Auto privat verkaufen: Was ist unbedingt zu beachten?

Wer ein Auto privat verkaufen möchte fragt sich, was zu beachten ist. Dabei hilft dir dein zuverlässiger Servicepartner: wirkaufendeinauto.de.

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Sehr sinnvoll ist eine Übersicht für das Vorhaben, sein Auto privat zu verkaufen – mit allem, was zu beachten ist. Auf diese Weise vermeidest du es, wichtige Schritte bei der Vorbereitung zu vergessen. Wir haben die besten Tipps für deinen privaten Autoverkauf!

Noch einfacher ist ein Gebrauchtwagenverkauf mit uns. Mit dem Schnell-Verkauf bieten wir für unsere meisten Kunden eine komfortable Lösung. Wir übernehmen alle Formalitäten – zum Beispiel die Abmeldung sowie die Ablösung einer Finanzierung. Dein erster Schritt zum erfolgreichen Autoverkauf? Unser Online-Tool!

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1. Ablauf beim Auto privat verkaufen: Was ist zu beachten?

Der Ablauf eines erfolgreichen Gebrauchtwagenverkaufs folgt einer klaren Struktur. Wer sein KFZ privat verkauft, braucht eine Checkliste mit allem, was es zu beachten gibt. Dazu gehört beispielsweise eine sorgfältige Vorbereitung des Autos.

Checkliste für den Gebrauchtwagenverkauf

  1. Fahrzeug vorbereiten
  2. Fotos vom PKW machen
  3. Inserat mit guter Beschreibung erstellen
  4. Fragen der Interessenten beantworten
  5. Besichtigung und Probefahrt organisieren
  6. Kaufvertrag aufsetzen
  7. Fahrzeugverkauf an die Zulassungsstelle und die Versicherung melden (nur bei angemeldetem PKW)

Fahrzeug inserieren

Um dein Fahrzeug ansprechend zu inserieren, machst du zunächst gute Fotos von deinem sauberen Wagen. Dabei ist die Auswahl des Hintergrundes genauso wichtig wie die richtige Beleuchtung des PKW.

Weiterhin benötigst du für dein Inserat einen guten Beschreibungstext. Hier ist es wichtig, das KFZ wahrheitsgemäß zu beschreiben und den Text gleichzeitig ansprechend klingen zu lassen. Doch nicht nur die Vorbereitung des Verkaufs ist wichtig.

Ein sauberes und aufgeräumtes Fahrzeug vermittelt einen besseren Eindruck und verkauft sich somit leichter.

Täuschung: Mehr als ein Kavaliersdelikt!

Natürlich willst du deinen Gebrauchten gut loswerden. Und das Auto soll zu diesem Zweck noch einmal im besten Licht erscheinen. Natürlich wäscht, polierst und putzt du dein Auto, bevor du es zum Verkauf anbietest. Denn bekannt ist, dass sich ein glänzendes Auto besser und schneller verkauft, als ein Fahrzeug, das ungepflegt wirkt.

Doch hüte dich davor dein Fahrzeug beim Inserieren übermäßig zu loben. Denn bei einer Besichtigung fällt eine solche Übertreibung schnell auf! Zwar liegt hier noch keine Täuschung vor und du hast theoretisch nichts zu befürchten. Trotzdem fordern weitgereiste Interessenten in diesem Fall nicht selten eine Erstattung der Anfahrtskosten. Erspare dir daher den Ärger und bleib bei der Wahrheit!

Was du beachten musst

Wie vermeide ich als Autoverkäufer eine Täuschung?
Faustregel: Was der Optik dient, ist grundsätzlich erlaubt, was der Täuschung dient nicht!

Ein klassisches Beispiel für „Frisieren” und damit für Täuschung ist das Einfüllen von besonders dickflüssigem Öl, um Nebengeräusche des Motors zu vertuschen. Achtung: Nach Aufdeckung von arglistiger Täuschung ist nicht nur der Kaufvertrag rückgängig zu machen. Der Verkäufer muss dann auch mit einer Anzeige wegen Betrugs rechnen.

Verkaufsabwicklung richtig organisiert

Hast du als privater Verkäufer einen potenziellen Käufer gefunden, steht als nächstes eine Besichtigung inklusive Probefahrt an. Bleib dabei nicht allein, denn es ist immer sicherer, eine Testfahrt mit einem Zeugen durchzuführen.

Der Probefahrt

Ohne Probefahrt kein Verkauf des Gebrauchtwagens. Doch stelle vor der Probefahrt sicher, dass dir keine Nachteile entstehen! Risiken sollte hier von Anfang an vorgebeugt werden. Hüte dich davor dein Auto jemandem ohne gültige Fahrerlaubnis zu überlassen! Dies ist strafbar. (Straßenverkehrsgesetz § 21 I Nr. 2 StVG). Einfach und effektiv ist hier nicht nur die Frage nach Führerschein und Personalausweis, sondern zudem ein schriftlicher Vertrag. Darin bestätigt der Probefahrer zum Beispiel, dass seine Unterlagen gültig sind.

Was du noch beachten solltest:

  • Probefahrt? Du fährst mit! Währenddessen behältst du den Führerschein des Fahrers. Der Personalausweis darf hingegen nicht mehr als Pfand verlangt werden (Personalausweisgesetz § 1 Abs. 1 S. 3 PAuswG).
  • Weil Diebstahl nicht auszuschließen ist, werden die Zulassungspapiere Teil II (früher: Fahrzeugbrief) bei der Probefahrt nicht mitgeführt!
  • Probefahrt nur mit angemeldetem Fahrzeug und schriftlicher Vereinbarung!

Worauf muss ich als Verkäufer rechtlich bei einer Probefahrt achten?
Eine Probefahrt ist nur mit angemeldetem Fahrzeug möglich. Denn mit der Anmeldung beim Straßenverkehrsamt sind PKW automatisch haftpflichtversichert. Somit verfügt in der Regel auch der Probefahrer über ausreichend Versicherungsschutz und ist gegenüber Schäden an Dritten abgesichert. Wichtig: Überprüfe, ob dein Versicherungsschutz eine Probefahrt einschließt! Außerdem sind Probefahrten im Rahmen von Kurzzeitzulassungen versichert.

Schäden am Fahrzeug werden nur bei Vollkaskoschutz vollständig gedeckt. Nicht jedoch bei grober Fahrlässigkeit. Also bei besonders riskanten Fahrmanövern oder Einfluss von Drogen. Dann können Versicherungsleistungen eingeschränkt oder ganz verweigert werden.

Tipp von wirkaufendeinauto.de: Vor der Probefahrt immer eine schriftliche Vereinbarung mit dem Probefahrer abschließen. Hier wird vereinbart, wer im Schadensfall haftet:

  • Wer bezahlt eine Selbstbeteiligung?
  • Wer kommt für eine Herabstufung der Schadenfreiheitsklasse auf?
  • Wer begleicht Bußgelder, die nach der Fahrt verordnet werden?
  • Wie gehst du mit dem Wertverlust deines Autos nach einem Unfall um?
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Kaufvertrag

Sobald du dich mit dem Käufer geeinigt hast, gilt es, einen korrekten Kaufvertrag aufzusetzen.

Schließe die Sachmängelhaftung dabei wirksam aus und gib den Zustand deines PKW wahrheitsgemäß an. Dann steht einem reibungslosen Gebrauchtfahrzeugverkauf nichts im Wege.

Wie formuliere Ich beim Autoverkauf den Ausschluss der Sachmängelhaftung im Kaufvertrag?
Eine für den Kaufvertrag geeignete Formulierung ist zum Beispiel: „Das Fahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft.” Eine Formulierung wie „Gekauft wie gesehen” schließt dagegen nur die Haftung für sichtbare Mängel aus. Fehlen dem Muster des Kaufvertrags die für den Ausschluss gängigen Formulierungen, ergänze den Vertrag! Nur dann bist du auf der sicheren Seite.

Fahrzeug abgemeldet verkaufen

Auto privat verkaufen - was beachten?

Wenn du deinen Gebrauchtwagen angemeldet privat statt an einen Händler verkaufst, ist einiges zu beachten. Zwar darfst du deinen angemeldeten PKW ohne Einschränkung auf öffentlichem Grund abstellen, doch dieses Vorgehen hat auch Nachteile.

Die Abmeldung ist einer der wichtigsten Schritte im Verkaufsprozess. Oftmals wird vereinbart, dass sich der Käufer um die Ummeldung des Fahrzeugs kümmert. Doch kann hier genauso wie bei der Probefahrt ein Unfall oder auch Missbrauch durch Dritte vor der Ummeldung nicht ausgeschlossen werden. Deshalb das Auto vor dem Verkauf abmelden. So kannst du dir viel Ärger ersparen. Denn nur dann wirst du nicht mehr dafür herangezogen, was nach dem Verkauf damit passiert.

Wofür nicht herangezogen werden?

  • Nicht für Strafzettel des Käufers!
  • Nicht bei Unfall des neuen Besitzers!
  • Nicht bei Missbrauch des verkauften Fahrzeugs durch Dritte!

Informiere den Käufer rechtzeitig, bevor du dein Auto abmeldest. Vor der Übergabe muss der neue Besitzer dann ein Kurzzeitkennzeichen besorgen und so sicherstellen, dass bei Mitnahme des Autos Versicherungsschutz besteht.

Da jenseits von deinem eigenen Aufwand mit der Abmeldung des Autos auch ein relativ hoher Aufwand für den Käufer entsteht, werden manche Kaufinteressenten davon abgeschreckt sein. So könntest du vom Verkauf deines Autos abgehalten werden!

Ein klarer Vorteil von wirkaufendeinauto.de: Beim Verkauf deines Autos an uns entfällt die Abmeldung! Wir übernehmen alle Angelegenheiten schnell und sicher für dich!

Die Bezahlung: Übergabe nur mit der Bank!

Die Tricks der Betrüger sind vielfältig: Ein Scheck kann platzen. Aus dem Ausland wird die Zahlung zuerst mit PayPal getätigt und dann zurückgezogen. Hierzulande wird gerne sofort eine kleine Anzahlung geleistet, der Rest wird später überwiesen - angeblich. Sehr weit verbreitet ist die Barzahlung, da mit ihr einige Vorteile einhergehen. Denn wenn das Geld auf dem Tisch liegt, können die Fahrzeugpapiere übergeben werden. Soweit die Idee. Doch bewährt hat sich: Geldübergaben nur mit der Bank!

Triff dich direkt in einer Bankfiliale. Folgendes solltest du dir damit ersparen:

  • Nicht auf Falschgeld hereinfallen, sondern Käufer dazu auffordern Geld vor Ort abzuheben!
  • Nicht alleine da stehen und von Komplizen des Käufers bestohlen werden!
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2. Betrugsmaschen beim Auto privat verkaufen

Bei einem Autoprivatverkauf ist zu beachten, dass nicht nur ehrliche Käufer Interesse an deinem PKW haben. Betrugsmaschen gibt es beim Gebrauchtwagenverkauf viele. Fünf davon haben wir für dich zusammengestellt.

Fall 1: Eine häufige Vorgehensweise ist die Reklamation angeblicher Schäden nach dem Fahrzeugverkauf.

Nach erfolgreichem Autoverkauf bekommst du plötzlich einen Anruf mit der Behauptung, dein PKW hätte einen schweren Schaden, den du wissentlich verschwiegen hast. Dabei wird eine Preisminderung gefordert und mit dem Anwalt gedroht.

Der Ausschluss der Gewährleistung schützt dich auf rechtlicher Seite vor solchen Forderungen. Wenn du deinen Wagen privat verkaufst gilt es, diese Klausel im Vertrag zu beachten. Hast du alle dir bekannten Mängel im Vertrag festgehalten, bist du als Laie vor solchen Situationen geschützt.

Fall 2: Jemand meldet Interesse an deinem PKW an und reserviert diesen per E-Mail. Dabei schickt er dir einen Vertrag mit absichtlich falsch ausgefüllten Details und fordert von dir eine Bestätigung. Solche Verträge sind auch ohne handschriftliche Unterschrift gültig, was Betrüger ausnutzen.

Denn wegen der falschen Angaben im Vertrag wird er vermutlich eine nachträgliche Preisminderung einfordern. Ein ähnliches Vorgehen erfolgt, wenn sich der Interessent plötzlich nicht mehr meldet. Denn hier wartet er darauf, dass du das Fahrzeug erneut inserierst, um Ansprüche an dich zu stellen und Schadenersatz zu fordern.

Lies dir einen per E-Mail geschickten Vertrag, den du nicht selbst ausgefüllt hast, vor einer Bestätigung immer gründlich durch. Meldet sich der Interessent nicht mehr, musst du fristgerecht schriftlich vom Kaufvertrag zurücktreten, bevor du deinen Wagen erneut inserierst. Dann hat der vorherige Käufer auch keinen Anspruch mehr auf deinen PKW.

Fall 3: Ein weiterer Betrugsversuch beginnt damit, dass ein Betrüger die Telefonnummer aus einem kürzlich beendeten Inserat anruft. Er spekuliert auf einen erfolgreichen Fahrzeugverkauf des Autos und täuscht dem Verkäufer nun vor, ein Verwandter des Käufers zu sein.

Dabei behauptet er, dass er mit einem schweren Motorschaden mitten auf der Autobahn liegen geblieben sei und eigentlich mit dem Fahrzeug in den Urlaub fahren wollte. Dabei baut er großen Druck auf und verlangt von dir eine schnelle Transaktion einer Entschädigung, damit er das Fahrzeug reparieren lassen kann.

Diskutiere nicht mit Verwandten oder Bekannten des Käufers. Wenn du deinen Gebrauchtwagen privat verkaufst, beachte das unbedingt! Der Kaufvertrag besteht zwischen dir und dem Käufer. Daher ist es auch der Käufer, der sein Anliegen an dich vorzubringen hat.

Fall 4: Ein Interessent aus dem Ausland bietet an, deinen PKW zu kaufen und schickt einen Scheck mit viel zu hohem Betrag, der zusätzlich die Spedition und alle weiteren Ausgaben decken soll.

Du zahlst das Geld über den Scheck auf deinem Konto ein, der PKW wird abgeholt und der Verrechnungsscheck stellt sich als ungültig heraus. Das Geld des ungedeckten Schecks wird zurückgebucht und dein Wagen ist beim Käufer im Ausland.

Nimm nur einen bankbestätigten Scheck an! Falls der Käufer damit argumentiert, dass er die Gebühren dafür nicht zahlen möchte, warte nach der Einlösung einige Tage. Sobald deine Bank die Deckung des Schecks geprüft hat, fährst Du mit der Verkaufsabwicklung fort.

Fall 5: Ein anderer Betrugsversuch mit Verrechnungsschecks beginnt damit, dass ein Interessent dir “versehentlich” einen zu hoch bezifferten Scheck ausstellt. Der Käufer bittet dich darum, die Differenz zu überweisen, anstatt noch einmal darauf zu warten, dass die Bank einen korrekten Scheck ausstellt.

Zwar wird das KFZ in diesem Fall meist gar nicht erst abgeholt, aber bei einem ungedeckten Verrechnungsscheck wird das gutgeschriebene Geld wieder zurückgebucht. Somit verlierst du die Differenz, die du an den Käufer überwiesen hast.

Auch hier gilt: Sei bei Verrechnungsschecks vorsichtig! Deine Bank überweist das Geld nur unter Vorbehalt und wird es zurückbuchen, wenn das Konto des Käufers keine ausreichende Deckung aufweist.

3. Sorglos Auto über den Schnell-Verkauf verkaufen

Was zu beachten ist - zufriedene Kunden

Suchst du nach einer komfortablen Alternative zum privaten Autoverkauf, unterstützen wir von wirkaufendeinauto.de dich gerne. Wir begutachten nahezu jedes KFZ und ermitteln anschließend deine Verkaufsoptionen.

Bieten wir dir unseren Schnell-Verkauf, erhältst du sofort ein Angebot für deinen PKW. Entspricht unser Preis deinen Vorstellungen, musst du diesen nur noch akzeptieren und unseren Kaufvertrag unterzeichnen. Danach ist der Gebrauchtwagenverkauf für dich vollzogen und wir kümmern uns um sämtliche Formalitäten.

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