Kennzeichen behalten: Alle Infos zur Kennzeichenmitnahme

Das Kennzeichen zu behalten ist heute deutlich einfacher als früher. Ob bei einem Umzug oder beim Verkauf des Autos: Behältst Du das Kennzeichen, sparst Du vor allem Geld.

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Mancher Fahrzeughalter misst seinem Nummernschild einen gewissen emotionalen Wert bei, vor allem, wenn es sich um ein Wunschkennzeichen handelt. Allerdings existieren verschiedene Situationen, die eine Ab- oder Ummeldung des Fahrzeugs erfordern. Zum Beispiel ein Halterwechsel oder ein Neukauf.

Einige bei der Zulassungsbehörde eingereichte Anträge bedingen ein neues Nummernschild. In vielen Fällen besteht die Option, das alte Kennzeichen zu behalten. Seit Beginn des Jahres 2015 ist dies für Autofahrer noch einfacher möglich und mit deutlich weniger Aufwand verbunden.

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1. KFZ-Kennzeichen behalten: Die wesentlichen Vorteile

Kennzeichen behalten

Auto ummelden, das Kennzeichen behalten und davon sogar noch profitieren? Wer sich für die Mitnahme seines Nummernschildes entscheidet, gewinnt gleich doppelt. Einen ersten Vorteil stellt die Zeitersparnis bei der Zulassungsstelle dar. Da lediglich die Papiere zu aktualisieren sind, nimmt der Termin beim entsprechenden Sachbearbeiter meist weniger Zeit in Anspruch. Zusätzlich sparst Du das Geld für ein neues Kennzeichen. In der Regel fallen auch die Gebühren niedriger aus, was eine weitere Kostenersparnis mit sich bringt. Die Tabelle zeigt die möglichen Einsparungen im Überblick:

Mögliche Ersparnis

  • neues KFZ-Kennzeichen entfällt: etwa 25 Euro
  • geringere Ummeldegebühr: 3 bis 5 Euro
  • neue Prüfplakette entfällt: 1 Euro
  • Reservierung für Wunschkennzeichen entfällt: 12,80 Euro

2. Beim Fahrzeugwechsel das Kennzeichen behalten

Wer einen neuen PKW erwirbt, wird für gewöhnlich das alte Auto abmelden, das Kennzeichen für sein neues Auto behalten und dieses direkt anmelden. Während Deines Termins bei der Zulassungsbehörde gibst Du gleich an, dass Du die Verwendung des alten Nummernschildes anstrebst. Mancherorts ist die sofortige Mitnahme möglich, wofür allerdings Gebühren anfallen. Diese unterscheiden sich von Landkreis zu Landkreis. Da das alte Fahrzeug nach der Ummeldung nicht mehr zugelassen ist, empfehlen sich öffentliche Verkehrsmittel oder andere Alternativen für den Gang zur Zulassungsstelle.

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Um das alte Kennzeichen zu behalten, steht mit der zeitversetzten Ab- und Anmeldung eine weitere Variante bereit. In diesem Fall reservierst Du Dein bisheriges Nummernschild einfach als Wunschkennzeichen. Allerdings existiert hier eine sogenannte Ruhedauer. Diese beträgt mindestens einen Tag und ist von der jeweiligen Zulassungsstelle abhängig. Demnach besteht frühestens am Folgetag die Option, das neue Fahrzeug zu nutzen. Ohne eine Reservierung gelangt die Nummer Deines Autokennzeichens zurück ins System. Damit steht sie anderen Fahrzeughaltern wieder zur Verfügung.

Lediglich das alte Auto abmelden und das Kennzeichen behalten – ist das möglich? Auch ohne die Anschaffung eines Neuwagens besteht die Option, das Kennzeichen zu behalten. Eine Reservierung gilt allerdings nur für eine bestimmte Zeitspanne. Diese variiert – teilweise beträchtlich – je nach Verwaltungsbezirk.

3. Kennzeichenmitnahme beim Umzug

Bei einem Umzug stellt die Ummeldung des Fahrzeugs eine gesetzliche Pflicht dar. Wer dieser nicht innerhalb eines Monats nachkommt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro. Bis Ende 2014 wurde im Zuge der Ummeldung zwangsläufig auch ein neues Nummernschild benötigt. Ausnahmen bildeten Umzüge innerhalb einer Kreisstadt und teilweise auch Wohnortwechsel innerhalb eines Bundeslandes.

Kennzeichen behalten nach Umzug

Auto ummelden, Nummernschild behalten und sich einigen Stress ersparen – dies ist seit 2015 in ganz Deutschland möglich. Solange Du innerhalb des Bundesgebietes umziehst, ist es Dir gestattet, weiterhin das Autokennzeichen Deines alten Wohnortes zu nutzen. Es gibt jedoch eine Einschränkung: Erfolgt bei einem Umzug eine Kennzeichenmitnahme, so ist bei einem späteren Neuwagenkauf ein neues Autokennzeichen erforderlich. Dieses enthält das Kürzel Deines aktuellen Zulassungsbezirkes.

4. Beim Halterwechsel das alte Kennzeichen behalten

Wechselt der Halter eines Fahrzeugs, besteht unter gewissen Umständen die Möglichkeit, das Kennzeichen zu behalten. Eine Übernahme der Fahrzeugnummer ist gestattet, wenn der alte und der neue Halter im gleichen Zulassungsbezirk wohnen. Ein gutes Beispiel in diesem Zusammenhang stellen Eltern dar, die ihren Kindern ein eigenes Auto schenken beziehungsweise das Familienauto überlassen. In diesem Fall wird das Kennzeichen meist mit dem Fahrzeug übertragen. Ein Halterwechsel erfordert immer eine KFZ-Umschreibung. Hierfür veranschlagt die Zulassungsstelle eine Gebühr von circa 20 Euro.

5. Diese Dokumente benötigst Du zur Ab- oder Ummeldung Deines Fahrzeugs

Altes Auto abmelden, neues Auto zulassen und das Nummernschild behalten – Du brauchst in jedem Fall die richtigen Dokumente. Scheitert eine Ummeldung nur aufgrund unvollständiger Unterlagen, ist dies sehr ärgerlich. Schließlich benötigt man nun einen neuen Termin. Damit die Kennzeichenmitnahme problemlos klappt, haben wir eine Liste mit den von der Behörde geforderten Unterlagen für Dich erstellt:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • aktuelle Bescheinigung über Hauptuntersuchung

Findest Du nicht die Zeit, Dein Auto selbst umzumelden, schafft eine Vollmacht Abhilfe. Mit ihr bevollmächtigst Du eine dritte Person, das Auto für Dich umschreiben zu lassen. Wird das Auto abgemeldet, ist keine Vollmacht nötig.

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