Das Auto abmelden ohne TÜV: Ist das möglich?

Das Auto Abmelden ohne TÜV zieht Konsequenzen nach sich. Auch beim An- und Ummelden ist häufig mit Schwierigkeiten und zusätzlichen Kosten zu rechnen.

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Bereits seit 1951 besteht für Fahrzeughalter die Verpflichtung, ihr Auto in regelmäßigen Abständen auf Sicherheitsmängel kontrollieren zu lassen. Durch die sogenannte Hauptuntersuchung – kurz HU – wird gewährleistet, dass auf öffentlichen Straßen nur verkehrssichere Wagen unterwegs sind.

Der Nachweis über die Hauptuntersuchung gehört bei der Zulassungsbehörde zu den wichtigsten Unterlagen. Daher interessieren sich viele Autobesitzer dafür, mit welchen Konsequenzen sie zu rechnen haben, wenn der TÜV nicht mehr aktuell ist.

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1. Ein Auto abmelden ohne TÜV: mal mit und mal ohne Probleme

Prüfbescheinigung Hauptuntersuchung

Mancher Fahrzeughalter entscheidet sich mit der Zeit dafür, sein altes Auto nicht mehr zu nutzen. Der Grund dafür ist beispielsweise eine Neuanschaffung. Vielleicht zielt der Autobesitzer auch darauf ab, die Kosten für eine nicht mehr zu bestehende Hauptuntersuchung zu sparen. Allerdings wird dabei nicht immer die zuständige Behörde informiert. Folglich bleibt der Wagen weiter angemeldet, obwohl er vielleicht schon jahrelang in einer Garage steht. Daher stellt sich die Frage, ob beim späteren Auto Abmelden ohne TÜV-Bericht Sanktionen verhängt werden.

Bußgeldbescheid

Grundsätzlich ist die Vorführpflicht des Halters auch dann gegeben, wenn er den Wagen gar nicht auf öffentlichen Straßen bewegt. In diesem Zusammenhang entscheidet nicht die tatsächliche Benutzung. Ausschlaggebend ist die rechtlich zulässige Nutzung des Fahrzeugs. Aufgrund des amtlich erteilten Kennzeichens gilt die Zulassung weiterhin. Somit besteht auch weiterhin die Pflicht zur Hauptuntersuchung. Anders sieht es aus, wenn eine Inbetriebnahme des Autos – beispielsweise aufgrund eines Motorschadens – sowieso nicht mehr möglich ist.

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Doch wie hoch fallen die Strafen für das Auto abmelden ohne TÜV aus? Hierzulande existiert keine einheitliche Vorgehensweise. In der Regel wendet sich die Zulassungsbehörde nicht an die zuständige Bußgeldstelle. Demzufolge kommst Du meist ohne Strafe davon. Es sind jedoch auch Fälle bekannt, in denen das Auto abmelden ohne TÜV zu Konsequenzen führte. Wie hoch das Bußgeld angesetzt wird, hängt davon ab, wie viel Zeit seit dem fälligen HU-Termin bereits verstrichen ist. Die folgende Tabelle gibt Aufschluss darüber, womit Du unter Umständen zu rechnen hast:

Bußgelder

  • HU zwei bis vier Monate überzogen: 15 Euro
  • HU vier bis acht Monate überzogen: 25 Euro
  • HU mehr als acht Monate überzogen: 60 Euro und ein Punkt

2. Ohne TÜV keine Zulassung

Ein Auto zulassen ohne TÜV oder ein Auto ummelden ohne TÜV-Bericht – ist das überhaupt möglich? In beiden Fällen lautet die klare Antwort: Nein. Bevor es Dir erlaubt ist, Dein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen, wird immer eine Zulassung benötigt. Diese erhältst Du bei der lokalen Zulassungsstelle. Sowohl im Zuge einer Anmeldung als auch bei einer Ummeldung sind gewisse Dokumente erforderlich. Dazu zählen neben dem TÜV-Bericht auch

  • die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief),
  • ein gültiges Ausweisdokument,
  • die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • sowie gegebenenfalls das bisher verwendete Nummernschild.

Je nach Prüfstelle kostet die Hauptuntersuchung für einen PKW zwischen 90 und 100 Euro. Findet der Prüfer dabei Mängel, sind diese innerhalb von zwei Wochen zu beheben. Das Erledigen der geforderten Reparaturen führt unter Umständen zu weiteren Ausgaben, beispielsweise Werkstattkosten.

§ 29 StVZO (1): „Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen […] haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten […] in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen.“
§ 29 StVZO (2): „Der Halter hat den Monat, in dem das Fahrzeug spätestens zur Hauptuntersuchung muss, durch eine Prüfplakette […] auf dem Kennzeichen nachzuweisen.“

Die zuständige Behörde wird Dein Auto keinesfalls zulassen ohne einen TÜV-Bericht. Doch wie gelangst Du in diesem Fall an die benötigte Bescheinigung? Eine erste Möglichkeit besteht darin, das Fahrzeug auf einem speziellen Hänger in die Werkstatt zu transportieren. Die zweite Option stellt das sogenannte Kurzzeitkennzeichen dar. Dieses ist im Volksmund auch als gelbes Nummernschild bekannt. Es berechtigt Dich dazu, auch ohne TÜV bis zur nächsten Prüfstelle oder einer Werkstatt in Deinem Zulassungsbezirk zu fahren. Andere Strecken sind nicht erlaubt.

Auch wenn Du Dich mit Verspätung zur Prüfstelle begibst, zählt trotzdem das Datum auf Deiner HU-Plakette als Ausgangspunkt für den nächsten Termin. Bist Du mehr als 24 Monate hinter der Zeit, erhältst Du lediglich für einen Monat eine gültige TÜV-Bescheinigung. Demzufolge bist Du dazu gezwungen, das Auto erneut vorzuführen und auch ein zweites Mal zu zahlen.

TÜV-Bericht verloren: Was passiert nun?

Lässt sich die Bescheinigung über die Hauptuntersuchung nicht mehr auffinden, geht dies bei der Ummeldung des Autos mit Schwierigkeiten einher. Glücklicherweise speichert die verantwortliche Prüfstelle die Daten der Untersuchung ab. Demzufolge besteht problemlos die Möglichkeit, sich auch ohne erneute HU eine Zweitschrift des alten Gutachtens anfertigen zu lassen. Du benötigst dafür lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II sowie einen Personalausweis beziehungsweise Reisepass.

Beim Kauf eines Fahrzeugs ist eine anschließende Ummeldung erforderlich. Lass Dir daher beim Autokauf vom Vorbesitzer nach Möglichkeit auch das TÜV-Gutachten aushändigen. Mit dem Kaufvertrag hast Du ebenfalls die Möglichkeit, bei der Prüfstelle an die alte Bescheinigung zu gelangen. In beiden Fällen ist eine geringe Gebühr zu entrichten. 9,90 Euro werden fällig, wenn Du Dich direkt dorthin begibst, wo der TÜV-Bericht ursprünglich ausgestellt wurde. In jeder anderen Niederlassung beträgt der Preis 14,88 Euro. Im Falle einer Briefsendung kommt noch ein Porto von 0,84 Euro hinzu.

3. Ein Auto zulassen ohne TÜV: Nur bei Neuwagen klappt es

TÜV-Plakette

Eine Ausnahme bilden Neuwagen sowie junge Gebrauchtwagen. Bei diesen wird erst nach drei Jahren (36 Monaten) die erste Hauptuntersuchung fällig. Hier funktioniert das Auto zulassen auch ohne TÜV-Bescheinigung. Der Termin für die erste HU hängt vom Datum der Erstzulassung ab. Allerdings ist der Verweis auf die Fälligkeit auch auf der 1961 eingeführten HU-Plakette enthalten. Diese klebt die Zulassungsstelle bei der Anmeldung des Fahrzeugs auf das Kennzeichen.

4. Ein Auto ummelden ohne TÜV-Bericht

Bei der KFZ-Ummeldung ohne TÜV-Bericht verhält es sich wie bei der Anmeldung: Ohne einen Nachweis über eine aktuell erfolgte Hauptuntersuchung wird die Zulassungsstelle das Auto nicht ummelden. Ist die Bescheinigung verloren gegangen, erkundige Dich bei der Prüfstelle nach der Möglichkeit einer Zweitschrift. Besteht diese nicht, benötigt Dein Auto zur Ummeldung eine neue Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO.

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