Straßenverkehrsamt Neunkirchen

Kostenlose Fahrzeugbewertung in nur 2 Schritten

KFZ Zulassungsstelle Neunkirchen

Adresse KFZ Zulassungsstelle:

KFZ-Zulassungsstelle Neunkirchen

Saarbrücker Str. 1
66538 Neunkirchen

Tel.: (06824) 906-7011
Fax: (06824) 906-7050

Mail: kfz@landkreis-neunkirchen.de

Öffnungszeiten KFZ Zulassungsstelle:


Montag: 07.30 - 15.00 Uhr
Dienstag: 07.30 - 15.00 Uhr
Mittwoch: 07.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 07.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 07.30 - 12.30 Uhr
Samstag: geschlossen

Anfahrt zum Straßenverkehrsamt:

Mit dem Auto:

Von Westen:
Von Schiffweiler L129/Kreisstr./Redener Str. nach Neunkirchen. Am Kreisverkehr rechts in L125/Königsbahnstr. einbiegen, dann links in Saarbrücker Str. zum Straßenverkehrsamt Neunkirchen.

Von Osten:
Von Bexbach über L115/Untere Bliesstr./Lindenallee nach Neunkirchen. Links in L125/Königsbahnstr. einbiegen, dann wieder links in Saarbrücker Str. zum Straßenverkehrsamt Neunkirchen.

Von Norden:
Von Ottweiler B41 nach Neunkirchen. Am Kreisverkehr links in L125/Königsbahnstr. einbiegen, dann wieder links in Saarbrücker Str. zum Straßenverkehrsamt Neunkirchen.

Von Süden:
Von Spiesen-Elversberg B41 nach Neunkirchen. Am zweiten Kreisverkehr rechts in L125/Königsbahnstr. einbiegen, dann wieder links in Saarbrücker Str. zum Straßenverkehrsamt Neunkirchen.


Öffentliche Verkehrsmittel:
  • RB (Bahnhof Neunkirchen)


Wichtige Unterlagen für den Besuch bei der KFZ Zulassungsstelle

Für die Meldung eines KFZ bzw. die Beantragung eines Kennzeichens benötigst Du grundsätzlich

  • Personalausweis bzw. einen Reisepass mit Meldebescheinigung, Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder beglaubigter Kopie (bei Firmen), Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder beglaubigter Kopie (bei Vereinen), schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten (bei minderjährigen Fahrzeughaltern)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Dienstleistung Kosten je Dienstleistung weitere Unterlagen
Neuzulassung ab 27,00 €
(aufwandsabhängig)
  • Antrag Neuzulassung
  • SEPA-Einzugsermächtigung
Umschreibung mit Halterwechsel ab 27,00 €
(aufwandsabhängig)
  • Antrag Umschreibung mit Halterwechsel
  • ggf. Kennzeichenschilder (soweit eine Umkennzeichnung gewünscht wird)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
  • SEPA-Einzugsermächtigung
Umschreibung ohne Halterwechsel ab 27,00 €
(aufwandsabhängig)
  • Antrag Umschreibung ohne Halterwechsel
  • ggf. Kennzeichenschilder (soweit eine Umkennzeichnung gewünscht wird)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
Technische Änderung am KFZ ab 10,20 €
(aufwandsabhängig)
  • Gutachten des Sachverständigen über die technische Änderung
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
Außerbetriebsetzung ab 6,90 €
(aufwandsabhängig)
  • Kennzeichenschilder bzw. Kennzeichenschild bei einem Kraftrad
  • ggf. Verbleibs- oder Verwertungsnachweis
Wunschkennzeichen ab 10,20 €
+Reservierungskosten
(aufwandsabhängig)
  • Zulassungsantrag Wunschkennzeichen
  • bisherige(s) Kennzeichenschild/er
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
  • HU-Prüfbericht: die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt.
  • ggf. Ausdruck der Bestätigung der Internetreservierung
Kurzzeitkennzeichen ab 10,20 €
(aufwandsabhängig)
  • Zulassungsantrag für Kurzzeitkennzeichen

(nach GebOSt, Anlage 1 (zu § 1), Stand 01.06.2017; keine Gewährleistung auf die Richtigkeit der Preise im örtlichen Straßenverkehrsamt)


KFZ Zulassungsstelle Neunkirchen

Adresse Führerscheinstelle:

Führerscheinstelle Neunkirchen

Saarbrücker Str. 1
66538 Neunkirchen

Tel.: (06824) 906-7011
Fax: (06824) 906-7050

Mail: kfz@landkreis-neunkirchen.de

Öffnungszeiten Führerscheinstelle:


Montag: 07.30 - 15.00 Uhr
Dienstag: 07.30 - 15.00 Uhr
Mittwoch: 07.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 07.30 - 15.00 Uhr
Freitag: 07.30 - 12.30 Uhr
Samstag: geschlossen

Anfahrt zum Straßenverkehrsamt:

Mit dem Auto:

Von Westen:
Von Schiffweiler L129/Kreisstr./Redener Str. nach Neunkirchen. Am Kreisverkehr rechts in L125/Königsbahnstr. einbiegen, dann links in Saarbrücker Str. zum Straßenverkehrsamt Neunkirchen.

Von Osten:
Von Bexbach über L115/Untere Bliesstr./Lindenallee nach Neunkirchen. Links in L125/Königsbahnstr. einbiegen, dann wieder links in Saarbrücker Str. zum Straßenverkehrsamt Neunkirchen.

Von Norden:
Von Ottweiler B41 nach Neunkirchen. Am Kreisverkehr links in L125/Königsbahnstr. einbiegen, dann wieder links in Saarbrücker Str. zum Straßenverkehrsamt Neunkirchen.

Von Süden:
Von Spiesen-Elversberg B41 nach Neunkirchen. Am zweiten Kreisverkehr rechts in L125/Königsbahnstr. einbiegen, dann wieder links in Saarbrücker Str. zum Straßenverkehrsamt Neunkirchen.


Öffentliche Verkehrsmittel:
  • RB (Bahnhof Neunkirchen)

Weitere Bezirke mit dem KFZ Kennzeichen NK in der Nähe der Führerscheinstelle: Wiebelskirchen, Heinitz, Münchwies

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