1. Mit diesem Ablauf verkaufst Du Dein Auto privat
Der Gebrauchtwagenmarkt entwickelt sich von Jahr zu Jahr positiv. Laut Kraftfahrt-Bundesamt fanden im Jahr 2016 insgesamt 7,4 Millionen Besitzumschreibungen statt. Kaufinteressenten haben dabei eine große Auswahl von privat gehandelten Fahrzeugen. Um ein Auto privat zu verkaufen, ist ein Ablauf in fünf Schritten hilfreich! Dieser hilft das Auto bestmöglich zu vermarkten. So findest Du den passenden Käufer und verkaufst das Auto privat zum richtigen Preis.
Schritt 1: Autowert bestimmen
Noch bevor Du an ein Inserat denkst, stellst Du beim Autoverkauf an Privat den KFZ-Wert fest. Denn nur wenn die Verkaufsanzeige einen realistischen Preis aufweist, ist für einen erfolgreichen Autoverkauf gesorgt. Wird der Wert zu hoch angesetzt, zieht sich der private Autoverkauf in die Länge. Interessenten melden sich dann weniger zahlreich und schnell bei Dir. Zudem verliert das Auto in dieser Zeit weiter an Wert, was den Preis unter Umständen mindert.
Ein zu niedrig angesetzter Preis führt hingegen zu einer Vielzahl von Kaufinteressenten, doch verkaufst Du Dein Auto dann unter Wert. Nur mit dem richtigen Wert für Dein Fahrzeug verkaufst Du Dein Auto erfolgreich. Das heißt, dass Du den Ablauf des Privatverkaufs ohne zu viel Stress oder Feilschen um den Preis abwickelst.
Schritt 2: Was gehört in das Inserat: So findest Du den richtigen Käufer!
Der erste Eindruck zählt auch beim privaten Autoverkauf viel und Kaufinteressenten halten nach ansprechenden Fotos Ausschau. Verkaufsanzeigen mit unscharfen oder wenigen Fotos wirken sich negativ auf das Interesse potenzieller Käufer aus. Fotografiere Dein Auto also bei guten Lichtverhältnissen und mach Aufnahmen aus verschiedenen Blickwinkeln. Der Innenraum des Wagens wird zusammen mit allen wichtigen Ausstattungsmerkmalen aufgenommen. In den meisten Fällen empfiehlt es sich, eine Verkaufsanzeige online zu schalten. Dies ist in der Regel etwas ausführlicher als in den Printmedien möglich und Du erreichst damit eine große Gruppe von Käufern. Zudem kostet eine Anzeige online in der Regel kein Geld, sofern Du Dich nicht für zusätzliche Premiuminhalte entscheidest.
In der Verkaufsanzeige beschreibst Du zum Beispiel die Sonderausstattung oder das Zubehör des Autos, egal ob es sich um ein Autoradio oder um Ledersitze handelt. Ohne Ehrlichkeit ist bei einem Autoverkauf an Privat jedoch wenig zu erreichen. Denn nur wenn Du den allgemeinen Zustand des Autos richtig einschätzt und alle bekannten Mängel angibst, hat der Käufer eine Entscheidungsgrundlage zur Klärung der Frage, ob er das Fahrzeug erwerben will. Selbstverständlich steht in der Anzeige, ob das Auto ein Unfallfahrzeug ist. Genauso wird darin angegeben, wie viele Vorbesitzer Dein Auto hatte oder ob es nur auf Dich zugelassen wurde. Denn ein Fahrzeug aus erster Hand ist beliebt. Als zuverlässiger Verkäufer machst Du außerdem genaue Angaben dazu, wann Du telefonisch erreichbar bist.
Schritt 3: Privater Autoverkauf nur mit Probefahrt
Bevor die Probefahrt beginnt, untersuchst Du das Fahrzeug gründlich auf Beschädigungen. Natürlich gemeinsam mit dem Probefahrer, um spätere Diskussionen darüber im Vorfeld auszuräumen. Vom Probefahrer lässt Du Dir außerdem den Führerschein aushändigen. Auch füllst Du einen Vertrag aus, den der potenzielle Käufer und Du als Verkäufer unterschreiben. Diese Probefahrtvereinbarung enthält eine Haftungsvereinbarung, in welcher der Kaufinteressent bestätigt, dass er für einen Schaden, der während der Fahrt entsteht, haftet. Er übernimmt dabei zum Beispiel auch Bußgelder. Die Maßnahme, eine Testfahrt erst mit unterschriebener Probefahrtvereinbarung durchzuführen, sichert Dich somit finanziell ab.
Fahrzeug abmelden oder nicht
Gründe dafür:
- Bei einem Unfall besteht sonst das Risiko, dass die Schadenfreiheitsklasse erhöht wird; mit einer ordentlichen Probefahrtvereinbarung sicherst Du Dich ab!
- Mit der Abmeldung gehst Du finanziellen Forderungen auch nach dem Verkauf und der Überführung aus dem Weg; Strafzettel des Käufers sowie Steuerbescheide werden sonst weiterhin an Dich gerichtet.
Gründe dagegen:
- Das Auto darf dann nicht auf öffentlichem Grund abgestellt werden.
- Die Anmeldung eines Kurzzeitkennzeichens schreckt potenzielle Käufer womöglich ab, da dieses nur fünf Tage gültig ist und etwa 60 Euro kostet.
- Zusätzlich wird mit der Anmeldung des Kurzzeitkennzeichens ein neuer Versicherungsvertrag nötig, der nur Haftpflicht-Schutz bietet und Dich beziehungsweise den Käufer somit nicht gegen Diebstahl absichert.
Schritt 4: Der Kaufvertrag
Ein Autoverkauf an Privat schließt Du besser niemals mündlich, sondern immer mit einem schriftlichen Kaufvertrag ab. Es empfiehlt sich, eine Kaufvertrag-Vorlage zu benutzen. Achte darauf, einen Kaufvertrag für den privaten Autoverkauf zu verwenden. Dieser enthält eine Klausel, in der die gesetzliche Gewährleistung ausgeschlossen wird.

Achtung: Die Gewährleistung ausschließen! Es gibt keinen automatischen Gewährleistungsausschluss. Im Kaufvertrag muss die gesetzliche Sachmängelhaftung ausgeschlossen werden. Damit haftest Du nicht mehr für Mängel, wenn nachgewiesen wird, dass diese bereits bei der Fahrzeugübergabe bestanden haben. Die zweijährige Sachmängelhaftung schließt Du mit folgender Formulierung aus: „Das Fahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft.”
Schritt 5: Auto privat verkaufen: Die Geldübergabe
Beim privaten Autoverkauf hat sich oftmals die Bargeldzahlung als bewährtes Mittel gegen Betrug etabliert. Doch darf nicht unterschätzt werden, dass Du es hier mit großen Geldbeträgen zu tun bekommst. Eine Übergabe empfiehlt sich daher immer in einer Bank. Hier lässt sich direkt nachprüfen, ob die Scheine echt sind und somit kein Betrug vorliegt. Außerdem hast Du die Möglichkeit, den Betrag direkt auf Dein Konto einzuzahlen.
Als Verkäufer lässt Du Dich besser nicht auf Schecks ein. Diese sind nicht schnell zu überprüfen und sind möglicherweise nicht gedeckt. Im schlimmsten Fall erhältst Du damit keine Bezahlung für Dein Auto.
Wann der Verkauf erfolgreich abgeschlossen ist
Der Kaufvertrag ist unterschrieben. Der Kaufpreis ist in voller Höhe bei Dir eingegangen. Im Gegenzug hat der Käufer alle relevanten Papiere und die Schlüssel erhalten.
Das gehört ebenfalls zur Übergabe beim Privatverkauf:
- Die Abmeldebestätigung, falls das Auto abgemeldet wurde
- Die Zulassungbescheinigung Teil I (früher KFZ-Schein)
- Die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher KFZ-Brief)
- Die Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung, wenn das Auto älter als drei Jahre alt ist
- Eine Allgemeine Betriebserlaubnis (kurz ABE) für die Zubehörteile, die keinen Eintrag in den Zulassungsbescheinigungen haben
Wichtig ist zudem, dass Du die Zulassungsstelle und die Versicherung über den Autoverkauf informierst und erklärst, dass das Fahrzeug einen neuen Halter hat. Der neue Besitzer hat dann ein Sonderkündigungsrecht bei Deiner Versicherung, sofern der Vertrag mit der Versicherung noch besteht und Du Dein Auto nicht schon selbst abgemeldet hast.
2. Der Ablauf beim Schnell-Verkauf: Sofortangebot für Dein Auto!
Wir helfen Dir beim Verkauf Deines Autos: Wir kümmern uns um die Formalitäten des Autoverkaufs. Dazu zählt beispielsweise die Abmeldung Deines Gebrauchtwagens sowie die Ablösung einer möglichen Finanzierung. Dieser Service ist kostenlos für Dich!
Lass Dein Auto am besten noch heute von unseren KFZ-Experten in einer Filiale in Deiner Nähe begutachten. Sie stellen Dir nach der Begutachtung Deine verfügbaren Verkaufsoptionen vor. Buche jetzt Deinen persönlichen Termin und erfahre Deine Möglichkeiten!