1. Auto-Privatverkauf: Ausschluss der Gewährleistung und was es zu beachten gibt

Gerade im Zeitalter des Internets scheint der private Autoverkauf einfach zu sein. Du erstellst innerhalb weniger Minuten eine Anzeige im Internet und schon melden sich die Interessenten von selbst. Nach einer Probefahrt ist schnell ein Vertrag abgeschlossen und der ganze Vorgang ist erledigt. Das klingt einfach, sollte aber noch einmal eingehend überdacht werden. Denn hierbei kann es nicht nur zu unerwarteten Kosten durch unprofessionell aufgesetzte Verträge kommen.
2. Rechte und Pflichten beim privaten PKW-Verkauf
Wenn der frisch verkaufte Gebrauchtwagen schon kurz nach der Übergabe unerwartete Mängel zeigt, ist ein Käufer in vielen Fällen daran interessiert, die entstehenden Kosten auf den Vorbesitzer zu übertragen. Um dieser unangenehmen und kaum zu kontrollierenden Situation aus dem Weg zu gehen, achtest Du als Verkäufer unbedingt darauf, beim Privatverkauf eine Gewährleistung und eine potenzielle Haftung auszuschließen.
In jedem Fall bist Du als Verkäufer aber dazu verpflichtet, vor der Kaufabwicklung auf alle Dir schon bekannten Schäden hinzuweisen. Diese sollten selbstverständlich auch im Kaufvertrag erwähnt werden. Nicht gesondert erwähnen musst Du allerdings offensichtliche Schäden, wenn der Verkäufer die Möglichkeit hatte, das Fahrzeug zu besichtigen. Gleiches gilt bei minimalen Beschädigungen wie kleinen Kratzern.
Vorgang bei Schäden ohne vertragliche Gewährleistung
Prinzipiell muss jeder Verkäufer beim Privatverkauf eine Gewährleistung über den einwandfreien Zustand eines Fahrzeugs für mindestens ein Jahr (12 Monate) bieten. Praktisch bedeutet dies, dass ein Verkäufer innerhalb dieser Gewährleistungszeit nach der Übergabe dazu verpflichtet ist, für Reparaturen aller Sachmängel zu bezahlen, die bereits bei Übergabe des Autos vorlagen. Für Privatverkäufer gibt es allerdings die Möglichkeit, dies per Klausel im Kaufvertrag auszuschließen.

Achte stets daraf, dass Dein Vertrag juristisch einwandfrei formuliert ist, alle denkbaren Situationen umfasst und den Ausschluss der Gewährleistung und Beschränkung der Haftung beim Privatverkauf beinhaltet. Beachtest Du dies, ersparst Du Dir beim privaten Autoverkauf eine Menge Ärger.
Sachmängelhaftung und Haftungsausschluss: Der Gewährleistungsfall
Um einen einwandfreien Vertragstext für den empfohlenen Haftungs- und Gewährleistungsausschluss zu finden, solltest Du Dich im Internet ausführlich informieren oder einen Rechtsanwalt um Überprüfung bitten.
Kommt es mangels wirksamen Gewährleistungsausschlusses zum Gewährleistungsfall und es ist unklar, wann der Mangel entstanden ist, solltest Du im Falle einer Forderung auf ein selbständiges Beweisverfahren bestehen. Bei diesem Vorgang wird ein Gutachter vom zuständigen Gericht eingesetzt, der ein Urteil über den Zeitpunkt der Mangelentstehung fällt. Das Gutachten darf in einem eventuell folgenden Prozess als Beweismittel dem Gericht vorgelegt werden.

Ein von Dir in Auftrag gegebenes Privatgutachten kann in keinem Fall als Beweismittel vor Gericht fungieren!
3. Deine Alternative zum herkömmlichen Privatverkauf mit Gewährleistung - wirkaufendeinauto.de

Da Du als Privatperson an uns als Händler verkaufst und wir zudem nahezu jedes Auto in jedem Zustand ankaufen, musst Du Dich bei uns nicht mit dem Ausschluss der Gewährleistung auseinandersetzen. Buche am besten direkt einen Termin bei uns in der Filiale und lass Dein Auto begutachten. Im Anschluss erfährst Du die für Dich passenden wkda | Verkaufsoptionen.
Unser Schnell-Verkauf
Der Schnell-Verkauf findet direkt in einer unserer Filialen statt. Nach unserer Begutachtung vor Ort an einem der europaweit über 350 Standorte machen wir Dir ein Ankaufangebot für Deinen Gebrauchtwagen. Du verkaufst Dein Fahrzeug so zügig und kommst anschließend in den Genuss unserer gratis Services. wirkaufendeinauto.de übernimmt mühsame Formalitäten wie die Abmeldung des Autos oder die Auslösung einer bestehenden Finanzierung.