Straßenverkehrsamt Schwerin

Kostenlose Fahrzeugbewertung in nur 2 Schritten

KFZ Zulassungsstelle Schwerin

Adresse Zulassungsstelle:

KFZ-Zulassungsstelle
Schwerin

Otto-Hahn-Straße 3
19061 Schwerin

Tel.: (03871) 722-0
Fax: -

Mail: buergerservice@kreis-lup.de

Öffnungszeiten Zulassungsstelle:


Montag: 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
Samstag: geschlossen

Anfahrt zum Straßenverkehrsamt:

Mit dem Auto:

Von Westen:
LWL62 von Pampower Straße kommend weiter über Stralendorfer Straße. Link auf Schweriner Straße abbiegen, anschließend rechts auf Bahnhofstraße. Weiter nach links auf B321, danach rechts auf Heinrich-Hertz-Ring einbiegen, um danach links auf Otto-Hahn-Straße zum Straßenverkehrsamt Schwerin zu gelangen.

Von Osten:
B106 über Ludwigsluster Chaussee Richtung Norden, links in Richtung Carl-von-Linde-Straße abbiegen. An Pampower Straße/B321 erneut links, danach Richtung Heinrich-Hertz-Ring rechts fahren, um anschließend links auf den Heinrich-Hertz-Ring zu gelangen und weiter auf Otto-Hahn-Straße zum Straßenverkehrsamt Schwerin fahren.

Von Norden:
B106 Richtung Süden. An Abfahrt A24/Hamburg/Hagenow auf B321 wechseln, weiter über Pampower Straße fahren. Richtung Heinrich-Hertz-Ring nach links abbiegen, danach weiter auf Otto-Hahn-Straße zum Straßenverkehrsamt Schwerin.

Von Süden:
B321 über Schweriner Straße in Richtung Norden. Am Heinrich-Hertz-Ring nach rechts abbiegen, danach links in Otto-Hahn-Straße zum Straßenverkehrsamt Schwerin.
Öffentliche Verkehrsmittel:

  • RE (Schwerin, Bahnhof Süd)


Wichtige Unterlagen für den Besuch bei der KFZ Zulassungsstelle

Für die Meldung eines KFZ bzw. die Beantragung eines Kennzeichens benötigst Du grundsätzlich

  • Personalausweis bzw. einen Reisepass mit Meldebescheinigung, Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder beglaubigter Kopie (bei Firmen), Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder beglaubigter Kopie (bei Vereinen), schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten (bei minderjährigen Fahrzeughaltern)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Dienstleistung Kosten je Dienstleistung weitere Unterlagen
Neuzulassung ab 27,00 €
(aufwandsabhängig)
  • Antrag Neuzulassung
  • SEPA-Einzugsermächtigung
Umschreibung mit Halterwechsel ab 27,00 €
(aufwandsabhängig)
  • Antrag Umschreibung mit Halterwechsel
  • ggf. Kennzeichenschilder (soweit eine Umkennzeichnung gewünscht wird)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
  • SEPA-Einzugsermächtigung
Umschreibung ohne Halterwechsel ab 27,00 €
(aufwandsabhängig)
  • Antrag Umschreibung ohne Halterwechsel
  • ggf. Kennzeichenschilder (soweit eine Umkennzeichnung gewünscht wird)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
Technische Änderung am KFZ ab 10,20 €
(aufwandsabhängig)
  • Gutachten des Sachverständigen über die technische Änderung
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
Außerbetriebsetzung ab 6,90 €
(aufwandsabhängig)
  • Kennzeichenschilder bzw. Kennzeichenschild bei einem Kraftrad
  • ggf. Verbleibs- oder Verwertungsnachweis
Wunschkennzeichen ab 10,20 €
+Reservierungskosten
(aufwandsabhängig)
  • Zulassungsantrag Wunschkennzeichen
  • bisherige(s) Kennzeichenschild/er
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
  • HU-Prüfbericht: die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt.
  • ggf. Ausdruck der Bestätigung der Internetreservierung
Kurzzeitkennzeichen ab 10,20 €
(aufwandsabhängig)
  • Zulassungsantrag für Kurzzeitkennzeichen

(nach GebOSt, Anlage 1 (zu § 1), Stand 01.06.2017; keine Gewährleistung auf die Richtigkeit der Preise im örtlichen Straßenverkehrsamt)


KFZ Zulassungsstelle Schwerin

Adresse Führerscheinstelle:

Führerscheinstelle Parchim

Putlitzer Str. 25
19370 Parchim

Tel.: (03871) 722-0
Fax: 03871 / 722-390

Mail: buergerservice@kreis-lup.de

Öffnungszeiten Führerscheinstelle:


Montag: 08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 - 20.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Samstag: geschlossen

Anfahrt zum Straßenverkehrsamt:

Mit dem Auto:

Von Westen:
Von Neustadt-Glewe B191/Friedensstr./Ludwigsluster Chaussee nach Parchim. Rechts auf Westring/Ziegeleiweg abbiegen. Links in Südring, wieder links in Putlitzer Str. zum Straßenverkehrsamt Parchim.

Von Osten:
Von Lübz B191 nach Parchim. Straßenverlauf über Lübzer Chaussee/Ostring in Putlitzer Str. zum Straßenverkehrsamt Parchim folgen.

Von Norden:
Von Domsühl B321/Schweriner Str./Wallallee nach Parchim. Auf Ostring einbiegen, Straßenverlauf bis Putlitzer Str. zum Straßenverkehrsamt Parchim folgen.

Von Süden:
Von Zachow B321/Hauptstr./Ziegeleiweg nach Parchim. Links in Südring, wieder links in Putlitzer Str. zum Straßenverkehrsamt Parchim.


Öffentliche Verkehrsmittel:
  • Bus 908 (Parchim, ZOB)

Gemeinde um die Führerscheinstelle: Holthusen, Klein Rogahn

wirkaufendeinauto.de bietet Dir einen privaten Service zur Suche des nächstliegenden Straßenverkehrsamt in Deiner Nähe. Es bestehen keine Verbindungen zu kommunalen Behörden wie KFZ Zulassungsstelle bzw. Führerscheinstelle.

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