Irrtümer im Straßenverkehr - Kennst du dich wirklich aus?

Du denkst, dass du alle Regeln des Straßenverkehrs kennst, auch wenn deine letzte Fahrstunde schon einige Zeit zurückliegt? Sei dir nicht zu sicher, denn es gibt viele Irrtümer im Straßenverkehr und deswegen zeigen wir dir in diesen Video die 5 wichtigsten davon:

26.03.2021

1. Richtiges Verhalten im Kreisverkehr

Eigentlich sollten Kreisverkehre den Straßenverkehr einfach und reibungslos gestalten. Doch viele wissen oft nicht, wie man sich darin korrekt verhält. Wann muss man den Blinker setzen und wann ist Vorfahrt zu gewähren?

Zunächst die Regeln, die für alle Kreisverkehre gelten: Du musst nach rechts ein und dann entgegen dem Uhrzeigersinn fahren. Du darfst weder parken noch anhalten – es sei denn, der Verkehr kommt ins Stocken.

Die Mittelinsel darfst du nicht überfahren, auch nicht, wenn diese flach und asphaltiert ist. Einzige Ausnahme: besonders lange Fahrzeuge wie zum Beispiel LKWs mit Anhänger. Wenn du den Kreisverkehr verlässt, musst du "querenden" Fußgängern und Radfahrern Vorrang gewähren.

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Klassischer Kreisverkehr

Der klassischen Kreisverkehr kommt am häufigsten vor und hier musst du dich einfach an den Verkehrsschildern orientieren. Das sind "Vorfahrt gewähren" und "Kreisverkehr". Hier gilt die Regel: Alle Fahrzeuge im Kreisel haben Vorfahrt und du darfst nicht beim Einfahren, sondern nur beim Verlassen des Kreisverkehrs blinken!

Unechter Kreisverkehr

In einem unechten Kreisverkehr, in dem nur das blau-weiße Kreisverkehr und nicht das Vorfahrt-gewähren-Schild vorhanden ist, gilt rechts vor links und du musst sowohl beim Ein-und Ausfahren blinken.

Zweispuriger Kreisverkehr

Beim hineinfahren in einen zweispurigen Kreisverkehr gilt: Wer auf der linken Spur hineinfährt und innen unterwegs ist, hat beim Verlassen dem außen Fahrenden Vorfahrt zu gewähren. Heißt: Wenn du nicht frühzeitig auf die äußere Spur fährst, musst du gegebenenfalls eine Extrarunde drehen.

2. Eine Rettungsgasse bilden

Beim Bilden einer Rettungsgasse kann das richtige Verhalten Leben retten! Was vielleicht banal wirkt, sorgt aber dafür, dass Rettungsfahrzeuge schnellstmöglich zum Unfallgeschehen gelangen, um Erste-Hilfe zu leisten. Es ist deswegen nicht nur eine weitere Verkehrsregel, sondern deine Pflicht, dich in solch einer Situation richtig zu verhalten.

So musst du zwingend eine Gasse bilden, sobald der Verkehr auf der Autobahn ins Stocken gerät. Darauf folgende Fahrzeuge müssen dann nicht erst rangieren, wenn die Rettungskräfte wie Feuerwehr, Krankenwagen und Polizei eintreffen. Befindest du dich auf einer zweispurigen Fahrbahn, ist die Regel einfach - die Fahrzeuge links fahren zum äußeren linken Fahrbahnrand, die Fahrzeuge rechts zum äußeren rechten Fahrbahnrand.

Falls du auf einer Fahrbahn fährst, die mehr als zwei Spuren hat, müssen alle Fahrzeuge auf der linken Spur wieder zum äußeren linken Fahrbahnrand, die übrigen Spuren, egal wie viele, orientieren sich zum rechten Fahrbahnrand und lassen Platz für eine Rettungsgasse. Falls du dich nicht daran hältst, drohen dir ein Bußgeld von 200 Euro und 2 Punkte in Flensburg. Wenn du zudem jemanden behinderst oder gefährdet, kommt ein Monat Fahrverbot hinzu.

3. Einordnen im Reißverschlussverfahren

Sobald eine Fahrbahn durch ein Hindernis wegfällt bzw. gesperrt oder verengt wird, gilt in den meisten Fällen das Reißverschlussverfahren. Achtung: Du musst dich nicht sofort in die freie Spur einordnen, sondern die Regel besagt, dass du erst unmittelbar vor der Engstelle die Fahrbahn wechseln sollst.

Alles andere führt nur zu unnötigem Ärger oder zusätzlichem Stau. Aber: Wenn du die Spur wechselst, darfst du dies nicht erzwingen und darauf vertrauen, dass du "reingelassen" wirst. Falls du nicht aufpasst und ein Unfall passiert, liegt die Haftung in der Regel beim Spurwechsler.

4. Verhalten auf Parkplätzen

Die StVO gilt überall dort wo öffentlicher Verkehr stattfindet, also auch auf öffentlichen Parkplätzen oder Parkhäusern. Auch wenn vor Ort kein Schild auf die StVO hinweist. Dennoch unterscheiden sich Parkplätze von Straßen. Das oberste Gebot nach § 1 StVO: Gegenseitige Rücksichtnahme und Verständigungspflicht!

Bedeutet, du musst mit angemessener Geschwindigkeit fahren und solltest permanent in Bremsbereitschaft sein. Die allgemein gültige Regel “Rechts vor Links” gilt hier nicht generell und Fahrspuren werden nicht automatisch als “Straßen” gesehen. Auch wenn du aus einer Parkbucht ausparkst, hast du keine Vorfahrt und musst ggf. auch mal warten, wenn andere Fahrzeuge vorbeifahren.

Hier greift wieder die gegenseitige Rücksichtnahme. Nur an kreuzenden Stellen kann dir die Rechts-vor-Links Regel helfen, dennoch gilt weiterhin deine Verständigungspflicht mit anderen Fahrzeugen.

5. Das Rechtsfahrgebot

Der § 2 der StVO besagt, dass alle Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum möglichst weit rechts fahren müssen. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, wenn du auf Straßen mit mehr als einer Fahrspur pro Richtung unterwegs bist.

Innerorts darfst du mit allen Fahrzeugen unter 3,5 Tonnen rechts überholen und auch schneller fahren als die linke Spur neben dir. Auch auf der Autobahn kannst du die mittlere Spur benutzen, solange sich auf der rechten Fahrbahn genügend langsamerer Verkehr befindet.

Sobald sie aber frei ist, musst du nach rechts wechseln. Grund für diese Vorschrift ist, dass schnellere Fahrzeuge nicht zu gefährlichen Überholmanövern gezwungen werden oder stark abbremsen müssen.