Bürgergeld-Antrag: Auto-Wert angeben?

Beim Antrag auf Bürgergeld darf der Auto-Wert nur innerhalb einer bestimmten Grenze liegen. Deshalb solltest du möglichst genau wissen, wie viel dein Auto im Moment wert ist.

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Wer einen Antrag auf Bürgergeld stellt, wird mit Freibeträgen auf Einkommen und Vermögen konfrontiert. Wie alle Vermögensteile werden auch Autos für die Berechnung von Bürgergeld-Leistungen einbezogen.

Beim Antrag auf Bürgergeld musst du den Auto-Wert nur dann angeben, wenn er aktuell mehr als 15.000 Euro beträgt. Aber selbst, wenn der Auto-Wert diesen Freibetrag übersteigt, musst du es nicht unbedingt verkaufen. Was du beachten musst, verraten wir dir hier. Kleiner Tipp, falls du nicht weißt, wie viel dein Auto wert ist: Als größter Autohändler Deutschlands und Europas führen wir professionelle Autobewertungen durch – online.

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1. Muss ich beim Bürgergeld den Auto-Wert angeben?

Das Bürgergeld ist eine Sozialleistung des deutschen Staates, um Bürgern ein „menschenwürdiges Existenzminimum“ zu sichern, die das nicht aus eigener Kraft können. Es richtet sich vor allem an erwerbsfähige Menschen, die schon länger arbeitslos sind und nichts oder nur wenig „auf der hohen Kante“ haben. Eingeführt wurde es am 1. Januar 2023 als Nachfolger des „Arbeitslosengeldes II“, weitaus besser bekannt als „Hartz 4“, das 17 Jahre lang in Kraft war. Zusätzlich löst es auch das „Sozialgeld“ ab. Die Gewährung von Bürgergeld geht Hand in Hand mit der Unterstützung der Betreffenden bei der Arbeitssuche und Weiterbildung durch das Jobcenter.

Wenn du Bürgergeld beantragen willst, musst du das Jobcenter über jedes Auto im Haushalt informieren. Den Auto-Wert konkret anzugeben, ist nicht zwingend notwendig. Aber wenn du beim Jobcenter dein Auto nicht angegeben hast, hast du ein Problem.

Grundsätzlich darf jede erwerbsfähige Person in einem Haushalt (der Gesetzgeber nennt das „Bedarfsgemeinschaft“) einen Pkw besitzen. Denn ein eigenes Auto bietet die Möglichkeit, eine Arbeitsstelle anzunehmen, die mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nur schwer zu erreichen ist. Außerdem kommen so auch Arbeitsstellen infrage, für die ein eigener Pkw dringend notwendig ist. Nachlesen kannst du das im Bürgergeld-Gesetz.

Wichtig ist laut Artikel (1), dass es sich um ein „angemessenes Kraftfahrzeug“ handelt. Das Auto muss also einen angemessenen Wert haben. Die gute Nachricht: Das Jobcenter verhält sich fair gegenüber dir als Antragsteller auf Bürgergeld. Wenn du erklärst, dass der Wert deines Autos angemessen ist, vertraut dir das Jobcenter in der Regel. Wörtlich heißt es hierzu in der entsprechenden Verwaltungsvorschrift: „Die Angemessenheit wird vermutet, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller dies im Antrag (Selbstauskunft Anlage VM) erklärt.“

2. Wie viel darf dein Auto wert sein?

Nun fragt sich, wie denn so ein „angemessener Wert“ definiert ist. Das ist klar geregelt.

Empfänger von Bürgergeld dürfen ein Auto besitzen, das bis zu 15.000 Euro wert ist. In diesem Fall wird beim Antrag auf Bürgergeld der Auto-Wert nicht zum Vermögen hinzugerechnet.

Das geht aus dem Antragsformular VM hervor, das du ausfüllen musst, wenn du deinen Antrag auf Bürgergeld stellst.

Laut dem Formular VM musst du einen Pkw nur dann als Vermögen angeben, wenn du beim Verkauf mehr als 15.000 Euro dafür bekämst.

Damit hat sich deine Situation als Antragsteller wesentlich verbessert. Denn zu Hartz-4-Zeiten durfte dein Auto nur höchstens 7.500 Euro wert sein, um nicht zum Vermögen gerechnet zu werden.

Was, wenn dein Auto über dem Freibetrag liegt?

Ist dein Auto mehr als 15.000 Euro wert? Keine Panik. Es kann sein, dass das Jobcenter deinen Wagen trotzdem als angemessen anerkennt. Zum Beispiel, wenn du viele Kinder hast und daher einen Siebensitzer brauchst, der nun mal nicht ganz billig ist. Oder wenn du ein Handicap hast, das zum Beispiel ein Auto mit genug Platz für einen Rollstuhl verlangt.

Und wenn dein Auto nicht als angemessen eingestuft wird? Musst du es trotzdem nicht unbedingt verkaufen. Hält sich dein Auto-Wert noch in Grenzen und du hast kein Vermögen von mehr als 10.000 Euro gespart, kann es dennoch sein, dass das Jobcenter dein Auto nicht aufs Vermögen anrechnet. Das Jobcenter betrachtet bei Zweifelsfällen immer die persönliche Gesamtsituation.

Wenn allerdings das Jobcenter zu dem Schluss kommt, dass dein Auto beim besten Willen nicht angemessen ist, zählt es mit zum Vermögen. Das Jobcenter rechnet dann den Betrag, der über 15.000 Euro liegt, auf den Vermögensfreibetrag an. Dann empfiehlt es sich, dein Auto zu verkaufen. Eine sichere, stressfreie Möglichkeit liegt direkt vor dir: hier auf wirkaufendeinauto.de.

Faustregel: Wenn dein gesamtes verwertbares Vermögen minus 15.000 Euro für ein Auto immer noch mehr ist als der Vermögensfreibetrag, bekommst du kein Bürgergeld.

Wie hoch ist der Vermögensfreibetrag?

Das Wichtigste hierzu: Es wird immer eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft betrachtet – ein Haushalt, wenn du so willst. Im ersten Jahr, in dem du Bürgergeld beziehst – dem „Karenzjahr“ – darfst du als erste „leistungsberechtigte Person“ ein Gesamtvermögen von bis zu 40.000 Euro besitzen. Für jede weitere Person darfst du noch 15.000 Euro hinzuaddieren. Die Summe ergibt euer sogenanntes Schonvermögen, das nicht angetastet werden darf – also den Vermögensfreibetrag.

Ab dem zweiten Jahr Bürgergeld sinkt das Schonvermögen: Jetzt darf jeder von euch, auch du als „Erster“, nur noch maximal 15.000 Euro haben.

Dass zwei erwerbsfähige Personen in einem Haushalt je einen Antrag auf Bürgergeld stellen, ist nicht vorgesehen. Es wird immer die „Bedarfsgemeinschaft“ betrachtet. Einer – in dem Fall du – gibst alle zu deiner Gemeinschaft gehörenden Personen und Vermögenswerte an. Und jedes erwerbsfähige Mitglied der Gemeinschaft – salopp ausgedrückt: Jeder bei dir zu Hause, der arbeiten kann und damit Geld verdienen darf –, hat das Recht auf ein angemessenes Auto.

Zwei Bürgergeld-Empfänger im selben Haushalt dürfen zwei Pkws im Wert von jeweils maximal 15.000 Euro besitzen. Ihr dürft aber nicht ein Auto gemeinsam nutzen, das einen höheren Wert als 15.000 Euro aufweist.

„Darf ich bei Hartz 4 ein Auto besitzen?“ Falls du dich das fragst, hier die Info: Hartz 4, offiziell „Arbeitslosengeld II“, gibt es seit 1. Januar 2023 nicht mehr. Es wurde abgelöst vom Bürgergeld

Oft erreicht uns auch die Frage: „Was, wenn ich beim Antrag auf Hartz 4 der Auto-Halter bin, aber nicht der Eigentümer?“ Laut Einschätzung von Rechtsanwälten sollte das Auto beim Antrag auf Bürgergeld in dem Fall keine Probleme machen. Schließlich hast du vom Wert des Autos nichts, solange du nur der Halter bist. Du könntest also ein Auto von einem guten Bekannten, der nicht mit dir in einem Haushalt lebt, über einen längeren Zeitraum leihen. Solange der Bekannte laut Zulassungsbescheinigung Teil II Eigentümer bleibt, wird der Wert des Autos bei ihm verbucht – natürlich hat er auch das Recht, das Auto jederzeit zu verkaufen. Du musst dich allerdings als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I eintragen lassen.

Was, wenn du falsche Angaben machst?

Das Jobcenter vertraut zwar grundsätzlich deiner Aussage. Sieht es aber einen Grund, daran zu zweifeln, darf es „unplausible Angaben“ prüfen. Wenn du also ein Auto besitzt, das allein schon von der Marke oder Modellbezeichnung her teuer klingt: Lass besser den aktuellen Verkaufswert von Fachleuten ermitteln.

Andererseits kann es sein, dass ein Wagen, den du vor drei Jahren neu für 30.000 Euro gekauft hast, jetzt nur noch knapp 15.000 Euro wert ist und somit unter den Freibetrag fällt. Aber der Wertverlust hängt von vielen Faktoren ab; auch in diesem Fall solltest du dein Auto professionell bewerten lassen.

Wieder anders sieht es aus, wenn dein Auto zwar sehr alt ist, es sich aber um ein Liebhaberstück handelt. Für Oldtimer-Schätzchen sind Fans bereit, hohe Summen zu bezahlen. Wenn du so etwas in der Garage hast: Lass den Wert lieber von Experten bestimmen.

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3. Das ist bei der Bewertung für den Bürgergeld-Antrag zu beachten

Um beim Antrag auf Bürgergeld den Auto-Wert richtig einschätzen zu können, brauchst du eine verlässliche Autobewertung. Noch mal zur Sicherheit: Hier darfst du nicht den Geldbetrag nehmen, den du selbst beim Kauf bezahlt hast. Es geht um das, was du jetzt noch für deinen Wagen auf dem Markt bekommen könntest.

Aber wie willst du das feststellen? Ein Tipp: Schau ins Internet. Da gibt es verschiedene Portale, um den Restwert zu ermitteln. Aber Achtung: Die Bewertung kann kostenpflichtig sein, das möchtest du in deiner Lage bestimmt vermeiden. Und bei vielen Anbietern weißt du nicht genau, ob bei der Wertermittlung wirklich Profis am Werk sind und inwieweit der angegebene Betrag überall gültig ist.

Die Entscheidung darüber, ob eine Wertermittlung für den Anspruch auf Bürgergeld akzeptabel ist, liegt beim Jobcenter. Sollte in kniffligen Fällen die von dir eingereichte Bewertung nicht ausreichen, muss ein Wertgutachten bei einem Sachverständigen in Auftrag gegeben werden. Dieses ist kostenintensiv für den Antragsteller und wird nicht durch das Jobcenter bezahlt.

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Willst du beim Antrag auf Bürgergeld den Auto-Wert wissen, nutze am besten die kostenlose Autobewertung von wirkaufendeinauto.de. Gib einfach deine Autodaten online ein. Unsere Experten ermitteln dann den Wert deines Autos und wir senden dir den endgültigen Kaufpreis per E-Mail zu.

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Und wenn dein Auto-Wert als zu hoch fürs Bürgergeld eingestuft wird? Dann verkaufe dein Auto einfach an uns. Vier Tage lang garantieren wir dir den genannten Kaufpreis. Und wir kümmern uns um alle weiteren Formalitäten des Autoverkaufs. Entspannter und sicherer geht’s nicht.

Häufig gestellte Fragen

F: Welchen Wert darf mein Auto bei Bürgergeld haben?

A: Wenn du Bürgergeld bekommen willst, darfst du ein Auto besitzen, für das du höchstens 15.000 Euro bekämst, wenn du es jetzt verkaufen würdest. Dabei reicht es, in der „Anlage VM“ deines Antrags anzugeben, wie viele Kraftfahrzeuge zu deinem Haushalt gehören. Nur wenn ein Fahrzeug mehr wert ist als 15.000 Euro, musst du zusätzlich angeben, wem es gehört und welchen aktuellen Wert es hat. Dann wird der Teil des Wertes, der über die 15.000 Euro hinausgeht, auf dein Vermögen angerechnet. Es gibt aber Sonderfälle, bei denen auch teurere Autos kein Hindernis fürs Bürgergeld darstellen. Hierüber entscheidet das Jobcenter im Einzelfall.

F: Kann man Bürgergeld beziehen und ein Auto haben?

A: Ja. Auch als Empfänger von Bürgergeld darfst du ein Auto besitzen. Schließlich kann dies nötig sein, damit du zur Arbeitsstelle kommst – oder manchmal auch, damit du den Job überhaupt ausüben kannst. Das Auto muss allerdings „angemessen“ sein, d.h. es darf aktuell nicht mehr als 15.000 Euro wert sein.

F: Wie teuer darf ein Auto für das Jobcenter sein?

A: Du möchtest Bürgergeld beantragen und fragst dich, ob dein Auto dafür zu teuer ist? Wenn es im Moment höchstens 15.000 Euro wert ist, gibt das Jobcenter auf jeden Fall grünes Licht. Liegt der Wert darüber, kann alles, was zu viel ist, auf dein Vermögen angerechnet werden. Ist dies insgesamt zu hoch, bekommst du kein Bürgergeld. Aber in vielen Fällen darf das Auto trotzdem ein bisschen teurer sein, z.B. wenn du eine große Familie hast oder sonst kein Vermögen im „Sparschwein“. Das entscheidet das jeweilige Jobcenter.

F: Was bedeutet „angemessenes Auto“?

A: Wenn du Bürgergeld beantragst, darfst du ein „angemessenes Auto“ besitzen. Das bedeutet als Faustregel, dass dein Auto aktuell bis zu 15.000 Euro wert sein darf. Praktisch: Es genügt in der Regel, im Antrag zu erklären, dass dein Auto angemessen ist, und man glaubt dir in den meisten Fällen. „Die Angemessenheit wird vermutet“, wie es in einer Vorschrift der Bundesagentur für Arbeit heißt. Kommen aber Zweifel auf, kann das Jobcenter deine Angaben prüfen. In einigen Fällen kann aber auch ein teureres Auto als angemessen gelten, etwa wenn du eine große Familie hast, behindert bist oder sonst kein Vermögen hast. Wenn du es genau wissen willst, wende dich an dein Jobcenter. Es betrachtet deine Gesamtsituation und entscheidet daraufhin.



Wie unsere Kunden unseren Service bewerten

Ich habe nun zum zweiten Mal mein Fahrzeug über euch verkauft. War wie immer sehr zufrieden. Alles ging reibungslos über die Bühne. Ich kann’s nur weiter empfehlen. Danke für den tollen Service.
Josef B. | Ulm-Senden | Opel Insignia 2018 04.04.2023
Nach der Eingabe der FahrzeugDaten, der genauen Zustandsbeschreibung und detailierter Fotos bekam ich innerhalb einer Minute ein Preisangebot. Termin zur Begutachtung vereinbart. Nach ca einer Stunde hat der Prüfer meine Angaben bestätigt und der Verkauf wurde schriftlich fixiert. Das Fahrzeug wurde sogleich übergeben. Am nächsten Nachmittag war das Geld auf meinem Konto und zwei Tage später die Abmeldebescheinigung in der mail. Das hat alles hervorragend funktioniert, ohne Kosten für Verkaufsanzeigen, ohne nervige Verkaufsverhandlungen. Alles seriös und vertrauensvoll. Ich empfehle wkda.de gerne weiter.
Christof N. | Mülheim­-Kärlich | Mercedes-Benz Sprinter 2007 16.01.2023
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Andrea W. | Zwickau | Skoda Roomster 2007 01.05.2022
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