Straßenverkehrsamt Neumünster

Kostenlose Fahrzeugbewertung in nur 2 Schritten

KFZ Zulassungsstelle Neumünster

Adresse KFZ Zulassungsstelle:

KFZ-Zulassungsstelle Neumünster

Plöner Str. 27
24534 Neumünster

Tel.: (04321) 942-24 67
Fax: (04321) 942-2345

Mail: zulassungsstelle@neumuenster.de

Öffnungszeiten KFZ Zulassungsstelle:


Montag: 08.00 - 11.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 11.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08.00 - 11.00 Uhr,
14.30 - 16.30 Uhr
Freitag: 08.00 - 11.00 Uhr
Samstag: geschlossen

Anfahrt zum Straßenverkehrsamt:

Mit dem Auto:

Von Westen:
B430 nach Osten Richtung Ehndorfer Str. 6,0 km folgen. Rechts abbiegen, Wasbeker Str. Nochmal rechts, Holsatenring. Nach 1,2 km links, Altonaer Str. Dann rechts, Plöner Str. Das Straßenverkehrsamt Neumünster befindet sich auf der linken Seite.

Von Osten:
Plöner Chaussee/B430 nach Westen Richtung Teichredder 2,5 km folgen. Weiter, Plöner Str. Das Straßenverkehrsamt Neumünster befindet sich auf der rechten Seite.

Von Norden:
Max-Johannsen-Brücke/B430 nach Osten starten 1,2 km folgen. Rechts abbiegen auf Ilsahl/B430. Erste Abzweigung rechts, auf Tungendorfer Str./B430 wechseln, 1,7 km fahren. Rechts abbiegen, Plöner Str. Das Straßenverkehrsamt Neumünster befindet sich auf der rechten Seite.

Von Süden:
Boostedter Str. nach Nordwesten 3,2 km folgen. Rechts abbiegen, Altonaer Str. Zweite Abzweigung rechts, auf Plöner Str. wechseln. Das Straßenverkehrsamt Neumünster befindet sich auf der linken Seite.


Öffentliche Verkehrsmittel:
  • RB (Bahnhof Neumünster)


Wichtige Unterlagen für den Besuch bei der KFZ Zulassungsstelle

Für die Meldung eines KFZ bzw. die Beantragung eines Kennzeichens benötigst Du grundsätzlich

  • Personalausweis bzw. einen Reisepass mit Meldebescheinigung, Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder beglaubigter Kopie (bei Firmen), Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder beglaubigter Kopie (bei Vereinen), schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten (bei minderjährigen Fahrzeughaltern)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Dienstleistung Kosten je Dienstleistung weitere Unterlagen
Neuzulassung ab 27,60 €
(aufwandsabhängig)
  • Antrag Neuzulassung
  • SEPA-Einzugsermächtigung
Umschreibung mit Halterwechsel ab 19,90 €
(aufwandsabhängig)
  • Antrag Umschreibung mit Halterwechsel
  • ggf. Kennzeichenschilder (soweit eine Umkennzeichnung gewünscht wird)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
  • SEPA-Einzugsermächtigung
Umschreibung ohne Halterwechsel ab 17,50 €
(aufwandsabhängig)
  • Antrag Umschreibung ohne Halterwechsel
  • ggf. Kennzeichenschilder (soweit eine Umkennzeichnung gewünscht wird)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
Technische Änderung am KFZ ab 12,00 €
(aufwandsabhängig)
  • Gutachten des Sachverständigen über die technische Änderung
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
Außerbetriebsetzung ab 7,70 €
(aufwandsabhängig)
  • Kennzeichenschilder bzw. Kennzeichenschild bei einem Kraftrad
  • ggf. Verbleibs- oder Verwertungsnachweis
Wunschkennzeichen ab 10,20 €
+Reservierungskosten
(aufwandsabhängig)
  • Zulassungsantrag Wunschkennzeichen
  • bisherige(s) Kennzeichenschild/er
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
  • HU-Prüfbericht: die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt.
  • ggf. Ausdruck der Bestätigung der Internetreservierung
Kurzzeitkennzeichen ab 13,10 €
(aufwandsabhängig)
  • Zulassungsantrag für Kurzzeitkennzeichen

(nach GebOSt, Anlage 1 (zu § 1), Stand 01.06.2017; keine Gewährleistung auf die Richtigkeit der Preise im örtlichen Straßenverkehrsamt)


KFZ Zulassungsstelle Neumünster

Adresse Führerscheinstelle:

Führerscheinstelle Neumünster

Plöner Str. 27
24534 Neumünster

Tel.: (04321) 942-0
Fax: (04321) 942-2346

Mail: fuehrerscheinstelle@neumuenster.de

Öffnungszeiten Führerscheinstelle:


Montag: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr,
14.30 - 17.30 Uhr
Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Samstag: geschlossen

Anfahrt zum Straßenverkehrsamt:

Mit dem Auto:

Von Westen:
B430 nach Osten Richtung Ehndorfer Str. 6,0 km folgen. Rechts abbiegen, Wasbeker Str. Nochmal rechts, Holsatenring. Nach 1,2 km links, Altonaer Str. Dann rechts, Plöner Str. Das Straßenverkehrsamt Neumünster befindet sich auf der linken Seite.

Von Osten:
Plöner Chaussee/B430 nach Westen Richtung Teichredder 2,5 km folgen. Weiter, Plöner Str. Das Straßenverkehrsamt Neumünster befindet sich auf der rechten Seite.

Von Norden:
Max-Johannsen-Brücke/B430 nach Osten starten 1,2 km folgen. Rechts abbiegen auf Ilsahl/B430. Erste Abzweigung rechts, auf Tungendorfer Str./B430 wechseln, 1,7 km fahren. Rechts abbiegen, Plöner Str. Das Straßenverkehrsamt Neumünster befindet sich auf der rechten Seite.

Von Süden:
Boostedter Str. nach Nordwesten 3,2 km folgen. Rechts abbiegen, Altonaer Str. Zweite Abzweigung rechts, auf Plöner Str. wechseln. Das Straßenverkehrsamt Neumünster befindet sich auf der linken Seite.


Öffentliche Verkehrsmittel:
  • RB (Bahnhof Neumünster)

Weitere Bezirke mit dem KFZ Kennzeichen NMS in der Nähe der Führerscheinstelle: Gartenstadt, Stadtmitte, Gadeland

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