Fahrzeugpapiere: Verlust von Fahrzeugschein & Fahrzeugbrief

Du hast Deinen Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief verloren? wirkaufendeinauto.de sagt Dir, wie Du neue Fahrzeugpapiere beantragst, was Du dafür benötigst und was es kostet.

Autobewertung sofort, kostenlos und unverbindlich!

Seit der EU-Verordnung von 2005 werden in Europa einheitliche Fahrzeugpapiere ausgestellt. Liegt ein Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief) vor, bedeutet das Aufwand für Autobesitzer, denn er erfordert einen Neuantrag bei der zuständigen Behörde.

Für eine reibungslose Antragsstellung benötigst Du die geforderten Unterlagen. Zudem gilt es, die anfallenden Kosten zu kennen. Damit Du das Anliegen gut vorbereitet angehst, haben wir alles Wissenswerte rund um den Verlust der Fahrzeugpapiere für Dich zusammengestellt!

Kostenlose
Online-Bewertung

Verkaufspreis bequem
von zu Hause aus

Zahlung per
Banküberweisung

1. Fahrzeugschein versus Fahrzeugbrief

Fahrzeugpapiere-Verlust - Mann ist verzweifelt

Als Autofahrer bist Du verpflichtet, bestimmte Dokumente mitzuführen. Mit diesen weist Du bei einer Kontrolle nach, dass Du berechtigt bist, ein Fahrzeug zu führen und dass das Auto, mit dem Du fährst, rechtmäßig zugelassen ist. Vergisst Du eines der Dokumente, wird ein Verwarngeld von zehn Euro fällig.

Neben Deinem Führerschein und dem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1), die Du immer beim Fahren dabei hast, gibt es noch den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2), der sich besser nicht im Auto, sondern an einem sicheren Ort – zum Beispiel bei Dir zu Hause oder in einem Bankschließfach – befindet.

Im Gegensatz zum Fahrzeugschein, der neben den technischen Daten nur Auskunft über den aktuellen Halter des Fahrzeugs gibt, handelt es sich beim Fahrzeugbrief um eine amtliche Besitzurkunde, die auch Angaben über den Vorbesitzer enthält.

Die Aufbewahrung des Fahrzeugbriefs im Auto gilt als grob fahrlässig. Wird Dein Auto gestohlen, kommt die Versicherung schlimmstenfalls nicht für den entstandenen Schaden auf.

Angaben im Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief

Welche Informationen Du in den Fahrzeugpapieren findest, zeigt folgende Übersicht:

Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

  • Technische Daten zum Fahrzeug
  • Kennzeichen
  • Name des aktuellen Halters
  • Termin der nächsten Hauptuntersuchung
  • Technische Veränderungen am Fahrzeug

Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

  • Technische Daten zum Fahrzeug
  • Kennzeichen
  • Datum der Erstzulassung
  • Anzahl der Halter
  • Name des derzeitigen Halters
  • Name des vorigen Halters

Eigentümer, Halter und Fahrer eines Autos sind nicht zwangsläufig ein und dieselbe Person. Oft ist ein Elternteil als Halter eingetragen, der Fahrer ist jedoch das Kind. Bei geleasten Fahrzeugen ist häufig der Hersteller oder die Bank Eigentümer des Fahrzeugs.

2. Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief verloren - was tun?

Leider kommt es immer wieder vor, dass wichtige Dokumente, wie zum Beispiel der KFZ-Brief, verloren gehen. Dies geschieht entweder durch Selbstverschulden (zum Beispiel Fahrzeugpapiere-Verlust während eines Umzugs) oder Diebstahl.

Autobewertung sofort, kostenlos und unverbindlich!

Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) verloren

Beim Verlust des Fahrzeugscheins ist es Deine Pflicht, Dich mit der Behörde in Verbindung zu setzen, die den alten Fahrzeugschein ausgestellt hat und einen neuen zu beantragen. Hierfür benötigst Du folgende Dokumente:

  • Identitätsnachweis (zum Beispiel gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) oder Einverständniserklärung der Bank, die den Brief verwahrt
  • Im Falle eines Diebstahls: Bestätigung der Polizei über die Anzeige
  • In allen anderen Fällen: Verlusterklärung (entsprechende Formulare erhältst Du bei der Zulassungsstelle)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO (HU-Prüfbericht)
  • Einverständniserklärung der Eltern bei Minderjährigkeit
  • Bevollmächtigung und Identitätsnachweis bei Vertretung

Findest Du den alten Fahrzeugschein nach dem Erhalt des neuen wieder, ist dieser bei der Zulassungsstelle abzugeben und zu entwerten.

Wurde Deine Geldbörse samt Fahrzeugschein gestohlen, gib unverzüglich eine Anzeige bei der Polizei auf. Als Halter bekommst Du von der Zulassungsstelle eine Verlustbestätigung, die es Dir erlaubt, das Fahrzeug eine Woche ohne offizielles Dokument zu fahren.

Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) verloren

Hast Du Deinen KFZ-Brief verloren, informiere sofort die Zulassungsstelle, bei der das Fahrzeug angemeldet ist. Die Meldung bei der Polizei ist nur notwendig, wenn das Dokument gestohlen wurde. Um einen neuen Fahrzeugbrief zu erhalten, brauchst Du folgende Unterlagen:

  • Identitätsnachweis (zum Beispiel gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • Ist der Eigentümer des Fahrzeugs ein Unternehmen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
  • Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder beglaubigte Kopie
  • Im Falle eines Diebstahls: Bestätigung der Diebstahlanzeige bei der Polizei
  • In allen anderen Fällen: eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Fahrzeugbriefes (Verlusterklärung)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO (HU-Prüfbericht)
  • Bevollmächtigung und Identitätsnachweis bei Vertretung

Darf ich bei einem Fahrzeugpapiere-Verlust weiter mit dem Auto fahren?

Häufig dauert die Beantragung neuer Fahrzeugpapiere mehrere Wochen. Kann ich in der Zeit mein Auto nicht nutzen? Doch. Es ist erlaubt, auch in der Zwischenzeit damit zu fahren. Im Falle eines Fahrzeugschein-Verlusts wird Dir ein vorläufiges Dokument ausgestellt, das Du bei einer Kontrolle vorzeigst. Der Fahrzeugbrief ist ohnehin nicht mitzuführen. Doch beachte: Geht Dein Fahrzeugbrief verloren, sind ein Verkauf sowie eine Ab- und Ummeldung erst möglich, wenn das neue Dokument ausgestellt wurde.

3. Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief neu beantragen: Kosten und Dauer

Die Kosten und Bearbeitungszeiten für die Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 variieren je nach Aufwand, Bundesland und Behörde.

Kosten und Dauer für die Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)

Fahrzeugpapiere-Verlust: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Für einen neuen Fahrzeugschein zahlst Du in der Regel zwischen zwölf und 50 Euro. Ist Dein alter Schein unbrauchbar (weil Du ihn beispielsweise in der Waschmaschine mitgewaschen hast), kostet die Neuausstellung nur etwa zwölf Euro. Ist der Fahrzeugschein unauffindbar und Du legst eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust ab, belaufen sich die Kosten (inklusive Versandgebühren) auf etwa 50 Euro.

Die Dauer der Bearbeitungszeit hängt davon ab, wo Du den neuen Schein beantragst. In einer KFZ-Zulassungsbehörde erhältst Du den neuen Fahrzeugschein in vielen Fällen bereits am Antragstag. Wendest Du Dich an das zuständige Bezirks- oder Bürgeramt, dauert die Bearbeitung etwa eine Woche.

Kosten und Dauer für die Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)

Die Beantragung beziehungsweise die Neuausstellung von Fahrzeugbriefen kosten deutlich mehr Zeit als die eines Fahrzeugscheins. Grund hierfür ist die sogenannte Aufbietung beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg. Erst, wenn diese abgelaufen ist, stellt die Zulassungsstelle einen neuen Fahrzeugbrief aus.

Mit der Aufbietung wird der Fahrzeugpapiere-Verlust öffentlich gemacht und online im Verkehrsblatt bekanntgegeben. Ziel ist es, einen möglichen Finder des Briefes aufzuspüren. Erst nach einer Anbietungsfrist von 14 Tagen ist die Neubeantragung möglich. Bis zur Neuaushändigung des Fahrzeugbriefes vergehen etwa zwei Monate.

Für die Anfertigung des neuen Fahrzeugbriefes zahlst Du zwischen 60 und 80 Euro. Ein Teil der Kosten fällt für die Ausstellung des neuen Fahrzeugscheins an, den Du automatisch mit Deinem neuen Fahrzeugbrief erhältst. Etwa 30 Euro kostet die eidesstattliche Versicherung, die Du als Fahrzeughalter persönlich beim Leiter der Zulassungsbehörde abgibst.

Du hast ebenfalls die Möglichkeit, die eidesstattliche Versicherung (Verlusterklärung) bei einem Notar abzugeben. Unter Umständen sind die Kosten für die Erklärung hier geringer als in der Zulassungsstelle.

4. Fazit: Beim Verlust der Fahrzeugpapiere Ruhe bewahren und schnell reagieren

Ein Verlust der Fahrzeugpapiere ist kein Grund zur Panik. Wichtig ist, schnell die zuständige Zulassungsbehörde davon in Kenntnis zu setzen und Ersatzdokumente zu beantragen. Die Neuausstellung der Dokumente nimmt je nach Aufwand und Behörde unterschiedlich viel Zeit in Anspruch.

Die Kosten, die Dir durch die Neuausstellung entstehen, liegen zwischen zwölf und 80 Euro. Eine unverzügliche Beantragung ist immer empfehlenswert, um unnötige Bußgeldzahlungen zu vermeiden. Und natürlich auch, um das Fahrzeug zu verkaufen oder umzumelden, wenn der Wunsch danach besteht.

Wie unsere Kunden unseren Service bewerten

Autobewertung sofort, kostenlos und unverbindlich!