Neuer Bußgeldkatalog 2020 - welche Strafen drohen?

Der neue Bußgeldkatalog ist bereits seit Ende April 2020 aktiv. Aber trotz seiner Gültigkeit werden in den meisten Bußgeldstellen in Deutschland auf Grund eines Formfehlers zurzeit auszugsweise wieder die alten Bußgelder verhängt. Welche Fahrverbote und Strafen gelten aktuell?

24.09.2020

1. Die Geschwindigkeitsüberschreitung

Wer mit seinem Auto oder Motorrad zu schnell unterwegs ist, muss bei Überschreitung von 20 km/h mit einem Bußgeld von bis zu 35 Euro rechnen - je nachdem ob es innerorts oder außerorts ist.

Sobald der neue Bußgeldkatalog allerdings in Kraft tritt wird sich die Strafe verdoppeln ! Derzeit drohen bei mehr als 20 km/h ein Punkt und eine Geldstrafe. Wenn die neue Regelung in Kraft tritt, wird zusätzlich ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Also runter vom Gas!

2. Handy am Steuer

Leider sieht man es sehr sehr oft, dass Verkehrsteilnehmer egal ob im Auto oder auf dem Fahrrad ihren Blick auf ihr Handy richten. Das Bußgeld wurde hier schon 2017 auf 100 Euro plus einen Punkt in Flensburg angehoben.

Bei zusätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs kommen dann noch ein Fahrverbot, eine höhere Geldstrafe und ein zusätzlicher Punkt hinzu! Hier hat sich auch nach dem neuen Bußgeldkatalog nichts geändert.

3. Gelb- und Rotlichtverstöße

Die Ampel springt bereits um und es ist zu spät zum Bremsen, sodass man bereits bei Geld über die Kreuzung fährt. Wenn dann ein Blitzer ausgelöst wird, wird es teuer! Hier hat sich nichts geändert und es werden 15 Euro fällig. Beim Überfahren einer roten Ampel hingegen, wird man deutliche tiefer in die Tasche greifen müssen.

Das Vergehen startet bei 90 Euro und 1 Punkt beziehungsweise 200 Euro, 1 Punkt und Führerscheinentzug, wenn die Ampel bereits 1 Sekunde oder länger rot war. Ist dann noch eine Gefährdung im Spiel, steigt das Bußgeld direkt auf 320 Euro an.

4. Die Rettungsgasse

Das Bilden einer Rettungsgasse wurde in den letzten Jahren mit allen Mitteln kommuniziert. Trotzdem halten sich nicht alle Autofahrer daran, bereits im stockenden Verkehr eine Schneise für Rettungsfahrzeuge zu bilden.

Darum wird das Nichtbilden seit Ende April scharf geahndet: Das Bußgeld startet bei 200 Euro, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot! Auch diese Regelung ist nicht revidiert worden und aktuell noch gültig!

Von den aufgeführten Verstößen, ist demnach nur die Geschwindigkeitsüberschreitung zu den Strafen des alten Bußgeldkataloges zurückgekehrt. In der Plenarsitzung des Bundesrates am 18. September wurde das Thema erneut aufgerollt. Es kam zu keiner Einigung und eine Entscheidung erneut vertagt!