Von O bis O: Sommerreifen

Eine Faustregel besagt, dass von Ostern bis Oktober Sommerreifen hermüssen. Erfahren Sie, was an der Regel dran ist und wie die Reifen die Einlagerung über den Winter gut überstehen.

15.03.2014

Sommerreifen

Sobald die Temperaturen wieder in die Höhe gehen und die Sonne länger scheint, wird es Zeit, die Winterreifen abzumontieren und Sommerreifen draufzuziehen. Der Gesetzgeber schreibt zwar keine genaue Frist vor, ab wann die Reifen gewechselt werden sollten, legt aber fest, ab wann Winterreifen benutzt werden müssen.

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Unter Autofahrern gilt die bekannte Faustregel, dass von O bis O mit Sommerreifen gefahren werden kann: Von Ostern bis Oktober ist in der Regel nicht mit Frost und Schnee zu rechnen, sodass in dieser Zeit keine wintertauglichen Reifen nötig werden.

Doch warum müssen die Reifen überhaupt gewechselt werden? Welche Hersteller bieten die besten Sommerreifen an? Die Antworten auf diese Fragen erhalten Sie in unserem Ratgeber. Ebenfalls informieren wir Sie über die Lagerung der Sommerreifen im Winter, über ihre Haltbarkeit und klären Sie zudem über die Strafen auf, wenn Sie mit falschen Reifen fahren oder diese eine zu geringe Profiltiefe haben.

1. Das Besondere an Sommerreifen

Sommerreifen bestehen wie Winterreifen und Ganzjahresreifen unter anderem aus Kautschuk. Dieser wird seit über hundert Jahren synthetisch hergestellt. Im Sommerreifen jedoch befinden sich Anteile sowohl von Natur-, als auch künstlich hergestelltem Kautschuk, da andernfalls der Gummi bei hohen Temperaturen zu weich wird. Sommerreifen verlieren allerdings bei zu niedrigen Gradzahlen an Grip, da sie sich verhärten. Das würde zu Bremsproblemen führen und das Lenkverhalten und die Seitenführung behindern, sodass der Wechsel zu Winterreifen notwendig wird. Diese sind speziell für winterliche Wetterverhältnisse entwickelt worden, bei denen Sommerreifen eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellen.

Ein Sommerreifen besteht neben der Kautschukmischung auch aus Stahl, Nylon, Ruß, Kohlenstoff, Öle und Harze. Bei der Herstellung spielt der Prozess der Vulkanisierung eine Rolle: Durch Schwefel und Zinkoxide wird das Kautschuk durch Zeit, Druck und Temperatur widerstandsfähig gemacht. Übrigens: Die Entwicklung eines neuen Sommerreifens bis zu seiner Verkäuflichkeit auf dem Markt nimmt drei Jahre in Anspruch.

Der Unterschied zu anderen Reifen besteht bei Sommerreifen darin, dass eine niedrigere Profiltiefe erlaubt ist. Diese muss mindestens 1,6 mm betragen. Empfohlen wird allerdings eine Tiefe von mindestens 2,5 mm, bei Winterreifen sind es 4 mm. Ist sie niedriger, bestehen für alle Verkehrsteilnehmer Risiken. Es kann um Beispiel zum Aquaplaning kommen, weil bei abgefahrenen Reifen der Wischkanteneffekt nicht mehr greift. Dieser beschreibt das Durchlaufen des Wassers durch das Reifenprofil und garantiert damit eine gute Bodenhaftung.

2. Sommerreifen müssen richtig gelagert werden

Mitte des Herbstes, spätestens aber zum ersten Frost, müssen die Sommerreifen gegen Winterreifen ausgetauscht werden. Es empfiehlt sich, die Position der Reifen mit Kreide zu vermerken (beispielsweise HL für hinten links), damit beim Draufziehen im nächsten Frühjahr die Positionen der Reifen gewechselt werden können. Da sich die Räder auf der Antriebsachse schneller abnutzen, kann durch den Wechsel ein gleichmäßiger Verschleiß stattfinden. Hat das Auto also Frontantrieb, empfiehlt es sich, die dortigen Räder beim Wechsel auf die Hinterachse zu ziehen. Die Sommerreifen finden ihre optimale Lagerung an einem kühlen, dunklen und trockenen Ort. Kellerräume sind hier nur geeignet, wenn eine Trockenheit gewährleistet werden kann, ansonsten eignen sich Garagen sehr gut. Wer keine Garage hat, kann die Sommer- und Winterreifen auch in KFZ-Betrieben gegen eine Gebühr einlagern lassen. Werden die Reifen unsachgemäß gelagert, kann sich dies auf ihre Lebensdauer auswirken, denn Licht, Wärme, Öle, Fette und Benzin greifen den Gummi an.

Bevor die Räder in ihre Winterpause dürfen, sollten sie vorher gründlich kontrolliert werden. Dabei muss ein Blick auf die Profiltiefe geworfen werden – ist diese zu gering, dürfen sie im nächsten Frühling nicht mehr benutzt werden. Ebenfalls sollten die Reifen auf Fremdkörper wie Glasscherben, Nägel oder Ähnliches untersucht werden. Idealerweise beträgt der Luftdruck vor der Einlagerung etwa 0,5 bar mehr als der Hersteller angibt: Auch wenn die Sommerreifen nicht benutzt werden, verlieren sie an Druck. Am besten werden Reifen hängend gelagert, hier kann man sogenannte Felgenbäume oder bestimmte Wandhalterungen verwenden. Ansonsten empfiehlt es sich, sie übereinander gestapelt hinzulegen.

3. Einwirkungen auf die Sommerreifen

Wer seine Sommerreifen möglichst lange benutzen will, sollte neben der richtigen Lagerung auch auf die richtige Pflege achten. Durch offene Risse im Gummimaterial, wie sie zum Beispiel durch das Fahren über Bordsteinkanten entstehen können, dringt Feuchtigkeit ein, die teilweise bis zum Reifenunterbau vordringen kann. Dort kann es zur Korrosion und somit zur Schwächung der Stahldrähte kommen.

Die Konsequenz: Die Lauffläche löst sich ab. So ist es notwendig, die Sommerreifen regelmäßig zu kontrollieren und defekte Reifen sofort auszutauschen.

Berücksichtigen Sie, dass auch das Fahren mit zu geringem oder zu hohem Luftdruck zu Schäden führen kann. Selbst wenn ein Defekt nicht unmittelbar nach der Fahrt zu sehen ist, kann er dennoch nach mehreren Wochen festgestellt werden.

zu niedriger Luftdruck zu hoher Luftdruck
niedrige Fahrstabilität weniger Fahrkomfort
verlängerter Bremsweg abnehmende Manövrierfähigkeit
Mehrverbrauch höherer Rollwiderstand schnellere Beschädigung durch Schlagloch / Bordstein
schnellerer Verschleiß schnellerer Verschleiß der Laufflächenmitte

Doch auch bei bester Pflege und ordnungsgemäßer Lagerung haben sowohl Sommer- als auch Winterreifen ein Haltbarkeitsdatum. Nach acht Jahren ist dieses meist erreicht und die Reifen sollten ausgewechselt werden. Wenn Sie mit zu niedriger Profiltiefe erwischt werden, müssen Sie Ihr Portemonnaie zücken: 50 Euro und 3 Punkte in Flensburg werden nach dem Bußgeldkatalog von Mai 2014 verlangt.