Checkliste Urlaub: Mit dem Auto in die Ferien

Bei den Planungen für eine Reise mit dem Auto kann schnell die Übersicht verloren gehen. Behalten Sie mit unserer Urlaubs-Checkliste ganz einfach alles im Blick.

16.06.2014

Checkliste Urlaub Kofferraum Gepaeck
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Die Ferien stehen vor der Tür und alle bereiten sich freudig auf die nächsten Wochen vor. Der eigene PKW ist dabei das beliebteste Verkehrsmittel, denn Unabhängigkeit und Flexibiliät sind den meisten Urlaubern sehr wichtig. Doch ob Urlaub mit Kind oder entspannte Zweisamkeit: Wer mit dem Auto in die Ferne fährt, muss einige Aspekte während der Vorbereitung beachten und sollte sich auch mit den Gesetzen anderer Ländern vertraut machen. Je nach dem, wie weit die Reise geht und ob im Urlaub das Kind dabei ist, sind wichtige Vorkehrungen zu treffen.

Das Auto sollte gründlich durchgecheckt, notwendiges Zubehör eingepackt und Vignetten vorher besorgt werden. Worauf Sie achten müssen, wenn Sie in die Ferien starten, erfahren Sie in unserem Magazin, inklusive Tipps zum Beladen des Wagens, der Checkliste „Urlaub“ und den wichtigsten Regelungen der angrenzenden Länder – damit Sie entspannt die wohlverdiente Erholungszeit beginnen können.

1. Mit dem Auto in den Urlaub

Man ist nicht an Abfahrttermine gebunden, kann mehr Gepäck als zum Beispiel mit dem Flugzeug mitnehmen, ist frei in Strecken- und Pausenwahl und vor Ort flexibel: Die Vorteile, mit dem eigenen Auto in den Urlaub zu fahren, überwiegen deutlich. Gerade beim Urlaub mit Kind ist der private Wagen sehr bequem. Wenn das Reiseziel ausgewählt ist, muss allerhand organisiert, besorgt und geplant werden.

2. Das richtige Beladen des Wagens

Wer in den Urlaub fährt, hat normalerweise viel Gepäck dabei. Dieses muss so gesichert sein, dass weder Fahrzeuginsassen noch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet sind (StVO § 22 Abs. 1). Dies gilt auch für Haustiere, die laut Gesetz Ladung sind. Wer sich nicht daran hält, wird mit 60 Euro zur Kasse gebeten (Stand Mai 2014). Den gleichen Betrag muss man auch bezahlen, wenn die Kinder, die kleiner als 1,50 Meter oder jünger als 12 Jahre sind, ohne entsprechende Sitzvorrichtungen mitfahren (StVO § 21 Abs. 1a).

Bei dem richtigen Beladen sollten Urlauber darauf achten, dass zuerst der Kofferraum mit allen Taschen und Koffern gefüllt wird. Hier gilt: Schweres nach unten, leichtes nach oben. Um einseitige Überlastungen zu verhindern, müssen die Koffer gleichmäßig verteilt werden. Die Hutablage darf nicht mit Gepäckteilen beladen werden, da diese bei einem Zusammenstoß gefährlich durch den Innenraum fliegen könnten. Wollen Sie Fahrräder mitnehmen? Hier haben Sie die Möglichkeit, diese mit Hilfe einer Vorrichtung entweder auf dem Dach, an der Anhängerkupplung oder am Heck zu befestigen.

Die Sachen, die Sie während der Autofahrt benötigen, wie Lebensmittel, Sonnenbrille und Spiele für die Kinder, sollten griffbereit im Fahrgastraum platziert werden. Sobald der Wagen vollständig beladen ist, führt der erste Weg der Urlaubsreise zur Tankstelle. Dort prüfen Sie den Reifendruck und passen ihn gegebenenfalls an. Bedenken Sie, dass sich ein vollbeladenes Auto in Kurven und beim Bremsen anders verhält.

Checkliste Urlaub: Auto optimal beladen

  • Kofferraum: Schweres nach unten, leichtes nach oben
  • gleichmäßige Verteilung der Gepäckstücke
  • Hutablage muss frei bleiben
  • Fahrräder: Dach- und Heckbefestigung
  • wichtige Sachen in den Fahrgastraum
  • Reifendruck prüfen

3. Andere Länder, andere Gesetze

Ob Maut-Gebühren, Warnwesten- oder Tagfahrlichtpflicht: Wer seinen Urlaub mit dem eigenen PKW in anderen Ländern verbringt, muss sich vorher mit den dort gängigen Regelungen auseinandersetzen. Wir haben die Nachbarländer der Bundesrepublik bezüglich Maut, Pflichtausstattungen und Geschwindigkeitsbegrenzungen unter die Lupe genommen. Für alle hier aufgeführten Länder gilt: Das Warndreieck muss im Auto vorhanden sein. Bis auf die Schweiz besteht ebenso für alle Nachbarstaaten die Pflicht, Verbandskästen auf der Fahrt mitzuführen.

Frankreich

Maut: Die Maut-Pflicht greift in diesem Land nur stellenweise. Während man in der Bretagne und im Elsass noch gebührenfrei fahren darf, kosten andere Strecken circa fünf Euro pro 100 Kilometer. Zusätzliche Gebühren können für die Benutzung von Tunnelwegen anfallen.

Pflicht: Für Warnwesten besteht sowohl eine Mitführ- als auch eine Tragepflicht bei Pannen und Unfällen. Seit Juli 2012 sollte sich auch ein Alkoholtester im Auto befinden, da dieser ebenfalls vorgeschrieben ist. Zudem ist das Fahren mit Licht Pflicht. Für die Winterreifen besteht keine extra Regelung, sodass man sich an der entsprechenden Beschilderung orientieren kann.

Geschwindigkeit: Innerorts beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit 50km/h, auf Landstraßen 90-110km/h und auf Autobahnen 130km/h.

Luxemburg

Maut: In Luxemburg besteht keine Mautpflicht.

Pflicht: Es besteht eine Tragepflicht für Warnwesten bei Unfällen, das Mitführen ist allerdings nicht vorgeschrieben. Tagfahrlichtpflicht besteht in diesem Land nur für Motorradfahrer. Ebenso gibt es keine Gesetze zur Winterreifenpflicht, sodass auch hier die Verwendung optional ist.

Geschwindigkeit: Innerorts beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit 50km/h, auf Landstraßen 90km/h und auf Autobahnen 110-130km/h.

Belgien

Maut: Es besteht keine Mautpflicht.

Pflicht: Pro Auto muss eine Warnweste beim Verlassen des Unfallwagens getragen werden, das Mitführen ist hier jedoch keine Pflicht. Tagfahrlichtpflicht besteht nur für Motorradfahrer. Es besteht zwar keine Verordnung für die Benutzung von Winterreifen, jedoch sind sie nur vom 30. Oktober bis 1. April erlaubt.

Geschwindigkeit: Innerorts beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit 50km/h, auf Landstraßen 90-120km/h und auf Autobahnen 120km/h.

Niederlande

Maut: In den Niederlanden wird für drei Strecken eine Maut erhoben: Für den Kiltunnel, für die Prinz-Willem-Alexander-Brücke und für den Tunnel von Coudorpen müssen PKW-Fahrer das Portemonnaie zücken.

Pflicht: Warnwesten müssen hier weder mitgeführt, noch getragen werden. Auch besteht keine Pflicht, am Tag das Licht anzuschalten oder während winterlichen Verhältnissen Winterreifen aufzuziehen.

Geschwindigkeit: Innerorts beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit 50km/h, auf Landstraßen 80-100km/h und auf Autobahnen 120km/h.

Dänemark

Maut: Dänemark ist teilweise mautpflichtig, zum Beispiel kommen für die Benutzung der Storebaeltbrücke oder der Öresundbrücke Gebühren auf. Diese richten sich unter anderem nach der Fahrzeuglänge.

Pflicht: Es besteht keine Warnwestenpflicht, jedoch ist aber das Fahren mit Licht bei Tag gesetzlich vorgeschrieben. Ebenfalls muss sich ein Feuerlöscher im Auto befinden. Die Verwendung von Winterreifen kann individuell geregelt werden.

Geschwindigkeit: Innerorts beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit 50km/h, auf Landstraßen 80km/h und auf Autobahnen 110km/h.

Polen

Maut: Die Autobahnen A4 und A2 sind gebührenpflichtig.

Pflicht: Warnwesten müssen nicht mitgeführt werden, allerdings besteht Tagfahrlichtpflicht. Für Winterreifen besteht keine Regelung, Schneeketten sollten aber bei entsprechender Beschilderung angebracht werden. Fahrzeuge mit örtlichen Kennzeichen müssen ebenfalls Feuerlöscher mitführen.

Geschwindigkeit: Innerorts beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit 60km/h, auf Landstraßen 90km/h und auf Autobahnen 130km/h.

Tschechien

Maut: In Tschechien müssen Autofahrer auf allen Autobahnen und Schnellstraßen Mautgebühren bezahlen.

Pflicht: Für jeden Insassen besteht eine Mitführpflicht für Warnwesten, die bei Pannen und Unfällen angezogen werden müssen. Ebenso besteht die Pflicht, das Licht am Tag anzuschalten und Ersatzglühlampen dabeizuhaben. Winterreifen sind hingegen nicht vorgeschrieben, bei Fahrzeugen ab 7,5 Tonnen greift eine Schneekettenpflicht.

Geschwindigkeit: Innerorts beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit 50km/h, auf Landstraßen 90km/h und auf Autobahnen 130km/h.

Österreich

Maut: Wer nach oder durch Österreich will, muss für alle Straße eine Gebühr zahlen.

Pflicht: Warnwesten müssen sowohl mitgeführt, als auch getragen werden. Das Auto darf im Falle einer Panne oder eines Unfalls nicht ohne Warnweste verlassen werden. Tagfahrlichtpflicht besteht nicht, jedoch müssen Winterreifen vom 1. November bis 15. April aufgezogen werden, wenn Fahrbahnen vereist sind oder Schnee liegt.

Geschwindigkeit: Innerorts beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit 50km/h, auf Landstraßen 100km/h und auf Autobahnen 130km/h.

Schweiz

Maut: Autobahnen und andere Straßen sind in der Schweiz nur nach der Zahlung der Maut-Gebühr zu befahren. Zusätzlich werden für Teilstrecken, zum Beispiel die Straße über den Großen St. Bernhard, extra Gebühren erhoben.

Pflicht: Es besteht weder die Warnwesten-, noch die Tagfahrlichtpflicht. Auch ist die Regelung von der Benutzung der Winterreifen nicht vorgeschrieben, jedoch müssen bei entsprechender Beschilderung Schneeketten angelegt werden.

Geschwindigkeit: Innerorts beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit 50km/h, auf Landstraßen 80-100km/h und auf Autobahnen 120km/h.