Auto ummelden bei Tod des Ehepartners – so gelingt es

Das Auto Ummelden bei Tod des Ehepartners ist sicher nicht Deine oberste Priorität in dieser schweren Zeit. Dennoch gibt es neben Regelungen auch Fristen zu beachten.

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Neben der Trauer um einen Angehörigen sind nach dem Todesfall viele organisatorische Aufgaben durch die Hinterbliebenen zu bewältigen. Dazu gehört die Frage, was mit dem Auto des Verstorbenen geschieht: ummelden oder verkaufen?

Wird das Auto zukünftig von Angehörigen weiter genutzt oder gibt es dafür keine Verwendung mehr? Egal, ob der Wagen weiter genutzt oder verkauft wird – in jedem Fall ist eine behördliche Abmeldung oder eine Ummeldung des Autos nach einem Todesfall notwendig.

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1. Auto ummelden bei Tod des Ehepartners oder in anderen Erbschaftsfällen

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Hast Du ein Auto geerbt, das auf den vorherigen Besitzer zugelassen war, besteht der erste Schritt aus einer Ab- oder Ummeldung bei der zuständigen Zulassungsstelle. Das geerbte Auto verkaufen oder lieber doch behalten? Diese Entscheidung fällt vielen Angehörigen nicht leicht. Falls Du Dir über den Verbleib des Wagens noch nicht sicher bist besteht ebenso die Möglichkeit, den PKW vorübergehend abzumelden. Beim Auto ummelden, wenn der Halter verstorben ist, gibt es demnach verschiedene Vorgehensweisen:

  • Du wirst selbst neuer Halter und meldest das Auto auf Dich um.
  • Du verkaufst den geerbten PKW.
  • Du meldest das Fahrzeug vorübergehend ab, wenn es nicht genutzt wird.

Auto ummelden nach Todesfall: Frist einhalten

Auch wenn nach einem Todesfall viele andere Probleme zu bewältigen sind, ist eine zügige Lösung für die KFZ-Situation unumgänglich. Daher ist es ratsam, unmittelbar nach Klärung des Erbfalls über den Verbleib des Autos zu entscheiden. Denn nach § 13 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) besteht die gesetzliche Verpflichtung, der Zulassungsbehörde Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Dies betrifft vor allem Änderungen in den Daten des Halters.

Ein Versäumnis der Mitteilungspflicht wird mit einem Bußgeld von 15 Euro geahndet.

2. Notwendige Dokumente zum Auto ummelden nach Todesfall

Frau tröstet Witwe

Ein möglichst unkomplizierter Wechsel des Fahrzeughalters nach einem Todesfall ist sowohl für den Erben als auch für die Zulassungsstelle von Vorteil. So verlangt die Zulassungsbehörde beispielsweise keinen Erbschein als separaten Nachweis für die Berechtigung als zukünftiger Fahrzeughalter. Es gibt jedoch bestimmte Pflichtangaben, welche Du bei der Ummeldung des Autos nach einem Todesfall der Zulassungsstelle mitteilst. Das sind der vollständige Name des neuen Eigentümers sowie natürlich das Kennzeichen des betreffenden Autos.

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Um das Auto erfolgreich auf Dich umzumelden, sind außerdem diese Dokumente nötig:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinidung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer
  • gültige Bescheinigung über die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO

3. Wichtig für neue Halter: Vertragsanpassung bei der KFZ-Versicherung

In Deutschland ist die KFZ-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Die Versicherung sowie ein etwaiger zusätzlicher Kaskoschutz sind nicht personengebunden. Sie beziehen sich auf das Auto und laufen daher auch nach dem Tod des Versicherungsnehmers weiter. Wird der Erbe nach dem Auto ummelden bei Tod des Ehepartners oder eines anderen Angehörigen zum neuen Halter des Fahrzeugs, geht die bereits vorhandene KFZ-Haftpflichtversicherung auf ihn über. Bei der Versicherung ist es erforderlich, den Erbschein vorzulegen, um sich als Nachlassnehmer auszuweisen.

Der Erbe ist verpflichtet, die Versicherung über den Halterwechsel zu unterrichten. Die Prämie wird dann neu berechnet und der Vertrag angepasst. Der Halterwechsel führt unter Umständen zu einer Erhöhung der Versicherungsprämie. Für die Höhe der neuen Versicherungsgebühr spielen das Alter des Fahrers, das Ausstelldatum des Führerscheins sowie der Schadenfreiheitsrabatt eine Rolle.

4. Fristen bei Kündigung der Versicherung beachten

Auto ummelden nach Todesfall: Sanduhr

Wenn Du die bereits abgeschlossene KFZ-Versicherung des Verstorbenen nicht beibehältst und einen Wechsel zu einem anderen Anbieter planst, sind bei der Kündigung bestimmte Fristen einzuhalten. Oftmals richtet sich die Versicherungszeit von KFZ-Versicherungen nach dem Kalenderjahr. Das bedeutet, dass Dein Vertrag bei dieser Regelung zum Ende des Jahres ausläuft, also zum 31. Dezember. In diesem Fall ist es nötig, die fristgerechte Kündigung bis spätestens zum 30. November bei der Versicherung einzureichen.

Eine Übernahme der KFZ-Versicherung nach einem Todesfall ist kein Grund für ein Sonderkündigungsrecht des bestehenden Vertrags. Das heißt, auch bei Erhöhung der Versicherungsprämie nach Vertragsanpassung ist eine Kündigung außerhalb der vorgeschriebenen Fristen nicht möglich. Kündigung und Wechsel des Versicherers erfolgen ausschließlich innerhalb der festgelegten Frist.

5. Das Auto verkaufen oder stilllegen – Vor- und Nachteile

Eine weitere Möglichkeit beim Auto ummelden bei Tod des Ehepartners oder eines Verwandten ist der Verkauf oder die Stilllegung des Fahrzeugs. Beides hat Vor- und Nachteile. So ist es beispielsweise beim Stilllegen von Vorteil, dass ab dem Zeitpunkt der nachgewiesenen Stilllegung der Versicherungsvertrag endet. Dies bedeutet jedoch auch, dass das Fahrzeug in dieser Zeit nicht benutzt wird – auch nicht für kurze Wege. Und welche Vorteile bietet der Verkauf?

  1. Pflichten und Rechte werden auf den neuen Besitzer übertragen. Er hat sich eigenständig um die Versicherung zu kümmern. Du hast die Möglichkeit, die Versicherung abzulegen.
  2. Nach Versicherungsabschluss und Ummeldung durch den neuen Eigentümer wird dem Erben der eventuell zu viel gezahlte Jahresbeitrag von der Versicherung anteilig zurückgezahlt.

Wie unsere Kunden unseren Service bewerten

Einfach besser als die herkömmlichen Händler die Peanuts für mein Auto Gezahlt hätten. Danke an das Team von WKDA.de Kamen Karree
Ismail Ö. | Kamen | BMW 3er 2009 13.10.2020
Alles prima gelaufen!!
Manfred K. | Siegen | Skoda Octavia 2007 21.11.2019
Perfekte Abwicklung von der Besichtigung bis zur Abmeldung. Gebrauchtwagenverkauf ohne Angst, gelinkt zu werden.
Heinz S. | Neufahrn | BMW 3er 2001 03.11.2019
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