Straßenverkehrsamt Riesa

Kostenlose Fahrzeugbewertung in nur 2 Schritten

KFZ Zulassungsstelle Riesa

Adresse KFZ Zulassungsstelle:

Kfz-Zulassungsstelle Riesa

Heinrich-Heine-Straße 1
01587 Riesa

Tel.: (03525) 517515 - 41
Fax: (03521) 7258 - 8055

Mail: kreisverkehrsamt@kreis-meissen.de

Öffnungszeiten KFZ Zulassungsstelle:


Montag: 07.30 - 12.00 Uhr
Dienstag: 07.30 - 18.00 Uhr
Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 07.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 07.30 - 12.00 Uhr
Samstag: geschlossen

Anfahrt zum Straßenverkehrsamt:

Mit dem Auto:

Von Westen:
Friedrich-List-Straße nach Osten Richtung Kasernenstraße starten. Nach 450 m weiter auf Robert-Koch-Straße. Fahren Sie dann zum Lutherpl. Weiter auf August-Bebel-Straße. Im Kreisverkehr dritte Ausfahrt (Dr.-Külz-Straße) nehmen. Links abbiegen auf Heinrich-Heine-Straße. Das Straßenverkehrsamt Riesa befindet sich auf der linken Seite.

Von Osten:
Leutewitzer Str. nach Westen Richtung Ziegeleistraße 600 m fahren. Weiter auf Großenhainer Str.. Nach 500 m verläuft Großenhainer Str. leicht nach links und wird zu Dr.-Külz-Straße. Rechts abbiegen auf Heinrich-Heine-Straße. Das Straßenverkehrsamt Riesa befindet sich auf der linken Seite.

Von Norden:
Elbstraße nach Südwesten Richtung Am Rundteil starten. Nach rechts abbiegen, um auf Elbstraße zu bleiben. 550 m weiter, geradeaus auf Breite Str. Dann zum Alexander-Puschkin-Platz. Links abbiegen auf Friedrich-Engels-Straße. Nach 800 m rechts fahren zur Schloßstraße. Links abbiegen auf Heinrich-Heine-Straße. Das Straßenverkehrsamt Riesa befindet sich rechts.

Von Süden:
Am Hang nach Nordosten Richtung Schwalbenweg starten. Weiter auf Dr.-Külz-Straße. Den Kreisverkehr passieren. Nach 500 m links abbiegen auf Heinrich-Heine-Straße. Das Straßenverkehrsamt Riesa befindet sich auf der linken Seite.


Öffentliche Verkehrsmittel:
  • S-Bahn RB


Wichtige Unterlagen für den Besuch bei der KFZ Zulassungsstelle

Für die Meldung eines KFZ bzw. die Beantragung eines Kennzeichens benötigst Du grundsätzlich

  • Personalausweis bzw. einen Reisepass mit Meldebescheinigung, Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder beglaubigter Kopie (bei Firmen), Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder beglaubigter Kopie (bei Vereinen), schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten (bei minderjährigen Fahrzeughaltern)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Dienstleistung Kosten je Dienstleistung weitere Unterlagen
Neuzulassung ab 27,00 €
(aufwandsabhängig)
  • Antrag Neuzulassung
  • SEPA-Einzugsermächtigung
Umschreibung mit Halterwechsel ab 27,00 €
(aufwandsabhängig)
  • Antrag Umschreibung mit Halterwechsel
  • ggf. Kennzeichenschilder (soweit eine Umkennzeichnung gewünscht wird)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
  • SEPA-Einzugsermächtigung
Umschreibung ohne Halterwechsel ab 27,00 €
(aufwandsabhängig)
  • Antrag Umschreibung ohne Halterwechsel
  • ggf. Kennzeichenschilder (soweit eine Umkennzeichnung gewünscht wird)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
Technische Änderung am KFZ ab 10,20 €
(aufwandsabhängig)
  • Gutachten des Sachverständigen über die technische Änderung
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
Außerbetriebsetzung ab 6,90 €
(aufwandsabhängig)
  • Kennzeichenschilder bzw. Kennzeichenschild bei einem Kraftrad
  • ggf. Verbleibs- oder Verwertungsnachweis
Wunschkennzeichen ab 10,20 €
+Reservierungskosten
(aufwandsabhängig)
  • Zulassungsantrag Wunschkennzeichen
  • bisherige(s) Kennzeichenschild/er
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
  • HU-Prüfbericht: die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt.
  • ggf. Ausdruck der Bestätigung der Internetreservierung
Kurzzeitkennzeichen ab 10,20 €
(aufwandsabhängig)
  • Zulassungsantrag für Kurzzeitkennzeichen

(nach GebOSt, Anlage 1 (zu § 1), Stand 01.06.2017; keine Gewährleistung auf die Richtigkeit der Preise im örtlichen Straßenverkehrsamt)


KFZ Zulassungsstelle Meißen

Adresse Führerscheinstelle:

Führerscheinstelle Meißen

Brauhausstraße 21
01662 Meißen

Tel.: (03521) 7250
Fax: (03521) 7259 - 900

Mail: post@kreis-meissen.de

Öffnungszeiten Führerscheinstelle:


Montag: 07.30 - 12.00 Uhr
Dienstag: 07.30 - 18.00 Uhr
Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 07.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 07.30 - 12.00 Uhr
Samstag: geschlossen

Anfahrt zum Straßenverkehrsamt:

Mit dem Auto:

Von Westen:
B101 nach Osten 2,6 km folgen. Weiter auf Fabrikstraße. Nach 400 m rechts abbiegen auf Brauhausstraße. Das Straßenverkehrsamt Meißen befindet sich auf der rechten Seite.

Von Osten:
Meißner Str. nach Westen 260 m fahren. Weiter 3,2 km auf S80. Links abbiegen auf Großenhainer Str./B101. Nach 190 m links abbiegen auf Fabrikstraße. Rechts fahren auf Brauhausstraße. Das Straßenverkehrsamt Meißen befindet sich auf der rechten Seite.

Von Norden:
Großenhainer Str./B101 nach Süden 4 km folgen. Links abbiegen auf Fabrikstraße. Nach 400 m rechts fahren auf Brauhausstraße. Das Straßenverkehrsamt Meißen befindet sich auf der rechten Seite.

Von Süden:
Ossietzkystraße nach Norden starten. Weiter 1,5 km auf Talstraße. Rechts abbiegen auf Kerstingstraße. Weiter auf Neumarkt. Dann auf Poststraße. Nach 280 m links abbiegen auf Uferstraße/B6. Nochmal links fahren auf Gerberg./Uferstraße. Gerberg. verläuft leicht nach rechts und wird zu Altstadtbrücke/Elbstraße. Weiter auf Altstadtbrücke. Rechts abbiegen auf Bahnhofstraße. Weiter auf Großenhainer Str. Nach 600 m rechts abbiegen auf Fabrikstraße. Dann rechts fahren auf Brauhausstraße. Das Straßenverkehrsamt Meißen befindet sich auf der rechten Seite.


Öffentliche Verkehrsmittel:
  • S-Bahn RB, S1, S2
  • Bus SEV

Weitere Bezirke mit dem KFZ Kennzeichen MEI, GRH, RG, RIE in der Nähe der Führerscheinstelle: Böhnitzsch, Lercha, Niederfähre

wirkaufendeinauto.de bietet Dir einen privaten Service zur Suche des nächstliegenden Straßenverkehrsamt in Deiner Nähe. Es bestehen keine Verbindungen zu kommunalen Behörden wie KFZ Zulassungsstelle bzw. Führerscheinstelle.

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