Gebrauchtwagenverkauf privat: Muss Garantie gegeben werden?

Beim privaten Gebrauchtwagenverkauf wird keine Garantie gegeben. Denn hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung, die nur Händler ihren Kunden anbieten.

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Eine Garantie im Autohandel wird häufig mit der gesetzlichen Gewährleistungspflicht verwechselt. Eine Garantie beim privaten Gebrauchtwagenverkauf ist jedoch ausdrücklich schriftlich zu erklären, was in der Regel nicht passiert.

Als privater Verkäufer hast du daher keine Garantiefälle zu befürchten.

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1. Ist beim Gebrauchtwagenverkauf privat eine Garantie sinnvoll?

Eine Ware ist bei der Benutzung kaputt gegangen? In diesem Fall können sich Käufer nur auf eine freiwillig mitgegebene oder selbst abgeschlossene Garantie berufen. Denn eine Garantie wird vom Händler oder Verkäufer gegeben. Somit bist du nur abgesichert, wenn dieser sich bereit erklärt, die Ware nach dem Kauf zu reparieren.

Eine Rechnung sichert dem Käufer dann das Recht auf Garantie. Auch für Gebrauchtwagen verkaufen von Privat gilt, dass eine Garantie nicht automatisch besteht.

Um Missverständnisse zu beseitigen, siehst du hier die wesentlichen Unterschiede zwischen einer Garantie und einer Gewährleistung:

Garantie

  • bezeichnet eine zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten freiwillig eingeräumte Leistung des Herstellers, Händlers oder eines Dritten
  • da die Beschaffenheit der Kaufsache für eine bestimmte Dauer garantiert wird, ist der Zustand der Kaufsache im Zeitpunkt der Übergabe nicht von Bedeutung
  • gegenüber dem Verkäufer können Rechte geltend gemacht werden
  • die Rechte ergeben sich aus der Garantieerklärung

Gewährleistung

  • Bezeichnung für die gesetzlichen Mängelansprüche des Käufers
  • im Zeitpunkt der Übergabe ist der Zustand der Kaufsache entscheidend
  • gegenüber dem Garantiegeber können Rechte geltend gemacht werden
  • Rechte ergeben sich aus dem Gesetz (§ 437 ff. BGB)

Quelle: it-recht-kanzlei.de

Gebrauchtwagengarantie beim privaten Autoverkauf

Wenn du den Gebrauchtwagen privat verkaufen willst, gibst du keine Garantien. Garantien stellen ein sehr hohes Risiko für dich dar, weil du zusammen mit dem Gebrauchtwagen zahlreiche Verschleißteile privat verkaufst.

Wenn du deinen Gebrauchten bei der Probefahrt oder in der Verhandlung um den Preis übermäßig lobst, ist damit noch keine Garantie gegeben worden.

Diese wird ausschließlich schriftlich im Kaufvertrag festgelegt. Jenseits von schriftlichen Zusicherungen im Kaufvertrag, die explizit formuliert sind und mit Unterschrift bestätigt werden, ergibt sich keine Garantie und die Frage nach möglichen Garantiefällen stellt sich nicht.

Beruft sich ein Käufer beim Gebrauchtwagenverkauf privat auf eine Garantie, beziehe dich auf den Kaufvertrag ohne Garantien. Denn unseriöse Käufer setzen ihre Vertragspartner unter Druck, obwohl sie keinen Anspruch auf Garantie haben.

Auch ein 14-tägiges Rückgaberecht gibt es bei Gebrauchtwagen aus Privatverkäufen nicht. Das bürgerliche Gesetzbuch sieht diese Regelung zum Widerruf von Käufen nur für Fernabsatzverträge vor.

Das ist beispielsweise bei Artikeln der Fall, die in Versandhäusern bestellt werden. Ein Autohändler oder ein privater Verkäufer ist hingegen nicht automatisch dazu verpflichtet, ein Fahrzeug zurückzunehmen.

Bitte beachte, dass ein Ausschluss der Gewährleistung hinfällig wird, wenn wichtige Eigenschaften des Fahrzeugs, beispielsweise Mängel, bewusst zurückgehalten wurden. Sichert der Verkäufer bestimmte Eigenschaften zu, haftet er für einen Mangel, auch wenn er selbst getäuscht wurde.

Wer sein Auto privat verkauft, will keine Kosten für Reparaturen übernehmen, die erst nach dem Verkauf anfallen. Bei Mängeln, die angeblich vor dem Gefahrübergang entstanden sind, besteht kein automatischer rechtlicher Anspruch.

Auch im Fall, dass ein Käufer einen Gebrauchtwagen privat kauft, der kurz darauf einen Motorschaden hat, sind Zahlungsforderungen in den meisten Fällen rechtlich nicht zu begründen.

Wichtig ist, dass du als privater Verkäufer die gesetzliche Sachmängelhaftung für das Auto im Vertrag eindeutig ausschließt.

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Gebrauchtwagen verkaufen: Private Gewährleistung beachten!

Gebrauchtwagengarantien sollten Privatverkäufer nicht mit der Sachmängelhaftung verwechseln. In der Praxis ist zwar mit Garantie oft die Gewährleistung gemeint, doch es besteht kein Zusammenhang zwischen ihnen. Seit dem Jahr 2002 ist der rechtlich korrekte Begriff für Gewährleistung die Sachmängelhaftung.

Mit Gewährleistung ist eine von Garantien unabhängige gesetzliche Pflicht zum Beispiel zur Nachbesserung gewisser Mängel innerhalb eines bestimmten Zeitraums gemeint. Sie kommt nur dann zum Tragen, wenn ein Mangel nachweislich zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (meistens die Übergabe) vorlag.

Zudem kann die Gewährleistung rechtlich wirksam ausgeschlossen werden. Die Ausnahme davon bildet der Fall, dass du von einem Mangel wusstest und diesen verschwiegen hast.

Es gibt keinen automatischen Ausschluss der Sachmängelhaftung. Doch wer seinen Gebrauchtwagen verkauft, kann die Gewährleistung im Kaufvertrag schriftlich ausschließen. Damit haftest du nicht mehr für Mängel, die bei der Fahrzeugübergabe vorlagen und bis zu zwei Jahre nach dem sogenannten Gefahrübergang zu deinen vertraglichen Pflichten gehören würden!

Gebrauchtwagenverkauf: Im Kaufvertrag private Gewährleistung ausschließen. Beim privaten Autoverkauf solltest du die Sachmängelhaftung für Mängel (auch: Gewährleistung) ausschließen. Denn dies erfolgt zu deinen Gunsten. Im Kaufvertrag werden die beim Verkauf übergebenen Mängel aufgezählt. Als privater Verkäufer schließt du daran anschließend die Haftung für andere Mängel aus! Verwende dafür zum Beispiel folgende Formulierung: “Verkauf unter Ausschluss der gesetzlichen Sachmängelhaftung”.

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