Straßenverkehrsamt Eutin

Kostenlose Fahrzeugbewertung in nur 2 Schritten

KFZ Zulassungsstelle Eutin

Adresse KFZ Zulassungsstelle:

KFZ-Zulassungsstelle Eutin

Bürgermeister-Steenbock-Str. 20
23701 Eutin

Tel.: (04521) 788-800
Fax: (04521) 788-818

Mail: kfz-zulassung@kreis-oh.de

Öffnungszeiten KFZ Zulassungsstelle:


Montag: 07.30 - 11.30 Uhr
Dienstag: 07.30 - 11.30 Uhr
Mittwoch: 07.30 - 11.30 Uhr
Donnerstag: 07.30 - 11.30 Uhr,
13.30 - 17.30 Uhr
Freitag: 07.30 - 11.30 Uhr
Samstag: geschlossen

Anfahrt zum Straßenverkehrsamt:

Mit dem Auto:

Von Westen:
B76 nach Südosten Richtung Kirchstraße 6,5 km folgen. Links Richtung Braaker Landstraße abbiegen (Schilder nach Ahrensbök/Eutin). Nochmal links, Braaker Landstraße. Weiter auf Wilhelm-Wisser-Straße. Weiter auf Friedrichstraße. Rechts abbiegen, Elisabethstraße. Weiter auf Bürgermeister-Steenbock-Straße zum Straßenverkehrsamt Eutin.

Von Osten:
L57 nach Westen Richtung Am Sandfeld 5,0 km folgen. Kreisverkehr zweite Ausfahrt (Carl-Maria-von Weber-Straße). Weiter, Lübecker Landstraße. Rechts abbiegen auf Bürgermeister-Steenbock-Straße zum Straßenverkehrsamt Eutin.

Von Norden:
Sielbecker Landstraße nach Südwesten Richtung Am Wiesenrain starten. Links abbiegen, Riemannstraße. Kreisverkehr passieren. Nach 1,4 km rechts abbiegen auf Plöner Str. Dann links, Elisabethstraße. Weiter auf Bürgermeister-Steenbock-Straße zum Straßenverkehrsamt Eutin.

Von Süden:
B76 nach Nordosten 1,0 km folgen. Links Richtung Lübecker Landstraße abbiegen. Dann rechts, Lübecker Landstraße. Nach 1,3 km links auf Bürgermeister-Steenbock-Straße zum Straßenverkehrsamt Eutin.


Öffentliche Verkehrsmittel:
  • RB (Bahnhof Eutin)


Wichtige Unterlagen für den Besuch bei der KFZ Zulassungsstelle

Für die Meldung eines KFZ bzw. die Beantragung eines Kennzeichens benötigst Du grundsätzlich

  • Personalausweis bzw. einen Reisepass mit Meldebescheinigung, Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder beglaubigter Kopie (bei Firmen), Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder beglaubigter Kopie (bei Vereinen), schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten (bei minderjährigen Fahrzeughaltern)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Dienstleistung Kosten je Dienstleistung weitere Unterlagen
Neuzulassung ab 27,00 €
(aufwandsabhängig)
  • Antrag Neuzulassung
  • SEPA-Einzugsermächtigung
Umschreibung mit Halterwechsel ab 27,00 €
(aufwandsabhängig)
  • Antrag Umschreibung mit Halterwechsel
  • ggf. Kennzeichenschilder (soweit eine Umkennzeichnung gewünscht wird)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
  • SEPA-Einzugsermächtigung
Umschreibung ohne Halterwechsel ab 27,00 €
(aufwandsabhängig)
  • Antrag Umschreibung ohne Halterwechsel
  • ggf. Kennzeichenschilder (soweit eine Umkennzeichnung gewünscht wird)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
Technische Änderung am KFZ ab 10,20 €
(aufwandsabhängig)
  • Gutachten des Sachverständigen über die technische Änderung
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
Außerbetriebsetzung ab 6,90 €
(aufwandsabhängig)
  • Kennzeichenschilder bzw. Kennzeichenschild bei einem Kraftrad
  • ggf. Verbleibs- oder Verwertungsnachweis
Wunschkennzeichen ab 10,20 €
+Reservierungskosten
(aufwandsabhängig)
  • Zulassungsantrag Wunschkennzeichen
  • bisherige(s) Kennzeichenschild/er
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
  • HU-Prüfbericht: die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt.
  • ggf. Ausdruck der Bestätigung der Internetreservierung
Kurzzeitkennzeichen ab 10,20 €
(aufwandsabhängig)
  • Zulassungsantrag für Kurzzeitkennzeichen

(nach GebOSt, Anlage 1 (zu § 1), Stand 01.06.2017; keine Gewährleistung auf die Richtigkeit der Preise im örtlichen Straßenverkehrsamt)


KFZ Zulassungsstelle Eutin

Adresse Führerscheinstelle:

Führerscheinstelle Eutin

Bürgermeister-Steenbock-Str. 20
23701 Eutin

Tel.: (04521) 788-829
Fax:(04521) 788-838

Mail: feb@kreis-oh.de

Öffnungszeiten Führerscheinstelle:


Montag: 07.30 - 11.30 Uhr
Dienstag: 07.30 - 11.30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 07.30 - 11.30 Uhr
Freitag: 07.30 - 11.30 Uhr
Samstag: geschlossen

Anfahrt zum Straßenverkehrsamt:

Mit dem Auto:

Von Westen:
B76 nach Südosten Richtung Kirchstraße 6,5 km folgen. Links Richtung Braaker Landstraße abbiegen (Schilder nach Ahrensbök/Eutin). Nochmal links, Braaker Landstraße. Weiter auf Wilhelm-Wisser-Straße. Weiter auf Friedrichstraße. Rechts abbiegen, Elisabethstraße. Weiter auf Bürgermeister-Steenbock-Straße zum Straßenverkehrsamt Eutin.

Von Osten:
L57 nach Westen Richtung Am Sandfeld 5,0 km folgen. Kreisverkehr zweite Ausfahrt (Carl-Maria-von Weber-Straße). Weiter, Lübecker Landstraße. Rechts abbiegen auf Bürgermeister-Steenbock-Straße zum Straßenverkehrsamt Eutin.

Von Norden:
Sielbecker Landstraße nach Südwesten Richtung Am Wiesenrain starten. Links abbiegen, Riemannstraße. Kreisverkehr passieren. Nach 1,4 km rechts abbiegen auf Plöner Str. Dann links, Elisabethstraße. Weiter auf Bürgermeister-Steenbock-Straße zum Straßenverkehrsamt Eutin.

Von Süden:
B76 nach Nordosten 1,0 km folgen. Links Richtung Lübecker Landstraße abbiegen. Dann rechts, Lübecker Landstraße. Nach 1,3 km links auf Bürgermeister-Steenbock-Straße zum Straßenverkehrsamt Eutin.


Öffentliche Verkehrsmittel:
  • RB (Bahnhof Eutin)

Weitere Bezirke mit dem KFZ Kennzeichen OH in der Nähe der Führerscheinstelle: Bad Schwartau, Grömitz

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