1. Autoverkauf ins Ausland innerhalb der EU
Der Gebrauchtfahrzeugverkauf in ein anderes Land innerhalb der EU unterscheidet sich nur wenig von einem Verkauf im Inland. Laut Außenwirtschaftsgesetz (AWG) ist der Warenverkehr innerhalb der Mitgliedstaaten grundsätzlich frei, unterliegt aber einigen Einschränkungen.
PKW sind in der Regel jedoch nicht betroffen und können daher privat wie im Inland gehandelt werden. Allerdings musst du eine Anmeldung beim Zoll vornehmen, wenn der Verkaufspreis des Gebrauchten über 1000 Euro liegt.
wirkaufendeinauto.de Experten-Tipp: Auto ins Ausland verkaufen - die Mehrwertsteuer
Entgegen vieler Meinungen musst du dich bei einem Autoexport nicht mit Mehrwertsteuer und Zollgebühren beschäftigen. Der Preis beim privaten Gebrauchtwagenverkauf enthält weder Mehrwertsteuer noch Umsatzsteuer, somit handelt es sich um einen Netto- und nicht um einen Bruttopreis.
Eine Ausnahme besteht allerdings bei Neuwagen. Hier ist die Mehrwertsteuer nicht in Deutschland zu bezahlen, sondern in dem Land, in dem das KFZ schlussendlich zugelassen wird - also vom neuen Halter des Fahrzeugs.
Ein PKW gilt in diesem Fall als Neuwagen, wenn die Erstzulassung nicht länger als sechs Monate zurückliegt oder weniger als 6000 Kilometer gefahren wurde.
Der Kaufvertrag
Verkaufst du ein Auto in ein anderes Land solltest du dennoch einige wichtige Punkte beachten. Über Ländergrenzen hinweg ist es meist sehr schwierig einen Betrug aufzudecken, gegen Kriminelle vorzugehen und rechtlich Sicherheit zu erlangen.
Daher ist es von besonderer Wichtigkeit, die Personalien von Käufer und Verkäufer korrekt und vollständig im Kaufvertrag festzuhalten. Eine Kopie des Personalausweises ist ebenfalls ratsam.
Sollte es nach dem Autoverkauf ins Ausland zu Problemen kommen, ist der Vertragspartner auf diese Weise besser wiederauffindbar. Beachte jedoch, dass dieser nicht verpflichtet ist, dir eine Kopie zu hinterlassen.
Welche Daten müssen im Kaufvertrag stehen?
- Vollständige Namen beider Vertragspartner
- Vollständige Adressen beider Vertragspartner
- Ausweisnummer des Käufers
- Datum und Uhrzeit der Fahrzeugübergabe
Die Abmeldung bei der Zulassungsstelle
Die Abmeldung des Fahrzeugs ist der zweite wichtige Schritt im Verkaufsprozess. Oftmals wird vereinbart, dass sich der Käufer um die Ummeldung kümmert. Wird ein angemeldetes Auto jedoch ins Ausland verkauft, kann der neue Besitzer den Wagen dort nicht ummelden.
Das deutsche Gesetz sieht vor, dass in Deutschland zugelassene Kraftfahrzeuge lediglich hier abgemeldet werden können (§14 Abs. 2 FZV). Solche scheinbaren Unannehmlichkeiten beim Verkauf von Gebrauchtwagen ins Ausland dienen deiner Sicherheit.
Ist der Erwerber nicht mehr erreichbar, weil seine Kontaktdaten gefälscht sind, bezahlst du weiterhin Steuern an das Finanzamt sowie Beiträge an die Autoversicherung, da du den Wagen ohne die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II nur schwer nachträglich abmelden kannst.
Eine Zwangsabmeldung des PKW ist zwar möglich, allerdings aufwendig und zeitintensiv. Außerdem musst du bis zum Zeitpunkt der Stilllegung die Steuern zahlen, auch dann, wenn sich das Auto nicht mehr in deinem Besitz befindet. Es empfiehlt sich daher dringend, nur ein abgemeldetes Fahrzeug ins Ausland zu verkaufen.
Für die Stilllegung benötigst du folgende Unterlagen
- Personalausweis / Reisepass & Meldebestätigung
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung I
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung II
- beide Nummernschilder
- Geld (bis zu 15 Euro)
wirkaufendeinauto.de Experten Tipp: Versicherung und Abmeldung
Laut ADAC kann der Verkäufer den Vertrag der KFZ-Versicherung nicht selbst kündigen. Der Schutz geht beim Verkauf automatisch auf den Käufer über. Erst wenn dieser der Zulassungsstelle eine neue Autoversicherung vorlegt und das Auto ab- beziehungsweise ummeldet, gilt der bisherige Versicherungsschutz als beendet.
Verursacht der neue Besitzer nach der Fahrzeugübergabe einen Unfall, wird dieser über deine Versicherung geregelt, solange noch keine neue Fahrzeugversicherung abgeschlossen wurde. Verkäufer und Käufer gelten dann als Gesamtschuldner und die Versicherung kann sich aussuchen, wem die Prämie berechnet wird.
Ist der PKW aber bereits umgemeldet, gilt nur noch der neue Fahrzeughalter als Schuldner. Alternativ kannst du ein abgemeldetes Auto verkaufen. Dann gibt es auch keine Fahrzeugversicherung mehr, die auf den Erwerber übergehen kann. Allerdings darf dann das Auto auch nicht gefahren werden, bis es erneut zugelassen wurde.
Welche Kennzeichen benötige ich für die Ausfuhr?
Hast du dich um die Stilllegung des Wagens gekümmert, bleibt noch eine letzte Hürde: Damit das Kraftfahrzeug in ein anderes Land exportiert werden kann, benötigst du ein Ausfuhrkennzeichen, das du bei der Zulassungsstelle beantragst.
Diese Nummernschilder, die auf der rechten Seite einen roten Balken mit dem Ablaufdatum besitzen, sind die Alternative zu Kurzzeitkennzeichen, die nicht immer von ausländischen Behörden anerkannt werden.
In beiden Fällen musst du für die Zeit der Gültigkeit der jeweiligen Nummernschilder eine KFZ-Haftpflichtversicherung abschließen, die dich sowohl im In- als auch im Ausland absichert. Auch die KFZ-Steuer wird in beiden Fällen für den Zeitraum der Zulassung fällig und muss von demjenigen gezahlt werden, auf den das Auto zugelassen ist.
Kurzzeitkennzeichen (5-Tages-Kennzeichen)
- Gültigkeit: 5 Tage
- Kosten: 13,10 € für die Kennzeichen, zusätzlich Kosten für die Erstellung der Nummernschilder (ca. 20 €) und die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Bedingungen: Gültige Hauptuntersuchung, KFZ-Haftpflichtversicherung, bei Überführung innerhalb der EU ist eine Auslandsversicherungskarte zwingend erforderlich (grüne Karte)
Ausfuhrkennzeichen (Exportkennzeichen, Zollkennzeichen oder Transitkennzeichen)
- Gültigkeit: 15 Tage bis 1 Jahr
- Kosten: mindestens 35 € für die administrative Zulassung, Erstellung der Schilder (30 €), Internationaler Führerschein (10 €)
- Bedingungen: Gültige Hauptuntersuchung, gültige KFZ-Haftpflichtversicherung
2. Autoverkauf ins Ausland außerhalb der EU
Du willst dein Auto ins Ausland verkaufen, z.B. nach Ghana oder in die U.S.A.? Auch der Autohandel außerhalb der Mitgliedstaaten der EU ist mit dem AWG geregelt und grundsätzlich frei. Privat sein Auto ins Ausland zu verkaufen ist normalerweise nicht steuerpflichtig, sofern die Ausfuhr mit entsprechenden Belegen nachgewiesen werden kann.
Genaue Informationen dazu findest du sowohl unter zoll.de als auch unter bafa.de (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Allerdings muss im Falle einer Transaktion außerhalb der EU eine Genehmigung zur Ausfuhr des Wagens beantragt werden.
Diesem Antrag ist laut §8 AWG in der Regel stattzugeben und nur formell beim Bundesamt für Umwelt und Ausfuhrkontrolle anzumelden. Im Einzelfall ist es möglich, dass das Zollamt einen sogenannten Ausfuhrzoll erhebt.
Die Zollkosten entstehen immer dann, wenn bestimmte Leistungen des Zollamtes in Anspruch genommen werden, zum Beispiel, wenn die Überführung bewacht oder begleitet werden muss. Welche Kosten auf Dich persönlich zukommen, kann nur individuell und auf Anfrage beim Zoll geklärt werden.
Im Unionszollkodex (UZK) sind die wichtigsten EU-weiten Regelungen des Ausfuhrverfahrens festgehalten, die seit 2016 auch für Deutschland gelten.
Beantragung der EORI Nummer
Als erstes beantragst du beim Zollamt die sogenannte EORI Nummer (Economic Operators’ Registration and Identification number - Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten).
Diese Nummer ist wichtig, um Informationen über die Vertragspartner und die Exportware zu speichern und jederzeit wieder abrufen zu können. Für die Anmeldung der Ausfuhr benötigst du:
- Kopie vom Fahrzeugbrief
- Kopie der Exportrechnung (diese darf keine Mehrwertsteuer ausweisen)
- Art des Transports
- Angaben zum Grenzzollamt, bei dem die EU verlassen wird
Neben der EORI Nummer sind auch Ausfuhrkennzeichen und eine entsprechende KFZ-Haftpflicht wie oben beschrieben unerlässlich. Damit die Ausfuhr bestätigt werden kann, benötigst du folgende Dokumente:
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Abmeldebescheinigung, falls das Auto vor dem 01.10.2005 abgemeldet wurde
- Ausfuhr-Versicherungsbestätigung
- TÜV-Prüfbericht
- Kennzeichen (werden von der Zulassungsstelle zugeteilt)
- Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters bzw. Vollmacht
- Fahrzeug ist vorzuführen (Alternative: max. 3 Tage alte TÜV-Bestätigung über die Fahrgestellnummer)
Nach erfolgreicher Prüfung deiner Anmeldung erhältst du die MRN (Movement-Reference-Number), mit der du die Exportanmeldung während der Überführung beim Zollamt nachweisen kannst. Der Zollbeamte überprüft die Unterlagen und stempelt die Ausfuhranmeldung einmal ab.
Beim letzten Grenzzollamt, bei dem die EU verlassen wird, werden die Unterlagen erneut geprüft und ein weiteres Mal abgestempelt. Die abgestempelte Ausfuhranmeldung solltest du sorgfältig aufbewahren, denn sie gilt als Nachweis für das Finanzamt.
3. Autoexport über spezialisierte Händler
Der Aufwand beim Autoexport außerhalb der EU ist enorm hoch und lohnt sich für den privaten Verkauf von Gebrauchtwagen meist nicht. Aus diesem Grund solltest du dich an einen Händler wenden, bevor du dein Auto nach Holland verkaufst oder anfängst, den Fahrzeugverkauf nach Frankreich zu organisieren.
Du veräußerst deinen Gebrauchten im Inland - ohne den Aufwand und die Risiken des bevorstehenden Exports. Alles weitere erledigt der Händler für dich. Dann ist es auch egal, ob du dein Auto nach Italien verkaufst oder nach Afrika exportierst.
Der Export mit deutschen Gebrauchtwagen oftmals sehr lukrativ. Laut Verband der Automobilindustrie (VDA) wurden 2016 insgesamt rund 2,8 Millionen Fahrzeuge aus Deutschland nach Europa exportiert. Aber auch in Asien und Afrika sind deutsche Gebrauchtwagen sehr beliebt. Selbst alte Autos werden dort gekauft und viele weitere Jahre genutzt.
Laut PwC Autofacts, einem weltweit tätigen Marktbeobachter, sind Marken wie Nissan, Daihatsu und Toyota sowie VW, Audi und Mercedes besonders beliebt. Fährst auch du einen dieser Wagen, könnte das Veräußern an einen Exporthändler eine Lösung sein.
4. Aufgepasst: Die Tricks der Betrüger
Grundsätzlich ist es keine schlechte Idee, sein Auto ins Ausland zu verkaufen. Je mehr Kaufinteressenten du ansprichst, desto schneller findest du auch einen Abnehmer. Als privater Autoverkäufer wirst du auch von Autohändlern angesprochen.
Gerade in den Grauzonen des ausländischen Verkaufs besteht aber immer die Gefahr, auch von Betrügern kontaktiert zu werden. Lies hier exemplarische Beispiele möglicher Tricks beim Autoexport.
Betrug bei Überweisung: Der Scheck ist gefälscht
Der Automobilclub AvD warnt schon seit vielen Jahren davor, den privaten Autohandel mit Schecks abzuwickeln. Der Betrug verläuft recht einfach: Dir wird vom Fahrzeugkäufer ein Scheck mit einem versehentlich zu hohen Verkaufspreis geschickt.
Ein Mittelsmann holt den Wagen ab und fordert bei der Fahrzeugübergabe den Restbetrag in bar zurück. Findest du später heraus, dass der Scheck nicht gedeckt ist, sind sowohl das Auto als auch dein Bargeld bereits verloren.
Betrug durch "Kaufantrag": Verhandeln per E-Mail
Betrüger täuschen dringendes Interesse am Gebrauchtwagenkauf vor und senden dir per Mail einen Kaufantrag, den du bestätigen sollst. In diesem ist jedoch eine bestimmte Angabe zu dem Fahrzeug falsch. Meistens betrifft dies die Bezeichnung des Automodells, der Karosserie oder der Ausstattung.
Achte auf diese Details. Bei Fehlern solltest du keinesfalls bestätigen. Spätestens bei Fahrzeugübergabe wird auf Verlangen der Kaufpreis nach unten gehandelt. Als Autoverkäufer hast du nun das Nachsehen.
Betrug über "Exportliste": Angeblicher Mittelsmann
Dir wird angeboten, dass du deinen Gebrauchtwagen auf einer Exportliste anbietest. Das bedeutet, dass sich ein gewerblicher Anbieter dazu verpflichtet, dein Fahrzeug in eine kostenpflichtige Datei aufzunehmen.
Auf diese Datei haben angeblich Autohändler Zugriff und können dir darüber ein Ankaufsangebot unterbreiten. Allerdings hast du es hier weder mit Autohändlern zu tun noch ist der Verkauf garantiert. Lediglich die Kosten sind dir sicher.
Im Falle des Betrugs - was ist zu tun?
Bist du beim Gebrauchtwagenverkauf an einen Betrüger geraten, übergibst du den Fall am besten der Polizei. Dort kannst du den Vorgang schildern und bekommst eine erste Hilfe. Weitere beliebte Anlaufstellen sind Automobilclubs. Hier kannst du auch Kaufverträge prüfen lassen oder dich über Alternativen zum Autoexport sowie deine Rechte informieren. Auch solltest du dich informieren, inwieweit du für diese Fälle versichert bist.
Betrug durch Abnehmer im Ausland: Achtung Originaldokumente
Ein angeblicher Interessent verlangt per Mail von dir Daten von Fahrzeug und Konto oder sogar Unterlagen wie Fahrzeugbrief und weitere persönliche Papiere wie den Ausweis oder Führerschein. Angeblich werden diese zu Recherchezwecken von Preisen vor dem Kauf verwendet.
Handelst du dementsprechend, kann der angebliche Kaufinteressent deine Identität annehmen. Deinen Ford, Volkswagen, BMW oder Land Rover bekommst du in diesem Handel also nicht verkauft. Deine Unterlagen werden allerdings dazu genutzt, weitere Betrügereien zu begehen.
Betrug beim persönlichen Besuch: Probefahrt mit Folgen
Du findest einen Exporthändler, der dir das Auto in Deutschland abkauft, vorab jedoch auf eine Probefahrt besteht. Als Besitzer trägst du dabei das volle Risiko. Lass dir den Führerschein des potentiellen Erwerbers zeigen und fahre in jedem Fall mit.
Sollte ein Unfall geschehen, bist du ein wichtiger Zeuge. Im Anschluss an die Fahrt wird der Interessent das Fahrzeug begutachten. Kleinste Defekte werden dabei als großer Schaden dargestellt, um die Barzahlung so gering wie möglich zu halten.
Eine Möglichkeit, diesen Gefahren aus dem Weg zu gehen, ist der Gebrauchtwagenverkauf an wirkaufendeinauto.de. Für alle Automodelle und auch Fahrzeuge ohne gültige HU/AU ist wirkaufendeinauto.de die richtige Adresse.
5. wirkaufendeinauto.de: Die Alternative zum Autoverkauf ins Ausland
Mit wirkaufendeinauto.de verkaufst du nahezu jedes gebrauchte Auto schnell und effizient. Ob Oldtimer, Sportfahrzeuge, Autos mit Elektromotor, Unfallwagen oder PKW mit abgelaufener TÜV-Plakette: Wir interessieren uns für jedes Fahrzeug.
Zunächst führst du die Online-Bewertung durch und erhältst dann umgehend den endgültigen Verkaufspreis für deinen Gebrauchtwagen. Du entscheidest dann, ob du verkaufst oder nicht.
Planst du einen unkomplizierten Verkauf, bist du bei uns genau richtig, denn bei uns profitierst du von unseren umfassenden Services.
Nachdem du den Vertrag in unserer Filiale unterzeichnet hast, überweisen wir dein Geld schnellstmöglich auf dein Bankkonto und melden das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde ab. Die Abmeldebestätigung wird dir natürlich sofort zugeschickt. So einfach kann der Gebrauchtwagenverkauf sein!