Straßenverkehrsamt Gotha

Kostenlose Fahrzeugbewertung in nur 2 Schritten

Öffnungszeiten KFZ Zulassungsstelle:


Montag: 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 13.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch: 09.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr
Samstag: geschlossen

Anfahrt zum Straßenverkehrsamt:

Mit dem Auto:

Von Westen:
B7 bis Zeppelinstraße fahren, rechts abbiegen. Weiter auf 18.-März-Straße bis zum Straßenverkehrsamt Gotha fahren.

Von Osten:
B7 bis Parkallee folgen, links abbiegen. Auf Puschkinallee fahren, dann von Reinhardsbrunner Straße rechts auf 18.-März-Straße abbiegen und bis zum Straßenverkehrsamt Gotha fahren.

Von Norden:
B247 bis Kreisverkehr folgen, erste Ausfahrt nehmen, weiter auf B7 und Bertha-von-Suttner-Straße fahren. Bürgeraue folgen und rechts auf Gadolla-Straße abbiegen. Zweite Abzweigung rechts nehmen und bis zum Straßenverkehrsamt Gotha fahren.

Von Süden:
B247 folgen, links auf Dr-Troch-Straße abbiegen. Im Kreisverkehr erste Ausfahrt, Uelleber Straße folgen. Links auf Reinhardsbrunner Straße abbiegen, dann rechts auf 18.-März-Straße wechseln und bis zum Straßenverkehrsamt Gotha fahren.


Öffentliche Verkehrsmittel:
  • Bus A (Gadollastraße/Landratsamt)


Wichtige Unterlagen für den Besuch bei der KFZ Zulassungsstelle

Für die Meldung eines KFZ bzw. die Beantragung eines Kennzeichens benötigst Du grundsätzlich

  • Personalausweis bzw. einen Reisepass mit Meldebescheinigung, Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder beglaubigter Kopie (bei Firmen), Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder beglaubigter Kopie (bei Vereinen), schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten (bei minderjährigen Fahrzeughaltern)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Dienstleistung Kosten je Dienstleistung weitere Unterlagen
Neuzulassung ab 27,00 €
(aufwandsabhängig)
  • Antrag Neuzulassung
  • SEPA-Einzugsermächtigung
Umschreibung mit Halterwechsel ab 27,00 €
(aufwandsabhängig)
  • Antrag Umschreibung mit Halterwechsel
  • ggf. Kennzeichenschilder (soweit eine Umkennzeichnung gewünscht wird)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
  • SEPA-Einzugsermächtigung
Umschreibung ohne Halterwechsel ab 27,00 €
(aufwandsabhängig)
  • Antrag Umschreibung ohne Halterwechsel
  • ggf. Kennzeichenschilder (soweit eine Umkennzeichnung gewünscht wird)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
Technische Änderung am KFZ ab 10,20 €
(aufwandsabhängig)
  • Gutachten des Sachverständigen über die technische Änderung
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
Außerbetriebsetzung ab 6,90 €
(aufwandsabhängig)
  • Kennzeichenschilder bzw. Kennzeichenschild bei einem Kraftrad
  • ggf. Verbleibs- oder Verwertungsnachweis
Wunschkennzeichen ab 10,20 €
+Reservierungskosten
(aufwandsabhängig)
  • Zulassungsantrag Wunschkennzeichen
  • bisherige(s) Kennzeichenschild/er
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
  • HU-Prüfbericht: die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt.
  • ggf. Ausdruck der Bestätigung der Internetreservierung
Kurzzeitkennzeichen ab 10,20 €
(aufwandsabhängig)
  • Zulassungsantrag für Kurzzeitkennzeichen

(nach GebOSt, Anlage 1 (zu § 1), Stand 01.06.2017; keine Gewährleistung auf die Richtigkeit der Preise im örtlichen Straßenverkehrsamt)


KFZ Zulassungsstelle Gotha

Adresse Führerscheinstelle:

Führerscheinstelle Gotha

18.-März-Str. 50
99867 Gotha

Tel.: (03621) 214-549
Fax: (03621) 214-559

Mail: stva@kreis-gth.de

Öffnungszeiten KFZ Zulassungsstelle:


Montag: 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 13.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch: 09.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr
Samstag: geschlossen

Anfahrt zum Straßenverkehrsamt:

Mit dem Auto:

Von Westen:
B7 bis Zeppelinstraße fahren, rechts abbiegen. Weiter auf 18.-März-Straße bis zum Straßenverkehrsamt Gotha fahren.

Von Osten:
B7 bis Parkallee folgen, links abbiegen. Auf Puschkinallee fahren, dann von Reinhardsbrunner Straße rechts auf 18.-März-Straße abbiegen und bis zum Straßenverkehrsamt Gotha fahren.

Von Norden:
B247 bis Kreisverkehr folgen, erste Ausfahrt nehmen, weiter auf B7 und Bertha-von-Suttner-Straße fahren. Bürgeraue folgen und rechts auf Gadolla-Straße abbiegen. Zweite Abzweigung rechts nehmen und bis zum Straßenverkehrsamt Gotha fahren.

Von Süden:
B247 folgen, links auf Dr-Troch-Straße abbiegen. Im Kreisverkehr erste Ausfahrt, Uelleber Straße folgen. Links auf Reinhardsbrunner Straße abbiegen, dann rechts auf 18.-März-Straße wechseln und bis zum Straßenverkehrsamt Gotha fahren.


Öffentliche Verkehrsmittel:
  • Bus A (Gadollastraße/Landratsamt)

Weitere Bezirke mit dem KFZ Kennzeichen GTH in der Nähe der Führerscheinstelle: Tabarz, Wechmar, Hörselgau

wirkaufendeinauto.de bietet Dir einen privaten Service zur Suche des nächstliegenden Straßenverkehrsamt in Deiner Nähe. Es bestehen keine Verbindungen zu kommunalen Behörden wie KFZ Zulassungsstelle bzw. Führerscheinstelle.

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