Straßenverkehrsamt Werdau

Kostenlose Fahrzeugbewertung in nur 2 Schritten


KFZ Zulassungsstelle Werdau

Adresse KFZ Zulassungsstelle:

KFZ-Zulassungsstelle Werdau

Königswalder Straße 18
08412 Werdau

Tel.: (03754) 4022- 4336
Fax: (03754) 4022- 4349

Mail: kfz@landkreis-zwickau.de

Öffnungszeiten KFZ Zulassungsstelle:


Montag: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Samstag: geschlossen

Anfahrt zum Straßenverkehrsamt:

Mit dem Auto:

Von Westen:
Ronneburger Str./B175 nach Osten 1,7 km fahren. Links abbiegen auf Zwickauer Str./B175. Zweite Abzweigung links nehmen, um auf Königswalder Str. zu wechseln. Das Straßenverkehrsamt befindet sich auf der rechten Seite.

Von Osten:
Sorge/B175 nach Westen 3,0 km fahren. Rechts abbiegen auf Königswalder Str. Das Straßenverkehrsamt befindet sich auf der rechten Seite.

Von Norden:
Crimmitschauer Str. nach Südosten 2,8 km fahren. Links abbiegen auf Zum Sternpl./B175. Nach 500 m links abbiegen auf Zwickauer Str./B175. Zweite Abzweigung links nehmen, um auf Königswalder Str. zu wechseln. Das Straßenverkehrsamt befindet sich auf der rechten Seite.

Von Süden:
Greizer Str. nach Norden Richtung Rathenaustraße. Weiter auf Plauensche Str. Links abbiegen auf August-Bebel-Straße. Rechts abbiegen auf Zwickauer Str. Leicht links fahren, um auf Zwickauer Str. zu bleiben. Rechts abbiegen auf Zwickauer Str./B175. Zweite Abzweigung links nehmen, um auf Königswalder Str. zu wechseln. Das Straßenverkehrsamt befindet sich auf der rechten Seite.


Öffentliche Verkehrsmittel:
  • S-Bahn S5


Wichtige Unterlagen für den Besuch bei der KFZ Zulassungsstelle

Für die Meldung eines KFZ bzw. die Beantragung eines Kennzeichens benötigst Du grundsätzlich

  • Personalausweis bzw. einen Reisepass mit Meldebescheinigung, Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder beglaubigter Kopie (bei Firmen), Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder beglaubigter Kopie (bei Vereinen), schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten (bei minderjährigen Fahrzeughaltern)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Dienstleistung Kosten je Dienstleistung weitere Unterlagen
Neuzulassung ab 27,00 €
(aufwandsabhängig)
  • Antrag Neuzulassung
  • SEPA-Einzugsermächtigung
Umschreibung mit Halterwechsel ab 27,00 €
(aufwandsabhängig)
  • Antrag Umschreibung mit Halterwechsel
  • ggf. Kennzeichenschilder (soweit eine Umkennzeichnung gewünscht wird)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
  • SEPA-Einzugsermächtigung
Umschreibung ohne Halterwechsel ab 27,00 €
(aufwandsabhängig)
  • Antrag Umschreibung ohne Halterwechsel
  • ggf. Kennzeichenschilder (soweit eine Umkennzeichnung gewünscht wird)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
Technische Änderung am KFZ ab 11,70 €
(aufwandsabhängig)
  • Gutachten des Sachverständigen über die technische Änderung
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
Außerbetriebsetzung ab 7,70 €
(aufwandsabhängig)
  • Kennzeichenschilder bzw. Kennzeichenschild bei einem Kraftrad
  • ggf. Verbleibs- oder Verwertungsnachweis
Wunschkennzeichen ab 10,20 €
+Reservierungskosten
(aufwandsabhängig)
  • Zulassungsantrag Wunschkennzeichen
  • bisherige(s) Kennzeichenschild/er
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
  • HU-Prüfbericht: die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt.
  • ggf. Ausdruck der Bestätigung der Internetreservierung
Kurzzeitkennzeichen ab 13,10 €
(aufwandsabhängig)
  • Zulassungsantrag für Kurzzeitkennzeichen

(nach GebOSt, Anlage 1 (zu § 1), Stand 01.06.2017; keine Gewährleistung auf die Richtigkeit der Preise im örtlichen Straßenverkehrsamt)


KFZ Zulassungsstelle Glauchau

Adresse Führerscheinstelle:

Führerscheinstelle Glauchau

Gerhart-Hauptmann-Weg 2
08362 Glauchau

Tel.: (03754) 4022- 4329
Fax: -

Mail: strassenverkehrsamt@landkreis-zwickau.de

Öffnungszeiten Führerscheinstelle:


Montag: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Samstag: geschlossen

Anfahrt zum Straßenverkehrsamt:

Mit dem Auto:

Von Westen:
Zwickauer Str./ B175 Richtung Osten bis Auestr. Im Kreisverkehr 3. Ausfahrt (Güterbahnhofstr.) nehmen. Rechts abbiegen auf Bahnhofstraße. Weiter auf Otto-Schimmel-Straße. Links fahren auf Scherbergpl. Das Straßenverkehrsamt befindet sich auf der rechten Seite.

Von Osten:
A4 bis B175 4,5 km folgen, auf A4 Ausfahrt 64-Glauchau-Ost nehmen. Rechts abbiegen auf B175. Nach 1,4 km links fahren auf S252. Weiter auf Albanstraße. Erste Abzweigung rechts nehmen, um auf Rosa-Luxemburg-Straße zu wechseln. Weiter auf Bahnhofspl. Dann auf Otto-Schimmel-Straße. Links abbiegen auf Scherbergpl. Das Straßenverkehrsamt befindet sich auf der linken Seite.

Von Norden:
Glauchauer Str./B175 4,9 km nach Südwesten folgen. Links abbiegen auf S252. Nach 800 m rechts fahren auf Albanstraße. Erste Abzweigung rechts nehmen, um auf Rosa-Luxemburg-Straße zu wechseln. Weiter auf Bahnhofspl. Dann Otto-Schimmel-Straße nehmen. Links abbiegen auf Scherbergpl. Das Straßenverkehrsamt befindet sich auf der linken Seite.

Von Süden:
Lungwitztalstraße nach Norden Richtung Bergstraße 2,1 km fahren. Links abbiegen auf Albanstraße. Erste Abzweigung rechts nehmen, um auf Rosa-Luxemburg-Straße zu wechseln. Weiter auf Bahnhofspl. Dann Otto-Schimmel-Straße nehmen. Links abbiegen auf Scherbergpl. Das Straßenverkehrsamt befindet sich auf der linken Seite.


Öffentliche Verkehrsmittel:
  • S-Bahn RB

Weitere Bezirke mit dem KFZ Kennzeichen Z, GC, HOT, WDA in der Nähe der Führerscheinstelle: Albersthal, Ebersbach, Gesau

wirkaufendeinauto.de bietet Dir einen privaten Service zur Suche des nächstliegenden Straßenverkehrsamt in Deiner Nähe. Es bestehen keine Verbindungen zu kommunalen Behörden wie KFZ Zulassungsstelle bzw. Führerscheinstelle.

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