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Lohnt sich ein Reimport von Fahrzeugen?

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Auto Reimporte sind vor allem den klassischen Händlern ein Dorn im Auge. Was nicht zuletzt daran liegt, dass re-importierte Autos mit den gleichen Ausstattungsmerkmalen günstiger sind als in Deutschland gekaufte Fahrzeuge. Für jemanden, der günstig einen Neuwagen sucht, kann sich der Besuch bei einem Reimport Händler durchaus lohnen. Sind diese reimportierten Autos wirklich genauso gut wie die in Deutschland gekauften? Kann man durch den Kauf eines reimportierten Autos Geld sparen? In unserem Ratgeber geben wir Antworten auf all die wichtigen Fragen rund um den Auto Reimport. Wir informieren Dich ausführlich über die Vor- und Nachteile und zeigen Dir, worauf Du beim Kauf und auch bei der Zulassung in Deutschland achten solltest. Unter anderem klären wir Dich darüber auf, wo der Unterschied zwischen einem EU Reimport und einem Nicht-EU Reimport besteht.

Was ist ein Reimport?

Die Europäische Union ist zwar ein einheitlicher Wirtschaftsraum, doch in Bezug auf die Steuersätze gibt es in den einzelnen Ländern große Unterschiede. Aus diesem Grund schwanken die Preise für Neu- und Gebrauchtwagen innerhalb der EU enorm. Reimportierte Fahrzeuge sind Autos, die nicht über das deutsche Vertriebsnetz gekauft, sondern im Ausland oder bei einem auf Reimporte spezialisierten Händler in Deutschland erworben werden können. Das heißt, dass das Auto zwar in Deutschland produziert, danach aber ins Ausland verkauft und wieder nach Deutschland zurück gebracht - reimportiert - wurde.

Reimport Händler nutzen das Preisgefälle, das durch die unterschiedlichen Steuersätze in Europa besteht. In einigen europäischen Länder werden die PKWs mit einer höheren Mehrwertsteuer, einer Luxus- oder einer Zulassungssteuer belegt. In Skandinavien beispielsweise wird eine hohe Luxussteuer von teilweise 180 Prozent für Autos fällig. Aus diesem Grund kalkulieren die dortigen Händler die Nettopreise günstig, um die Autos trotzdem bezahlbar zu machen. Wird ein solches Fahrzeug zum vergünstigten Nettopreis eingekauft und dann mit der deutschen Mehrwertsteuer plus Überführungs- und Bereitstellungskosten in Deutschland belegt, dann ist es in vielen Fällen um einiges günstiger als ein exakt gleiches Modell, das in Deutschland gekauft wurde. Im Folgenden zeigen wir Dir ein Beispiel für die Preisersparnis:

Volkswagen Multivan Startline Blue Motion Technology

  • 103 kw (140 PS)
  • Kratftstoff: Diesel
  • CO2-Emission: 198 g/km
  • Hubraum: 1.968 cm3
  • Preis Reimport: 30.990 Euro inklusive 360 Euro Überführungskosten
  • Preis Vorführwagen Deutschland: 41.300 Euro

Reimporte werden auch manchmal Grauimporte genannt. Die Autohersteller und Vertragshändler haben bereits in den 70er versucht, dem EU Reimport einen negativen Touch zu geben und in die Nähe von unrechtmäßigen Geschäften zu rücken, um so den eigenen Absatz zu stärken. Der An- und Verkauf von Fahrzeugen im Ausland ist aber völlig legal. Das Kraftfahrtbundesamt führt keine Statistik über die Zulassung von Reimporten, aber Schätzungen des Bundesverbandes der freien Kfz-Importeure (BFI) zu Folge lag der Anteil der EU-Importe bei Neuzulassungen im Jahr 2010 bei 10 bis 15 Prozent.

Wo werden Reimporte gekauft?

Um ein reimportiertes Fahrzeug zu erwerben, haben Käufer zwei Möglichkeiten: Entweder wendest Du Dich an Händler, die sich auf den Verkauf von Reimporten spezialisiert haben oder Du fährst selbst zu dem Anbieter ins Ausland und kaufen das Auto dort. Für die Überführung wird dann allerdings ein Überführungskennzeichen benötigt. Im letzten Fall ist die Ersparnis sogar noch etwas höher als beim Kauf bei einem Reimport Händler. Allerdings kommen hier die Kosten für die Reise zum Händler im Ausland hinzu, weshalb es sich meist nur lohnt, wenn der Käufer sowieso nah an der Grenze wohnt. Um kein Risiko einzugehen solltest Du niemals in Vorkasse gehen und die ausgehändigten Papiere genau prüfen. Der gesamte Ablauf von der Bestellung bis zur Auslieferung eines reimportierten Autos dauert nicht länger als der Kauf bei einem Händler in Deutschland.

Vor- und Nachteile von Reimporten

Ein Nachteil bei Garantie- und Gewährleistungsansprüchen droht Dir nicht. Im gesamten EU-Bereich ist die Gewährleistung Pflicht und kann bei jedem Vertragshändler der gekauften Automarke in Anspruch genommen werden. Um diesen auch geltend zu machen, sollte bei der Autoübergabe das abgestempelte Serviceheft mit eingetragener Fahrgestellnummer und Auslieferungsdatum übergeben worden sein. Abgesehen vom offensichtlichen Preisvorteil besteht auch häufig die Möglichkeit, bestimmte Ausstattungsmerkmale nachträglich günstiger integrieren zu lassen.

Vorteile von EU Reimporten

  • Günstiger als Neuwagen in Deutschland
  • Kein Verlust von Garantie- und Gewährleistungspflicht
  • Oftmals bessere und günstigere Ausstattung

Nachteile von Reimporten aus EU-Ländern

  • Höherer Verwaltungsaufwand
  • Fahrzeug entspricht u.U. nicht deutschen Standards
  • Ausstattung unterscheidet sich oft von dt. Modellen

Problematisch wird es allerdings dann, wenn das reimportierte Auto nicht den deutschen Standards entspricht, weil im Ausland, lockerere Gesetze gelten. Beim Kauf sollte deshalb darauf geachtet werden, das es in dem Land, in dem das Auto gekauft wurde, ähnliche Standards zu denen der Bundesrepublik gibt. Andernfalls muss das Auto nachgerüstet werden. Wenn das KFZ bei einem Reimporteur in Deutschland gekauft wurde, fällt dieser Nachteil weg. Der Reimport Händler kümmert sich dann um alle notwendigen Dokumente.

Die Ausstattung kann sich ebenfalls von einem vergleichbaren deutschen Fahrzeug, je nach Modell, unterscheiden. Je nach Bedürfnis legen die unterschiedlichen Länder die Prioritäten bei der Ausstattung anders. In den skandinavischen Ländern werden beispielsweise oft spezielle Winterausstattungen in den Autos serienmäßig angeboten. In den südlichen Ländern wird mehr auf das Vorhandensein einer serienmäßigen Klimaanlage Wert gelegt. Sicherheitsmerkmale wie ESP, ABS, Airbag oder Leuchtweitenregelung können hingegen fehlen und müssen nachgerüstet werden. Man sollte sich daher im Klaren darüber sein, welche Ausstattungsmerkmale benötigt werden, welche in Deutschland vorgeschrieben sind und ob das Nachrüsten die Ersparnis beim Kauf nicht vollständig aufhebt.

Unterschiede bei der Zulassung eines reimportierten Neuwagens

Die Zulassung eines reimportierten Fahrzeugs unterscheidet sich in einigen Punkten von der Zulassung eines deutschen Neuwagens. Beim Kauf des Import-Neuwagens sollte darauf geachtet werden, dass der Händler die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (auch COC genannt) mit aushändigt. In dieser Bescheinigung steht, dass das Auto über eine EG-Typengenehmigung verfügt. Diese wiederum sagt aus, dass das Auto nach EU-Standards geprüft wurde. Mit dieser Bescheinigung stellt die Zulassungsstelle dann die entsprechenden Zulassungsbescheinigungen aus. Das Dokument sollte zudem die deutsche Schadstoffklassifizierung enthalten. Mit Hilfe dieser 2-stelligen Schlüsselnummer wird die Kfz-Steuer berechnet. Ohne diese Bescheinigung ist eine Zulassung deutlich erschwert, denn das Auto kann keinem genehmigten Fahrzeugtyp zugeordnet werden.

Vor der Zulassung muss im Fall des Fehlens eine Einzelprüfung einer anerkannten Prüfstelle durchgeführt werden. Diese zusätzlichen Kosten trägt der Fahrzeughalter. Weiterhin brauchst Du für die Zulassung den Eigentumsnachweis für das Auto. Darüber hinaus sollte durch den Hersteller bestätigt werden, dass das Fahrzeug noch nie im Ausland zugelassen wurde. In der Regel muss das Auto auch bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden. Bei der Einfuhr eines EU-Neuwagens ist der Fahrzeughalter verpflichtet, beim zuständigen Finanzamt eine Einfuhrumsatzsteuererklärung einzureichen.

Benötigte Dokumente für einen Neuwagen Reimport:

  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
  • Aktuelle Meldebescheinigung des Fahrzeughalters
  • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Dokument)
  • Eigentumsnachweis
  • Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass
  • Einfuhrumsatzsteuererklärung
  • Elektronische Versicherungsnummer

Für die Zulassung eines importierten Gebrauchtwagens werden zusätzlich benötigt:

  • TÜV - Abnahme gemäß § 21 StVZO
  • Ausländische Originalfahrzeugpapiere
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes

Reimporte aus Nicht-EU Ländern

Bei dem Erwerb eines Fahrzeugs aus einem Nicht-EU-Land muss noch einmal gesondert auf die Ausstattungsmerkmale geachtet werden. Für den amerikanischen Markt produzierte Fahrzeuge haben oft völlig andere Bremsanlagen oder Reifen. Auch die Motorleistung und das Abgasverhalten, beispielsweise durch verschiedene Motormanagementsysteme, können sich erheblich unterscheiden.

Wichtig ist auch, dass die Sachmängelhaftung und die Garantie häufig nicht der in Deutschland gegebenen entsprechen. Wurde zum Beispiel die Garantieerklärung von einem Händler in den USA gegeben, so muss der Autobesitzer eventuell die Garantieansprüche dort geltend machen. Hat der amerikanische Händler einen Mittelsmann in Deutschland mit der Abwicklung beauftragt, so muss unter Umständen das Recht auf Mangelbeseitigung nach amerikanischem Recht geltend gemacht werden. Die Zulassung des Fahrzeugs entspricht im Aufwand der Zulassung eines Import-Gebrauchtwagens aus einem EU-Land.

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