Straßenverkehrsamt Ravensburg

Kostenlose Fahrzeugbewertung in nur 2 Schritten

KFZ Zulassungsstelle Ravensburg

Adresse KFZ Zulassungsstelle:

KFZ-Zulassungsstelle Ravensburg

Friedenstraße 6
88212 Ravensburg

Tel.: (0751/851414
Fax: 0751/851405

Mail: buergerbuero@landkreis-ravensburg.de

Öffnungszeiten KFZ Zulassungsstelle:


Montag: 07.00 – 15.30 Uhr
Dienstag: 07.00 – 15.30 Uhr
Mittwoch: 07.00 – 15.30 Uhr
Donnerstag: 07.00 – 17.30 Uhr
Freitag: 07.00 – 12.0 Uhr
Samstag: geschlossen

Anfahrt zum Straßenverkehrsamt:

Mit dem Auto:

Von Westen:
Von B33 auf L288 abbiegen und dann rechts auf Meersburger Straße. Dem Straßenverlauf bis Kreuzung Jahnstraße/Georgstraße folgen, dann links auf Georgstraße abbiegen. Straßenverlauf auf B32 folgen, dann sofort rechts auf Möttelinstraße einfahren bis Kreuzung Kuppelnaustraße, dann links abbiegen und zweite Straße rechts auf Friedenstraße zur KFZ-Zulassungsstelle Ravensburg fahren.

Von Osten:
Landstraße L325/Schlierer Straße folgen auf B32. Am Grünen Turm rechts auf Gartenstraße einbiegen. An der Volkshochschule links in Friedenstraße zur KFZ-Zulassungsstelle Ravensburg einfahren.

Von Norden:
Der B30 Richtung Süden folgen und auf B32 wechseln. Dann auf ulmer Straße abfahren und am Ende rechts abbiegen auf Gartenstraße. Straßenverlauf südlich folgen und an Kreuzung Friedenstraße rechts einbiegen zur KFZ-Zulassungsstelle.

Von Süden:
B467 nördlich auf B30 folgen, dann entlang des Straßenverlaufs über Hindenburgstraße, Goethplatz, Seestraße und Marienplatz auf B32 fahren. Erste Ausfahrt sofort wieder rechts auf Gartenstraße abbiegen und dann links einfahren auf Friedenstraße zur KFZ-Zulassungsstelle Ravensburg.


Öffentliche Verkehrsmittel:
  • Mit dem Bus 1,3,5,30,31,7534 und 7573 bis Ravensburg Gymnasien


Wichtige Unterlagen für den Besuch bei der KFZ Zulassungsstelle

Für die Meldung eines KFZ bzw. die Beantragung eines Kennzeichens benötigst du grundsätzlich

  • Personalausweis bzw. einen Reisepass mit Meldebescheinigung, Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder beglaubigter Kopie (bei Firmen), Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder beglaubigter Kopie (bei Vereinen), schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten (bei minderjährigen Fahrzeughaltern)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Dienstleistung Kosten je Dienstleistung weitere Unterlagen
Neuzulassung ab 27,60€ - 77,60€
  • Antrag Neuzulassung
  • SEPA-Einzugsermächtigung
Umschreibung mit Halterwechsel ab 19,90€ - 30,10€
  • Antrag Umschreibung mit Halterwechsel
  • ggf. Kennzeichenschilder (soweit eine Umkennzeichnung gewünscht wird)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
  • SEPA-Einzugsermächtigung
Umschreibung ohne Halterwechsel ab 12,50€ + 8,70€
  • Antrag Umschreibung ohne Halterwechsel
  • ggf. Kennzeichenschilder (soweit eine Umkennzeichnung gewünscht wird)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
Technische Änderung am KFZ ab 12,00€ + 8,70€ (ggf. zzgl. 39,50€)
  • Gutachten des Sachverständigen über die technische Änderung
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
Außerbetriebsetzung 7,80€
  • Kennzeichenschilder bzw. Kennzeichenschild bei einem Kraftrad
  • ggf. Verbleibs- oder Verwertungsnachweis
Wunschkennzeichen ab 10,20 €
+Reservierungskosten
(aufwandsabhängig)
  • Zulassungsantrag Wunschkennzeichen
  • bisherige(s) Kennzeichenschild/er
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
  • HU-Prüfbericht: die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt.
  • ggf. Ausdruck der Bestätigung der Internetreservierung
Kurzzeitkennzeichen ab 13,10 €
(aufwandsabhängig)
  • Zulassungsantrag für Kurzzeitkennzeichen

(nach GebOSt, Anlage 1 (zu § 1), Stand 01.06.2017; keine Gewährleistung auf die Richtigkeit der Preise im örtlichen Straßenverkehrsamt)


Führerscheinstelle Ravensburg

Adresse Führerscheinstelle:

Führerscheinstelle Ravensburg

Friedenstraße 6
88212 Ravensburg

Tel.: (0751/851414
Fax: 0751/851405

Mail: buergerbuero@landkreis-ravensburg.de

Öffnungszeiten Führerscheinstelle:


Montag: 07.00 – 15.30 Uhr
Dienstag: 07.00 – 15.30 Uhr
Mittwoch: 07.00 – 15.30 Uhr
Donnerstag: 07.00 – 17.30 Uhr
Freitag: 07.00 – 12.0 Uhr
Samstag: geschlossen

Anfahrt zum Straßenverkehrsamt:

Mit dem Auto:

Von Westen:
Von B33 auf L288 abbiegen und dann rechts auf Meersburger Straße. Dem Straßenverlauf bis Kreuzung Jahnstraße/Georgstraße folgen, dann links auf Georgstraße abbiegen. Straßenverlauf auf B32 folgen, dann sofort rechts auf Möttelinstraße einfahren bis Kreuzung Kuppelnaustraße, dann links abbiegen und zweite Straße rechts auf Friedenstraße zur KFZ-Zulassungsstelle Ravensburg fahren.

Von Osten:
Landstraße L325/Schlierer Straße folgen auf B32. Am Grünen Turm rechts auf Gartenstraße einbiegen. An der Volkshochschule links in Friedenstraße zur KFZ-Zulassungsstelle Ravensburg einfahren.

Von Norden:
Der B30 Richtung Süden folgen und auf B32 wechseln. Dann auf ulmer Straße abfahren und am Ende rechts abbiegen auf Gartenstraße. Straßenverlauf südlich folgen und an Kreuzung Friedenstraße rechts einbiegen zur KFZ-Zulassungsstelle.

Von Süden:
B467 nördlich auf B30 folgen, dann entlang des Straßenverlaufs über Hindenburgstraße, Goethplatz, Seestraße und Marienplatz auf B32 fahren. Erste Ausfahrt sofort wieder rechts auf Gartenstraße abbiegen und dann links einfahren auf Friedenstraße zur KFZ-Zulassungsstelle Ravensburg.


Öffentliche Verkehrsmittel:
  • Mit dem Bus 1,3,5,30,31,7534 und 7573 bis Ravensburg Gymnasien

Weitere Bezirke mit dem KFZ Kennzeichen RV in der Nähe der KFZ Zulassungsstelle: Bodensee, Bad Waldsee, Wolpertswende, Fleischwangen, Berg (Kreis Ravensburg)

wirkaufendeinauto.de bietet Dir einen privaten Service zur Suche des nächstliegenden Straßenverkehrsamt in Deiner Nähe. Es bestehen keine Verbindungen zu kommunalen Behörden wie KFZ Zulassungsstelle bzw. Führerscheinstelle.

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