Straßenverkehrsamt Anklam

Kostenlose Fahrzeugbewertung in nur 2 Schritten

KFZ Zulassungsstelle Anklam

Adresse Zulassungsstelle:

Anklam
Straßenverkehrsamt

Friedländer Straße 21d
17389 Anklam

Tel.: 03834 8760-3690
Fax: 03834 8760-93601

E-Mail: strassenverkehr@kreis-vg.de

Öffnungszeiten Zulassungsstelle:


Montag: 08.00 – 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 – 12.00 Uhr
13.00 – 17.30 Uhr
Mittwoch: 09.00 – 11.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr
13.00 – 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr
Samstag: geschlossen

Anfahrt zum Straßenverkehrsamt:

Mit dem Auto:

Von Westen: Von Görke/B199 auf Demminer Landstraße/B110 nach Anklam fahren. Im Kreisverkehr die erste Ausfahrt rechts nehmen, auf Leipziger Allee wechseln. Rechts auf Friedländer Landstraße abbiegen und nach 750 Metern links auf Lindenstraße zum Straßenverkehrsamt Anklam abbiegen.

Von Osten: Von Gnevezin links auf Lilienthalring einbiegen und die Ausfahrt Richtung B109 nehmen. Auf B109 bleiben bis zur Auffahrt B197 Richtung Anklam-Zentrum. Rechts abbiegen auf Friedländer Landstraße, dann erneut rechts auf Lindenstraße zum Straßenverkehrsamt Anklam.

Von Norden: Von B109 auf B110 auffahren und im Kreisverkehr die zweite Ausfahrt auf Leipziger Allee nehmen. Für etwa 750 Meter auf Leipziger Allee bleiben und dann rechts auf Friedländer Landstraße einbiegen. Links in die Lindenstraße abbiegen zum Straßenverkehrsamt Anklam.

Von Süden: Auf der B197 Richtung Anklam fahren und auf der Bundestraße verbleiben bis diese zur Friedländer Landstraße wird. Dann links auf die Lindenstraße einbiegen zum Straßenverkehrsamt Anklam.


Öffentliche Verkehrsmittel:
  • nicht verfügbar


Wichtige Unterlagen für den Besuch bei der KFZ Zulassungsstelle

Für die Meldung eines KFZ bzw. die Beantragung eines Kennzeichens benötigst du grundsätzlich

  • Personalausweis bzw. einen Reisepass mit Meldebescheinigung, Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder beglaubigter Kopie (bei Firmen), Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder beglaubigter Kopie (bei Vereinen), schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten (bei minderjährigen Fahrzeughaltern)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Dienstleistung Kosten je Dienstleistung weitere Unterlagen
Neuzulassung ab 27,00 € (aufwandsabhängig)
  • Antrag Neuzulassung
  • SEPA-Einzugsermächtigung
Umschreibung mit Halterwechsel ab 27,00 € (aufwandsabhängig)
  • Antrag Umschreibung mit Halterwechsel
  • ggf. Kennzeichenschilder (soweit eine Umkennzeichnung gewünscht wird)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
  • SEPA-Einzugsermächtigung
Umschreibung ohne Halterwechsel ab 16,70 € (aufwandsabhängig)
  • Antrag Umschreibung ohne Halterwechsel
  • ggf. Kennzeichenschilder (soweit eine Umkennzeichnung gewünscht wird)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
Technische Änderung am KFZ ab 10,20 € (aufwandsabhängig)
  • Gutachten des Sachverständigen über die technische Änderung
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
Außerbetriebsetzung ab 7,80 €
(aufwandsabhängig)
  • Kennzeichenschilder bzw. Kennzeichenschild bei einem Kraftrad
  • ggf. Verbleibs- oder Verwertungsnachweis
Wunschkennzeichen ab 10,20 €+ 2,60 € Reservierungskosten
  • Zulassungsantrag Wunschkennzeichen
  • bisherige(s) Kennzeichenschild/er
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
  • HU-Prüfbericht: die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt.
  • ggf. Ausdruck der Bestätigung der Internetreservierung
Kurzzeitkennzeichen ab 10,20 € (aufwandsabhängig)
  • Zulassungsantrag für Kurzzeitkennzeichen

(nach GebOSt, Anlage 1 (zu § 1), Stand 01.06.2019; keine Gewährleistung auf die Richtigkeit der Preise im örtlichen Straßenverkehrsamt)


KFZ Zulassungsstelle Anklam

Adresse Führerscheinstelle:

Anklam
Straßenverkehrsamt

Friedländer Straße 21d
17389 Anklam

Tel.: 03834 8760-3690
Fax: 03834 8760-93601

E-Mail: strassenverkehr@kreis-vg.de

Öffnungszeiten Zulassungsstelle:


Montag: 08.00 – 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 – 12.00 Uhr
13.00 – 17.30 Uhr
Mittwoch: 09.00 – 11.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr
13.00 – 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr
Samstag: geschlossen

Anfahrt zum Straßenverkehrsamt:

Mit dem Auto:

Von Westen: Von Görke/B199 auf Demminer Landstraße/B110 nach Anklam fahren. Im Kreisverkehr die erste Ausfahrt rechts nehmen, auf Leipziger Allee wechseln. Rechts auf Friedländer Landstraße abbiegen und nach 750 Metern links auf Lindenstraße zum Straßenverkehrsamt Anklam abbiegen.

Von Osten: Von Gnevezin links auf Lilienthalring einbiegen und die Ausfahrt Richtung B109 nehmen. Auf B109 bleiben bis zur Auffahrt B197 Richtung Anklam-Zentrum. Rechts abbiegen auf Friedländer Landstraße, dann erneut rechts auf Lindenstraße zum Straßenverkehrsamt Anklam.

Von Norden: Von B109 auf B110 auffahren und im Kreisverkehr die zweite Ausfahrt auf Leipziger Allee nehmen. Für etwa 750 Meter auf Leipziger Allee bleiben und dann rechts auf Friedländer Landstraße einbiegen. Links in die Lindenstraße abbiegen zum Straßenverkehrsamt Anklam.

Von Süden: Auf der B197 Richtung Anklam fahren und auf der Bundestraße verbleiben bis diese zur Friedländer Landstraße wird. Dann links auf die Lindenstraße einbiegen zum Straßenverkehrsamt Anklam.


Öffentliche Verkehrsmittel:
  • nicht verfügbar

Weitere Bezirke mit dem KFZ Kennzeichen OVP in der Nähe der KFZ Zulassungsstelle: Bandelin, Wolgast, Zinnowitz, Dargen, Peenemünde

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