Mehrwertsteuer ausweisbar - das bedeutet es!

Der Hinweis "Mehrwertsteuer ausweisbar" kann auf dem Gebrauchtwagenmarkt hilfreich sein, denn er sagt etwas über den Verkäufer aus. Was bedeutet er?

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Aus KFZ-Anzeigen ist der Hinweis “Mehrwertsteuer ausweisbar” bekannt. Doch beim Privatverkauf von Autos ist er wenig relevant. Denn nur Unternehmern kann die Ausweisbarkeit der Mehrwertsteuer einen finanziellen Vorteil einbringen.

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1. Bedeutung von “Mehrwertsteuer ausweisbar” in Auto-Inseraten

Für Unternehmer kommt es meist in regelmäßigen Abständen zum Neukauf eines Fahrzeugs und zum möglichst gewinnbringenden Verkauf des bisherigen Firmenwagens. Dabei ist der Hinweis “MwSt ausweisbar” relevant, da sie die Mehrwertsteuer zurückerhalten können. Doch als Privatperson ist die Mehrwertsteuer nicht ausweisbar, was von Bedeutung ist, da du privat keine Pflichten in Zusammenhang mit “Mehrwertsteuer ausweisbar” hast. So musst du keine Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer schreiben, wenn du dein Auto verkaufen möchtest. Vorteilhaft ist der Hinweis, um beim Autokauf sowie beim Verkauf von PKW schnell den richtigen Partner für dein Geschäft zu finden.

Als Unternehmer die Mehrwertsteuer auf Autos zurückerhalten

Die Information, die Mehrwertsteuer sei bei einem Autoverkauf ausweisbar, ist für Unternehmer aller Art eine Aussage darüber, dass beim Kauf eines Firmenwagens die sogenannte Vorsteuer abgezogen werden kann. Der Vorsteuerabzug (kurz auch Vorsteuer genannt) ist nach Umsatzsteuergesetz (§§ 15, 15a UStG) die Abgabe, die ein Unternehmer an Finanzämter zu entrichten hat und die er im Anschluss zurückfordern kann. Diese Möglichkeit besteht, wenn er im Rahmen seiner Umsatzsteuervoranmeldung die im Preis enthaltene Umsatzsteuer auf den PKW geltend macht. Die Umsatzsteuer wird umgangssprachlich als Mehrwertsteuer bezeichnet. Demnach gilt, dass Unternehmer beim Autokauf die Mehrwertsteuer auf Gebrauchtwagen zurückerhalten können.

Der aktuelle Mehrwertsteuersatz beträgt in der Regel 19 Prozent und soll nur dem Endverbraucher anfallen. Unternehmer müssen die Mehrwertsteuer zwar abführen, bekommen diese aber im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung erstattet. Diese Umsatzsteuervoranmeldung listet die bereits gezahlte Mehrwertsteuer auf, die sogenannte Vorsteuer. Im Rahmen des Vorsteuerabzuges kann der Unternehmer die Differenz zwischen der gezahlten Vorsteuer und der eingenommenen Mehrwertsteuer verrechnen. Daraus ergibt sich dann die tatsächlich zu zahlende Umsatzsteuer für den Unternehmer. Doch muss die Mehrwertsteuer, die der Unternehmer zurückerhalten will, auch explizit auf einer Rechnungen ausgewiesen sein. Beim Autoverkauf ist “Mehrwertsteuer ausweisbar” der Hinweis des Verkäufers, dass er eine Rechnung mit der nötigen Angabe ausstellt.

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Was bedeutet “Mehrwertsteuer ausweisbar” für Privatkäufer?

“Mehrwertsteuer ausweisbar” beim Auto ist auf dem Gebrauchtwagenmarkt ein oft gesehener Hinweis, durch den sich gewerbliche von privaten Auto-Verkaufsanzeigen unterscheiden lassen. Ist die Mehrwertsteuer ausweisbar, so handelt es sich um ein Unternehmen oder einen Selbstständigen, welcher einen PKW zum Verkauf stellt. Die Größenordnung der Firma ist hieraus ebenfalls ungefähr abzuleiten. Denn die Einnahmen des Unternehmens müssen im vorangegangenen Geschäftsjahr mindestens 17.500 Euro erreicht haben und sollten im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro nicht überstiegen. Erst dann muss beim Verkauf jeglicher Waren mit einem Netto-Verkaufspreis auch die Mehrwertsteuer erhoben werden.

“Mehrwertsteuer ausweisbar” bedeutet nicht unbedingt, dass hinter der Anzeige ein KFZ-Händler steht. Jeder Unternehmer der beschriebenen Größenordnung wird die Mehrwertsteuer ausweisen, da er beim Autokauf Mehrwertsteuer zurückerhalten konnte und beim Wiederverkauf entsprechend 20 Prozent auf den Netto-Verkaufspreis erheben und an das Finanzamt abführen muss. Die Mehrwertsteuer auf PKW in Deutschland kann wiederum jeder Unternehmer, der ein Auto für Firmenzwecke kauft, durch das Merkmal “Mehrwertsteuer ausweisbar” geltend machen und zurückerhalten.

2. Vorteile von “Mehrwertsteuer ausweisbar” für private und unternehmerische Autokäufer

Dein Vorteil durch den Hinweis “Mehrwertsteuer ausweisbar” beim Privatkauf

Der Hinweis “Mehrwertsteuer ausweisbar” hat beim Privatkauf zunächst keine finanziellen Auswirkungen, weil hierbei ein Gebrauchtwagen immer den Endbetrag kostet. Doch ist “MwSt ausweisbar” für privat auftretende Käufer interessant, wenn sie nach gewerblichen Angeboten auf dem Gebrauchtwagenmarkt suchen. Denn bei solchen kann der private Autokäufer Gewährleistungsrechte und Garantien im Rahmen des Kaufvertrages wahrnehmen, die ein gewerbliches Unternehmen anbietet.

Zudem kann davon ausgegangen werden, dass das zum Verkauf stehende KFZ ein hauptsächlich für Firmenzwecke genutzter Wagen war. Die Motivationen zum Verkauf eines solchen Fahrzeugs sind oftmals die Vorteile, die ein neuer Firmenwagen mit sich bringt. So wird das bisherige Auto beispielsweise verkauft, bevor Ausfälle jeglicher Art auftreten, die im Berufsalltag stören könnten. Auch gibt es oft die Überlegung ein Fahrzeug zu kaufen, das aufgrund seiner Neuheit für den Geschäftserfolg steht. Somit hast du bei den gebrauchten Firmenwagen zum Teil noch neuwertige Fahrzeuge vor dir.

Als Unternehmer hast du folgenden finanziellen Vorteil

Beim unternehmerischen Autokauf die Mehrwertsteuer zu bezahlen und damit dieselben Kosten wie beim Kauf von privat zu tragen, ist ein finanzieller Nachteil. Es macht einen Unterschied, die Vorsteuer mit der Mehrwertsteuer zu verrechnen, die nach jedem Verkauf an das Finanzamt abgeführt wird. So kann ein Unternehmer von einem PKW, den er für den Betrieb kauft, 19 Prozent als Vorsteuerabzug bei seiner nächsten Umsatzsteuervoranmeldung abziehen: Bezahlt er zum Beispiel 11.900 Euro für ein gebrauchtes KFZ, bei dem die Mehrwertsteuer nicht ausweisbar ist, da ein privater Käufer keine Mehrwertsteuer erhebt, so kann er die Vorsteuer von umgerechnet 2.261 Euro nicht zurückerhalten. Dieser Betrag wäre der Vorteil für ein Gewerbe beim Gebrauchtwagenkauf mit “Mehrwertsteuer ausweisbar”. Private Angebote erscheinen somit weniger attraktiv.

Rechenbeispiel
- Fahrzeugbruttopreis: 11.900 Euro
- Enthaltene Mehrwertsteuer: (11.900 Euro / 119) x 19 = 1.900 Euro
- Nettopreis: 11.900 Euro - 1.900 Euro = 10.000 Euro
Aufgrund von ausweisbarer Mehrwertsteuer könnte ein Unternehmen ein Fahrzeug für 11.900 Euro Bruttobetrag inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer somit für einen Nettobetrag von 10.000 Euro erwerben.

3. Achtung beim Autoverkauf an privat als Unternehmer!

Auf einem Bildschirm steht Firmenwagen

Der maßgebliche Unterschied zwischen einem Autoverkauf als Privatmann oder als Unternehmer ist, dass du privat die Sachmängelhaftung im Kaufvertrag ausschließen kannst. Somit hast du keine kostenintensiven Reparaturen aufgrund von angeblichen Mängeln, die nach dem Verkauf auftreten, zu tragen. Zwar ist es als Unternehmer möglich, die Zeitspanne beim Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen von zwei Jahren Gewährleistung auf ein Jahr zu verkürzen, doch muss dies im Kaufvertrag festgehalten werden.

Achtung: Gewährleistung ausschließen! Beim Autoverkauf kann ein Unternehmensinhaber sein Auto nicht an eine Privatperson verkaufen, ohne gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen ausgesetzt zu sein, so wie sonst ein KFZ-Händler!

Hast du die Sachmängelhaftung im Kaufvertrag auf ein Jahr verkürzt, bist du als Unternehmer in diesem Zeitrahmen für Mängel verantwortlich, die schon beim Verkauf vorlagen und die nicht im Kaufvertrag beschrieben wurden. Die Reparaturen geschehen dann auf deine Kosten. Weiterhin kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten, sollte es sich um einen erheblichen oder nicht behebbaren Mangel handeln. Eine weitere Verkürzung der Sachmängelhaftung auf weniger als ein Jahr ist ausgeschlossen. Denn solltest du dich zum Beispiel dafür entscheiden, die Sachmängelhaftung ganz auszuschließen, so ist die entsprechende Klausel im Kaufvertrag unwirksam.

Für die ersten 6 Monate nach dem Kauf wird angenommen, dass ein Mangel bereits beim Verkauf vorlag. Für diesen muss dann der Verkäufer aufkommen. Er kann aber auch den Beweis erbringen, dass dies nicht der Fall war und haftet dann auch in den ersten 6 Monaten nicht. Wird ein Sachmangel später gemeldet, muss der Käufer beweisen, dass ein Mangel bereits bei Gefahrübergang (in der Regel die Übergabe des Fahrzeuges) vorlag.

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