Auto Abmelden online - So gehst Du vor

Gute Nachrichten für alle Autofahrer und Fahrzeughalter: Bald ist nicht nur das Auto Abmelden via Online-Antrag noch einfacher, weitere Online-Services werden folgen.

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Das Abmelden oder Zulassen eines Autos bei der zuständigen Behörde ist mit einem immensen Zeitaufwand verbunden. Seit einigen Jahren gibt es jedoch die Möglichkeit, Angelegenheiten mit der Zulassungsstelle unter bestimmten Voraussetzungen online abzuwickeln.

So hast Du beispielsweise seit 2015 die Option, online Dein Auto abzumelden. Auch eine Wiederzulassung auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk wird inzwischen angeboten. Was viele freuen wird: Es sind weitere Neuerungen geplant, die den bürokratischen Aufwand erleichtern werden.

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1. Online das Auto abmelden und zulassen – das Projekt i-KFZ

Auto Abmelden online: Modellauto auf Tastatur

Mit dem Projekt i-KFZ plant die Bundesregierung, Formalitäten rund um das Auto wie etwa die An- und Abmeldung auch online zu ermöglichen. Bereits seit dem 1. Januar 2015 besteht mit Einführung der ersten Stufe die Option, online über die Webseiten der zuständigen Verkehrsbehörden eine Abmeldung für das eigene Fahrzeug vorzunehmen.

Mit Einführung der zweiten Stufe ist es seit dem 1. Oktober 2017 ebenso möglich, ein Fahrzeug zuzulassen, sofern sich dabei nicht der Halter oder der Zulassungsbezirk ändern. Wurde bei der Außerbetriebsetzung ein Kennzeichen reserviert, lässt sich dies auch online zur Wiederzulassung nutzen.

Seit dem 1. Januar 2018 wird die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) in Vorbereitung auf die dritte Stufe mit einem verdeckten Sicherheitscode ausgegeben. Er schafft die Voraussetzung für spätere Funktionen wie etwa die Umschreibung oder Neuzulassung.

Die Online-Abwicklung Deiner Anliegen ist nur möglich, wenn Dein Auto nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurde. Seit diesem Datum besitzen die Plaketten und auch die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) einen Sicherheitscode, der für die Online-Angebote der Zulassungsstellen erforderlich ist.

Was bisher noch nicht möglich ist

Ein bezirksübergreifender Wechsel ist geplant, derzeit aber noch nicht verfügbar. Im Falle eines Umzuges erfolgt das Auto Ummelden nicht online, sondern bei der entsprechenden Zulassungsstelle vor Ort. Gleiches gilt, wenn Du ein Auto kaufst oder verkaufst und es sich damit um einen Halterwechsel handelt.

2. Auto Abmelden online: So klappt das Vorhaben

Die Möglichkeit, online das Auto abzumelden verspricht einen geringeren Zeitaufwand und weniger Bürokratie. Trotzdem sind nach wie vor verschiedene Dokumente erforderlich und Voraussetzungen zu erfüllen. Dazu gehört etwa, dass Du einen elektronischen Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion besitzt. Um ihn fürs Auto Abmelden online zu nutzen, benötigst Du außerdem ein kompatibles Lesegerät und die AusweisApp 2.0.

Zusätzlich brauchst Du die Sicherheitscodes, die sich unter den Rubbelfeldern in Deiner Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise in den Plaketten auf Deinen Kennzeichen befinden. Die freigelegten Codes gibst Du beim online Auto Abmelden entweder auf der Website ein oder Du scannst sie als QR-Code mit Deinem Smartphone.

Achtung: Ist das Sicherheitsfeld in der Zulassungsbescheinigung nicht mehr intakt, ist das Dokument ungültig! Somit darfst Du das Fahrzeug dann nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegen.

Die anfallenden Gebühren zahlst Du direkt mittels Giropay oder mit Deiner Kreditkarte. Die Bestätigung über die erfolgreiche Online-Abmeldung Deines Autos erhältst Du anschließend mit der Post.

3. Auto Zulassen online: So funktioniert die Wiederzulassung

Schreibtisch mit diversen Utensilien

Eine Wiederzulassung Deines Autos funktioniert auch online nur dann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Wie auch bei der Abmeldung identifizierst Du Dich zunächst mit dem elektronischen Personalausweis über Dein Lesegerät und die notwendige App. Im Detail ist außerdem erforderlich, dass

  • Dein Auto abgemeldet ist,
  • eine gültige Reservierung des Kennzeichens vorliegt,
  • Du in demselben Zulassungsbezirk lebst, in dem das Auto abgemeldet wurde,
  • Du einen neuen Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion besitzt,
  • Du eine Zulassungsbescheinigung Teil I mit dem bei der Abmeldung freigelegten Sicherheitscode hast.

Sind diese Bedingungen erfüllt, gibst Du die notwendigen Daten zur Wiederzulassung in das Antragsformular des Portals ein. Das sind die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), der genannte Sicherheitscode aus Deiner Zulassungsbescheinigung Teil I, die eVB-Nummer zum Nachweis einer bestehenden KFZ-Haftpflichtversicherung und Deine Bankverbindung. Außerdem gibst Du das reservierte Kennzeichen und gegebenenfalls den Code für die erfolgte Hauptuntersuchung an.

Nach Bezahlung der Gebühren über die Giropay-Funktion oder Deine Kreditkarte bestätigst Du Deinen Zulassungsantrag und übermittelst ihn so an die zuständige Behörde. Die Zulassungsdokumente und die Plaketten werden Dir dann mit der Post zugesandt.

Erfreulicherweise sparst Du durch den Online-Service der Zulassungsstellen nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Erledigst Du die bürokratischen Formalitäten zu Deinem Auto online, sinken die Gebühren im Vergleich zur herkömmlichen Vorgehensweise.

4. Diese Neuerungen werden folgen

Für die Zukunft ist geplant, dass auch Umschreibungen bei einem Halterwechsel und Neuzulassungen oder ein Bezirkswechsel online durchführbar sind. Eine wichtige Voraussetzung findet bereits ihre Anwendung:

Mittels Webservices des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) wird automatisch geprüft, ob Rückstände aus KFZ-Steuern oder Gebühren bestehen, die zunächst zu zahlen sind. Auch das Vorliegen einer gültigen Bescheinigung über die erfolgte Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO wird so sichergestellt.

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