Straßenverkehrsamt Güstrow

Kostenlose Fahrzeugbewertung in nur 2 Schritten

KFZ Zulassungsstelle Güstrow

Adresse KFZ Zulassungsstelle:

KFZ-Zulassungsstelle Güstrow

Parumer Weg 33
18273 Güstrow

Tel.: (03843) 75565997
Fax: (03843) 75566801

Mail: info-kfz@Ikros.de

Öffnungszeiten KFZ Zulassungsstelle:


Montag: 08.30 – 12.00 Uhr
Dienstag: 08.30 – 12.00 Uhr
13.30 – 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08.30 – 12.00 Uhr
13.30 – 16.00 Uhr
Freitag: 08.30 – 12.00 Uhr
Samstag: geschlossen

Anfahrt zum Straßenverkehrsamt:

Mit dem Auto:

Von Westen:
Auf der B104 Richtung Osten fahren bis Elisabethstraße, dort links abbiegen. Im Kreisverkehr die dritte Ausfahrt nehmen auf Ulrichplatz. Der Straße folgen, bis sie zum Parumer Weg wird und zur KFZ Zulassungsstelle Güstrow durchfahren.

Von Osten:
Auf der B103/104 Richtung Westen fahren und geradeaus halten. Bis die Straße zur Plauer Chaussee wird. Dem Straßenverlauf folgen, dann rechts abbiegen auf Liebnitzstraße und rechts abbiegen auf B104. Nun leicht links abbiegen, um auf ihr zu bleiben. Anschließend rechts abbiegen auf Feldstraße und ihrem Verlauf folgen bis zum Parumer Weg und der Zulassungsstelle.

Von Norden:
Auf der B103 Richtung Süden fahren bis zur Bredentiner Straße, dort rechts abbiegen und anschließend links abbiegen auf Bredentiner Weg. Dann links abbiegen auf Schwaner Straße und ihrem Verlauf folgen bis zur Feldstraße. Rechts abbiegen und bis zur Zulassungsstelle im Parumer Weg durchfahren.

Von Süden:
Auf der L17 starten und Richtung Norden immer geradeaus fahren bis zur B104. Rechs abbiegen und dann leicht links abbiegen, um auf ihr zu bleiben. Anschließend rechts abbiegen auf Feldstraße und ihrem Verlauf folgen bis zum Parumer Weg und der Zulassungsstelle.


Öffentliche Verkehrsmittel:
  • Busse 203, 204, 205, 271 bis Güstrow, Parumer Weg


Wichtige Unterlagen für den Besuch bei der KFZ Zulassungsstelle

Für die Meldung eines KFZ bzw. die Beantragung eines Kennzeichens benötigst du grundsätzlich

  • Personalausweis bzw. einen Reisepass mit Meldebescheinigung, Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder beglaubigter Kopie (bei Firmen), Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder beglaubigter Kopie (bei Vereinen), schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten (bei minderjährigen Fahrzeughaltern)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Dienstleistung Kosten je Dienstleistung weitere Unterlagen
Neuzulassung ab 27,00 €
  • Antrag Neuzulassung
  • SEPA-Einzugsermächtigung
Umschreibung mit Halterwechsel ab 27,00 €
  • Antrag Umschreibung mit Halterwechsel
  • ggf. Kennzeichenschilder (soweit eine Umkennzeichnung gewünscht wird)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
  • SEPA-Einzugsermächtigung
Umschreibung ohne Halterwechsel ab 16,70 €
  • Antrag Umschreibung ohne Halterwechsel
  • ggf. Kennzeichenschilder (soweit eine Umkennzeichnung gewünscht wird)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
Technische Änderung am KFZ ab 10,20 €
(aufwandsabhängig)
  • Gutachten des Sachverständigen über die technische Änderung
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
Außerbetriebsetzung ab 6,20 €
  • Kennzeichenschilder bzw. Kennzeichenschild bei einem Kraftrad
  • ggf. Verbleibs- oder Verwertungsnachweis
Wunschkennzeichen ab 27,00 €
  • Zulassungsantrag Wunschkennzeichen
  • bisherige(s) Kennzeichenschild/er
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
  • HU-Prüfbericht: die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt.
  • ggf. Ausdruck der Bestätigung der Internetreservierung
Kurzzeitkennzeichen Keine Angaben zu den Gebühren vorhanden
  • Zulassungsantrag für Kurzzeitkennzeichen

(nach GebOSt, Anlage 1 (zu § 1), Stand 01.06.2017; keine Gewährleistung auf die Richtigkeit der Preise im örtlichen Straßenverkehrsamt)


Führerscheinstelle Güstrow

Adresse Führerscheinstelle:

Führerscheinstelle Güstrow

Parumer Weg 33
18273 Güstrow

Tel.: (03843) 75565997
Fax: (03843) 75566801

Mail: info-kfz@Ikros.de

Öffnungszeiten KFZ Zulassungsstelle:


Montag: 08.30 – 12.00 Uhr
Dienstag: 08.30 – 12.00 Uhr
13.30 – 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08.30 – 12.00 Uhr
13.30 – 16.00 Uhr
Freitag: 08.30 – 12.00 Uhr
Samstag: geschlossen

Anfahrt zum Straßenverkehrsamt:

Mit dem Auto:

Von Westen:
Auf der B104 Richtung Osten fahren bis Elisabethstraße, dort links abbiegen. Im Kreisverkehr die dritte Ausfahrt nehmen auf Ulrichplatz. Der Straße folgen, bis sie zum Parumer Weg wird und zur KFZ Zulassungsstelle Güstrow durchfahren.

Von Osten:
Auf der B103/104 Richtung Westen fahren und geradeaus halten. Bis die Straße zur Plauer Chaussee wird. Dem Straßenverlauf folgen, dann rechts abbiegen auf Liebnitzstraße und rechts abbiegen auf B104. Nun leicht links abbiegen, um auf ihr zu bleiben. Anschließend rechts abbiegen auf Feldstraße und ihrem Verlauf folgen bis zum Parumer Weg und der Zulassungsstelle.

Von Norden:
Auf der B103 Richtung Süden fahren bis zur Bredentiner Straße, dort rechts abbiegen und anschließend links abbiegen auf Bredentiner Weg. Dann links abbiegen auf Schwaner Straße und ihrem Verlauf folgen bis zur Feldstraße. Rechts abbiegen und bis zur Zulassungsstelle im Parumer Weg durchfahren.

Von Süden:
Auf der L17 starten und Richtung Norden immer geradeaus fahren bis zur B104. Rechs abbiegen und dann leicht links abbiegen, um auf ihr zu bleiben. Anschließend rechts abbiegen auf Feldstraße und ihrem Verlauf folgen bis zum Parumer Weg und der Zulassungsstelle.


Öffentliche Verkehrsmittel:
  • Busse 203, 204, 205, 271 bis Güstrow, Parumer Weg

Weitere Bezirke mit dem KFZ Kennzeichen GÜ in der Nähe der KFZ Zulassungsstelle: Altkalen, Gnoien, Hohen Demzin, Klein Upahl, Teterow

wirkaufendeinauto.de bietet Dir einen privaten Service zur Suche des nächstliegenden Straßenverkehrsamt in Deiner Nähe. Es bestehen keine Verbindungen zu kommunalen Behörden wie KFZ Zulassungsstelle bzw. Führerscheinstelle.

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