Straßenverkehrsamt Bad Aibling

Kostenlose Fahrzeugbewertung in nur 2 Schritten

KFZ Zulassungsstelle Bad Aibling

Adresse KFZ Zulassungsstelle:

KFZ-Zulassungsstelle Bad Aibling

Krankenhausstr. 5
83043 Bad Aibling

Tel.: (08061) 3701-0
Fax: (08061) 8845

Mail: kfz.badaibling@lra-rosenheim.de

Öffnungszeiten KFZ Zulassungsstelle:


Montag: 07.30 - 13.00 Uhr
Dienstag: 07.30 - 13.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 07.30 - 13.00 Uhr
Donnerstag: 07.30 - 12.00 Uhr
14.00 - 17.00 Uhr
Freitag: 07.30 - 12.00 Uhr
Samstag: geschlossen

Anfahrt zum Straßenverkehrsamt:

Mit dem Auto:

Von Westen:
Von Holzkirchen auf A8 Richtung Salzburg, Abfahrt Bad Aibling in Richtung Bad Aibling abfahren. Auf St2089/Rosenheimer Str. bis zum zweiten Kreisverkehr, dort in R013/Kolbermoorer Str. einbiegen, erste links in Krankenhausstr. zum Straßenverkehrsamt Bad Aibling.

Von Osten:
Von Salzburg auf A8 Richtung Holzkirchen, Abfahrt Bad Aibling in Richtung Bad Aibling abfahren. Auf St2089/Rosenheimer Str. bis zum zweiten Kreisverkehr, dort in R013/Kolbermoorer Str. einbiegen, erste links in Krankenhausstr. zum Straßenverkehrsamt Bad Aibling.

Von Norden:
B15 Richtung Pfraundorf, dort auf die A8 Richtung Holzkirchen. Abfahrt Bad Aibling in Richtung Bad Aibling abfahren. Auf St2089/Rosenheimer Str. bis zum zweiten Kreisverkehr, dort in R013/Kolbermoorer Str. einbiegen, erste links in Krankenhausstr. zum Straßenverkehrsamt Bad Aibling.

Von Süden:
Von Bad Feilnbach auf St2089/Rosenheimer Str. bis Bad Aibling. Am zweiten Kreisverkehr in R013/Kolbermoorer Str. einbiegen, erste links in Krankenhausstr. zum Straßenverkehrsamt Bad Aibling.


Öffentliche Verkehrsmittel:
  • RB (Bahnhof Bad Aibling)


Wichtige Unterlagen für den Besuch bei der KFZ Zulassungsstelle

Für die Meldung eines KFZ bzw. die Beantragung eines Kennzeichens benötigst Du grundsätzlich

  • Personalausweis bzw. einen Reisepass mit Meldebescheinigung, Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder beglaubigter Kopie (bei Firmen), Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder beglaubigter Kopie (bei Vereinen), schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten (bei minderjährigen Fahrzeughaltern)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Dienstleistung Kosten je Dienstleistung weitere Unterlagen
Neuzulassung ab 26,00 €
(aufwandsabhängig)
  • Antrag Neuzulassung
  • SEPA-Einzugsermächtigung
Umschreibung mit Halterwechsel ab 29,00 €
(aufwandsabhängig)
  • Antrag Umschreibung mit Halterwechsel
  • ggf. Kennzeichenschilder (soweit eine Umkennzeichnung gewünscht wird)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
  • SEPA-Einzugsermächtigung
Umschreibung ohne Halterwechsel ab 26,00 €
(aufwandsabhängig)
  • Antrag Umschreibung ohne Halterwechsel
  • ggf. Kennzeichenschilder (soweit eine Umkennzeichnung gewünscht wird)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
Technische Änderung am KFZ ab 11,00 €
(aufwandsabhängig)
  • Gutachten des Sachverständigen über die technische Änderung
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
Außerbetriebsetzung ab 6,90 €
(aufwandsabhängig)
  • Kennzeichenschilder bzw. Kennzeichenschild bei einem Kraftrad
  • ggf. Verbleibs- oder Verwertungsnachweis
Wunschkennzeichen ab 10,20 €
+Reservierungskosten
(aufwandsabhängig)
  • Zulassungsantrag Wunschkennzeichen
  • bisherige(s) Kennzeichenschild/er
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
  • HU-Prüfbericht: die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt.
  • ggf. Ausdruck der Bestätigung der Internetreservierung
Kurzzeitkennzeichen ab 10,00 €
(aufwandsabhängig)
  • Zulassungsantrag für Kurzzeitkennzeichen

(nach GebOSt, Anlage 1 (zu § 1), Stand 01.06.2017; keine Gewährleistung auf die Richtigkeit der Preise im örtlichen Straßenverkehrsamt)


KFZ Zulassungsstelle Rosenheim (Nebenstelle)

Adresse Führerscheinstelle:

Führerscheinstelle Rosenheim (Nebenstelle)

Eidstraße 7
83022 Rosenheim

Tel.: (08031) 392-5341
Fax: (08031) 392-9083

Mail: poststelle@lra-rosenheim.de

Öffnungszeiten Führerscheinstelle:


Montag: 07.30 - 13.00 Uhr
Dienstag: 07.30 - 13.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 07.30 - 13.00 Uhr
Donnerstag: 07.30 - 12.00 Uhr
14.00 - 17.00 Uhr
Freitag: 07.30 - 12.00 Uhr
Samstag: geschlossen

Anfahrt zum Straßenverkehrsamt:

Mit dem Auto:

Von Westen:
Von Holzkirchen A8 Richtung Rosenheim, Abfahrt Rosenheim auf B15 Richtung Rosenheim/Wasserburg am Inn. In Rosenheim von B15/Kufsteiner Str. in St2362/Münchner Str. abbiegen. Zum Straßenverkehrsamt Rosenheim rechts in Eidstr. einbiegen.

Von Osten:
Von Chiemsee A8 Richtung Rosenheim, Abfahrt Rosenheim auf B15 Richtung Rosenheim/Wasserburg am Inn. In Rosenheim von B15/Kufsteiner Str. in St2362/Münchner Str. abbiegen. Zum Straßenverkehrsamt Rosenheim rechts in Eidstr. einbiegen.

Von Norden:
Von Wasserburg B15 Richtung Rosenheim/Reichenhart. In Rosenheim von B15/Kufsteiner Str. in St2362/Münchner Str. abbiegen. Zum Straßenverkehrsamt Rosenheim rechts in Eidstr. einbiegen.

Von Süden:
Von Reichenhart B15 Richtung Rosenheim/Wasserburg. In Rosenheim von B15/Kufsteiner Str. in St2362/Münchner Str. abbiegen. Zum Straßenverkehrsamt Rosenheim rechts in Eidstr. einbiegen.


Öffentliche Verkehrsmittel:
  • RB (Bahnhof Rosenheim)

Weitere Bezirke mit dem KFZ Kennzeichen RO, AIB, WS in der Nähe der Führerscheinstelle: Bad Aibling, Wasserburg am Inn

wirkaufendeinauto.de bietet Dir einen privaten Service zur Suche des nächstliegenden Straßenverkehrsamt in Deiner Nähe. Es bestehen keine Verbindungen zu kommunalen Behörden wie KFZ Zulassungsstelle bzw. Führerscheinstelle.

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