Sachmängelhaftung oder Haftungsausschluss beim Privatverkauf?

Die Sachmängelhaftung fällt durch den Haftungsausschluss beim Privatverkauf weg. Du musst Dir über Dir unbekannte Mängel keine Sorgen machen.

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Wer ein Auto verkaufen will, trifft früher oder später auf Begriffe wie Sachmängelhaftung und Haftungsausschluss. Der Privatverkauf läuft deutlich entspannter, wenn Du dabei Deine Rechte und Pflichten kennst. So weißt Du, dass ein Käufer von Dir privat keine Sachmängelhaftung fordern darf.

wirkaufendeinauto.de bietet Dir einen juristisch geprüften Kaufvertrag, der den Haftungsausschluss berücksichtigt. Nach einer kostenlosen Begutachtung erfährst Du, welche Verkaufsoptionen für Dein Auto zur Verfügung stehen.

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1. Keine Sachmängelhaftung durch Haftungsausschluss bei Privatverkauf

Die Sachmängelhaftung ist ein gesetzlich verankertes Recht, welches den Käufer von gebrauchter Ware vor Mängeln schützt, die bereits beim Verkauf bestanden haben. Beim Privatverkauf darf die Sachmängelhaftung ausgeschlossen werden. Der Haftungsausschluss schützt unerfahrene Verkäufer davor, für Mängel haften zu müssen, von denen sie nichts wussten.

Der Haftungsausschluss ist direkt im Kaufvertrag schriftlich festzuhalten. Wer nicht daran denkt, haftet auch als Privatperson für bestehende Mängel am Fahrzeug. Verschweige auch keine Defekte oder Schäden, die Dir bekannt sind. In so einem Fall hat der Verkäufer die Möglichkeit, Dich wegen arglistiger Täuschung zur Rechenschaft zu ziehen.

Das ist besonders deshalb wichtig, weil Laien kein ausreichendes Fachwissen besitzen, um in der Lage zu sein, nicht offensichtliche Defekte und Schäden selbst zu erkennen. Im Falle eines Mangels hat der Käufer nachzuweisen, dass Du diesen absichtlich verschwiegen hast. Überprüfe daher vor dem Autoverkauf Werkstatt- und TÜV-Berichte. Sind dort bestehende Fehler aufgeführt, musst Du diese auch im Kaufvertrag erwähnen.

Sachmängelhaftung nur beim Autohändler

Der Haftungsausschluss für die Sachmängelhaftung gilt natürlich auch, wenn Du privat an einen Händler verkaufst. Auch von Händler zu Händler darf die Sachmängelhaftung ausgeschlossen werden. Grund dafür ist, dass ein professioneller Händler ausreichend Fachwissen besitzt, um Mängel vor dem Kauf erkennen zu können. Außerdem kennt er die üblichen Schwachstellen älterer gebrauchter Fahrzeuge, die nach großer Laufleistung auftreten und weiß, was er vor einem Kauf zu prüfen hat. Beim Verkauf durch einen Händler an einen privaten Käufer ist die Sachmängelhaftung zwingend zu gewährleisten.

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2. Ohne Sachmängelhaftung mit Haftungsausschluss bei Privatverkauf mit wirkaufendeinauto.de

Kunde von wirkaufendeinauto.de

Der Privatverkauf läuft immer ohne Sachmängelhaftung ab, wenn der Haftungsausschluss im Vertrag festgehalten wird. Wenn Du den Zustand Deines PKW ehrlich im Kaufvertrag angibst, hast Du nichts zu befürchten. Willst Du Dir den Aufwand des Verkaufs ersparen, ist der Verkauf mit wirkaufendeinauto.de perfekt für Dich geeignet. Denn mit uns verkaufst Du mit einem Vertrag, der den Ausschluss der Sachmängelhaftung beinhaltet.

Bei wirkaufendeinauto.de buchst Du zuerst Deinen persönlichen Termin in einer unserer bundesweiten Filialen. Dort begutachten unsere geschulten KFZ-Experten Deinen PKW. Dabei beachten sie seinen tatsächlichen Zustand sowie seine Sonderausstattungen. Im Anschluss unterbreiten wir Dir die wkda | Verkaufsoptionen, die für Dein Auto zur Verfügung stehen.

Wie unsere Kunden unseren Service bewerten

Sehr einfache und angenehme Abwicklung!
Dietmar K. | Dornach | Volkswagen Caddy 2017 18.01.2023
Ein tolles Team ,sehr freundlich und fachlich O.K.
Franz-Josef S. | Köln | Ford S-Max 2020 03.05.2022
Alles super gelaufen. Das Team in Deggendorf ist top und sehr höflich. Jederzeit wieder.
Adrian-Marius W. | Deggendorf | Mitsubishi Space Star 2020 11.04.2022
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