Straßenverkehrsamt Uchte

Kostenlose Fahrzeugbewertung in nur 2 Schritten

KFZ Zulassungsstelle Uchte

Adresse KFZ Zulassungsstelle:

KFZ-Zulassungsstelle Uchte

Balkenkamp 1
31600 Uchte

Tel.: (05763) 183-45
Fax: (05763) 183-86

Mail: a.block@sg-uchte.de

Öffnungszeiten KFZ Zulassungsstelle:


Montag: 08.00 - 12.00 Uhr,
14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag: geschlossen
Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr,
14.00 - 17.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Samstag: geschlossen

Anfahrt zum Straßenverkehrsamt:

Mit dem Auto:

Von Westen:
Windmühlenstraße nach Südosten 900 m fahren. Links abbiegen auf Mindener Str. Weiter auf Mühlenstraße. Rechts fahren auf Tränke. Zweite Abzweigung links nehmen, um auf Balkenkamp zu wechseln. Das Straßenverkehrsamt Uchte befindet sich auf der linken Seite.

Von Osten:
B441 nach Westen 2,6 km folgen. Links abbiegen auf Hannoversche Str. Im Kreisverkehr dritte Ausfahrt (Am Mühlenberg) nehmen. Weiter auf Brinkstraße. Links abbiegen auf Balkenkamp. Das Straßenverkehrsamt Uchte befindet sich auf der linken Seite.

Von Norden:
Hoysinghausen/B61 nach Südosten 4,4 km folgen. Links abbiegen auf B441. Rechts fahren, Bremer Str. Nach 1,0 km weiter, Mühlenstraße. Links abbiegen, Str. Zur Sparkasse. Zweite Abzweigung rechts nehmen, um auf Balkenkamp zu wechseln. Das Straßenverkehrsamt Uchte befindet sich auf der linken Seite.

Von Süden:
Harrienstedt/B61, Nordwesten Richtung Jenhorst 6,3 km folgen. Ausfahrt Richtung Rahden/Lavelsloh/Warmsen/Uchte. Rechts abbiegen, Mindener Str. Nach 1,2 km weiter Mühlenstraße. Rechts abbiegen auf Tränke. Zweite Abzweigung links nehmen, um auf Balkenkamp zu wechseln. Das Straßenverkehrsamt Uchte befindet sich auf der rechten Seite.


Öffentliche Verkehrsmittel:
  • Bus 60


Wichtige Unterlagen für den Besuch bei der KFZ Zulassungsstelle

Für die Meldung eines KFZ bzw. die Beantragung eines Kennzeichens benötigst Du grundsätzlich

  • Personalausweis bzw. einen Reisepass mit Meldebescheinigung, Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder beglaubigter Kopie (bei Firmen), Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder beglaubigter Kopie (bei Vereinen), schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten (bei minderjährigen Fahrzeughaltern)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Dienstleistung Kosten je Dienstleistung weitere Unterlagen
Neuzulassung ab 27,00 €
(aufwandsabhängig)
  • Antrag Neuzulassung
  • SEPA-Einzugsermächtigung
Umschreibung mit Halterwechsel ab 27,00 €
(aufwandsabhängig)
  • Antrag Umschreibung mit Halterwechsel
  • ggf. Kennzeichenschilder (soweit eine Umkennzeichnung gewünscht wird)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
  • SEPA-Einzugsermächtigung
Umschreibung ohne Halterwechsel ab 27,00 €
(aufwandsabhängig)
  • Antrag Umschreibung ohne Halterwechsel
  • ggf. Kennzeichenschilder (soweit eine Umkennzeichnung gewünscht wird)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
Technische Änderung am KFZ ab 10,20 €
(aufwandsabhängig)
  • Gutachten des Sachverständigen über die technische Änderung
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
Außerbetriebsetzung ab 6,90 €
(aufwandsabhängig)
  • Kennzeichenschilder bzw. Kennzeichenschild bei einem Kraftrad
  • ggf. Verbleibs- oder Verwertungsnachweis
Wunschkennzeichen ab 10,20 €
+Reservierungskosten
(aufwandsabhängig)
  • Zulassungsantrag Wunschkennzeichen
  • bisherige(s) Kennzeichenschild/er
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
  • HU-Prüfbericht: die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt.
  • ggf. Ausdruck der Bestätigung der Internetreservierung
Kurzzeitkennzeichen ab 10,20 €
(aufwandsabhängig)
  • Zulassungsantrag für Kurzzeitkennzeichen

(nach GebOSt, Anlage 1 (zu § 1), Stand 01.06.2017; keine Gewährleistung auf die Richtigkeit der Preise im örtlichen Straßenverkehrsamt)


KFZ Zulassungsstelle Nienburg

Adresse Führerscheinstelle:

Führerscheinstelle Nienburg

Kräher Weg 60
31582 Nienburg

Tel.: (05021) 967 - 736
Fax: (05021) 967 - 738

Mail: fsw@kreis-ni.de

Öffnungszeiten Führerscheinstelle:


Montag: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Samstag: geschlossen

Anfahrt zum Straßenverkehrsamt:

Mit dem Auto:

Von Westen:
B6 nach Osten, Ausfahrt B215 Richtung Nienburg. Im Kreisverkehr zweite Ausfahrt (B215) nehmen. Links abbiegen auf Kräher Weg zum Straßenverkehrsamt Nienburg.

Von Osten:
Von Stöckse auf K3/Kräher Weg zum Straßenverkehrsamt Nienburg.

Von Norden:
Hauptstraße/B215 nach Süden 7,6 km fahren. Links abbiegen auf B214/B215. Weiter auf B215. Nach 1,4 km leicht links abbiegen, um auf B215 zu bleiben. Den Kreisverkehr passieren, auf K3/Kräher Weg zum Straßenverkehrsamt Nienburg.

Von Süden:
B6 nach Nordwesten Richtung Kirchweg 5,3 km fahren. Ausfahrt B215 Richtung Nienburg-Mitte/Fernverkehr/B214/Stadtmitte. An Gabelung rechts halten, Beschilderung Richtung Minden/B215 folgen und weiter B215. Leicht links abbiegen, B215 zu bleiben. Den Kreisverkehr passieren. Links fahren auf Kräher Weg zum Straßenverkehrsamt Nienburg.


Öffentliche Verkehrsmittel:
  • S-Bahn S2

Weitere Bezirke mit dem KFZ Kennzeichen NI in der Nähe der Führerscheinstelle: Rehburg, Uchte, Hoya

wirkaufendeinauto.de bietet Dir einen privaten Service zur Suche des nächstliegenden Straßenverkehrsamt in Deiner Nähe. Es bestehen keine Verbindungen zu kommunalen Behörden wie KFZ Zulassungsstelle bzw. Führerscheinstelle.

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