1. Warum das eigene Auto nach Spanien verkaufen?
Da einige Modelle in Spanien stärker gefragt sind als in Deutschland, lässt sich mit diesen oft ein höherer Verkaufspreis beim Autoverkauf erzielen. Dies gilt vor allem für deutsche Gebrauchtwagen, bei denen abzusehen ist, dass sie die nächste TÜV-Prüfung nur mit kostenintensiven Reparaturen bestehen werden. Auch Fahrzeuge, die keine grüne Umweltplakette mehr bekommen, sind in Spanien und anderen EU-Ländern möglicherweise noch gefragt. In Deutschland lohnt sich bei diesen PKW eine weitere Instandsetzung in der Regel nicht mehr, sodass der Export ins EU-Ausland eine gute Option ist.
Es ist selten sinnvoll, ein neues Auto nach Spanien zu verkaufen. Denn neue Fahrzeuge lassen sich im Inland meist günstiger erwerben, wodurch Dein Gebot weniger interessant sein wird.
Diese zehn Modelle sind in Spanien besonders beliebt
Folgende Liste zeigt Dir, welche die zehn beliebtesten Modelle in Spanien sind und dementsprechend bessere Chancen auf einen Verkauf haben:
- Seat Leon
- Seat Ibiza
- VW Polo
- Dacia Sandero
- VW Golf
- Nissan Qashqai
- Renault Clio
- Fiat 500
- Renault Megane
- Opel Corsa
Es zeigt sich, dass in Spanien primär kleine und kompakte Fahrzeuge beliebt sind. Premium-Modelle sind - anders als in Deutschland - für die Spanier dagegen weniger interessant. Wenn Du beabsichtigst, Dein Auto ins EU-Ausland zu verkaufen, hängt Dein Erfolg also von Hersteller und Modell ab. Die Präferenzen variieren hier von einem Land zum anderen.
2. Auto nach Spanien verkaufen: Was gilt es zu beachten?
Wenn Du planst, Dein Auto nach Spanien zu verkaufen, sind einige Aspekte zu beachten. Was viele nicht wissen: Es kommen weder Mehrwertsteuer noch gefürchtete Zollgebühren auf Dich als Verkäufer zu. Denn bei einem privaten Autoverkauf innerhalb der EU werden keine Kosten fällig. Beträgt der Verkaufspreis mehr als 1000 Euro, bist Du aber dennoch verpflichtet, den Verkauf beim Zoll anzuzeigen.
Lediglich Neuwagen bilden bei der Mehrwertsteuer eine Ausnahme: Für sie wird die Mehrwertsteuer des Landes entrichtet, in dem das KFZ zugelassen wird. Das betrifft - zu Deinem Glück - jedoch nur den Käufer.
Als Neuwagen gilt ein PKW, dessen Erstzulassung vor maximal sechs Monaten getätigt wurde oder der eine Laufleistung von höchstens 6000 Kilometern aufweist.
Auch wenn es selbstverständlich ist: Dir als privatem Verkäufer empfehlen wir, Kaufanfragen aus Spanien auf Seriosität zu prüfen. Denn Missverständnisse und die große Entfernung zwischen Käufer und Verkäufer erschweren den Autoverkauf neben dem üblichen bürokratischen Aufwand zusätzlich. Demnach ist es sinnvoll, sich unter anderem mit dem komplexen spanischen Steuersystem auseinanderzusetzen. So lassen sich Mehrkosten und weitere Schwierigkeiten für Dich als Verkäufer vermeiden.
3. Auto nach Spanien verkaufen: Die Risiken als Verkäufer
Die Ummeldung des KFZ bildet bei einem Autoverkauf nach Spanien die größte Gefahr. Denn meldest Du den Wagen nicht rechtzeitig ab, bleibst Du laut spanischem Gesetz der Halter des Fahrzeugs. Falls der neue Besitzer Bußgelder zum Beispiel durch Strafzettel anhäuft, macht Dich die spanische Verwaltung für die Kosten verantwortlich. Im schlimmsten Fall droht eine Kontopfändung oder die Versteigerung Deines Eigentums.
Es ist nicht ratsam, Dein angemeldetes Auto an einen ausländischen Käufer abzugeben! Denn laut deutschem Gesetz (§14 Abs. 2 FZV) kann das zugelassene Fahrzeug im Ausland nicht abgemeldet werden.
Um als Fahrzeughalter nicht mehr für die KFZ-Steuern und Versicherungsprämien des verkauften Wagens verantwortlich zu sein, informierst Du umgehend Deine Zulassungsstelle über den Fahrzeugverkauf. In der Regel reicht es aus, eine Kopie des Kaufvertrags an die Zulassungsstelle zu übersenden. Nach dem Eingang des vollständigen Kaufvertrages gilt der neue Besitzer schließlich als steuerpflichtig. Auch ein Bescheid bei Deiner jeweiligen Versicherung ist notwendig, um das Fahrzeug sachgemäß abzumelden. Hier reicht die Übersendung des Kaufvertrages ebenfalls aus.
4. Auto ins Ausland verkaufen: Die Formalitäten
Um Dein Auto nach Spanien zu verkaufen, sind einige Unterlagen unabdingbar. Dazu zählen:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung (Käufer und Verkäufer)
- Vollmacht bei Beauftragung von Agenturen
- NIE und NIF (Nummern für Finanzamt und Zulassung)
- Nachweis der Kaufsteuer (Impuestos de Transmisiones)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein / Tarjeta de Inspeccion Technica)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief / Permiso de Circulacion)
- Kaufvertrag im Original
- Ummeldeformular im Original
- Homologation der Betriebserlaubnis
- Nachweis der technischen Untersuchung (ITV)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Kraftfahrtbundesamt (Nachweis, dass das Fahrzeug nicht gestohlen wurde)
Denk daran, den jeweiligen Kaufvertrag auf Unklarheiten zu prüfen sowie die Sachmängelhaftung auszuschließen. Zudem ist ein Vermerk zu tätigen, der auf die Barzahlung des Betrages hinweist. Ansonsten ist es möglich, dass versteckte Kosten auf Dich als privater Verkäufer zukommen.
Auf importierte Fahrzeuge kommen in EU-Ländern zahlreiche Steuern zu, die Du als Verkäufer in der Regel nicht zu tragen hast. Dies gilt aber nur, wenn Du das Fahrzeug in Deutschland erfolgreich abgemeldet hast.
5. Warum wirkaufendeinauto.de Dein idealer Partner beim Autoverkauf ist
In der Praxis gestaltet sich der Verkauf in das EU-Ausland trotz des freien Warenhandels verhältnismäßig aufwendig. Aus diesem Grund ist die Kalkulation des Aufwands als Verkäufer notwendig, um zu entscheiden, ob sich der Verkauf des Autos ins Ausland lohnt. Auch die fremde Sprache und die Entfernung zwischen Käufer und Verkäufer stellen Barrieren dar, die nicht selten zu teuren und zeitaufwändigen Missverständnissen führen. Am besten wendest Du Dich stattdessen gleich an wirkaufendeinauto.de und ersparst Dir die Risiken und komplexen spanischen Formalitäten.
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