Straßenverkehrsamt Dietzenbach

Kostenlose Fahrzeugbewertung in nur 2 Schritten

KFZ Zulassungsstelle Dietzenbach

Adresse KFZ Zulassungsstelle:

KFZ-Zulassungsstelle Dietzenbach

Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach

Tel.: (06074) 8180-0
Fax: (06074) 8180-1911

Mail: zulassungsbehoerde@kreis-offenbach.de

Öffnungszeiten KFZ Zulassungsstelle:


Montag: 07.30 - 16.00 Uhr
Dienstag: 07.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 13.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag: 07.30 - 16.00 Uhr
Freitag: 07.30 - 13.30 Uhr
Samstag: geschlossen

Anfahrt zum Straßenverkehrsamt:

Mit dem Auto:

Von Westen:
Velizystraße/B459 nach Südosten Richtung Offenbacher Str. 1,0 km fahren. Links abbiegen auf Theodor-Heuss-Ring. Nochmal links, Werner-Hilpert-Straße. Das Straßenverkehrsamt Dietzenbach befindet sich auf der linken Seite.

Von Osten:
Velizystraße/B459 nach Westen Richtung Gottlieb-Daimler-Straße 1,2 km folgen. Rechts abbiegen, Theodor-Heuss-Ring. Dann links fahren auf Werner-Hilpert-Straße. Nochmal links abbiegen. Das Straßenverkehrsamt Dietzenbach befindet sich auf der linken Seite.

Von Norden:
Dietzenbacher Str. nach Süden Richtung Hainerweg 1,2 km fahren. Weiter 2,9 km L3001. Im Kreisverkehr dritte Ausfahrt (Theodor-Heuss-Ring). Rechts abbiegen auf Werner-Hilpert-Straße bleiben. Das Straßenverkehrsamt Dietzenbach befindet sich auf der linken Seite.

Von Süden:
Nach Norden Richtung Rodgaustraße starten. Links abbiegen, Rodgaustraße. Im Kreisverkehr erste Ausfahrt (Laufacher Str.). Weiter Brückwiesenweg. Rechts, Idsteiner Str. Weiter, Theodor-Heuss-Ring. Links fahren, auf Werner-Hilpert-Straße bleiben. Das Straßenverkehrsamt Dietzenbach befindet sich auf der linken Seite.


Öffentliche Verkehrsmittel:
  • S-Bahn S2

Wichtige Unterlagen für den Besuch bei der KFZ Zulassungsstelle

Für die Meldung eines KFZ bzw. die Beantragung eines Kennzeichens benötigst Du grundsätzlich

  • Personalausweis bzw. einen Reisepass mit Meldebescheinigung, Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder beglaubigter Kopie (bei Firmen), Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder beglaubigter Kopie (bei Vereinen), schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten (bei minderjährigen Fahrzeughaltern)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Dienstleistung Kosten je Dienstleistung weitere Unterlagen
Neuzulassung ab 26,30 €
(aufwandsabhängig)
  • Antrag Neuzulassung
  • SEPA-Einzugsermächtigung
Umschreibung mit Halterwechsel ab 26,30 €
(aufwandsabhängig)
  • Antrag Umschreibung mit Halterwechsel
  • ggf. Kennzeichenschilder (soweit eine Umkennzeichnung gewünscht wird)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
  • SEPA-Einzugsermächtigung
Umschreibung ohne Halterwechsel ab 26,30 €
(aufwandsabhängig)
  • Antrag Umschreibung ohne Halterwechsel
  • ggf. Kennzeichenschilder (soweit eine Umkennzeichnung gewünscht wird)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
Technische Änderung am KFZ ab 10,90 €
(aufwandsabhängig)
  • Gutachten des Sachverständigen über die technische Änderung
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
Stilllegung ab 5,10 €
(aufwandsabhängig)
  • Kennzeichenschilder bzw. Kennzeichenschild bei einem Kraftrad
  • ggf. Verbleibs- oder Verwertungsnachweis
Abmeldung ab 5,10 €
(aufwandsabhängig)
  • Kennzeichenschilder bzw. Kennzeichenschild bei einem Kraftrad
  • ggf. Verbleibs- oder Verwertungsnachweis
Wunschkennzeichen ab 10,20 €
+Reservierungskosten
(aufwandsabhängig)
  • Zulassungsantrag Wunschkennzeichen
  • bisherige(s) Kennzeichenschild/er
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
  • HU-Prüfbericht: die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt.
  • ggf. Ausdruck der Bestätigung der Internetreservierung
Kurzzeitkennzeichen ab 10,20 €
(aufwandsabhängig)
  • Zulassungsantrag für Kurzzeitkennzeichen

(nach GebOSt, Anlage 1 (zu § 1), Stand 01.05.2014; keine Gewährleistung auf die Richtigkeit der Preise im örtlichen Straßenverkehrsamt)


KFZ Zulassungsstelle Dietzenbach

Adresse Führerscheinstelle:

Führerscheinstelle Dietzenbach

Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach

Tel.: (06074) 8180-0
Fax: (06074) 8180-1918

Mail: fahrerlaubnis@kreis-offenbach.de

Öffnungszeiten Führerscheinstelle:


Montag: 07.30 - 16.00 Uhr
Dienstag: 07.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 13.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag: 07.30 - 16.00 Uhr
Freitag: 07.30 - 13.30 Uhr
Samstag: geschlossen

Anfahrt zum Straßenverkehrsamt:

Mit dem Auto:

Von Westen:
Velizystraße/B459 nach Südosten Richtung Offenbacher Str. 1,0 km fahren. Links abbiegen auf Theodor-Heuss-Ring. Nochmal links, Werner-Hilpert-Straße. Das Straßenverkehrsamt Dietzenbach befindet sich auf der linken Seite.

Von Osten:
Velizystraße/B459 nach Westen Richtung Gottlieb-Daimler-Straße 1,2 km folgen. Rechts abbiegen, Theodor-Heuss-Ring. Dann links fahren auf Werner-Hilpert-Straße. Nochmal links abbiegen. Das Straßenverkehrsamt Dietzenbach befindet sich auf der linken Seite.

Von Norden:
Dietzenbacher Str. nach Süden Richtung Hainerweg 1,2 km fahren. Weiter 2,9 km L3001. Im Kreisverkehr dritte Ausfahrt (Theodor-Heuss-Ring). Rechts abbiegen auf Werner-Hilpert-Straße bleiben. Das Straßenverkehrsamt Dietzenbach befindet sich auf der linken Seite.

Von Süden:
Nach Norden Richtung Rodgaustraße starten. Links abbiegen, Rodgaustraße. Im Kreisverkehr erste Ausfahrt (Laufacher Str.). Weiter Brückwiesenweg. Rechts, Idsteiner Str. Weiter, Theodor-Heuss-Ring. Links fahren, auf Werner-Hilpert-Straße bleiben. Das Straßenverkehrsamt Dietzenbach befindet sich auf der linken Seite.


Öffentliche Verkehrsmittel:
  • S-Bahn S2

Weitere Städte mit dem KFZ Kennzeichen OF in der Nähe der Führerscheinstelle: Offenbach, Langen, Seligenstadt

wirkaufendeinauto.de bietet Dir einen privaten Service zur Suche des nächstliegenden Straßenverkehrsamt in Deiner Nähe. Es bestehen keine Verbindungen zu kommunalen Behörden wie KFZ Zulassungsstelle bzw. Führerscheinstelle.

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