1. Ablauf beim Auto privat verkaufen: Was ist zu beachten?
Der Ablauf eines erfolgreichen Gebrauchtwagenverkaufs folgt einer klaren Struktur. Wer sein KFZ privat verkauft, braucht eine Checkliste mit allem, was es zu beachten gibt. Dazu gehört beispielsweise eine sorgfältige Vorbereitung des Autos.

Ein sauberes und aufgeräumtes Fahrzeug vermittelt einen besseren Eindruck und verkauft sich somit leichter.
Um dein Fahrzeug ansprechend zu inserieren, machst du zunächst gute Fotos von deinem sauberen Wagen. Dabei ist die Auswahl des Hintergrundes genauso wichtig wie die richtige Beleuchtung des PKW.
Weiterhin benötigst du für dein Inserat einen guten Beschreibungstext. Hier ist es wichtig, das KFZ wahrheitsgemäß zu beschreiben und den Text gleichzeitig ansprechend klingen zu lassen. Doch nicht nur die Vorbereitung des Verkaufs ist wichtig.
Verkaufsabwicklung richtig organisiert
Hast du als privater Verkäufer einen potenziellen Käufer gefunden, steht als nächstes eine Besichtigung inklusive Probefahrt an. Bleib dabei nicht allein, denn es ist immer sicherer, eine Testfahrt mit einem Zeugen durchzuführen.
Kennt sich deine Begleitung mit Fahrzeugen aus, hast du auch einen sicheren Ansprechpartner für den Fall, dass bereits bei der Besichtigung Mängel angesprochen werden, um den Preis herunterzuhandeln. Sobald du dich mit dem Käufer geeinigt hast, gilt es, einen korrekten Kaufvertrag aufzusetzen.
Schließe die Sachmängelhaftung dabei wirksam aus und gib den Zustand deines PKW wahrheitsgemäß an. Dann steht einem reibungslosen Gebrauchtfahrzeugverkauf nichts im Wege.
Fahrzeug abgemeldet verkaufen
Wenn du deinen Gebrauchtwagen angemeldet privat statt an einen Händler verkaufst, ist einiges zu beachten. Zwar darfst du deinen angemeldeten PKW ohne Einschränkung auf öffentlichem Grund abstellen, doch dieses Vorgehen hat auch Nachteile.
Meldet der Käufer den Wagen nicht umgehend auf sich um, zahlst du weiterhin die KFZ-Steuer. Außerdem werden Bußgeldbescheide an dich zugestellt und ein vom Käufer verursachter Unfall hat Auswirkungen auf deine Schadenfreiheitsklasse bei der Versicherung.
Daher ist es wichtig, dass du den Autoverkauf der Zulassungsstelle und der Versicherung meldest. Halte im Kaufvertrag unbedingt Datum und Uhrzeit der Fahrzeugübergabe fest, um spätere Verstöße eindeutig dem neuen Besitzer zuzuordnen.
Checkliste für den Gebrauchtwagenverkauf
- Fahrzeug vorbereiten
- Fotos vom PKW machen
- Inserat mit guter Beschreibung erstellen
- Fragen der Interessenten beantworten
- Besichtigung und Probefahrt organisieren
- Kaufvertrag aufsetzen
- Fahrzeugverkauf an die Zulassungsstelle und die Versicherung melden (nur bei angemeldetem PKW)
2. Betrugsmaschen beim Auto privat verkaufen - Was gilt es zu beachten?
Bei einem Autoprivatverkauf ist zu beachten, dass nicht nur ehrliche Käufer Interesse an deinem PKW haben. Betrugsmaschen gibt es beim Gebrauchtwagenverkauf viele. Fünf davon haben wir für dich zusammengestellt.
Fall 1: Eine häufige Vorgehensweise ist die Reklamation angeblicher Schäden nach dem Fahrzeugverkauf.
Nach erfolgreichem Autoverkauf bekommst du plötzlich einen Anruf mit der Behauptung, dein PKW hätte einen schweren Schaden, den du wissentlich verschwiegen hast. Dabei wird eine Preisminderung gefordert und mit dem Anwalt gedroht.

Der Ausschluss der Gewährleistung schützt dich auf rechtlicher Seite vor solchen Forderungen. Wenn du deinen Wagen privat verkaufst gilt es, diese Klausel im Vertrag zu beachten. Hast du alle dir bekannten Mängel im Vertrag festgehalten, bist du als Laie vor solchen Situationen geschützt.
Fall 2: Jemand meldet Interesse an deinem PKW an und reserviert diesen per E-Mail. Dabei schickt er dir einen Vertrag mit absichtlich falsch ausgefüllten Details und fordert von dir eine Bestätigung. Solche Verträge sind auch ohne handschriftliche Unterschrift gültig, was Betrüger ausnutzen.
Denn wegen der falschen Angaben im Vertrag wird er vermutlich eine nachträgliche Preisminderung einfordern. Ein ähnliches Vorgehen erfolgt, wenn sich der Interessent plötzlich nicht mehr meldet. Denn hier wartet er darauf, dass du das Fahrzeug erneut inserierst, um Ansprüche an dich zu stellen und Schadenersatz zu fordern.

Lies dir einen per E-Mail geschickten Vertrag, den du nicht selbst ausgefüllt hast, vor einer Bestätigung immer gründlich durch. Meldet sich der Interessent nicht mehr, musst du fristgerecht schriftlich vom Kaufvertrag zurücktreten, bevor du deinen Wagen erneut inserierst. Dann hat der vorherige Käufer auch keinen Anspruch mehr auf deinen PKW.
Fall 3: Ein weiterer Betrugsversuch beginnt damit, dass ein Betrüger die Telefonnummer aus einem kürzlich beendeten Inserat anruft. Er spekuliert auf einen erfolgreichen Fahrzeugverkauf des Autos und täuscht dem Verkäufer nun vor, ein Verwandter des Käufers zu sein.
Dabei behauptet er, dass er mit einem schweren Motorschaden mitten auf der Autobahn liegen geblieben sei und eigentlich mit dem Fahrzeug in den Urlaub fahren wollte. Dabei baut er großen Druck auf und verlangt von dir eine schnelle Transaktion einer Entschädigung, damit er das Fahrzeug reparieren lassen kann.

Diskutiere nicht mit Verwandten oder Bekannten des Käufers. Wenn du deinen Gebrauchtwagen privat verkaufst, beachte das unbedingt! Der Kaufvertrag besteht zwischen dir und dem Käufer. Daher ist es auch der Käufer, der sein Anliegen an dich vorzubringen hat.
Fall 4: Ein Interessent aus dem Ausland bietet an, deinen PKW zu kaufen und schickt einen Scheck mit viel zu hohem Betrag, der zusätzlich die Spedition und alle weiteren Ausgaben decken soll.
Du zahlst das Geld über den Scheck auf deinem Konto ein, der PKW wird abgeholt und der Verrechnungsscheck stellt sich als ungültig heraus. Das Geld des ungedeckten Schecks wird zurückgebucht und dein Wagen ist beim Käufer im Ausland.

Nimm nur einen bankbestätigten Scheck an! Falls der Käufer damit argumentiert, dass er die Gebühren dafür nicht zahlen möchte, warte nach der Einlösung einige Tage. Sobald deine Bank die Deckung des Schecks geprüft hat, fährst Du mit der Verkaufsabwicklung fort.
Fall 5: Ein anderer Betrugsversuch mit Verrechnungsschecks beginnt damit, dass ein Interessent dir “versehentlich” einen zu hoch bezifferten Scheck ausstellt. Der Käufer bittet dich darum, die Differenz zu überweisen, anstatt noch einmal darauf zu warten, dass die Bank einen korrekten Scheck ausstellt.
Zwar wird das KFZ in diesem Fall meist gar nicht erst abgeholt, aber bei einem ungedeckten Verrechnungsscheck wird das gutgeschriebene Geld wieder zurückgebucht. Somit verlierst du die Differenz, die du an den Käufer überwiesen hast.

Auch hier gilt: Sei bei Verrechnungsschecks vorsichtig! Deine Bank überweist das Geld nur unter Vorbehalt und wird es zurückbuchen, wenn das Konto des Käufers keine ausreichende Deckung aufweist.
3. Sorglos Auto über den Schnell-Verkauf verkaufen
Suchst du nach einer komfortablen Alternative zum privaten Autoverkauf, unterstützen wir von wirkaufendeinauto.de dich gerne. Wir begutachten nahezu jedes KFZ und ermitteln anschließend deine Verkaufsoptionen.
Bieten wir dir unseren Schnell-Verkauf, erhältst du sofort ein Angebot für deinen PKW. Entspricht unser Preis deinen Vorstellungen, musst du diesen nur noch akzeptieren und unseren Kaufvertrag unterzeichnen. Danach ist der Gebrauchtwagenverkauf für dich vollzogen und wir kümmern uns um sämtliche Formalitäten.

Unser Service und unser Ratgeber ist für dich kostenlos! Starte jetzt mit unserem Online-Tool und verkaufe noch heute deinen Gebrauchtwagen und alle anderen Autos zu einem fairen Preis. Wir informieren dich über alle Modalitäten.