Straßenverkehrsamt Stendal

Kostenlose Fahrzeugbewertung in nur 2 Schritten

KFZ Zulassungsstelle Stendal

Adresse KFZ Zulassungsstelle:

KFZ-Zulassungsstelle Stendal

Tauentzienstr. 5
39576 Stendal

Tel.: (03931) 60-7533
Fax: (03931) 60-7830

Mail: strassenverkehrsamt@landkreis-stendal.de

Öffnungszeiten KFZ Zulassungsstelle:


Montag: 09.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr,
14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr,
14.00 - 17.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 11.00 Uhr
Samstag: geschlossen

Anfahrt zum Straßenverkehrsamt:

Mit dem Auto:

Von Westen:
Von Gardelegen B188 nach Stendal. Links auf Gardeleger Str., am Kreisverkehr auf Dahlener Str./Röxer Str., links in Erich Weinert Str./Kurt Schumacher Straße. Bei Scharnhorst Str. rechts abbiegen, links in Tauentzienstr. zum Straßenverkehrsamt Stendal.

Von Osten:
Von Rathenow B188 nach Stendal. Straßenverlauf über Tangermünder Str. folgen, in Grabenstr./Moltkestr. einbiegen. Scharnhorst Str. links ab, dann rechts in Tauentzienstr. zum Straßenverkehrsamt Stendal.

Von Norden:
Von Groß Schwechten B189 nach Stendal. Rechts in L16/Arneburger Str. abbiegen. Auf L15/Bismarckstr. einbiegen, Am Kreisverkehr auf Scharnhorst Str., dann rechts in Tauentzienstr. zum Straßenverkehrsamt Stendal.

Von Süden:
Von Lüderitz B189 nach Stendal. Straßenverlauf auf Gardeleger Str. folgen, am Kreisverkehr auf Dahlener Str./Röxer Str., links in Erich Weinert Str./Kurt Schumacher Straße. Bei Scharnhorst Str. rechts abbiegen, links in Tauentzienstr. zum Straßenverkehrsamt Stendal.


Öffentliche Verkehrsmittel:
  • RB (Bahnhof Stendal)


Wichtige Unterlagen für den Besuch bei der KFZ Zulassungsstelle

Für die Meldung eines KFZ bzw. die Beantragung eines Kennzeichens benötigst Du grundsätzlich

  • Personalausweis bzw. einen Reisepass mit Meldebescheinigung, Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder beglaubigter Kopie (bei Firmen), Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder beglaubigter Kopie (bei Vereinen), schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten (bei minderjährigen Fahrzeughaltern)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Dienstleistung Kosten je Dienstleistung weitere Unterlagen
Neuzulassung ab 27,00 €
(aufwandsabhängig)
  • Antrag Neuzulassung
  • SEPA-Einzugsermächtigung
Umschreibung mit Halterwechsel ab 27,00 €
(aufwandsabhängig)
  • Antrag Umschreibung mit Halterwechsel
  • ggf. Kennzeichenschilder (soweit eine Umkennzeichnung gewünscht wird)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
  • SEPA-Einzugsermächtigung
Umschreibung ohne Halterwechsel ab 27,00 €
(aufwandsabhängig)
  • Antrag Umschreibung ohne Halterwechsel
  • ggf. Kennzeichenschilder (soweit eine Umkennzeichnung gewünscht wird)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
Technische Änderung am KFZ ab 10,20 €
(aufwandsabhängig)
  • Gutachten des Sachverständigen über die technische Änderung
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
Außerbetriebsetzung ab 6,90 €
(aufwandsabhängig)
  • Kennzeichenschilder bzw. Kennzeichenschild bei einem Kraftrad
  • ggf. Verbleibs- oder Verwertungsnachweis
Wunschkennzeichen ab 10,20 €
+Reservierungskosten
(aufwandsabhängig)
  • Zulassungsantrag Wunschkennzeichen
  • bisherige(s) Kennzeichenschild/er
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
  • HU-Prüfbericht: die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt.
  • ggf. Ausdruck der Bestätigung der Internetreservierung
Kurzzeitkennzeichen ab 10,20 €
(aufwandsabhängig)
  • Zulassungsantrag für Kurzzeitkennzeichen

(nach GebOSt, Anlage 1 (zu § 1), Stand 01.06.2017; keine Gewährleistung auf die Richtigkeit der Preise im örtlichen Straßenverkehrsamt)


KFZ Zulassungsstelle Stendal

Adresse Führerscheinstelle:

Führerscheinstelle Stendal

Tauentzienstr. 5
39576 Stendal

Tel.: (03931) 60-7533
Fax: (03931) 60-7830

Mail: strassenverkehrsamt@landkreis-stendal.de

Öffnungszeiten Führerscheinstelle:


Montag: 09.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr,
14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr,
14.00 - 17.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 11.00 Uhr
Samstag: geschlossen

Anfahrt zum Straßenverkehrsamt:

Mit dem Auto:

Von Westen:
Von Gardelegen B188 nach Stendal. Links auf Gardeleger Str., am Kreisverkehr auf Dahlener Str./Röxer Str., links in Erich Weinert Str./Kurt Schumacher Straße. Bei Scharnhorst Str. rechts abbiegen, links in Tauentzienstr. zum Straßenverkehrsamt Stendal.

Von Osten:
Von Rathenow B188 nach Stendal. Straßenverlauf über Tangermünder Str. folgen, in Grabenstr./Moltkestr. einbiegen. Scharnhorst Str. links ab, dann rechts in Tauentzienstr. zum Straßenverkehrsamt Stendal.

Von Norden:
Von Groß Schwechten B189 nach Stendal. Rechts in L16/Arneburger Str. abbiegen. Auf L15/Bismarckstr. einbiegen, Am Kreisverkehr auf Scharnhorst Str., dann rechts in Tauentzienstr. zum Straßenverkehrsamt Stendal.

Von Süden:
Von Lüderitz B189 nach Stendal. Straßenverlauf auf Gardeleger Str. folgen, am Kreisverkehr auf Dahlener Str./Röxer Str., links in Erich Weinert Str./Kurt Schumacher Straße. Bei Scharnhorst Str. rechts abbiegen, links in Tauentzienstr. zum Straßenverkehrsamt Stendal.


Öffentliche Verkehrsmittel:
  • RB (Bahnhof Stendal)

Weitere Städte mit dem KFZ Kennzeichen SDL, HV, OBG in der Nähe der Führerscheinstelle: Tangermünde, Havelberg, Bismark

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