Gebrauchtwagen-Leasing: die verschiedenen Vertragsmodelle

Viele Menschen entscheiden sich aufgrund des hohen Anschaffungspreises gegen den Kauf eines eigenen Autos. Eine gute Alternative stellt das Gebrauchtwagen-Leasing dar.

16.07.2018

Paar unterschreibt Vertrag für Gebrauchtwagen-Leasing
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Das Fahrzeug-Leasing wurde in früheren Tagen vor allem von Unternehmen genutzt. Mittlerweile nehmen immer mehr Privatpersonen Kraftfahrzeuge auf Zeit in Anspruch. Beim Gebrauchtwagen-Leasing fallen die monatlichen Gebühren in der Regel besonders niedrig aus. Allerdings existieren mit Restwert-Leasing, Kilometer-Leasing und Nullwert-Leasing verschiedene Leasing-Modelle, die sich in einigen Details voneinander unterscheiden.

Viele Verbraucher fragen sich daher, welches Vertragsmodell optimal für sie geeignet ist. Bei wirkaufendeinauto.de erfahren Sie, aus welchen Optionen Sie beim Gebrauchtwagen-Leasing wählen können und wie die einzelnen Möglichkeiten funktionieren. Wir zeigen Vor- und Nachteile der einzelnen Leasing-Arten auf. Zudem erläutern wir, welche Anforderungen für das Leasen eines Fahrzeugs an Privatpersonen und Unternehmen gestellt werden.

1. Restwert-Leasing: Lohnt sich bei Gebrauchtwagen eher nicht

Beim Restwert-Leasing ist die monatliche Rate vom kalkulierten Fahrzeugwert am Ende der Vertragslaufzeit abhängig. In die Berechnung des sogenannten Restwertes fließt beispielsweise der zu erwartende technische Zustand des Gebrauchtwagens ein. Jedoch werden mit der Situation am Gesamtmarkt und der gefahrenen Kilometerzahl auch weitere Faktoren mit einbezogen. Grundsätzlich gilt: Je höher der Restwert des Wagens geschätzt wird, desto niedriger fallen die Gebühren für diese Art des Gebrauchtwagen-Leasings aus.

Bei Vertragsbeginn ist hier eine Sonderzahlung zu tätigen. Vom Vertragsnehmer wird also erwartet, einen finanziellen Vorschuss zu leisten, um den Gebrauchtwagen zu leasen. Die Höhe fällt je nach Modell, Hersteller und Fahrzeugalter unterschiedlich aus. Handelt es sich zum Beispiel um einen relativ jungen Wagen mit hohem Anschaffungspreis, schlägt sich dies auch in der Sonderzahlung nieder.

Bedenken Sie, dass mit dem kalkulierten Restwert kein Kaufpreis gemeint ist. Für gewöhnlich werden Leasing-Wagen nicht verkauft. Ist ein Fahrzeugkauf gewünscht, empfiehlt sich eher ein Fahrzeugkredit. Es besteht zwar die Möglichkeit einer Sondervereinbarung mit dem Händler, allerdings auf eigenes Risiko. Sollte der Händler sein Geschäft aufgeben oder Insolvenz anmelden, entfällt die Kaufoption ohne Ersatz.

Was passiert, wenn der Restwert höher oder niedriger ausfällt?

Schätzt der Händler den Restwert zu hoch ein, profitieren Sie zwar während der Vertragslaufzeit von niedrigen monatlichen Kosten. Allerdings ist in diesem Fall vertraglich festgelegt, dass der Leasing-Nehmer beim Wertverlust die Differenz zu tragen hat. Die fällige Summe errechnet sich aus dem geschätzten Restwert und dem tatsächlichen Fahrzeugwert.

Fällt der Restwert höher als veranschlagt aus, verwertet die Leasing-Gesellschaft den Wagen selbst oder bietet Ihnen das Fahrzeug zum tatsächlichen und damit höheren Wert an.

Gebrauchtwagen-Leasing mit Restwertvertrag ist für den Verbraucher mit relativ hohen Risiken verbunden. Im schlimmsten Fall fordert der Händler bei der Rückgabe des Autos eine hohe Ausgleichszahlung. Daher ist dieses Vertragsmodell nur in den seltensten Fällen zu empfehlen.

Die GAP-Deckung ist eine Zusatzversicherung, die Sie im Falle eines Totalschadens oder eines Fahrzeugdiebstahls schützt. Ersetzt wird die Differenz aus dem Wiederbeschaffungswert des Wagens und seinem prognostizierten Restwert.

Verträge mit Andienungsrecht sind eine Sonderform

Auch bei einem Leasing-Vertrag mit Andienungsrecht wird der Restwert des Fahrzeugs als Grundlage für die Berechnung der monatlichen Gebühren herangezogen. Es gibt allerdings einen entscheidenden Unterschied: Findet der Händler keinen Käufer, kann er den Leasing-Nehmer zwingen, das Fahrzeug zu kaufen.

Die Höhe des Verkaufspreises ist in diesem Fall deckungsgleich mit dem kalkulierten Restwert. Liegt der Verkehrswert am Vertragsende über dem geschätzten Restwert, darf die Leasing-Gesellschaft sogar einen höheren Preis berechnen.

2. Kilometer-Leasing: Bei Gebrauchtwagen-Leasing am verbreitetsten

Entscheiden Sie sich für das Kilometer-Leasing, spielt der Restwert keine Rolle. Hier vereinbaren Sie mit Ihrem Vertragspartner, wie viele Kilometer Sie maximal während der Leasing-Dauer mit dem Gebrauchtwagen zurücklegen möchten. Beträgt die Vertragsdauer etwa drei Jahre, rechnet der Leasing-Anbieter zum Beispiel mit 30.000 Kilometern.

Das Kilometer-Leasing eignet sich damit vor allem für Autofahrer, die schon im Vorfeld ihre jährlich gefahrene Strecke abschätzen können. Auch hier ist oftmals eine Sonderzahlung nach Vertragsunterzeichnung fällig.

Was passiert, wenn ich zu viele Kilometer gefahren bin?

Für das Überschreiten der festgelegten Kilometerzahl gibt es eine einfache Regel: Jeder weitere gefahrene Kilometer wird dem Leasing-Nehmer in Rechnung gestellt. Bei einem Mittelklassewagen ist mit 10 bis 15 Cent pro Kilometer zu rechnen. Fahren Sie dagegen weniger, erhalten Sie bei vielen Vertragspartnern Geld zurück. Allerdings legt der Anbieter dafür in der Regel eine Höchstgrenze fest.

Da die Konditionen je nach Händler unterschiedlich ausfallen, lohnt sich ein Vergleich. So ist es ratsam, sich für die gleiche Vertragslaufzeit und Kilometerzahl verschiedene Angebote einzuholen. Achten Sie in diesem Zusammenhang vor allem auf die Kosten für Mehrkilometer. Zusätzlich sollten sich die Mehr- und Minderkilometersätze nicht voneinander unterscheiden. Für ein Auseinanderklaffen der beiden Sätze gibt es kein plausibles Argument. Fehlt eine Vereinbarung für Minderkilometer komplett – was ebenfalls vorkommen kann – erhalten Sie bei einer Kilometerunterschreitung kein Geld erstattet.

3. Nullwert-Leasing: Vorsicht vor versteckten Kosten

Der Begriff Nullwert-Leasing beziehungsweise Null-Leasing bezieht sich auf die hierbei nicht vorhandene Anzahlung. Dies klingt zunächst nach einem attraktiven Vorteil. Allerdings wurde dieses Vertragsmodell von Werbefachleuten entwickelt, um Kunden zu einem Vertragsabschluss zu motivieren. Oftmals schlägt sich die fehlende Sonderzahlung auf die Raten nieder, die dementsprechend hoch ausfallen. Das Null-Leasing ist daher eher eine Umverteilung der Kosten und meist keine wirkliche Ersparnis.

Das Nullwert-Leasing lohnt sich vor allem für Neuwagen. Mit einem gebrauchten Fahrzeug ist mit späteren Reparaturkosten und höheren Instandhaltungskosten zu rechnen. Da diese vom Verbraucher entrichtet werden, findet die Variante beim Gebrauchtwagen-Leasing kaum Anwendung.

4. Vor- und Nachteile der einzelnen Vertragsmodelle

Die verschiedenen Vertragsmodelle für das Gebrauchtwagen-Leasing und ihre Bedingungen miteinander zu vergleichen ist wegen ihrer Unterschiede im Detail nicht unbedingt einfach. Zur besseren Übersicht zeigen wir die Vor- und Nachteile der einzelnen Varianten in folgender Tabelle:

Restwert-Leasing:

  • Vorteil: oftmals niedrige monatliche Raten
  • Nachteil: Differenz bei Unterschreiten des Restwertes trägt der Leasing-Nehmer

Vertrag mit Andienungsrecht:

  • Vorteil: oftmals niedrige monatliche Raten
  • Nachteil: Verbraucher kann gegebenenfalls zum Autokauf gezwungen werden

Kilometer-Leasing:

  • Vorteil: transparentes Gebührenmodell, Kosten von Nutzung abhängig, oftmals Erstattung nicht benötigter Kilometer
  • Nachteil: manchmal klaffen Preise für Mehr- und Minderkilometer auseinander

Nullwert-Leasing:

  • Vorteil: keine Anzahlung, vorerst eingespartes Geld kann anderweitig verwendet werden
  • Nachteil: vergleichsweise hohe monatliche Raten

5. Die wichtigsten Voraussetzungen für das Gebrauchtwagen-Leasing

Wer einen Gebrauchtwagen leasen möchte, hat verschiedene Anforderungen zu erfüllen. Diese fallen bei Privatpersonen und Unternehmen ähnlich aus. Das Hauptkriterium stellt die Bonität dar.

Um die Kreditwürdigkeit einer Privatperson zu prüfen, erfolgt eine Auskunft über die Schufa. Eine weitere Voraussetzung ist meist ein regelmäßiges Einkommen in ausreichender Höhe. Teilweise hat der Leasing-Nehmer sogar zu beweisen, dass er die anfallenden Raten über die komplette Vertragsdauer zahlen kann. Am besten eignet sich dazu ein unbefristeter Arbeitsvertrag.

Bestehen hinsichtlich der Bonität Bedenken, ist es nicht zwangsläufig notwendig, auf das Gebrauchtwagen-Leasing verzichten. Es gibt einerseits die Möglichkeit, eine Kaution zu hinterlegen und andererseits die Option, einen Bürgen einzusetzen.

An Unternehmen werden ähnliche Anforderungen gestellt. Hier erfolgt die Bescheinigung der Kreditwürdigkeit über Kreditversicherer oder Auskunfteien wie Creditreform. Oftmals fordern die Leasing-Gesellschaften ebenso eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA). Zusätzlich muss der Geschäftsführer oder Inhaber beziehungsweise der Gesellschafter eine positive Schufa-Auskunft vorlegen.

6. Fazit: Gebrauchtwagen-Leasing eignet sich vorrangig für Unternehmen

Als vorteilhaft erweist sich das Gebrauchtwagen-Leasing vor allem für Geschäftsleute und Unternehmen. Diese haben die Möglichkeit, die Kosten steuerlich geltend zu machen. Privatleuten entstehen hingegen keine monetären Vorteile gegenüber einem Fahrzeugkredit.

Wollen Sie trotzdem ein gebrauchtes Auto leasen, bietet das Kilometer-Leasing die meisten Vorteile. Hier sind die Kosten vom Verbrauch abhängig. Mit einem Restwertvertrag entstehen unter Umständen am Ende der Vertragslaufzeit hohe Kosten, was für Verbraucher ein unberechenbares Risiko darstellt. Werden die bezüglich der Bonität geforderten Voraussetzungen nicht erbracht, bestehen mit dem Hinterlegen einer Kaution und dem Einsetzen eines Bürgen zwei Alternativen.