Straßenverkehrsamt Rastatt

Kostenlose Fahrzeugbewertung in nur 2 Schritten

KFZ Zulassungsstelle Rastatt

Adresse Zulassungsstelle:

KFZ-Zulassungsstelle Rastatt

Untere Wiesen 6
76437 Rastatt

Tel.: (07222 381-3200
Fax: 07222 381-3299

Mail: amt32@landkreis-rastatt.de

Öffnungszeiten Zulassungsstelle:


Montag: 07.30 – 16.00 Uhr
Dienstag: 07.30 – 16.00 Uhr
Mittwoch: 07.30 – 12.30 Uhr
Donnerstag: 07.30 – 16.00 Uhr
Freitag: 07.30 – 12.30 Uhr
Samstag: geschlossen

Anfahrt zum Straßenverkehrsamt:

Mit dem Auto:

Von Westen:
Von B36 auf Ludwigring abbiegen, dann die zweite Möglichkeit links auf Rauentaler Straße. Straßenverlauf bis Kreuzung Untere Wiesen folgen, dann links einbiegen auf Untere Wiesen und der Straße weiter folgen bis zur KFZ-Zulassungsstelle im Straßenverkehrsamt Rastatt.

Von Osten:
Von B462 Richtung Westen fahren. Über die Kreuzung mit der A5 weiterfahren, dann links abbiegen zum Kreisverkehr. Hier zweite Ausfahrt auf Untere Wiesen nehmen zur KFZ-Zulassungsstelle.

Von Norden:
A5 in südliche Richtung folgen und die Ausfahrt auf die B462 nehmen. Hier die Ausfahrt RA-Niederbühl zum Kreisverkehr wählen, dann die zweite Kreisverkehrausfahrt auf Untere Wiesen bis zur KFZ-Zulassungsstelle.

Von Süden:
Der A5 in nördlicher Richtung folgen und auf die B462 abfahren. Von B462 links abbiegen zum Kreisverkehr. Über zweite Ausfahrt geradeaus weiterfahren auf Untere Wiesen zur KFZ-Zulassungsstelle.


Öffentliche Verkehrsmittel:
  • Bus 231 und 232 bis Rastatt Real nehmen oder Bus 236 bis Rastatt Untere Wiesen nehmen


Wichtige Unterlagen für den Besuch bei der KFZ Zulassungsstelle

Für die Meldung eines KFZ bzw. die Beantragung eines Kennzeichens benötigst du grundsätzlich

  • Personalausweis bzw. einen Reisepass mit Meldebescheinigung, Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder beglaubigter Kopie (bei Firmen), Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder beglaubigter Kopie (bei Vereinen), schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten (bei minderjährigen Fahrzeughaltern)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Dienstleistung Kosten je Dienstleistung weitere Unterlagen
Neuzulassung ab 26,80 €
(aufwandsabhängig)
  • Antrag Neuzulassung
  • SEPA-Einzugsermächtigung
Umschreibung mit Halterwechsel ab 18,60 €
(aufwandsabhängig)
  • Antrag Umschreibung mit Halterwechsel
  • ggf. Kennzeichenschilder (soweit eine Umkennzeichnung gewünscht wird)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
  • SEPA-Einzugsermächtigung
Umschreibung ohne Halterwechsel ab 16,70€ – 27,00€
(aufwandsabhängig)
  • Antrag Umschreibung ohne Halterwechsel
  • ggf. Kennzeichenschilder (soweit eine Umkennzeichnung gewünscht wird)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
Technische Änderung am KFZ ab 11,40 €
(aufwandsabhängig)
  • Gutachten des Sachverständigen über die technische Änderung
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
Stillegung ab 5,70 €
(aufwandsabhängig)
  • Kennzeichenschilder bzw. Kennzeichenschild bei einem Krad
  • ggf. Verbleibs- oder Verwertungsnachweis
Abmeldung ab 5,10 €
(aufwandsabhängig)
  • Kennzeichenschilder bzw. Kennzeichenschild bei einem Krad
  • ggf. Verbleibs- oder Verwertungsnachweis
Wunschkennzeichen ab 10,20 €
+Reservierungskosten
(aufwandsabhängig)
  • Zulassungsantrag Wunschkennzeichen
  • bisherige(s) Kennzeichenschild/er
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
  • HU-Prüfbericht: die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt.
  • ggf. Ausdruck der Bestätigung der Internetreservierung
Kurzzeitkennzeichen ab 13,10 €
(aufwandsabhängig)
  • Zulassungsantrag für Kurzzeitkennzeichen

(nach GebOSt, Anlage 1 (zu § 1), Stand 01.06.2017; keine Gewährleistung auf die Richtigkeit der Preise im örtlichen Straßenverkehrsamt)


Führerscheinstelle Rastatt

Adresse Führerscheinstelle:

Führerscheinstelle Rastatt

Untere Wiesen 6
76437 Rastatt

Tel.: (07222 381-3200
Fax: 07222 381-3299

Mail: amt32@landkreis-rastatt.de

Öffnungszeiten Zulassungsstelle:


Montag: 07.30 – 16.00 Uhr
Dienstag: 07.30 – 16.00 Uhr
Mittwoch: 07.30 – 12.30 Uhr
Donnerstag: 07.30 – 16.00 Uhr
Freitag: 07.30 – 12.30 Uhr
Samstag: geschlossen

Anfahrt zum Straßenverkehrsamt:

Mit dem Auto:

Von Westen:
Von B36 auf Ludwigring abbiegen, dann die zweite Möglichkeit links auf Rauentaler Straße. Straßenverlauf bis Kreuzung Untere Wiesen folgen, dann links einbiegen auf Untere Wiesen und der Straße weiter folgen bis zur KFZ-Zulassungsstelle im Straßenverkehrsamt Rastatt.

Von Osten:
Von B462 Richtung Westen fahren. Über die Kreuzung mit der A5 weiterfahren, dann links abbiegen zum Kreisverkehr. Hier zweite Ausfahrt auf Untere Wiesen nehmen zur KFZ-Zulassungsstelle.

Von Norden:
A5 in südliche Richtung folgen und die Ausfahrt auf die B462 nehmen. Hier die Ausfahrt RA-Niederbühl zum Kreisverkehr wählen, dann die zweite Kreisverkehrausfahrt auf Untere Wiesen bis zur KFZ-Zulassungsstelle.

Von Süden:
Der A5 in nördlicher Richtung folgen und auf die B462 abfahren. Von B462 links abbiegen zum Kreisverkehr. Über zweite Ausfahrt geradeaus weiterfahren auf Untere Wiesen zur KFZ-Zulassungsstelle.


Öffentliche Verkehrsmittel:
  • Bus 231 und 232 bis Rastatt Real nehmen oder Bus 236 bis Rastatt Untere Wiesen nehmen

Weitere Bezirke mit dem KFZ Kennzeichen RA in der Nähe der KFZ Zulassungsstelle: Au am Rhein, Brühl (Baden), Loffenau, Muggensturm, Ottersweier

wirkaufendeinauto.de bietet Dir einen privaten Service zur Suche des nächstliegenden Straßenverkehrsamt in Deiner Nähe. Es bestehen keine Verbindungen zu kommunalen Behörden wie KFZ Zulassungsstelle bzw. Führerscheinstelle.

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