Gewährleistung: Gewerblicher Autoverkauf – Was ist zu beachten?

Viele Dinge spielen beim Autoverkauf eine Rolle. Insbesondere die Gewährleistung beim gewerblichen Autoverkauf führt zu Unsicherheiten.

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Gewerbliche Autoverkäufer sind grundsätzlich jegliche Unternehmer, die ihr gewerblich genutztes Fahrzeug verkaufen wollen. Ein wichtiger Punkt beim Autoverkauf: die Gewährleistung. Diese kann bei einem gewerblichen Autoverkauf nicht ausgeschlossen werden.

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1. Besteht eine Gewährleistung beim gewerblichen Autoverkauf?

Ein privater und ein gewerblicher Autoverkauf sind nicht identisch. Während Privatpersonen eine Haftungsausschlussklausel nutzen können, dürfen Unternehmer die Gewährleistung gegenüber Privatpersonen nicht ausschließen. Eine solche Klausel muss im Vertrag korrekt formuliert sein. Eine falsche Formulierung macht sie nichtig. Daher sollte diese vorher rechtlich geprüft werden. Die Hersteller-Gewährleistung ist grundsätzlich auf zwei Jahre festgelegt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die gesetzlich vorgeschriebene Frist auf 12 Monate zu verkürzen. Diese Kürzung muss jedoch im Vertrag genannt werden.

Die Gewährleistung wird auch Sachmängelhaftung genannt. Sie besagt grundsätzlich: Wesentliche Mängel, die bereits bei Übergabe der Kaufsache bestanden, sind durch den Verkäufer zu beheben. Die Vorgehensweise wird vom Käufer entschieden. Der Käufer hat jedoch auch die Möglichkeit, vom Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen, Schadensersatz zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern.

Gewährleistung beim gewerblichen Autoverkauf: Ausnahme

Schadensersatzansprüche lassen sich auch zu einem späteren Zeitpunkt geltend machen. Arglistige Täuschung muss dem Verkäufer jedoch nachgewiesen werden. Wusste der Käufer bei Abschluss des Vertrages über Mängel (z.B. auch Unfallschäden) Bescheid, haftet der Verkäufer nicht. Sämtliche wesentliche Mängel müssen jedoch auch ungefragt gegenüber dem Käufer offenbart werden.

Der Kaufvertrag muss wahrheitsgemäß verfasst sein. Sämtliche Angaben zum Auto müssen korrekt und vollständig angegeben werden. Dazu zählen z.B.: Baujahr, Kilometerstand, Reparaturarbeiten und technische Mängel. Auch die Anzahl der Vorbesitzer sollte genannt sein.

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Gewährleistung PKW-Verkauf Unternehmer: Vertrag aufsetzen lassen

Heute ist es leicht, online einen Mustervertrag zu erhalten. Ein Kaufvertrag sollte jedoch immer durch einen Fachmann geprüft werden. Anwälte kennen alle notwendigen Details:

  • Welche Angaben sind relevant?
  • Welche Klauseln sind legal?
  • Welche Formulierungen sind rechtsgültig?

Falls Du regelmäßig Firmenwagen verkaufst, lässt Du Dir einen rechtlich gültigen Mustervertrag erstellen. Dieser ist für Deine Firma maßgeschneidert, denn individuelle Aspekte lassen sich anpassen.

2. Gewährleistung beim Verkauf von PKW: Tipps für den gewerblichen Autoverkauf

Nicht nur die Gewährleistung spielt beim Autoverkauf eine Rolle, sondern auch die Vorbereitung auf den Verkauf des Autos an sich. So solltest Du wissen, welche Ausstattung der Wagen zu bieten hat. Informationen zu Baujahr, Marke, Modell und Motorleistung sowie die technischen Daten wie der Spritverbrauch sollten bekannt sein, da diese gegebenenfalls vom Kunden eingesehen werden. Befindet sich der Wagen zudem in einem gepflegten Zustand, besteht die Chance, einen höheren Verkaufspreis zu erzielen. Eine gründliche Reinigung vor dem Verkauf ist daher ratsam.

Die Ausstattung des Fahrzeuges sollte detailliert im Vertrag genannt werden. Ebenso wichtig: Die Benennung der Funktionsfähigkeit der einzelnen Komponenten des Wagens. Gib keine Ausstattung an, die nicht vorhanden ist. Damit bist Du immer auf der sicheren Seite.

3. Gewerblicher Autoverkauf leicht gemacht

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Jens A. | Rostock | Volkswagen Caddy 2008 18.01.2023
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Annette H. | Trier | Nissan Micra 2011 10.04.2022
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