Ist beim Autoverkauf ein Vertrag auch privat notwendig?

Beim privaten Autoverkauf ist ein Vertrag wichtig. Beim wkda | Direktverkauf erstellen wir den Vertrag für Dich.

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Egal ob mit Freunden, Familie oder Fremden: Beim privaten Autoverkauf ist ein schriftlicher Vertrag empfehlenswert. Denn er bietet Dir und dem Käufer Sicherheit und regelt alles, was den Verkauf Deines Fahrzeugs betrifft.

Erleichtere Dir den gesamten Prozess mit wirkaufendeinauto.de. Wir begutachten Dein Auto kostenlos und ermitteln in nur 30 Minuten Deine wkda | Verkaufsoptionen. Mit dem wkda | Direktverkauf und der wkda | Händlerauktion stellen wir den Vertrag und kümmern uns um sämtliche Formalitäten. Dazu zählt beispielsweise die Abmeldung sowie die Ablösung einer Finanzierung.

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1. Beim Autoverkauf ist ein Vertrag auch privat unverzichtbar!

Kaufvertrag Auto

Grundsätzlich ist es beim privaten Autoverkauf möglich, einen mündlichen Vertrag zu schließen. Denn auch mit Handschlag getroffene Vereinbarungen sind einzuhalten. Schwierig wird es aber, wenn es dabei zu Problemen kommt. Eine mündliche Absprache lässt sich nur schwer beweisen. Daher entstehen beim Streit um einen solchen Vertrag oft Nachteile, die vermeidbar gewesen wären.

Deshalb ist es immer ratsam, für einen Autoverkauf auch privat einen Vertrag aufzusetzen. Selbst beim Verkauf an Freunde oder Verwandte sollte dies gemacht werden. Denn mit einem Vertrag sind beide Parteien auf der sicheren Seite, auch gegenüber Behörden. Nur ein schriftlicher privater Kaufvertrag bietet Dir und auch dem Käufer im Ernstfall Sicherheit.

Das gehört in den Vertrag beim privaten Autoverkauf

Zunächst sollte unterschieden werden zwischen einem Vertrag für den privaten Autoverkauf und den gewerblichen Verkauf. Ein wichtiger Unterschied ist zum Beispiel, dass im Kaufvertrag für den Privatverkauf die Gewährleistung ausgeschlossen werden darf, während gewerbliche Verkäufer sie auf ein Jahr beschränken, aber nicht ausschließen dürfen. Ein weiterer Unterschied liegt darin, dass beim Vertrag für den gewerblichen Verkauf die Umsatzsteuer sowie Netto- und Bruttokaufpreis ausgewiesen werden müssen.

  1. Name und Anschrift des Verkäufers und des Käufers: Die Vertragsparteien müssen eindeutig aus dem Vertrag hervorgehen.
  2. Amtliches Kennzeichen und Fahrzeug-Ident-Nummer: Es ist genau zu definieren, dass es beim Verkauf um dieses konkrete Auto geht.
  3. Kilometerstand: Die Laufleistung eines PKW sagt viel über dessen Abnutzung aus und bestimmt zum Großteil den Kaufpreis. Daher ist sie ein wichtiger Bestandteil der zugesicherten Eigenschaften Deines Autos.
  4. Verkaufspreis: Natürlich wird auch der Preis, zu dem Du den Wagen dem Käufer überlässt, im Vertrag festgehalten.
  5. Zubehör: Verkaufst Du den PKW mit einem weiteren Satz Reifen oder anderem Zubehör, wird dies ebenfalls erwähnt.
  6. Mängel: Im Kaufvertrag ist es wichtig, ehrlich zu sein. Es müssen alle Dir bekannten Mängel darin aufgeführt werden. Nur so wird festgehalten, dass der Käufer bereits bei der Übergabe von den Mängeln wusste.
  7. Unfallschäden: Ein Unfallfahrzeug muss als solches gekennzeichnet werden. Ohne eine solche Kennzeichnung sprichst Du dem PKW die Eigenschaft zu unfallfrei zu sein, die er nicht mehr hat. Jedes Fahrzeug, das durch einen Unfall Schäden davongetragen hat, die über die Bagatellschadengrenze hinausgehen, ist ein Unfallfahrzeug.
  8. Ausschluss der Gewährleistung: Wenn Du Deinen Gebrauchtwagen privat verkaufst, darfst Du im Vertrag die Sachmängelhaftung ausschließen. So haftest Du nicht für Mängel, die Dir nicht bekannt waren.
  9. Übergabebestätigung: Die Zulassungsbescheinigung I und II sind die wichtigsten Dokumente Deines PKW. Daher ist es wichtig, dass der Käufer bestätigt, beide Unterlagen erhalten zu haben. Zusätzlich muss er bestätigen, dass er die Schlüssel, den Nachweis über Haupt- und Abgasuntersuchung sowie das Fahrzeug erhalten hat.
  10. Sondervereinbarungen: Halte sämtliche zusätzlich besprochenen Vereinbarungen im Vertrag fest. Soll der Käufer zum Beispiel den Wagen selbst ummelden, gehört das in den Vertrag.
  11. Unterschriften von Käufer und Verkäufer: Der unterschriebene Vertrag besiegelt den rechtsgültigen Verkauf Deines Autos. Hierzu sind unbedingt Datum und Uhrzeit der Übergabe einzutragen. Denn nur so weist Du nach, dass danach der Käufer für das Fahrzeug und dessen Nutzung verantwortlich ist.
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Einen Vordruck für den Vertrag beim privaten Autoverkauf gibt es auf verschiedenen Internetseiten wie zum Beispiel hier. Du musst diesen also nicht erst selbst umständlich formulieren. Mach Dir jedoch die Mühe, das Schriftstück so weit wie möglich auszufüllen, bevor der Käufer zur Besichtigung erscheint. Wenn Du die wichtigsten Daten Deines PKW in Ruhe abschreibst, vermeidest Du Flüchtigkeitsfehler und steigerst somit Deine Vertrauenswürdigkeit gegenüber des Käufers.

2. Mit wirkaufendeinauto.de den optimalen privaten Autoverkauf abwickeln

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Die bequemste Form des Privatverkaufs bietet der Service von wirkaufendeinauto.de. Wir begutachten Deinen PKW kostenlos und ermitteln die für Dich in Frage kommenden wkda | Verkaufsoptionen. Für den privaten Autoverkauf mit eigenem Vertrag bieten sich der wkda | Direktverkauf oder die wkda | Händlerauktion an.

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Bei wirkaufendeinauto.de verkaufst Du Deinen PKW auch ohne selbst aufgesetzten Vertrag. Ist der wkda | Direktverkauf eine Option für Dich, verkaufst Du Deinen Gebrauchten sofort an uns. Sobald Du unseren juristisch geprüften Vertrag unterschrieben hast, ist der Autoverkauf für Dich erledigt. Du bist jedoch zu keiner Zeit dazu verpflichtet, an uns zu verkaufen. Wir kümmern uns um den Kaufvertrag für Dein Auto und um die Abmeldung bei der Zulassungsstelle. Außerdem überweisen wir den Kaufpreis bargeldlos auf Dein Konto. Dir entstehen dabei keinerlei Kosten.

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Jens F. | Hamburg | BMW 3er 2014 18.01.2023
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