Ratgeber zu Schadenfreiheitsklassen bei Autoversicherungen

wirkaufendeinauto.de erklärt das Konzept der Schadenfreiheitsklassen, erläutert wann sich die Klasse ändert und gibt Tipps, um Ihre Versicherungskosten zu senken.

05.07.2018

Schadensfreiheitsklassen bei Kfz-Versicherungen
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Durch eine KFZ-Versicherung werden die nach einem Autounfall entstehenden Kosten abgedeckt. Wie hoch die Beiträge dafür ausfallen, ist von unterschiedlichen Kriterien abhängig. Neben Merkmalen wie Alter und Beruf des Fahrers berücksichtigt die Versicherung logischerweise ebenso den Zustand des Fahrzeugs. Hier spielen zum Beispiel die jährliche Fahrleistung oder das Alter des Wagens eine Rolle.

Auch die sogenannte Schadenfreiheitsklasse (SF) hat einen signifikanten Einfluss auf die Beitragshöhe Ihrer Autoversicherung. Worum handelt es sich dabei genau? wirkaufendeinauto.de erläutert, in welchem Ausmaß das System Auswirkungen auf die Kosten Ihrer Autoversicherung hat, welche Schadenfreiheitsklassen es gibt, was diese bedeuten und wodurch sich Änderungen in den SF-Klassen ergeben.

1. Was sind Schadenfreiheitsklassen und wo kommen Sie zum Einsatz?

Bei den Schadenfreiheitsklassen handelt es sich um ein Bonussystem, das Rabatte ermöglicht. Der Versicherer betrachtet am Jahresende den Schadenverlauf seiner Kunden. Ein schadenfreies Kalenderjahr bedeutet, dass Sie im Folgejahr in eine bessere Stufe eingeteilt werden. Bei einem durch die Versicherung regulierten Unfall erfolgt hingegen eine Zurückstufung. Unfallfreie Fahrer erhalten damit eine Belohnung in Form von niedrigeren Beiträgen.

Je länger der Versicherungsnehmer die Versicherung nicht beansprucht, desto höher fällt der jeweilige Rabatt aus. Dieser wird ausgedrückt durch die Schadenfreiheitsklasse. Sie bestimmt demnach, wie hoch der Versicherungsbeitrag ausfällt. Für Autobesitzer heißt das: Wer schadenfrei fährt, spart vor allem auf lange Sicht Geld.

Allerdings existieren Schadenfreiheitsklassen lediglich bei der KFZ-Haftpflicht sowie der Vollkaskoversicherung, nicht jedoch bei der Teilkaskoversicherung. Diese enthält Risiken, auf die der Versicherte keinen direkten Einfluss hat. Demzufolge wäre es unfair, ihn mit einer schlechteren SF-Klasse zu bestrafen, wie der Branchenverband GDV verlauten lässt. Seit 1994 können die Versicherungsunternehmen die Beitragssätze selbst festlegen. Diese entnehmen Sie den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Anbieters.

Beachten Sie, dass nicht die Kosten eines Unfalls darüber entscheiden, ob Sie zurückgestuft werden, sondern die Anzahl der Unfälle. Daher sollten kleinere Unfälle vielleicht besser nicht durch die Versicherung reguliert werden, da die negativen Auswirkungen auf den Rabatt größer sind als der entstandene Schaden.

Welche Schadenfreiheitsklassen gibt es und was bedeuten sie?

Die Schadenfreiheitsklasse gibt an, wie viele Jahre ein Autofahrer unfallfrei geblieben ist. Die Kategorien reichen in der Regel von SF1 bis SF35. Wenn Sie Ihre Versicherung beispielsweise zehn Jahre nicht wegen eines Schadens in Anspruch genommen haben, sind Sie in der Kategorie SF10. Während die Klasse SF1 einen Beitrag von 100 Prozent bedeutet, fällt dieser mit steigender Schadenfreiheitsklasse immer geringer aus. Für verschiedene Sonderfälle existieren weitere Klassen.

Wer seit weniger als drei Jahren im Besitz eines Führerscheins ist, zählt als Fahranfänger und fällt in die Klasse 0. SD ½ ist für all diejenigen, die zum ersten Mal ein Auto versichern, aber länger als drei Jahre über einen Führerschein verfügen. Die Klasse S gibt es nicht bei allen Versicherern. Hier werden Versicherungsnehmer eingeordnet, die aus SF1 zurückgestuft wurden. Die Malusklasse M erreichen Sie nur durch eine oder manchmal sogar erst durch mehrere rückstufungswirksame Schadensmeldungen. Mit bis zu 250 Prozent besitzt sie den höchsten Beitragssatz.

Die Höhe des Schadenfreiheitsrabattes in den verschiedenen SF-Klassen ist vom Anbieter abhängig. Zusätzlich kommt es vor, dass der Beitrag bei einer KFZ-Haftpflicht anders ausfällt als bei einer Vollkaskoversicherung. Wie ein solches Rabattsystem aussehen kann, veranschaulicht die nachfolgende Tabelle:

SF21 - SF35

  • Erforderliche Bedingung: 21 bis 35 Jahre ohne Unfall
  • Beitragshöhe: Etwa 20 - 30 Prozent

SF11 - SF20

  • Erforderliche Bedingung: 11 bis 20 Jahre ohne Unfall
  • Beitragshöhe: Etwa 30 - 40 Prozent

SF5 -SF10

  • Erforderliche Bedingung: 5 bis 10 Jahre ohne Unfall
  • Beitragshöhe: Etwa 40 - 45 Prozent

SF4

  • Erforderliche Bedingung: 4 Jahre ohne Unfall
  • Beitragshöhe: Ca. 50 Prozent

SF3

  • Erforderliche Bedingung: 3 Jahre ohne Unfall
  • Beitragshöhe: Ca. 60 Prozent

SF2

  • Erforderliche Bedingung: 2 Jahre ohne Unfall
  • Beitragshöhe: Ca. 70 Prozent

SF1

  • Erforderliche Bedingung: 1 Jahr ohne Unfall
  • Beitragshöhe: 100 Prozent

S

  • Erforderliche Bedingung: Rückstufung von SF1
  • Beitragshöhe: Mehr als 100 Prozent

SF½

  • Erforderliche Bedingung: 3 Jahre EU-Führerschein
  • Beitragshöhe: Mehr als 100 Prozent

0

  • Erforderliche Bedingung: Fahranfänger
  • Beitragshöhe: Mehr als 100 Prozent

M

  • Erforderliche Bedingung: Mindestens ein rückstufungswirksamer Schaden
  • Beitragshöhe: Mehr als 100 Prozent

2. Wodurch ergeben sich die Änderungen in den SF-Klassen?

Entsteht ein belastender Schaden, erfolgt eine Rückstufung in eine niedrigere SF-Klasse. Die Änderung besteht ab dem Anfang des Folgejahres. Wie viele Klassen Sie zurückgestuft werden, ist von mehreren Kriterien abhängig. Zum Beispiel von der ursprünglichen Schadenfreiheitsklasse oder der Anzahl der Schäden. Zusätzlich legt jeder Versicherer eine individuelle Rückstufungstabelle fest, für die er auf die vom GDV bereitgestellten Daten zurückgreift. Die Tabellen finden Sie für gewöhnlich auf der Website des jeweiligen Unternehmens.

Mittlerweile bietet so gut wie jede Versicherung einen sogenannten Rabattschutz an. Dieser ist kostenpflichtig und wird als Zuschlag vom Grundbetrag berechnet. Allerdings vermeiden Sie es auf diese Art, nach einem Schaden im Jahr in eine geringere SF-Klasse zu rutschen und höhere Beiträge zu zahlen. Je nach Anbieter verbleibt der Vertrag auch bei einer Schadensregulierung in der gleichen Klasse oder steigt sogar trotzdem auf. Ob man von solch einem Tarifmerkmal profitiert, unterscheidet sich jedoch von Einzelfall zu Einzelfall. Oftmals steht der Rabattschutz erst ab der Schadenfreiheitsklasse 4 zur Verfügung. Weiterhin wird der Rabattschutz nicht beim Wechsel der Versicherung mit übernommen. Daher ist dieser nur sinnvoll, wenn Sie nicht planen, Ihre Versicherung bald wieder zu wechseln.

3. Schadenfreiheitsklassen für Zweitwagen

Wenn Sie erstmals ein Auto versichern, werden Sie für gewöhnlich erst einmal in eine ungünstige SF-Klasse eingestuft. Hier fallen die Beitragssätze besonders hoch aus. Anders sieht dies bei einem Zweitwagen aus. Diesen stufen kulante Versicherer teilweise sogar in die gleiche SF-Klasse ein wie einen eventuell wesentlich länger versicherten Erstwagen. Andere Unternehmen bieten ihren Kunden mit SF2 oder SF3 ebenfalls vergünstigte Beitragssätze an. Diese Regelung eignet sich vor allem dann, wenn es darum geht, ein Fahrzeug für Ihr Kind zu versichern.

Auch Partner können bei vielen Versicherungen von besseren Tarifen profitieren. Dazu ist nachzuweisen, dass Sie entweder verheiratet sind oder in einer häuslichen Gemeinschaft leben. Um sich abzusichern, wird in vielen Fällen verlangt, dass der Partner bereits seit einer vordefinierten Zeitspanne über eine Fahrerlaubnis verfügt. Nachteilig ist, dass unabhängig vom Unfallwagen in der Regel beide Fahrzeuge zurückgestuft werden.

Diese Bedingungen für die Zweitwagenversicherung erwarten Sie

Die günstige Versicherung für den zweiten PKW ist häufig an verschiedene Bedingungen geknüpft. Da keine einheitlichen gesetzlichen Vorschriften vorhanden sind, fallen auch die Kriterien je nach Unternehmen unterschiedlich aus.

Teilweise fordern die Versicherer, dass der Hauptnutzer des Autos mindestens 25 Jahre alt ist. Damit verhindert das Versicherungsunternehmen, dass sehr junge Menschen von Beginn an in eine überdurchschnittlich gute SF-Klasse eingestuft werden.

Des Weiteren wird oftmals vorausgesetzt, dass der Erstwagen mindestens über SF2 verfügt. Hin und wieder muss dieser sogar bei dem gleichen Versicherer angemeldet sein. In anderen Fällen ist dagegen eine weitere Police beim selben Anbieter erforderlich wie eine private Haftpflichtversicherung oder eine Hausratversicherung.

4. Ratschläge für Fahranfänger

Wer erst seit kurzer Zeit im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, hat mit den folgenden Tipps die Möglichkeit, bei einer KFZ-Versicherung Geld zu sparen:

  1. Auto bis Ende Juni anmelden: Nur Verträge mit einer Laufzeit von mehr als sechs Monaten werden im Folgejahr neu eingestuft.
  2. Rückdatierung: Manchmal lohnt es sich, den Versicherungsbeginn zurückzudatieren, um schneller in eine höhere Schadensfreiheitsklasse zu gelangen.
  3. Fahrzeug als Zweitwagen versichern
  4. Übernahme der SF-Klasse von gefahrenen Dienstfahrzeugen
  5. Übertragung von Prozenten: Eine Übertragung der Schadenfreiheitsklasse von Verwandten ersten und zweiten Grades ist möglich. Allerdings werden nur die Jahre berücksichtigt, für die man bereits einen gültigen Führerschein besitzt.