Die Umweltplakette – Allgemeines zur Umweltzone

Seit 2007 dürfen Autos mit hohen Abgaswerten in den städtischen Umweltzonen nur noch mit Umweltplakette fahren. Erfahren Sie jetzt, was für eine Plakette Ihr Auto erhält.

16.06.2014

Umweltplakette Umweltzone
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Autos belasten durch Feinstaub, Lärm und CO2-Emissionen die Umwelt. Damit die dadurch entstehende Umweltbelastung möglichst gering gehalten wird, sind seit dem 1. März 2007 in deutschen Städten und Kommunen Umweltzonen eingerichtet worden. In diesen dürfen ausschließlich Autos fahren, die eine Umweltplakette mit entsprechender Berechtigung besitzen.

Insgesamt gibt es bei den Plaketten 3 Farben, die unterschiedliche Abstufungen der Umweltverträglichkeit abbilden. Während bei der Farbe rot nur eingeschränktes Fahren in den Umweltzonen erlaubt ist, dürfen Fahrzeuge mit einer gelben oder grünen Plakette dort zunächst uneingeschränkt fahren.

Erhält das Auto keine Umweltplakette, darf es die Zonen nicht befahren. Das Ziel ist es, durch die Umweltzonen und Feinstaubplaketten die Luftqualität zu verbessern und den Feinstaub zu reduzieren. Die Belastung durch den Ausstoß von Kohlendioxid bleibt davon jedoch unberücksichtigt. Gekennzeichnet wird der Beginn einer Umweltzone mit dem Zeichen 270.1, das das Wort „Umwelt“ mit einem roten Kreis umringt, worunter zusätzlich noch „Zone“ steht. Ist die Umweltzone zu Ende, wird das Zeichen 270.2 platziert, das genauso aussieht, nur durchgestrichen ist.

1. Warum eine Umweltzone? Gesundheitliche Folgen!

Am 1. Januar 2008 bekamen die Städte Berlin, Köln und Hannover jeweils eine Umweltzone. Kurz darauf wurde in der Brackeler Straße in Dortmund eine Kleinumweltzone erlassen. Es folgten am 1. März 2008 acht Städte aus Baden-Württemberg nach. Seit dem Jahr 2012 gibt es insgesamt über 50 Umweltzonen in der Bundesrepublik Deutschland. Zumeist wurden diese eingeführt, weil die jeweilige Feinstaubbelastung vor Ort zu hoch war.

Dies ist vor allem deshalb bedenklich, da bei Personen, die bereits unter Lungenerkrankungen wie Asthma oder COPD leiden, eine zusätzliche Verminderung der Lungenfunktionen eintritt. Sobald sich die Partikel in den oberen Bronchien festsetzen, ziehen sich die oberen Atemwege zusammen. Dies kann von einem gesunden Menschen kompensiert werden, führt aber beispielsweise bei Asthmatikern zu Kurzatmigkeit.

Außerdem wird die Gefahr für Allergien stark erhöht, was sich in Form von Reizungen in der Augengegend und Heuschnupfen auswirken kann. Zusätzlich wird durch eine hohe Belastung des Feinstaubs sowohl das Risiko auf eine Krebserkrankung, als auch auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen erhöht. Es gibt auch Hinweise darauf, dass ein Zusammenhang zwischen dem Einatmen von Feinstaub und der Entstehung von Diabetes besteht. Verschiedene Studien zeigten sogar auf, dass in diesem Fall das Risiko für Frauen sogar noch höher zu sein scheint. Bei Kindern kann es durch den schmalen Gehörgang nachgewiesenermaßen zu Mittelohrentzündungen kommen, was in manchen Fällen noch zusätzlich von allergischen Reaktionen begleitet wird.

Folgen durch das Einatmen von Feinstaub:

  • zusätzliche Verschlechterung bei bereits vorhandenen Lungenerkrankungen
  • Reizungen in der Augengegend
  • generell allergische Reaktionen
  • erhöhtes Krebsrisiko
  • größere Wahrscheinlichkeit auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • eventuell auch ein erhöhtes Diabetes-Risiko
  • Mittelohrentzündungen bei Kindern

2. Welche Feinstaubplakette bekomme ich für mein Auto?

Zunächst wird eine Umweltplakette nur benötigt, wenn Sie in absehbarer Zeit vorhaben, in einer Umweltzone mit Ihrem Auto zu fahren. Diese benötigen Sie selbst dann, wenn Ihr Fahrzeug von der Emission her den vorgeschriebenen Werten entspricht. Fahren Sie ohne die Plakette in einer Umweltzone, müssen Sie nach den Regelungen zum Bußgeld 80,- Euro an Strafgeld bezahlen. Kümmern Sie sich deshalb rechtzeitig um Ihre Umweltplakette, damit Sie solche Kosten umgehen.

Sie können mittels Ihres Fahrzeugscheins feststellen, welcher Schadstoffgruppe Ihr Auto angehört. Anhand dieser erkennen Sie dann, welche Feinstaubplakette Ihr Fahrzeug benötigt. Das erfahren Sie durch die letzten zwei Ziffern der Emissionsschlüsselnummer, welche Sie bei einer Ausfertigung ab dem 1. Oktober 2005 in dem Feld 14.1 und bei davor ausgestellten Fahrzeugscheinen am oberen Rand in dem Feld „zu 1“ finden. Sie haben auch die Möglichkeit, sämtliche Schlüsselnummern in dem Verkehrsblatt des Bundesverkehrsministeriums im Heft 23 vom 15. Dezember 2006 nachzuschlagen.

Im Folgenden haben wir für Sie aber schon die Zuordnungen einzeln aufgelistet:

Schadstoffgruppe I

Fahrzeuge

  • PKW mit Ottomotor ohne geregelten Katalysator und Diesel-PKW mit Partikelemissionen nach Euro 1 oder schlechter
  • Farbe der Plakette

  • keine
  • Nr. für Benziner

  • 03-13, 15, 17, 88, 98
  • Nr. für Diesel-Pkw

  • 0-24, 34, 40, 77, 88, 98
  • Schadstoffgruppe II

    Fahrzeuge

  • Diesel-PKW mit Partikelemissionen nach Euro 2 oder Euro 1 mit Partikelfilter
  • Farbe der Plakette

  • rot
  • Nr. für Diesel-Pkw

  • 25-29, 35, 41, 71
  • Nr. für Diesel-PKW mit Partikelfilter

  • 25-29, 35, 41, 71 (PM01*) und 14, 16, 18, 21, 22, 34, 40, 77 (PM0*)
  • Schadstoffgruppe III

    Fahrzeuge

  • Diesel-PKW mit Partikelemissionen nach Euro 3 bzw. D3 oder Euro 2 mit Partikelfilter
  • Farbe der Plakette

  • gelb
  • Nr. für Diesel-Pkw

  • 30, 31, 36, 37, 42, 44-52, 72
  • Nr. für Diesel-PKW mit Partikelfilter

  • 28, 29 (PM0*) und 14, 16, 18 21, 22, 25-27, 34, 35, 40, 41, 71, 77 (PM1*)
  • Schadstoffgruppe IV

    Fahrzeuge

  • Diesel-Pkw mit Partikelemissionen nach Euro 4, D4, bzw. Euro 3 mit Partikelfilter sowie die neue Abgasnorm Euro 5 und Euro 6; generell alle Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor
  • Farbe der Plakette

  • grün
  • Nr. für Benziner

  • 01, 02, 14, 16, 18 – 70, 71 – 75, 77, 35A0-35M0 (Euro 5), 36N0 bis 36Y0 (Euro 6)
  • Nr. für Diesel-Pkw

  • 32, 33, 38, 39, 43, 53-70, 73-75
  • Nr. für Diesel-PKW mit Partikelfilter

  • 27, 49-52 (PM1*); 30, 31, 36, 37, 42, 44-48 (PM2*) und 32, 33, 38, 39, 43 (PM3*)
  • *PM = Partikelminderung

    Die Partikelminderungsstufe ergibt sich aus der Abgasnorm ohne zusätzlichen Filter, sowie aus der Leistung des Filtersystems. Daraus ergeben sich 7 Stufen der Partikelminderung (P01, P0, P1, P2, P3, P4, P5). Das Angebot beschränkt sich zumeist nur auf Diesel-Fahrzeuge.

    3. Der VCD e.V. - Umweltschutz für Autos

    Die Umweltplakette ist jedoch nicht der einzige Impuls zur Vermeidung von umweltschädlichen Faktoren. Gerade innerhalb der Autoindustrie gibt es große Defizite im ökologischen Bereich. Seit dem Jahr 1989 haben die Autofachleute vom VCD e.V., dem Verkehrsclub Deutschland, jährlich zahlreiche Fahrzeugmodelle eingehend geprüft, um herauszufinden, welches Auto bei seiner Nutzung am verträglichsten für die Umwelt ist. Dabei achten sie zunächst auf den Treibstoffverbrauch und CO2-Ausstoß pro km, auf die Produktion von Lärm und die Menge sowie Art der ausgestoßenen Schadstoffe. Darüber hinaus wird neben den Fahrzeugen auch der jeweilige Hersteller bewertet. Dies erfolgt anhand der Betrachtung verschiedener Faktoren, wie zum Beisiel das generelle Umweltmanagement des Autoherstellers, inwieweit die Produktion und Kommunikation umweltschonend ist oder aber auch inwieweit Produkt und Produktnutzung umweltverträglich funktionieren.

    Das Ziel des VCD e.V. ist einfach zu verstehen. Er möchte aufklären, wie die Automobilwelt und deren Konsumenten ökologisch vernünftig handeln können. Explizit verfolgen sie dabei folgende 3 Ziele:

    1. fundierte Hilfe beim Kauf eines Fahrzeugs unter ökologischen Gesichtspunkten
    2. den Autohersteller aufzeigen, was ein umweltverträgliches Auto ausmacht
    3. Anregungen für Auseinandersetzungen und Entscheidungen in der Politik

    Einblick kann jeder in die jährlich erscheinende Broschüre des VCD e.V. erlangen. Diese ist mit einem geringen Kostenaufwand im einstelligen Eurobereich verbunden und wird direkt nach Hause gesendet.