Auto wechseln: Worauf beim Fahrzeugwechsel zu achten ist

Ein Auto zu wechseln ist einfach, wenn Du weißt, welche Behörde für Dich zuständig ist und welche Unterlagen Du benötigst.

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In der Regel erfolgt nach dem Autokauf eine Ummeldung. Das bedeutet im Detail: Altes Auto abmelden und ein neues anmelden. Dafür begibst Du Dich zur entsprechenden Zulassungsstelle. Bei einem Fahrzeugwechsel sind verschiedene Dinge zu berücksichtigen.

So brauchst Du beispielsweise eine neue KFZ-Versicherung, verschiedene Dokumente, die Du der Zulassungsbehörde vorlegst und Geld, um die Verwaltungsgebühren zu zahlen. Ob Du Deine Nummernschilder auch für den neuen Wagen verwendest, entscheidest Du.

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1. Versicherungsschutz aktualisieren

Auto wechseln

Fahrzeughalter, die ihr Auto wechseln, benötigen immer eine neue KFZ-Versicherung. Das bisherige Vertragsdokument gilt nur für Dein altes Auto. Wie hoch die neuen Beiträge ausfallen, hängt vor allem vom Fahrzeugmodell ab. Steigst Du zum Beispiel von einem Kleinwagen auf eine sportliche Limousine um, erhöhen sich die Kosten. Ein neuer Vertrag ist direkt nach dem Autokauf erforderlich. Schließlich brauchst Du für die Zulassung des Wagens einen aktiven Versicherungsschutz. Also: Erst die Versicherung aktualisieren, dann Dein altes Auto abmelden und Dein neues anmelden.

Auto wechseln: KFZ-Versicherung

Beim Fahrzeugwechsel hast Du ein Sonderkündigungsrecht. Demnach besteht auch während des laufenden Jahres die Option, Dich für einen anderen Versicherungsanbieter zu entscheiden. Um vom Anbieter Deiner Wahl einen neuen Vertrag zu erhalten, teilst Du diesem die Herstellernummer (HSN) und Typschlüsselnummer (TSN) mit. Anhand dieser Angaben weiß der Versicherer, welches Fahrzeug Du in Zukunft fährst. Deine aktuelle Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) übernimmst Du für gewöhnlich. Wurde jedoch am letzten Wagen ein Schaden reguliert, ändert sich Deine Einstufung.

Im Anschluss erhältst Du vom Versicherungsanbieter eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Dabei handelt es sich um einen aus Buchstaben und Zahlen bestehenden Code, der bei der Zulassungsstelle anzugeben ist. Anhand des Codes überprüft die Behörde, ob Dein Auto zumindest über die gesetzlich vorgeschriebene KFZ-Haftpflicht verfügt.

Was passiert mit dem alten Versicherungsvertrag?

Viele Autobesitzer fragen sich, was mit ihrer alten KFZ-Versicherung passiert, wenn sie ein Auto wechseln. Dies hängt im Wesentlichen davon ab, was mit dem alten Fahrzeug geschieht. Die folgende Tabelle zeigt, welche verschiedenen Möglichkeiten existieren:

Auto wird abgemeldet

  • Der Versicherungsschutz endet mit dem Tag der Abmeldung. Eventuell zu viel gezahlte Beiträge werden Dir erstattet.

Auto wird verkauft

  • Achte darauf, dass der Käufer des Wagens diesen direkt ummeldet. Anderenfalls zahlst Du weiterhin Versicherungsbeiträge als auch die KFZ-Steuer.

Auto wird als Zweitwagen genutzt

  • Der alte Vertrag wird auf einen Zweitwagen umgeschrieben. Die wesentlichen Vorteile sind mögliche Sonderleistungen und Vergünstigungen.

2. Auto wechseln: So funktioniert die Ummeldung

Das bisherige Auto abmelden und ein neues anmelden – an welche Stelle wendet man sich? Bei der Abmeldung hast Du die freie Wahl. Diese ist bei jeder deutschen Zulassungsstelle möglich. Es besteht sogar die Option, eine andere Person für die Abmeldung einzusetzen. Eine Vollmacht wird dafür nicht benötigt. Bei der Anmeldung eines Autos verhält es sich etwas anders. Hier ist ausschließlich die Zulassungsbehörde Deines Hauptwohnsitzes zuständig.

Auto wechseln: Unterlagen

Im Falle der Stilllegung eines Fahrzeugs informiert die Zulassungsstelle automatisch das Hauptzollamt und ebenso die Versicherung. Beachte, dass bei der Anmeldung Deines neuen Wagens eine ausgefüllte und unterschriebene Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer benötigt wird. Auch hier benachrichtigt die Behörde den zuständigen Zoll. Das Abbuchen der Beträge oder ein Einzugsstopp und eventuelle Rückzahlungen erfolgen dabei automatisiert.

Erforderliche Unterlagen, um ein Auto zu wechseln

Wer sich ein neues Fahrzeug anschafft, braucht das alte in der Regel nicht mehr. Folglich wird das Vehikel in vielen Fällen abgemeldet. Dazu benötigst Du folgende Dokumente:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • die alten Nummernschilder
  • gegebenenfalls Verwertungsnachweis (bei Verschrottung)

Unabhängig davon, ob es sich um einen Gebraucht- oder Neuwagen handelt, ist erst einmal eine Zulassung erforderlich. Auch dieser Verwaltungsakt funktioniert nur bei Vorlage verschiedener Dokumente:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • Nachweis über aktuelle Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO (bei Autos, die älter als 36 Monate sind)
  • Vollmacht bei Vertretung durch Dritte

Für die Gebühren existieren keine einheitlichen Regeln. Die Abmeldung für kreiszugehörige Autos kostet Dich rund sieben Euro. Für auswärtige Wagen werden etwa zehn Euro fällig. Bei der Anmeldung ist hingegen mit Kosten von circa 30 Euro zu rechnen, wenn das Auto aus einem fremden Zulassungsbezirk stammt. Am besten informierst Du Dich erst über die exakten Preise (entweder vor Ort oder auf der Website der Behörde) und wechselst dann das Auto.

3. Altes Auto abmelden, neues anmelden und Kennzeichen behalten

Auto wechseln und Kennzeichen behalten

Dein Wunsch ist es, das Auto zu wechseln und dabei weiterhin die alten Nummernschilder zu nutzen? Dies klappt in Deutschland fast immer problemlos. Es besteht jedoch ebenso die Option, sich für neue Autokennzeichen zu entscheiden. Allerdings sparst Du sowohl Zeit als auch Geld, wenn Du weiterhin das alte Kennzeichen verwendest. Insgesamt sind hier Einsparungen von bis zu 40 Euro möglich.

Nachdem Du das alte Auto abgemeldet hast, reservierst Du das frei gewordene Nummernschild bei der entsprechenden Zulassungsbehörde. Dabei wird eine Gebühr von 10,20 Euro fällig. Reservierst Du über das Internet, kommt zusätzlich noch ein Aufschlag von 2,60 Euro hinzu. Die Höhe der Gebühren ist in diesem Fall bundesweit einheitlich geregelt. Beachte jedoch: Aufgrund der sogenannten Ruhedauer ist es frühestens am nächsten Tag möglich, das Kennzeichen für das neue Auto zu verwenden.

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