1. Die Probefahrt: Immer die Kostenübernahme im Schadensfall regeln!
Klar! Ohne Probefahrt kein Verkauf des Gebrauchtwagens. Doch stelle vor der Probefahrt sicher, dass dir keine Nachteile entstehen! Risiken sollte hier von Anfang an vorgebeugt werden. Hüte dich davor dein Auto jemandem ohne gültige Fahrerlaubnis zu überlassen! Dies ist strafbar. (Straßenverkehrsgesetz § 21 I Nr. 2 StVG). Einfach und effektiv ist hier nicht nur die Frage nach Führerschein und Personalausweis, sondern zudem ein schriftlicher Vertrag. Darin bestätigt der Probefahrer zum Beispiel, dass seine Unterlagen gültig sind.
Was du noch beachten solltest:
- Probefahrt? Du fährst mit! Währenddessen behältst du den Führerschein des Fahrers. Der Personalausweis darf hingegen nicht mehr als Pfand verlangt werden (Personalausweisgesetz § 1 Abs. 1 S. 3 PAuswG).
- Weil Diebstahl nicht auszuschließen ist, werden die Zulassungspapiere Teil II (früher: Fahrzeugbrief) bei der Probefahrt nicht mitgeführt!
- Probefahrt nur mit angemeldetem Fahrzeug und schriftlicher Vereinbarung!

Worauf muss ich als Verkäufer rechtlich bei einer Probefahrt achten?
Eine Probefahrt ist nur mit angemeldetem Fahrzeug möglich. Denn mit der Anmeldung beim Straßenverkehrsamt sind PKW automatisch haftpflichtversichert. Somit verfügt in der Regel auch der Probefahrer über ausreichend Versicherungsschutz und ist gegenüber Schäden an Dritten abgesichert. Wichtig: Überprüfe, ob dein Versicherungsschutz eine Probefahrt einschließt! Außerdem sind Probefahrten im Rahmen von Kurzzeitzulassungen versichert.
Schäden am Fahrzeug werden nur bei Vollkaskoschutz vollständig gedeckt. Nicht jedoch bei grober Fahrlässigkeit. Also bei besonders riskanten Fahrmanövern oder Einfluss von Drogen. Dann können Versicherungsleistungen eingeschränkt oder ganz verweigert werden.
Tipp von wirkaufendeinauto.de: Vor der Probefahrt immer eine schriftliche Vereinbarung mit dem Probefahrer abschließen. Hier wird vereinbart, wer im Schadensfall haftet:
- Wer bezahlt eine Selbstbeteiligung?
- Wer kommt für eine Herabstufung der Schadenfreiheitsklasse auf?
- Wer begleicht Bußgelder, die nach der Fahrt verordnet werden?
- Wie gehst du mit dem Wertverlust deines Autos nach einem Unfall um?
Ein Musterformular für eine schriftliche Probefahrtvereinbarung bieten beispielsweise die Automobilclubs zum Herunterladen an.
2. Der Kaufvertrag: Sachmängelhaftung ausschließen!
Hast du als privater Verkäufer die Sachmängelhaftung (früher: Gewährleistung) ausgeschlossen? Denn in Deutschland sieht das Gesetz für die zwei Jahre nach einem Verkauf eine Haftung für auftretende Mängel vor. Als privater Verkäufer kannst du eine Gewähr jedoch ausschließen.
Verantwortlich für Reparaturen bist du dann nur noch bei ausdrücklichen Garantiezusagen oder bei nachweisbarer Arglist - sollte sich nach dem Verkauf ein Mangel am Fahrzeug zeigen, der verschwiegen wurde. Das heißt: Nur wenn der Käufer über alle entscheidenden Eigenschaften des Fahrzeugs informiert ist, kann ein Vertrag die Haftung für sämtliche Mängel nach dem Verkauf ausschließen.

Wie formuliere Ich beim Autoverkauf den Ausschluss der Sachmängelhaftung im Kaufvertrag?
Eine für den Kaufvertrag geeignete Formulierung ist zum Beispiel: „Das Fahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft.” Eine Formulierung wie „Gekauft wie gesehen” schließt dagegen nur die Haftung für sichtbare Mängel aus. Fehlen dem Muster des Kaufvertrags die für den Ausschluss gängigen Formulierungen, ergänze den Vertrag! Nur dann bist du auf der sicheren Seite.
3. Täuschung: Mehr als ein Kavaliersdelikt!
Natürlich willst du deinen Gebrauchten gut loswerden. Und das Auto soll zu diesem Zweck noch einmal im besten Licht erscheinen. Natürlich wäscht, polierst und putzt du dein Auto, bevor du es zum Verkauf anbietest. Denn bekannt ist, dass sich ein glänzendes Auto besser und schneller verkauft, als ein Fahrzeug, das ungepflegt wirkt.
Doch hüte dich davor dein Fahrzeug beim Inserieren übermäßig zu loben. Denn bei einer Besichtigung fällt eine solche Übertreibung schnell auf! Zwar liegt hier noch keine Täuschung vor und du hast theoretisch nichts zu befürchten. Trotzdem fordern weitgereiste Interessenten in diesem Fall nicht selten eine Erstattung der Anfahrtskosten. Erspare dir daher den Ärger und bleib bei der Wahrheit!
Was du beachten musst

Wie vermeide ich als Auto-Verkäufer eine Täuschung?
Faustregel: Was der Optik dient, ist grundsätzlich erlaubt, was der Täuschung dient nicht!
Ein klassisches Beispiel für „Frisieren” und damit für Täuschung ist das Einfüllen von besonders dickflüssigem Öl, um Nebengeräusche des Motors zu vertuschen. Achtung: Nach Aufdeckung von arglistiger Täuschung ist nicht nur der Kaufvertrag rückgängig zu machen. Der Verkäufer muss dann auch mit einer Anzeige wegen Betrugs rechnen.
4. Die Abmeldung: Dafür ist der Verkäufer zuständig!
Die Abmeldung ist einer der wichtigsten Schritte im Verkaufsprozess. Oftmals wird vereinbart, dass sich der Käufer um die Ummeldung des Fahrzeugs kümmert. Doch kann hier genauso wie bei der Probefahrt ein Unfall oder auch Missbrauch durch Dritte vor der Ummeldung nicht ausgeschlossen werden. Deshalb das Auto vor dem Verkauf abmelden. So kannst du dir viel Ärger ersparen. Denn nur dann wirst du nicht mehr dafür herangezogen, was nach dem Verkauf damit passiert.
Wofür nicht herangezogen werden?
- Nicht für Strafzettel des Käufers!
- Nicht bei Unfall des neuen Besitzers!
- Nicht bei Missbrauch des verkauften Fahrzeugs durch Dritte!

Informiere den Käufer rechtzeitig bevor du dein Auto abmeldest. Vor der Übergabe muss der neue Besitzer dann ein Kurzzeitkennzeichen besorgen und so sicherstellen, dass bei Mitnahme des Autos Versicherungsschutz besteht.
Da jenseits von deinem eigenen Aufwand mit der Abmeldung des Autos auch ein relativ hoher Aufwand für den Käufer entsteht, werden manche Kaufinteressenten davon abgeschreckt sein. So könntest du vom Verkauf deines Autos abgehalten werden! Ein klarer Vorteil von wirkaufendeinauto.de: Beim Verkauf deines Autos an uns entfällt die Abmeldung! Wir übernehmen alle Angelegenheiten schnell und sicher für dich!
5. Die Bezahlung: Übergabe nur mit der Bank!
Die Tricks der Betrüger sind vielfältig: Ein Scheck kann platzen. Aus dem Ausland wird die Zahlung zuerst mit Paypal getätigt und dann zurückgezogen. Hierzulande wird gerne sofort eine kleine Anzahlung geleistet, der Rest wird später überwiesen - angeblich. Sehr weit verbreitet ist die Barzahlung, da mit ihr einige Vorteile einhergehen. Denn wenn das Geld auf dem Tisch liegt, können die Fahrzeugpapiere übergeben werden. Soweit die Idee. Doch bewährt hat sich: Geldübergaben nur mit der Bank!
Triff dich direkt in einer Bankfiliale. Folgendes solltest du dir damit ersparen:
- Nicht auf Falschgeld hereinfallen, sondern Käufer dazu auffordern Geld vor Ort abzuheben!
- Nicht alleine da stehen und von Komplizen des Käufers bestohlen werden!
Einige Alternativen zur direkten Auszahlung am Geldautomaten gibt es dennoch. So laufen zum Beispiel Bundesbankschecks nicht auf den Namen des Käufers, sondern auf den der Bank. So kommst du sicher an dein Geld, denn die Bank steht in diesem Fall für die Einlösung ein. Diese Art von Scheck bieten neben der Bundesbank auch einige Direktbanken an. Ob es zu dieser Zahlungsart kommt, hängt vom Käufer ab.
Hat der Käufer ein Smartphone, so kann er auch „Easy Car Pay” nutzen, das immerhin vom TÜV Saarland zertifiziert wurde. Zuerst wird das Geld vom Käufer auf ein deutsches Bankkonto überwiesen. Kurz darauf erhälst du eine SMS, die den Zahlungseingang bestätigt.
6. Fazit: Problemen aus dem Weg gehen und Auto mit unserer Hilfe verkaufen
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