschlossen wurden, da der Vertrag nicht wirksam ist. Sichern Sie sich, falls Sie die Möglichkeit haben, noch einmal durch einen Rechtsanwalt ab. Darüber hinaus kann bei einem Privatverkauf die Haftung bei Sachmängeln ausgeschlossen werden. Seien Sie deshalb in solchen Fällen vorsichtig und lassen Sie den Wagen im Zweifel von einem unabhängigen Gutachter genau prüfen.
Tippbox:
Damit bei einem Privatverkauf die Gewährleistung ausgeschlossen werden kann, muss in der Regel ein Kaufvertrag vorgelegt werden, der nicht bereits mehreren Käufern vorgelegt wurde. Wird ein vorformulierter Vertrag verwendet, sollten Sie deutlich machen, dass sich ein Gewährleistungsausschluss nicht auf grobes Verschulden und Personenschäden bezieht. Wir empfehlen, den Gewährleistungsanspruch vollständig und individuell zu formulieren. Orientieren Sie sich dabei an einem Mustervertrag. So befinden Sie sich rechtlich auf der sicheren Seite.