Straßenverkehrsamt Neuruppin

Kostenlose Fahrzeugbewertung in nur 2 Schritten

KFZ Zulassungsstelle Neuruppin

Adresse Zulassungsstelle:

Heinrich-Rau-Straße 27-30
16816 Neuruppin

Tel.: (03391) 688-3635
Fax: (03391) 688-3632

E-Mail: kfzopr@opr.de

Öffnungszeiten Zulassungsstelle:


Montag: 08.00 – 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08.00 – 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr
Samstag: geschlossen

Anfahrt zum Straßenverkehrsamt:

Mit dem Auto:

Von Westen:
Der B167 Richtung Osten folgen. In die Ortschaft Neuruppin einfahren und im Kreisverkehr die erste Ausfahrt zur Heinrich-Rau-Straße nehmen. Das Straßenverkehrsamt befindet sich direkt auf der rechten Seite.

Von Osten:
Der B167 Richtung Westen folgen. In die Ortschaft Neuruppin einfahren und dem Verlauf der Bundesstraße folgen. Im Kreisverkehr die dritte Ausfahrt zur Heinrich-Rau-Straße nehmen. Das Straßenverkehrsamt befindet sich direkt auf der rechten Seite.

Von Norden:
Auf der A24 Richtung Neuruppin fahren. Ausfahrt auf B167 nehmen und dem Straßenverlauf bis zur Ortschaft Neuruppin folgen. Im Kreisverkehr die erste Ausfahrt zur Heinrich-Rau-Straße nehmen. Das Straßenverkehrsamt befindet sich direkt auf der rechten Seite.

Von Süden:
Auf der A24 Richtung Neuruppin fahren. Ausfahrt auf B167 nehmen und dem Straßenverlauf bis zur Ortschaft Neuruppin folgen. Im Kreisverkehr die erste Ausfahrt zur Heinrich-Rau-Straße nehmen. Das Straßenverkehrsamt befindet sich direkt auf der rechten Seite.


Öffentliche Verkehrsmittel:
  • Bus 704, 771, 754, 756, 759, 771, 779 Neuruppin Kreisverwaltung


Wichtige Unterlagen für den Besuch bei der KFZ Zulassungsstelle

Für die Meldung eines KFZ bzw. die Beantragung eines Kennzeichens benötigst du grundsätzlich

  • Personalausweis bzw. einen Reisepass mit Meldebescheinigung, Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder beglaubigter Kopie (bei Firmen), Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder beglaubigter Kopie (bei Vereinen), schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten (bei minderjährigen Fahrzeughaltern)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Dienstleistung Kosten je Dienstleistung weitere Unterlagen
Neuzulassung ab 27,60 €
(aufwandsabhängig)
  • Antrag Neuzulassung
  • SEPA-Einzugsermächtigung
Umschreibung mit Halterwechsel ab 29,90 €
(aufwandsabhängig)
  • Antrag Umschreibung mit Halterwechsel
  • ggf. Kennzeichenschilder (soweit eine Umkennzeichnung gewünscht wird)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
  • SEPA-Einzugsermächtigung
Umschreibung ohne Halterwechsel ab 17,50 €
(aufwandsabhängig)
  • Antrag Umschreibung ohne Halterwechsel
  • ggf. Kennzeichenschilder (soweit eine Umkennzeichnung gewünscht wird)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
Technische Änderung am KFZ ab 11,00 €
(aufwandsabhängig)
  • Gutachten des Sachverständigen über die technische Änderung
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
Außerbetriebsetzung ab 7,40 €
(aufwandsabhängig)
  • Kennzeichenschilder bzw. Kennzeichenschild bei einem Krad
  • ggf. Verbleibs- oder Verwertungsnachweis
Wunschkennzeichen ab 10,20 €
+Reservierungskosten
(aufwandsabhängig)
  • Zulassungsantrag Wunschkennzeichen
  • bisherige(s) Kennzeichenschild/er
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
  • HU-Prüfbericht: die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt.
  • ggf. Ausdruck der Bestätigung der Internetreservierung
Kurzzeitkennzeichen ab 13,10 €
(aufwandsabhängig)
  • Zulassungsantrag für Kurzzeitkennzeichen

(nach GebOSt, Anlage 1 (zu § 1), Stand 01.06.2017; keine Gewährleistung auf die Richtigkeit der Preise im örtlichen Straßenverkehrsamt)


Führerscheinstelle Neuruppin

Adresse Führerscheinstelle:

Heinrich-Rau-Straße 27-30
16816 Neuruppin

Tel.: (03391) 688-3635
Fax: (03391) 688-3632

E-Mail: kfzopr@opr.de

Öffnungszeiten Führerscheinstelle:


Montag: 08.00 – 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08.00 – 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr
Samstag: geschlossen

Anfahrt zum Straßenverkehrsamt:

Mit dem Auto:

Von Westen:
Der B167 Richtung Osten folgen. In die Ortschaft Neuruppin einfahren und im Kreisverkehr die erste Ausfahrt zur Heinrich-Rau-Straße nehmen. Das Straßenverkehrsamt befindet sich direkt auf der rechten Seite.

Von Osten:
Der B167 Richtung Westen folgen. In die Ortschaft Neuruppin einfahren und dem Verlauf der Bundesstraße folgen. Im Kreisverkehr die dritte Ausfahrt zur Heinrich-Rau-Straße nehmen. Das Straßenverkehrsamt befindet sich direkt auf der rechten Seite.

Von Norden:
Auf der A24 Richtung Neuruppin fahren. Ausfahrt auf B167 nehmen und dem Straßenverlauf bis zur Ortschaft Neuruppin folgen. Im Kreisverkehr die erste Ausfahrt zur Heinrich-Rau-Straße nehmen. Das Straßenverkehrsamt befindet sich direkt auf der rechten Seite.

Von Süden:
Auf der A24 Richtung Neuruppin fahren. Ausfahrt auf B167 nehmen und dem Straßenverlauf bis zur Ortschaft Neuruppin folgen. Im Kreisverkehr die erste Ausfahrt zur Heinrich-Rau-Straße nehmen. Das Straßenverkehrsamt befindet sich direkt auf der rechten Seite.


Öffentliche Verkehrsmittel:
  • Bus 704, 771, 754, 756, 759, 771, 779 Neuruppin Kreisverwaltung

Weitere Bezirke mit dem KFZ Kennzeichen OPR in der Nähe der KFZ Zulassungsstelle: Fehrbellin, Dabergotz, Temnitztal, Walsleben, Rüthnick

wirkaufendeinauto.de bietet Dir einen privaten Service zur Suche des nächstliegenden Straßenverkehrsamt in Deiner Nähe. Es bestehen keine Verbindungen zu kommunalen Behörden wie KFZ Zulassungsstelle bzw. Führerscheinstelle.

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