Zur Kasse bitte: Kfz-Steuern im Überblick

Wer ein Auto besitzt, für den ist auch die Kraftfahrzeugsteuer Pflicht. Erfahren Sie jetzt, wie sich die Steuer zusammensetzt und worin der Unterschied zur Mineralölsteuer liegt.

15.03.2014

Kfz-Steuer
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Ob Mehrwertsteuer, Einkommenssteuer oder Getränkesteuer: Um diese öffentlich-rechtlichen Abgaben kommt niemand herum, denn das Steuerrecht wird in Deutschland schon durch das Grundgesetz (Art. 104a) vorgegeben. Wer ein Auto fährt, muss KFZ Steuern zahlen, andernfalls wird das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen und erhält keine Zulassung mehr.

Erfahren Sie in diesem Beitrag, wie sich die Kraftfahrzeugsteuer zusammensetzt und seit wann es diese staatliche Abgabe schon gibt. Wo liegt der Unterschied zur viel diskutierten Mineralölsteuer und wie viel Steuern verursachen Elektrofahrzeuge – kann man sparen, wenn man das eigene Auto mit Strom aus der Steckdose betreibt? Informieren Sie sich in unserem Ratgeber über die KFZ Steuer und erfahren Sie, inwiefern Schadstoffklasse, Hubraum und die CO2-Emission die Höhe der Steuerabgaben beeinflussen.

1. Hubraum, Schadstoffklasse & CO2-Emissionen zur Berechnung

Seit dem 01. Juli 2009 ist die KFZ Steuer eine Bundessteuer und wird vom Bundesministerium der Finanzen erhoben - zuvor flossen diese Einnahmen in die Kassen der einzelnen Bundesländer. Diese erhalten seitdem einen finanziellen Ausgleich. Geregelt werden alle damit verbundenen finanziellen Angelegenheiten seit 2002 durch das Gesetz zur Kraftfahrzeugsteuer (KraftStG). Ab Sommer 2014 wird die Bundesfinanzverwaltung für die Autosteuer zuständig. Wurden keine Steuern bezahlt, droht die Stilllegung des Fahrzeugs durch Zwangsvollstreckung.

Doch wie bemisst sich der zu zahlende Betrag?

Wird das Fahrzeug durch einen Hubkolbenmotor angetrieben, ist der wichtigste Punkt bei der Ermittlung der KFZ Steuer die Größe des Hubraums. Hinzu kommt die Art des Motors: Handelt es sich um einen Dieselmotor, berechnet sich die Höhe der KFZ Steuer anders als bei einem PKW, der durch einen Ottomotor angetrieben wird. Außerdem richtet sich die Höhe der KFZ Steuer nach der Schadstoffklasse, auch Emissionsklasse genannt, die von der zuständigen Zulassungsbehörde festgelegt wird. Die Zugehörigkeit zu einer Klasse gibt an, wie hoch der Schadstoffausstoß des Gebrauchtwagens ist.

Je nachdem, wie alt ein Auto ist, berechnet sich die KFZ Steuer anders. Hierfür werden je nach Datum der Erstzulassung (EZ) vier Altersklassen differenziert:

  1. EZ bis 30. Juni 2009
  2. EZ zwischen dem 01. Juli 2009 und 31. Dezember 2011
  3. EZ liegt zwischen dem 01. Januar 2012 und dem 31. Dezember 2013
  4. EZ ab dem 01. Januar 2014

Darüber hinaus werden für die Berechnung der KFZ Steuer auch die Abgasnorm und der Kohlendioxidausstoß herangezogen. Die Bundesregierung strebt an, Gebrauchtfahrzeuge mit einem höheren Schadstoffausstoß steuerlich stärker zu belasten, um die Umweltbelastung zu reduzieren. Dementsprechend sollen Autofahrer, die sich für schadstoffarme Autos entscheiden, finanziell entlastet werden.

Die Kraftfahrzeugsteuer setzt sich zusammen aus:

  • Größe des Hubraums
  • Otto- oder Dieselmotor
  • Schadstoffklasse
  • Datum der Erstzulassung
  • CO2-Emission

Unser Rechenbeispiel für Ihre Kraftfahrzeugsteuer

Wer sich schon vor dem Autokauf über zukünftige Steuerzahlungen informieren möchte, kann dafür auf KFZ Steuer Rechner im Internet zurückgreifen. Die Auswahl ist groß und zu empfehlen ist der KFZ Steuer Rechner vom Bundesfinanzministerium, da hier aktuelle Gesetzesänderungen sofort berücksichtigt werden. Seit dem 01. Januar 2014 beispielsweise wurde die Schadstoffgrenze für Neuwagen mit einer Erstzulassung nach dem 01. Januar 2014 auf 95 Gramm CO2 pro Kilometer zurückgestuft. Was das heißt, zeigen wir in unserem Rechenbeispiel:

Opel Corsa 1.2 (ecoFLEX) Selection

  • Erstzulassung: 01/2011
  • Hubraum: 1229 cm³
  • CO2-Emissionen: 129 g/km
  • Schadstoffklasse: Euro 5
  • Kraftstoff: Benzin

= 42,58 Euro im Jahr an KFZ Steuer.

Der Steuersatz berechnet sich bei einer Erstzulassung zwischen dem 01. Juli 2009 und dem 31. Dezember 2011 und einer Schadstoffklasse von Euro 3 und besser aus 2 Euro je 100 cm³ Hubraum plus einem CO2-Emissionen-Zuschlag, der zur Zeit bei 2 Euro je g/km über 120 g/km liegt. Daraus ergibt sich für den Opel Corsa 1.2 (exoFLEX) Selection ein Steuersatz in Höhe von 42,58 Euro.

Für dasselbe Fahrzeug mit denselben technischen Gegebenheiten, aber einer Erstzulassung von Januar 2014 müssen allerdings 92,58 Euro bezahlt werden. Grund dafür ist die Umweltpolitik der Bundesrepublik. Die höhere Besteuerung soll dafür sorgen, dass nur noch Fahrzeuge mit einem sehr niedrigen Schadstoffausstoß hergestellt werden. Zusätzliche Steuern spart man, indem man auf ein Elektrofahrzeug umsteigt.

2. Steuern sparen: Elektrofahrzeuge und Hybridautos

Besteht die Möglichkeit, durch das Fahren von Elektro- und Hybridautos Steuern zu sparen? Die Bundesregierung verabschiedete im Herbst 2012 ein Gesetz, das die Nutzung von Hybrid- sowie reinen Elektrofahrzeugen begünstigt. Dadurch sollte zum einen die Umweltbelastung reduziert und zum anderen der Gebrauch schadstoffarmer Fahrzeuge attraktiver gestaltet werden. Bevor das neue Verkehrssteueränderungsgesetz in Kraft trat, wurden PKWs, die durch Strom angetrieben wurden, für fünf Jahre von der Autosteuer befreit.

Das neue Gesetz sorgt für eine Erweiterung der Befreiung auf zehn Jahre und gilt zudem rückwirkend für Elektroautos mit einer Erstzulassung vom 18. Mai 2011 bis zum 31. Dezember 2015. Dennoch gilt zu beachten, dass jedes elektronisch betriebene Fahrzeug diese Steuerbefreiung nur einmal erhält. Wird ein PKW nach gewisser Zeit weiter verkauft, erhält der neue Besitzer den Steuererlass der verbliebenen Jahre. Ist die Frist abgelaufen, ergibt sich die Höhe der Autosteuer anders als bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren aus dem zulässigen Gesamtgewicht des Elektrofahrzeuges.

Beträgt dieses bis zu 2000 kg, ergibt sich ein jährlicher Steuersatz von 11,25 Euro je angefangene 200 kg. Bei einem Gewicht zwischen 2000 und 3000 kg erhöht sich die Steuer auf 12,02 Euro pro 200 kg. Wiegt das Elektrofahrzeug über 3000 kg, werden pro 200 kg 12,78 Euro fällig. Allerdings erhalten alle Autofahrer von Elektrofahrzeugen noch einmal eine Ermäßigung des Steuersatzes um die Hälfte.

Unser Rechenbeispiel zeigt, wie viel man hier sparen kann: Das zulässige Gesamtgewicht des Renault Twizy etwa beträgt 685 kg, wird aber auf 800kg aufgerundet, weil nur alle 200 kg für die Steuerberechnung berücksichtigt werden. Pro 200 kg müssen hierfür 11,25 Euro bezahlt werden, das heißt für den Renault Twizy exakt 45 Euro. Da von diesem Betrag noch die Hälfte reduziert werden muss, ergeben sich 22 Euro KFZ Steuer pro Jahr für dieses Modell. Entscheiden Sie sich also für die Nutzung eines elektrischen Fahrzeugs, schonen Sie sowohl Ihre Brieftasche als auch die Umwelt.

3. Wo liegt der Unterschied zur Mineralölsteuer?

Im Unterschied zur Kraftfahrzeugsteuer, die sich an den individuellen technischen Daten einzelner Fahrzeuge orientiert und auf deren Nutzung erhoben wird, ist die Mineralölsteuer eine Verbrauchssteuer. Sie wird nach dem Verbrauch einzelner Produkte wie Mineralöle und Erdgas erhoben, die als Heiz- und Kraftstoff fungieren.

Der Otto-Normalverbraucher zahlt die Mineralölsteuer mit jeder Tankfüllung. Durch diese schon seit 1930 erhobene Steuer soll daran erinnert werden, dass fossile Ressourcen nur begrenzt vorhanden sind. Diese Steuer soll zum Sparen und Denken an die Umwelt anregen. Deutlich wird es, wenn man sich die Preise an den Zapfsäulen ansieht: Als umweltpolitische Maßnahmen werden Dieselkraftstoffe, Erdgas und E10 geringer besteuert als normales Benzin für Ottomotoren.

Wer Biokraftstoffe und Biodiesel tankt, muss gar keine Mineralölsteuer bezahlen. Die erhobenen Kosten dienen vorrangig dem Bau und der Erhaltung des Straßennetzes („Verursacherprinzip"). Seit Januar 2004 schreibt die EU einen Mindestsatz der Mineralölsteuer vor.